Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s H e r a u s g e b e r : K r e i s v e r w a l t u n g E N 8. Jahrgang Schwelm, 26.11.2015 Nr. 30 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite 1. 13.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 1 2. 13.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 2 3. 14.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 2 4. 16.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 3 5. 16.11.2015 Bekanntmachung einer Umweltverträglichkeitsprüfung 3 6. 16.11.2015 Bekanntmachung Ausschreibung Fischereirechte 4 7. 17.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 5 8. 19.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 5 9. 19.11.2015 Bekanntmachung Einladung mit Tagesordnung zum Kreistag am 30.11.2015 6 1. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Meine Verfügung vom 20.10.2015 an Herrn Frau Stefan Bock geb.:09.06.1965 in Dortmund Waldstr. 9, 58332 Schwelm 94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer 08, zu den unten angegebenen Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes - Führerschein-stelle - eingesehen werden. Schwelm, 13.11.2015 e Gez. Nierlich 2. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
2 Vermerk über die öffentliche Zustellung Bescheid über die Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem SGB II, Aktenzeichen: 6070009890 Der Bescheid über die Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem SGB II vom 03.11.2015, Aktenzeichen: 6070009890, an Herrn Manfred Weiß geb. am 19.10.1966, in Im Stift 8, 58285 Gevelsberg Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Bescheid über die Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem SGB IIes durch die Post gem. 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. 10 LZG NRW durchzuführen. Der Bescheid über die Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem SGB II kann beim Ennepe- Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Schwelm, Berliner Straße 43 a, 58332 Schwelm, Zimmer 201, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Schlink. Schwelm, 13.11.2015 K. Schlink 3. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Mitteilung über den Übergang des Unterhaltsanspruches nach 33 SGB II / Aufforderung zur Erteilung von Auskünften über Einkommen und Vermögen, Aktenzeichen: Der Mitteilung über den Übergang des Unterhaltsanspruches nach 33 SGB II / Aufforderung zur Erteilung von Auskünften über Einkommen und Vermögen vom 28.10.2015, Aktenzeichen:, an Herrn Ngoc Chau Tran geb. am 06.10.1957, in Kiefholzstraße 407, 12555 Berlin-Ost Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Mitteilung über den Übergang des Unterhaltsanspruches nach 33 SGB II / Aufforderung zur Erteilung von Auskünften über Einkommen und Vermögen durch die Post gem. 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. 10 LZG NRW durchzuführen. Der Mitteilung über den Übergang des Unterhaltsanspruches nach 33 SGB II / Aufforderung zur Erteilung von Auskünften über Einkommen und Vermögen kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Schwelm, Berliner Straße 43 a, 58332 Schwelm, Zimmer 201, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Schlink.
3 Schwelm, 14.11.2015 K. Schlink 4. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Der Versagungsbescheid vom 16.11.2015, Aktenzeichen: 34702BG0625237, an Frau Luisiana Urban geb. am 12.09.1991, in Röhrchenstraße 10, 58452 Witten Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Versagungsbescheides durch die Post gem. 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. 10 LZG NRW durchzuführen. Der Versagungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 313, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Gerlach. Witten, 16.11.2015 Gerlach 5. Bekanntmachung einer Umweltverträglichkeitsprüfung B e k a n n t m a c h u n g Vorhaben: Ökologische Umgestaltung der Elbsche im Bereich Am Overbeck in Wetter- Albringhausen auf einer Länge von ca. 170 Metern durch die Stadt Wetter Der in der Planung betrachtete Abschnitt der Elbsche befindet sich zwischen der Verrohrung durch den ehemaligen Bahnkörper und der Brücke Albringhauser Straße. Die Stadt Wetter beabsichtigt, für die vorhandene Regenwassereinleitung in die Elbsche einen Retentionsbodenfilter zur Behandlung und Rückhaltung der Niederschlagswässer zu bauen. Die Elbsche muss dadurch auf einer Länge von ca. 170 Metern nach Süden verlegt werden. In diesem Zusammenhang wird das Gewässer zur Erreichung der Umweltziele ökologisch entwickelt. Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gem. 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaus-halts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl I. S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.08.2015 (BGBL I. S. 1474/1520). Gem. Anlage 1 zu 3c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 24.02.2010 (BGBL.I S.94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.07.2013 (BGBL I. S. 2749, 2756), Punkt 13.18.2 unterliegt u.a. der naturnahe Ausbau von Bächen, kleinräumigen naturnahen Umgestaltungen einer standortbezogenen Vorprüfung dahingehend, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die Bewertung des Antrages aufgrund der Antragsunterlagen und der einschlägigen Rechtsvor-schriften
4 ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Wirkungen auf die Umwelt entstehen können. Es wird daher festgestellt, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG nicht erforderlich ist. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die gem. 3 a UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntma-chung. Die Entscheidungsgründe liegen beim Fachbereich Bau, Umwelt, Vermessung und Katas-ter des Ennepe-Ruhr-Kreises, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Zim-mer 432 aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. 58332 Schwelm, 12.11.2015 Flender 6. Bekanntmachung Ausschreibung Fischereirechte Ausschreibung Verpachtung der Fischereirechte an der Ennepe (von Brücke Stadtbad Ennepetal bis Stadtgrenze Hagen ) Die Fischereigenossenschaft Ennepetal verwaltet von Gesetz wegen u.a. die Fischereirechte der Anlieger der Fließgewässer in den Städten Ennepetal und Gevelsberg.So auch die Fischereirechte an der Ennepe im Bereich von Brücke Stadtbad Ennepetal bis Stadtgrenze Hagen. Der Vertrag mit dem bisherigen Pächter läuft zum 31.12.2015 aus.ab dem 01.01.2016 sind deshalb die Fischereirechte für einen Zeitraum von 12 Jahren neu zu verpachten! Bei der Ennepe handelt es sich um ein Gewässer der Salmoniden-/Äschenregion. Leitfisch ist die Bachforelle! Da die Zugangs- und Betretungsrechte in den Stadtgebieten Ennepetal und Gevelsberg durch weiträumige Verbauungen sehr stark eingeschränkt sind, d.h., eine Befischung des o.a.gewässerabschnitts nur an wenigen Stellen möglich ist, erfolgt die Verpachtung der Fischereirechte zu einem Preis von 350 EUR p.a. (mit Wertsicherungsklausel)! Es geht der Fischereigenossenschaft Ennepetal insoweit nicht um ein Hochtreiben des Pachtpreises! Vielmehr soll durch die Ausschreibung erreicht werden, dass das o.a. Teilstück der Ennepe- in enger Zusammenarbeit mit der Fischereigenossenschaft - so ökologisch wie möglich befischt/bewirtschaftet ( 2 LFG) und auch der Öffentlichkeit der Wert dieses heimischen Gewässers vermittelt wird! Als Pächter kommt deshalb keine Einzelperson, sondern nur eine Personenvereinigung (Verein oder Interessengemeinschaft) in Betracht!
5 Bewerbungen mit einem schlüssigen Konzeptbitte bis spätestens zum 18.12.2015 (Eingangsdatum) schriftlich an: Fischereigenossenschaft Ennepetal, Postfach 1330, 58240 Ennepetal oder per E-Mail an: fg_ennepetal@gmx.de SämtlicheBewerber werden über das Ergebnis der Vergabe zu gegebener Zeit (frühestensende Januar/Februar 2016) schriftlich benachrichtigt! E. Kätzler (Genossenschaftsvorsitzender) 7. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Der Aufhebungsbescheid vom 17.11.2015, Aktenzeichen: 9070114130, an Herrn Pierre Warstat geb. am 18.01.1992, in Herdecker Straße 19, 58453 Witten Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Aufhebungsbescheides durch die Post gem. 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. 10 LZG NRW durchzuführen. Der Aufhebungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 313, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Gerlach. Witten, 17.11.2015 Gerlach 8. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 - Meine Verfügung vom 10.11.15 Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-YQ 312 an Herrn Dirk Schüßler geb.: 21.01.1966 in Gevelsberg Kölner Str. 132, 58256 Ennepetal
6 94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2 a, Zimmer 026-027, zu den Öffnungszeiten des Strassenverkehrsamts eingesehen werden. Schwelm, 19.11.15 Völker 9. Bekanntmachung Einladung mit Tagesordnung für den Kreistag am 30.11.2015 Einladung zur Sitzung des Kreistages Nr. KT/004/2015 am Montag, 30.11.2015, 17:00 Uhr im Kreishaus in Schwelm, Hauptstraße 92, Kreistagssitzungssaal zur Sitzung des Kreistages lade ich Sie herzlich ein. Ich habe folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Amtseinführung des neu gewählten Landrates 3. Verpflichtung eines neuen Kreistagsmitgliedes 4. Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Landrates des Ennepe-Ruhr- Kreises vom 13.09.2015 5. Umbesetzung von Ausschüssen 6. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds für die Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) 7. Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 03.11.2015 Schwelm, 19.11.2015 Olaf Schade Landrat