Ausgestaltung der EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)-Förderung in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2014 bis 2020

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4027 13. 09. 2013 Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ausgestaltung der EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)-Förderung in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2014 bis 2020 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele EU-Mittel Baden-Württemberg aus dem EFRE in der Förderperiode 2014 bis 2020 erhalten wird; 2. wie hoch der prozentuale Anteil Baden-Württembergs nach ihrer Kenntnis im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern in der laufenden Periode ist und wie hoch er in der kommenden Förderperiode sein wird; 3. wie sich die Verteilung der EFRE-Mittel auf die einzelnen Bundesländer begründet; 4. wie sich die Zuweisung der EFRE-Mittel an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als federführende Verwaltungsbehörde und an die anderen beteiligten Ressorts (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) verteilt; 5. welche bisherigen Förderansätze auch künftig fortgesetzt werden sollen bzw. welche neuen Schwerpunkte das operationelle Programm zur Umsetzung des EFRE in der kommenden Förderperiode setzt; 6. wie sich die Organisation der EFRE-Mittelverwaltung gestaltet; 7. nach welchem Schlüssel und nach welchen Kriterien die Mittel künftig auf die verschiedenen Ziele und Maßnahmen verteilt werden; Eingegangen: 13. 09. 2013 / Ausgegeben: 14. 10. 2013 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

8. wie sichergestellt wird, dass das EFRE-Programm einen Beitrag zur Energiewende sowie zu weiteren Nachhaltigkeitszielen leistet; 9. wie und in welcher Höhe der ländliche Raum von der künftigen EFRE-Förderung profitieren soll; 10. wie sie eine gegenüber der auslaufenden Förderperiode noch stärkere Beteiligung der betroffenen Akteure und der Bevölkerung vor Ort sicher stellt, damit bedarfsgerechte und regional spezifische Projekte realisiert und von der Zivilgesellschaft mit Leben gefüllt und weiterentwickelt werden können. 13. 09. 2013 Sitzmann, Frey, Dr. Rösler und Fraktion Begründung Nachdem die Entscheidung über den mittelfristigen Finanzrahmen der EU für die nächste Förderperiode 2014 bis 2020 nach langwierigen Verhandlungen vor dem Abschluss steht, stellt sich die Frage, wie sich die Zuweisung der Fördermittel im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) an das Land darstellt. Dabei sind neben der in Aussicht gestellten Erhöhung der EFRE- Fördermittel für Baden-Württemberg die Ziele und Schwerpunkte der künftigen Regionalentwicklung der Landesregierung von Interesse. Das Gelingen der Energiewende, Innovation und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Maßnahmen sollen bei der Verteilung der Mittel, die aus dem Landesetat und von den Trägern vor Ort kofinanziert werden, vorrangig berücksichtigt werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 8. Oktober 2013 Nr. Z(40) 0141.5/2779 F nimmt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele EU-Mittel Baden-Württemberg aus dem EFRE in der Förderperiode 2014 bis 2020 erhalten wird; Zu 1.: Baden-Württemberg erhält nach noch vorläufigen Berechnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie rund 246 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE. In der laufenden Förderperiode sind es 143,4 Mio. Euro. 2

2. wie hoch der prozentuale Anteil Baden-Württembergs nach ihrer Kenntnis im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern in der laufenden Periode ist und wie hoch er in der kommenden Förderperiode sein wird; Zu 2.: a) In der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 erhält Baden-Württemberg 3,02 % der für die stärker entwickelten Regionen in Deutschland (Westdeutschland mit Berlin ohne die Region Lüneburg) zur Verfügung gestellten RWB-EFRE-Mittel. Größter Empfänger ist Nordrhein-Westfalen mit 27 %, gefolgt von Berlin mit 18,5 %, Niedersachsen mit 13,5 % und Bayern mit 12,1 %. b) In der Förderperiode 2014 bis 2020 hat sich die Gebietskulisse erweitert. Neu zu den stärker entwickelten Regionen in Deutschland hinzugekommen ist der ehemalige Regierungsbezirk Leipzig, weil diese Region auf der Ebene Gebietskategorie NUTS-2 die Schwelle von 90 % des EU-durchschnittlichen Bruttoinlandsproduktes BIP pro Kopf überschritten hat. Baden-Württemberg erhält 5,78 % der für die stärker entwickelten Regionen in Deutschland 2014 bis 2020 zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel. Die größten Empfänger sind weiterhin Nordrhein-Westfalen mit 28,4 %, gefolgt von Berlin mit 14,9 %, Niedersachsen mit 10,9 % und Bayern mit 11,6 %. Verglichen mit den bisherigen RWB-Regionen in Deutschland, d. h. ohne die Region Leipzig, steigt der prozentuale Anteil Baden-Württembergs von 3,02 % in der Periode 2007 bis 2013 auf 6,09 % in der Förderperiode 2014 bis 2020. 3. wie sich die Verteilung der EFRE-Mittel auf die einzelnen Bundesländer begründet; Zu 3.: Die Verteilung der EFRE-Mittel auf die Mitgliedstaaten und innerhalb der Mitgliedstaaten erfolgt in mehreren Schritten: a) Der Mehrjährige Finanzrahmen MFR legt die Mittel für die Strukturfonds (EFRE und Europäischen Sozialfonds ESF) fest. Dabei unterscheidet der MFR zwischen den weniger entwickelten Regionen, deren BIP weniger als 75 % des durchschnittlichen EU-BIP pro Kopf beträgt, den Übergangsregionen mit einem BIP pro Kopf von 75 bis 90 % des EU-Durchschnitts und den stärker entwickelten Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf darüber liegt. b) Die Verteilung auf die Mitgliedstaaten erfolgt durch die EU-Kommission. Dabei legt sie quantitative Indikatoren und die unter a) ermittelten Anteile an den genannten Gebietskategorien zugrunde. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 sind die Indikatoren: Einwohnerzahl (Gewicht 25 %) Regionales Wohlstandsdefizit (Gewicht 7,5 %) Arbeitslosenquote (Gewicht 20 %) Beschäftigungsdefizit (Gewicht 20 %) Defizit bei tertiären Abschlüssen (Gewicht 12,5 %) Schul- und Ausbildungsabbrecherquote (Gewicht 12,5 %) Bevölkerungsdichte (Gewicht 2,5 %) c) Die Aufteilung der EU-Mittel auf die Länder erfolgt fondsspezifisch. Unter den stärker entwickelten Regionen Deutschlands hat die Wirtschaftsministerkonferenz die EFRE-Mittel auf der Grundlage der Vorarbeiten einer länderoffenen Ad-hoc-Arbeitsgruppe dieser Regionen nach vorgenannten Kriterien mit einer angepassten Gewichtung verteilt, die der Zielsetzung der EFRE-Interventionen in den stärker entwickelten Regionen in Deutschland im Sinne eines 3

Kompromisses zwischen ausgleichs- und wachstumsorientierter Strukturpolitik besser gerecht wird: Einwohnerzahl (Gewicht 50 %) Regionales Wohlstandsdefizit (Gewicht 20 %) Arbeitslosenquote (Gewicht 20 %) Beschäftigungsdefizit (Gewicht 10 %) Damit wurden Förderintensität pro Einwohner und Strukturschwächen jeweils mit 50 % bewertet. Um allzu große Brüche gegenüber der alten Förderperiode 2007 bis 2013 zu vermeiden, wurde ein Sicherheitsnetz von 85 % eingezogen, das den Rückgang des prozentualen Anteils eines Landes gegenüber der Vorperiode begrenzt. Die neu zu den stärker entwickelten Regionen in Deutschland hinzugetretene Region Leipzig erhielt von der EU-Kommission Sondermittel von 199 Mio. Euro und wurde separat behandelt. 4. wie sich die Zuweisung der EFRE-Mittel an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als federführende Verwaltungsbehörde und an die anderen beteiligten Ressorts (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) verteilt; Zu 4.: Die Verteilung unter den am EFRE beteiligten Ressorts Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW), Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK), Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) und Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat der Ministerrat auf Vorschlag der Ressorts mit 40 % : 20 % : 20 % : 20 % festgelegt. 5. welche bisherigen Förderansätze auch künftig fortgesetzt werden sollen bzw. welche neuen Schwerpunkte das operationelle Programm zur Umsetzung des EFRE in der kommenden Förderperiode setzt; Zu 5.: Das Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Teil EFRE 2007 bis 2013 hat drei Schwerpunkte: 1. Innovation, wissensbasierte Wirtschaft und Cluster 2. Nachhaltige Stadt- und Kommunalentwicklung 3. Ressourcenschutz und Risikovermeidung Das Operationelle Programm EFRE Baden-Württemberg 2014 bis 2020 trägt den Titel Innovation und Energiewende. Die EU-Kommission hat in den Verhandlungen eine starke Konzentration auf wenige Schwerpunkte gefordert, da Baden- Württemberg unabhängig vom Zuwachs in der innerdeutschen Verteilung im europaweiten Vergleich nach wie vor ein sehr kleines Programm umsetzt. Daher konzentriert sich das Land auf zwei Schwerpunkte: 1. Forschung, technologische Entwicklung und Innovation 2. Verringerung der CO 2 -Emissionen Damit werden der im Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Teil EFRE angelegte Schwerpunkt 1 mit starker Ausrichtung auf Forschung sowie der Schwerpunkt 3 fokussiert auf die CO 2 -Minderung fortgesetzt. Der Schwerpunkt 2 geht in den beiden anderen auf, was inhaltlich keine tiefgreifende Änderung bedeutet, da schon bisher im Schwerpunkt 2 innovationsrelevante und nachhaltige Infrastruktur im kommunalen Kontext gefördert wurde. 4

Strukturell geht Baden-Württemberg einen neuen Weg und sieht einen Teil der Mittel für landesweite Fachprogramme und einen zweiten Teil vorbildlich für die EU für Maßnahmen vor, die über bottom-up-prozesse definiert werden. Dieser bottom-up-ansatz des Wettbewerbs RegioWIN wird von der EU-Kommission seit den Anfängen sehr genau beobachtet und findet ihre Anerkennung. 6. wie sich die Organisation der EFRE-Mittelverwaltung gestaltet; Zu 6.: Der Ministerrat hat beschlossen, die Verwaltungsbehörde, die die Mittelverantwortung trägt, und die Bescheinigungsbehörde, die für die Rechtmäßigkeit der Zahlungsanforderungen an die EU steht, wie in der Vergangenheit im MLR anzusiedeln. Die Prüfbehörde für alle EU-Fonds in Baden-Württemberg ist im MFW angesiedelt. Für das EFRE- wie das ESF-Programm ist die L-Bank zentrale Abwicklungsstelle, sodass es eine einheitliche Ansprechpartnerin für die Interessenten der Strukturfonds in Baden-Württemberg gibt, die zugleich zahlreiche ergänzende Landesprogramme abwickelt. 7. nach welchem Schlüssel und nach welchen Kriterien die Mittel künftig auf die verschiedenen Ziele und Maßnahmen verteilt werden; Zu 7.: Mit einer Verteilung von rund 74 % der Fördermittel auf den Schwerpunkt Forschung, technologische Entwicklung und Innovation kommt Baden-Württemberg seinem Ruf als innovativste Region Europas nach. Gezielte Innovationsförderung erhöht und erhält die Innovationskraft des Landes und generiert die wirksamsten Beiträge für eine stetige und nachhaltige strukturelle Erneuerung der badenwürttembergischen Wirtschaft. Im internationalen Wettbewerbsumfeld, dem insbesondere ein stark exportorientiertes Land wie Baden-Württemberg ausgesetzt ist, muss ein innovationsstarkes Land auch in der Zukunft dauerhaft große Anstrengungen unternehmen, um seine wirtschaftliche und technologische Stärke zu sichern und auszubauen. Bei überdurchschnittlicher Forschungsquote insgesamt bleibt die Quote der öffentlich finanzierten Forschung (20 %) hinter dem deutschen Höchstwert (32,4 %) zurück. Daher wird ein großer Teil für öffentliche, insbesondere anwendungsnahe Forschungsinfrastruktur eingeplant. Weitere Schwerpunkte sind die Vernetzung und der Technologietransfer. Zugleich werden diese Mittel auf die in der Koalitionsvereinbarung genannten Zukunfts- und Wachstumsfelder konzentriert. Weitere 26 % der Fördermittel fließen in unmittelbar CO 2 -mindernde Maßnahmen der Beratung und Umsetzung. 8. wie sichergestellt wird, dass das EFRE-Programm einen Beitrag zur Energiewende sowie zu weiteren Nachhaltigkeitszielen leistet; Zu 8.: Rund 26 % der Fördermittel zielen unmittelbar auf Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende. Insbesondere die Förderprogramme des UM Netzwerk Energieeffizienz für Unternehmen und das Programm Klimaschutz mit System dienen unmittelbar der Umsetzung der Energiewende. Für das Netzwerk Energieeffizienz wird ein landesweites Netzwerk aus regionalen Kompetenzstellen für Energieeffizienz eingerichtet werden. Die Kompetenzstellen informieren und motivieren Unternehmen, Energieberatung in Anspruch zu nehmen und Effizienzmaßnahmen umzusetzen. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Aufbau eines regionalen Netzwerks aller Energieverbraucher und erzeuger, mit dem Ziel Energieerzeugung und verbrauch aufeinander abzustimmen und Zusammenarbeit und Informationsaustausch zu stärken, um so die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen anzuregen. Im Rahmen von Klimaschutz mit System werden im investiven Bereich ausschließlich Projekte bezuschusst, mit denen der Ausstoß von Treibhausgasen in der Kommune selbst verringert oder der durch den Energie- 5

verbrauch in der Kommune andernorts verursachte CO 2 -Ausstoß vermindert wird. Kommunen werden hierdurch zu Investitionen angeregt, die der Reduzierung des Energieverbrauchs oder dem Einsatz von regenerativer Energie an Stelle fossiler Energieträger dienen. Hinzu kommen Maßnahmen, mit denen die Reduzierung von CO 2 -Emissionen von Privathaushalten durch Veränderungen im Alltagsverhalten bewirkt werden soll. Unter Berücksichtigung der mittelbar zur Energiewende beitragenden Maßnahmen, z. B. Forschung und Innovation zur Energie- und Ressourceneinsparung im Schwerpunkt Innovation, steigt der Anteil klimarelevanter Ausgaben auf knapp 40 %. So ist z. B. geplant, einen Teil der anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur dem Thema Energie zu widmen. Zusätzlich zur Unterstützung der Energiewende und CO 2 -Minderung durch die Schwerpunktsetzung im EFRE-OP werden aufgrund der horizontalen Prinzipien der EU-Förderung die Umwelteffekte von Projekten bereits bei der Projektauswahl berücksichtigt. Jedes Einzelprojekt muss auf seine Umweltwirkungen hin bewertet werden und negative Effekte möglichst vermeiden und positive Effekte soweit möglich zur Geltung bringen. Dazu werden Projektwirkungen in Bereichen wie Energie- und Ressourceneffizienz und den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft, Biodiversität geprüft. Hierzu hat der Umweltbeauftragte für das EFRE-Programm in der Förderperiode 2007 bis 2013 eine Umweltbewertungskonzeption für Projekte aufgebaut. Diese wird für die Förderperiode 2014 bis 2020 im Hinblick auf die neuen Programmschwerpunkte weiterentwickelt. Der Umweltbeauftragte erarbeitet, koordiniert und begleitet diese und weitere Maßnahmen zur Berücksichtigung und Bewertung von Umweltwirkungen der Projekte des EFRE-Programms. 9. wie und in welcher Höhe der ländliche Raum von der künftigen EFRE-Förderung profitieren soll; Zu 9.: Im Gegensatz zur Ziel-2-Förderung der Förderperiode 2000 bis 2006 steht in der kommenden EFRE-Förderperiode nicht mehr der Schwächenausgleich, sondern ein Ausbau vorhandener Stärken im Fokus der EU-Förderung. Dies gilt insbesondere für die stärker entwickelten Regionen wie Baden-Württemberg. Die EU-Kommission hat in den Verhandlungen mit Baden-Württemberg die Förderung von Standardinfrastruktur, der Erneuerung bestehender Infrastruktur und des Bereichs Tourismus kategorisch abgelehnt. Daher galt es, auch in Bezug auf den ländlichen Raum die Stärken in den Vordergrund zu stellen. Vom EFRE-Programm 2014 bis 2020 profitiert der ländliche Raum in vielfacher Weise, da er in alle Raumkategorie-übergreifenden Förderansätze einbezogen ist. Hierzu zählen der Wettbewerb RegioWIN, der vom MFW federführend in Kooperation mit dem MLR und dem MWK durchgeführt wird, der vom UM veranstaltete Wettbewerb Klimaschutz mit System zur Förderung der Umsetzung von klimaschützenden Maßnahmen für Gemeinden im Land, die ein Klimaschutzkonzept erarbeitet haben, die Wettbewerbe des MWK für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften um die Zentren für angewandte Forschung an Hochschulen (ZAFH) sowie Forschungsmaßnahmen, bei denen es um die Ausnutzung und Weiterentwicklung alternativer Energieformen und deren Erzeugung geht. Dem MLR selbst stehen 49,3 Mio. Euro statt bisher 46,0 Mio. Euro zur Verfügung. Sie fließen knapp zur Hälfte in den Wettbewerb RegioWIN, indem sich das MLR auf Maßnahmen im ländlichen Raum konzentriert. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Wettbewerb Spitze auf dem Land!. Damit werden hochinnovative kleine und mittlere Unternehmen mit Potenzial zur Technologieführerschaft gefördert, die die dezentrale Wirtschaftsstruktur in Baden-Württemberg weiterentwickeln, die attraktive und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen und damit die Anziehungskraft des ländlichen Raums für gut ausgebildetes Personal erhöhen. Solche Unternehmen sollen Zuschüsse von bis zu 400.000 Euro für Investitionen in die Zukunft erhalten. 6

Das MWK plant u. a. im Zusammenhang mit dem Wettbewerb RegioWIN mit rund 10 Mio. Euro die Förderung von Forschungsinfrastruktur an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (vormals Fachhochschulen) speziell im ländlichen Raum, um die dezentrale Forschungsinfrastruktur in Baden-Württemberg auszubauen und die anwendungsnahe Forschung an den Hochschulen zu verstärken. 10. wie sie eine gegenüber der auslaufenden Förderperiode noch stärkere Beteiligung der betroffenen Akteure und der Bevölkerung vor Ort sicher stellt, damit bedarfsgerechte und regional spezifische Projekte realisiert und von der Zivilgesellschaft mit Leben gefüllt und weiterentwickelt werden können. Zu 10.: Der Konsultationsprozess zur Programmerstellung hat mit über 30 verschiedenen Veranstaltungen einen breiten Kreis von Akteuren angesprochen. Diese Ansätze sollen auch in dem das Programm begleitenden Monitoring-Ausschuss fortgesetzt werden. Im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz mit System wird das lokal vorhandene Wissen zur Reduktion von klimaschädlichen Emissionen aktiviert. Die in diesem Rahmen geförderten Maßnahmen haben das Ziel, den CO 2 -Ausstoß in Kommunen und/oder durch Kommunen zu reduzieren. Zentrale Merkmale sind die Einbettung klimaschützender Projekte in regional bzw. lokal erarbeitete, übergreifende Strategien wie z. B. ein kommunales Klimaschutzkonzept oder einen kommunalen Energiemanagementplan. Diese Konzepte sind in der Regel unter breiter Beteiligung der Bürgerschaft erarbeitet worden. Aufgrund der Individualität der lokal erarbeiteten Konzepte werden im Rahmen des Programms keine bestimmten Fördertatbestände vorgegeben, sodass die jeweiligen Akteure selbst bestimmen, welche Maßnahmen aus der großen Bandbreite klimaschützender Projekte umgesetzt werden sollen. Im Rahmen des Programms wird explizit zur Umsetzung von Maßnahmen aufgerufen, die das Wissen und das Umweltbewusstsein der Bürgerschaft stärken und/oder ein klimafreundliches Alltagsverhalten erleichtern oder auch erst ermöglichen. Derartige Projekte werden durch einen erhöhten Fördersatz besonders begünstigt. Der Wettbewerb RegioWIN (www.regiowin.eu) ist ein wesentliches programmatisches Element des EFRE-Programms 2014 bis 2020. Er ist ausdrücklich als Bottom-up-Verfahren angelegt, bei dem alle funktionalen Räume im Programmgebiet angesprochen werden. Es gibt keine Einschränkung bezüglich der regionalen Akteure, die einen Wettbewerbsbeitrag einreichen können, und keine vorgegebene Abgrenzung der funktionalen Räume. Raumoptionen können z. B. eine Stadt, ein Stadt-Umland-Verbund, ein oder mehrere Landkreis/e, eine Region im Sinne des Landesplanungsrechtes sein. Für den Wettbewerb wichtig wird der Nachweis einer breiten Einbindung der relevanten Akteure im funktionalen Raum sein. Grundsätzlich gehen nur Projekte in den Wettbewerb ein, die von den Akteuren vor Ort selbst definiert und im Rahmen des Wettbewerbsbeitrags priorisiert wurden. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7