Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Nicht Amtlicher Teil

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Transkript:

Amtlicher Teil - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 2 - Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2015 2 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 3 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 3 - Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2015 4 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 5 - Satzung der Gemeinde Schenkenberg 5 - Einladung Jagdgenossenschaft Brüssow 6 - Garagen dürfen nicht verkauft werden Unterverpachtung meist unzulässig 7 - Einladung Jagdgenossenschaft Wollschow-Menkin 7 - Göritz/Malchow Unser Dorf hat Zukunft 7 Inhaltsverzeichnis Nicht Amtlicher Teil - Faschingsparty in Wallmow 8 - Leselust mit ernstem Thema 8 - Klassentreffen der Schulabgänger von 1990 9 - Veranstaltungen in den Gemeinden 9 - Gratulationen 10 - Deutsches Rotes Kreuz Wir sind umgezogen 12 - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 13 - Evangelisches Pfarramt Brüssow 13 - Impressionen vom 51. Karneval in Brüssow 14 - Die BraLa als Familienerlebnis Attraktives Programm für Kleine und Große zur 25. Landwirtschaftsschau 15 - Große Feuerwehr Schau 15

2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015 Amtlicher Teil Beschlüsse vom 10.02.2015 Benennung eines Schaubeauftragten Beschlussvorlage Nr. 1 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow benennt Herrn Bernd Steinhöfel als Schaubeauftragten für den Schaubezirk 7 des Wasser- und Bodenverbandes Uckerseen. Dafürstimmen: 12 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschlüsse vom 10.03.2015 Haushaltssatzung 2015 Beschlussvorlage Nr. 5 Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen auf der Sitzung am 10.03.2015 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. (s. unten) Dafürstimmen: 12 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0 Amtliche Bekanntmachungen Anfang Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Kassenkredit 2015 Beschlussvorlage Nr. 6 Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 459.700,00 festgesetzt. Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen auf der Sitzung am 10.03.2015 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Dafürstimmen: 12 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0 Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2.973.700,00 ordentlichen Aufwendungen auf 3.017.800,00 außerordentlichen Erträge auf - außerordentlichen Aufwendungen auf - 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.893.600,00 Auszahlungen auf 3.048.100,00 festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: - Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.758.300,00 - Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.780.300,00 - Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 135.300,00 - Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 143.500,00 - Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - - Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 124.300,00 - Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - - Auszahlungen an Liquiditätsreserven - 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In- vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt. 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H. b) für die Grundstücke (Grundstücke B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 320 v. H. 5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Stadt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Abschreibungen Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen Sonstige investive Auszahlungen

Nr. 03/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zur Kenntnis zu geben. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 60.300,00 b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 50.000,00 festgesetzt. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 05/2015 vom 10.03.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann. Brüssow, den 11.03.2015 Brüssow, den 11.03.2015 Neumann Amtsdirektor Neumann Amtsdirektor Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow Beschlüsse vom 18.02.2015 Erneute Beteiligung zur 1. Änderung des B-Planes Windfeld Uckermark, Bereich Klockow der Gemeinde Schönfeld Beschlussvorlage Nr. 9 Die Gemeinde Schönfeld, Landkreis Uckermark hat in der Gemeindevertretersitzung am 04.12.2014 einen erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan WF Uckermark, Bereich Klockow (1. Änderung) gefasst. Aufgrund eines überregionalen Planfeststellungsverfahrens, das sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans auswirkt, musste die Anzahl der Baufelder gegenüber dem 1. Entwurf von vier auf zwei verringert werden. Das am 25.09.2014 offiziell eröffnete Suchraumverfahren der 50 Hertz Transmission GmbH für die Trassenplanung einer 380 KV-Freileitung muss in der kommunalen Bauleitplanung berücksichtigt werden. Der Verlauf zweier Suchkorridore wird nachrichtlich übernommen. Damit sind die Grundzüge der Planung betroffen und es ist eine erneute Offenlage und Trägerbeteiligung erforderlich. Zur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 4 Abs. 2 Baugesetzbuch liegt der 2. Entwurf des B-Plans WF Uckermark, Bereich Klockow, 1. Änderung einschl. der Begründung mit Umweltbericht gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.01.2015 bis zum 03.03.2015 in der Amtsverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Gemeinde Carmzow-Wallmow wird als Nachbargemeinde um Stellungnahme zur o. a. Bauleitplanung gebeten. Die Gemeinde Carmzow-Wallmow hat folgende Bedenken, bzw. Hinweise zum 2. Entwurf B-Plan Windfeld Uckermark, Bereich Klockow (1. Änderung): keine Dafürstimmen: 6 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0 Übernahme Mühlensee vom Land Brandenburg Beschlussvorlage Nr. 6 Die Landesregierung hat erklärt, dass weitere 19 Gewässer des sog. 1. Gewässerpaketes, denen eine vorrangige Bedeutung für den Natur- und Gewässerschutz des Landes sowie für den Landesforst zukommt, auf Antrag und Gremienbeschluss der jeweiligen Belegenheitskommune, nach Prüfung durch das fachlich zuständige Ministerium und Zustimmung des Kabinetts nach dem festgelegten Verfahren auf die Kommune übertragen werden können. In der Gemeinde Carmzow-Wallmow betrifft es den Mühlensee (Gemarkung Carmzow Flur 4 Flurstück 234 und die danebenliegenden Grundstücke) mit 16,2235 ha. Die Gemeinde Carmzow-Wallmow stimmt der entgeltfreien Übernahme des Mühlensees zu. Dafürstimmen: 0 Gegenstimmen: 6 Enthaltungen: 0 Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz Beschlüsse vom 25.02.2015 Zuschuss zur Planstelle Jugendhaus Klockow für 2015 Beschlussvorlage Nr. 11 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt einen Zuschuss in Höhe von 1.037,14 für das Jahr 2015 für die Planstelle im Jugendhaus Klockow. Dafürstimmen: 6 Gegenstimmen: 2 Enthaltungen: 0 Stellungnahme der Gemeinde zur Bauleitplanung: Erneute Beteiligung zur 1. Änderung B-Plan Windfeld Uckermark, Bereich Klockow Beschlussvorlage Nr. 7 Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz haben folgende Bedenken, bzw. Hinweise zum 2. Entwurf B-Plan Windfeld Uckermark, Bereich Klockow (1. Änderung): keine. Dafürstimmen: 8 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss Haushaltssatzung 2015 Beschlussvorlage Nr. 8 Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen auf der Sitzung am 25.02.2015 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. (s. S. 4) Dafürstimmen: 8 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015 Beschluss Kassenkredit 2015 Beschlussvorlage Nr. 9 Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeiteigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 220.100,00 festgesetzt. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen auf der Sitzung am 25.02.2015 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Dafürstimmen: 8 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0 Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.02.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.375.700,00 ordentlichen Aufwendungen auf 1.283.000,00 außerordentlichen Erträge auf - außerordentlichen Aufwendungen auf - 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.378.100,00 Auszahlungen auf 1.286.400,00 festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: - Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.321.000,00 - Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.210.600,00 - Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 57.100,00 - Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 49.500,00 - Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - - Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 26.300,00 - Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - - Auszahlungen an Liquiditätsreserven - 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt. 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 325 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. 5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Abschreibungen Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen Sonstige investive Auszahlungen Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 25.600,00 Euro festgesetzt. b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 25.000,00 festgesetzt. Göritz, den 26.02.2015 Bekanntmachungsanordnung Neumann Amtsdirektor Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 08/2015 vom 25.02.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow ( Uckermark ), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann. Brüssow, den 09.03.2015 Neumann Amtsdirektor

Nr. 03/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5 Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg Beschlüsse vom 16.02.15 Mittagsversorgung Kita Beschlussvorlage Nr. 3 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg beschließt für das Jahr 2015 die Mittagsversorgung der Kita Krümelburg durch die Firma Runge in voller Höhe zu übernehmen. Dafürstimmen: 6 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschlüsse vom 02.03.15 Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 Windfeld Baumgarten der Gemeinde Schenkenberg Beschlussvorlage 9 Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt aufgrund des 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung und der 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls in der derzeit gültigen Fassung folgende beigefügte Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet: Bebauungsplan Nr. 5 Windfeld Baumgarten der Gemeinde Schenkenberg in der Fassung vom Februar 2015. Anlage 1: Satzung über die Veränderungssperre mit Übersichtsplan (s. unten) Dafürstimmen: 6 Gegenstimmen: 1 Enthaltungen: 0 Anlage 1 Satzung der Gemeinde Schenkenberg Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 Windfeld Baumgarten der Gemeinde Schenkenberg Aufgrund des 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung und der 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Schenkenberg auf ihrer Sitzung am 2. März 2015 folgende Veränderungssperre als Satzung: 1 Zu sichernde Planung Die Gemeindevertretung hat am 18.07.2012 entsprechend der überarbeiteten Kriterien für den Sachlichen Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim (Regionalplanentwurf 2011) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 Windfeld Baumgarten beschlossen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 5 Windfeld Baumgarten wird die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Wind gemäß 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. 11 Abs. 2 BauNVO angestrebt. Die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der festgelegten Baugrenzen ist ausgeschlossen, so dass sowohl die Anzahl als auch die Lage der Windenergieanlagen zueinander städtebaulich gesteuert wird. Das überplante Gebiet ist im überarbeiteten Regionalplanentwurf 2013 der Fortschreibung des Teilregionalplans weiterhin als Eignungsgebiet für Windenergienutzung ( Grünow Nr. 12 ) ausgewiesen. Zur Sicherung der Planung wird für das in 2 bezeichnete Gebiet (räumlicher Geltungsbereich) eine Veränderungssperre erlassen. 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich verbindlich aus dem beigefügten Plan, der als Anlage 1 Teil der Satzung ist und der dem räumlichen Geltungsbereich des von der Gemeinde Schenkenberg am 18.07.2012 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 5 Windfeld Baumgarten entspricht. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst hierbei die nachfolgenden Flurstücke bzw. Teilflurstücke der Gemarkung Baumgarten: Gemarkung Flur Flurstück Baumgarten 1 88 103 Baumgarten 3 74 80 Baumgarten 3 81/1 Gemarkung Flur Flurstück Baumgarten 3 81/2 Baumgarten 3 81/3 Baumgarten 3 82 84 Baumgarten 3 88 92 Baumgarten 4 71 Baumgarten 4 84 93 Baumgarten 4 94/1 Baumgarten 4 94/2 Baumgarten 4 95 Baumgarten 4 97 Baumgarten 4 111 120 Baumgarten 4 121/1 3 Rechtswirkungen (1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet ist 14 BauGB maßgebend. Es dürfen: a) Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. (3) In Anwendung des 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten (1) Die Veränderungssperre ist ortsüblich im Amtsblatt bekanntzumachen.

6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015 Lageplan Geltungsbereich Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 5 Windfeld Baumgarten Gemeinde Schenkenberg, Landkreis Uckermark Anlage 2: Übersichtsplan mit Geltungsbereich der Veränderungssperre (2) Die Veränderungssperre tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (3) Gemäß 17 BauGB tritt sie nach Ablauf von zwei Jahren vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern. Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das in 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Hinweis: Auf die Vorschriften des 18 (2) Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach 18 (3) BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Weiterhin wird die Beschlusslage der Gemeinde der BVVG außerordentlich durch das Amt offiziell zugestellt, damit sie Eingang in das Ausschreibungsverfahren finden kann. Brüssow, 3. März 2015 Neumann Amtsdirektor des Amtes Brüssow Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Am Freitag, den 17.04.2015 um 19.00 Uhr führt die Jagdgenossenschaft Brüssow eine Genossenschaftsversammlung mit den Landeigentümern durch. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Abstimmung über die Tagesordnung 4. Bericht des Vorsitzenden 01.04.2013 bis 31.03.2015 5. Entlastung des Vorstandes 6. Kassenbericht des Kassenführers 7. Berich des Kassenprüfers 8. Verwendung des Reinertrages 01.04.2013 bis 31.03.2015 9. Sonstiges, Verschiedenes Tagungsort: Brüssow Kulturhaus (ehemals Kino) Sollte ein Jagdgenosse an der Sitzung verhindert sein, muss dieser einen Bevollmächtigten benennen und dessen Vollmacht muss zu Beginn der Versammlung vorgelegt werden. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Brüssow

Nr. 03/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7 Garagen dürfen nicht verkauft werden Unterverpachtung zumeist unzulässig. Für die meisten Garagen, die auf Grundstücken der Gemeinden stehen gilt: 1. Eigentümer der Garage ist die Gemeinde ein Verkauf durch den Nutzer ist nicht rechtsverbindlich. 2. Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung der Gemeinde zumeist rechtswidrig. 3. Die Nutzung ohne gültigen Pacht- oder Mietvertrag ist nicht ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie dies und fragen Sie im Zweifelsfall im Amt Brüssow, Zimmer 16 bei Frau Rückbrecht zu den Sprechzeiten des Amtes nach. Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Hiermit laden wir zur Jagdgenosschaftsversammlung der Jagdgenosschaft Wollschow-Menkin am Donnerstag, dem 23.04.2015 um 19.00 Uhr in die Feuerwehr Menkin ein. Tagesordnung: 1. Feststellung der Mehrheit für Beschlüsse 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht Kassenführer 4. Bericht Kassenprüfer 5. Entlastung Vorstand 6. Verwendung des Reinertrages 7. Vergabe von Begehungsscheinen 8. Beschluss zum Erwerb eines elektronischen Jagdkatasters 9. Sonstiges Sollte ein Jagdgenosse nicht an der Versammlung teilnehmen können, kann er einen Bevollmächtigten mit einer Vollmacht zu seiner Vertretung bestimmen. Diese muss vor der Versammlung vorgelegt werden. Vorstand der Jadggenossenschaft i. A. Karl Böning Göritz/ Malchow Unser Dorf hat Zukunft Da Göritz mit dem Ortsteil Malchow 2014 den Kreiswettbewerb gewonnen hat, wollen die Verantwortlichen der Gemeinde zusammen mit dem Amt Brüssow die Herausforderung annehmen und sich den kritischen Fragen und Blicken der Landesbewertungskommission stellen. Bei dem Rundgang Anfang Juli (genauer Termin folgt) kommt es darauf an, dass die Gemeinde sich offen und lebhaft vorstellt. Dafür ist das Organisationsteam auf die Mithilfe möglichst vieler angewiesen. Wer sich einbringen möchte oder Ideen hat, kann sich über das Amt Brüssow - Frau Rückbrecht Tel. 039742/860-22 oder info@amt-bruessow.de melden oder direkt an den Bürgermeister Herrn Pohl wenden. Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.00 12.00 und 13.00 17.30 Uhr & Do. 08.00 12.00 und 13.00 16.00 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Ende Impressum Amtlicher Teil Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: goth@schibri.de Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Bezugsmöglichkeiten: - Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Impressum Nichtamtlicher Teil Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Martina Goth Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: info@schibri.de Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015 Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde Kinder- und Jugendarbeit Faschingsparty in Wallmow Am Faschingsdienstag begaben sich die Mädchen und Jungen der Regenbogengrundschule erneut zum närrischen Treiben nach Wallmow. Dort wurden wir wie immer herzlich begrüßt. Die meisten hatten sich phantasievoll verkleidet und so eroberte ein buntes und lustiges Völkchen schnell den Saal für sich. Viele von uns freuten sich schon lange auf diesen Tag. Endlich mussten wir einmal nicht still sitzen und konnten richtig laut sein. So dröhnte der Saal auch, als wir den Mädchen der Funkengarde für ihre Darbietungen applaudierten. Die Pausen wurden geschickt überbrückt, indem man uns an den Höhepunkten der vergangenen Faschingsshows teilhaben ließ. Da gab es viel zu lachen. Es dauerte auch nicht lange und wir durften selbst auf der Tanzfläche aktiv werden. Bei AC/DC, Helene Fischer und den vielen anderen Stars hielt es auch kaum noch jemanden auf seinem Platz. Dazwischen gab es immer lustige Spieleinlagen. Wir konnten uns beim Stuhltanz, Puzzeln, Fliegerlied und der Karnevalskanone so richtig austoben. Leider war der Vormittag sehr schnell vorbei und die Busse standen schon zur Heimfahrt bereit. Es war eine tolle Zeit und wir bedanken uns beim FCKW und allen Organisatoren ganz herzlich. Die Mädchen und Jungen der Regenbogengrundschule Leselust mit ernstem Thema Am 15. Februar fand der traditionelle Lesewettbewerb für die Schulen des Kreises statt. Erneut wetteiferten die Mädchen und Jungen aus den 6. Klassen der Uckermark um den gelungensten Lesevortrag. Dieses Mal nahmen 20 Schülerinnen und Schüler aus größeren und kleineren Orten der Uckermark teil. Antonia Golz aus Brüssow vertrat die Regenbogengrundschule erfolgreich im Schwedter Rathaus. Sie hatte zuvor beim Lesewettbewerb in ihrer Klasse den ersten Platz belegt. Für den Wettstreit in Schwedt hatte Antonia Golz sie einen Ausschnitt aus dem anspruchsvollen Buch Die Bücherdiebin von Markus Zusek gewählt. Anschließend musste sie, wie auch alle anderen Teilnehmer, aus einem unbekannten Textbuch lesen. Als Sieger ging schließlich der Angermünder Ole Pazio aus dem Wettbewerb hervor. Auch er hatte sich mit einem Auszug aus dem Tagebuch der Anne Frank für ein ernstes Thema entschieden. Fachkonferenz Deutsch Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am Donnerstag, dem 23.04.2015 Redaktionsschluss: 06.04.2015 Werbeanzeigen Anzeigenschluss ist am 10.04.2015. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eine E-Mail an helms@schibri.de senden.

Nr. 03/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9 Das Organisationsteam Liane Fischer und Ronny Bahr plant ein Klassentreffen für die Schulabgänger der Hermann-Matern-Oberschule, Jahrgang 1990. Es sind 25 Jahre seit dem Schulabgang vergangen und sehr interessant die ehemaligen Schulkameraden wiederzusehen und sich über das Leben der Einzelnen zu unterhalten. Bereits im Jahr 2010 traf man sich nach 20 Jahren wieder. Nun soll das Treffen am 2. Mai nach weiteren 5 Jahren wiederholt werden. Die Wiedersehensfreude wäre groß, wenn alle ehemaligen Schüler dabei wären. Momentan wird noch für das nächste Treffen ein Mitschüler gesucht. Wer kann helfen? Der Aufenthalt unseres Mitschülers Frank Baumgart ist uns nicht bekannt. Er wurde 1980 in Brüssow eingeschult, lebte in Battin und war ungefähr zwei Jahre bei uns. Kann sich jemand erinnern wohin er gezogen oder wie er zu erreichen ist? Veranstaltungen Klassentreffen der Schulabgänger von 1990 Das Treffen wird am 2. Mai 2015 in Ullas Eisstübchen in Brüssow um 16.00 Uhr stattfinden. Wir haben geplant: Eine Kaffeetafel mit anschließendem Besuch der neu entstandenen Brennerei mit Führung und Verkostung, sowie einen Rundgang zu unseren Schulen und einen gemütlichen Grillabend. Schulabgänger der Hermann-Matern-Oberschule beim Klassentreffen im Jahr 2010 Sagt so schnell wie möglich, spätestens bis 4. April, ob ihr kommen könnt. Infos bitte an: Liane Fischer, Tel.: 01782562084 oder cilly-l@web.de Gewerblich Anzeige

10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015 Gratulationen Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im April 2015 Brüssow 01.04. Sieghard Krüger zum 75. 02.04. Wilhelm Albrecht zum 92. 02.04. Jürgen Jonas zum 76. 02.04. Karola Wolfram zum 60. 03.04. Horst Gombert zum 67. 03.04. Gertrud Röhle zum 90. 03.04. Erna Schmidt zum 91. 03.04. Elisabeth Witthuhn zum 90. 05.04. Wally Dewitz zum 92. 06.04. Hannelore Fischer zum 76. 06.04. Klaus Müller zum 72. 07.04. Rolf Weißgerber zum 74. 10.04. Manfred Beyer zum 77. 10.04. Werner Schlühsler zum 85. 11.04. Erika Skupch zum 76. 12.04. Arno Döbler zum 60. 14.04. Edith Wildbredt zum 86. 17.04. Christian Dieben zum 88. 17.04. Inge Peukert zum 79. 18.04. Regina Hentschel zum 60. 18.04. Teresa Zemke zum 65. 19.04. Gerd Kohn zum 65. 20.04. Herta Steinke zum 83. 21.04. Margit Glowe zum 63. 25.04. Hannelore Hebenstreit zum 78. 25.04. Ursula Minna Lotte Wojdowski zum 66. 26.04. Detlef Utech zum 61. 28.04. Herbert Fischer zum 76. 28.04. Eleonore Wodrich zum 77. 29.04. Sybille Dill zum 60. 29.04. Detlef Kublank zum 77. Brüssow OT Bagemühl 03.04. Helga Zink zum 67. 07.04. Gisela Flashaar zum 81. 18.04. Erwin Ditmann zum 64. Brüssow OT Grünberg 04.04. Ursel Leske zum 78. 09.04. Ingrid Hack zum 77. 28.04. Erika Siebert zum 80. Brüssow OT Woddow 01.04. Heinz Behling zum 75. 03.04. Joachim Kluge zum 81. 10.04. Elli Gutsch zum 84. 11.04. Gisela Küster zum 74. 22.04. Krystyna Jadwiga Skiba zum 65. 24.04. Helga Bluhm zum 76. Brüssow OT Wollschow 12.04. Erwin Radtke zum 85. 18.04. Ralf Giese zum 71. 27.04. Elisabeth Hain zum 90. 28.04. August Richert zum 66. Brüssow OT Grimme 15.04. Joachim Groß zum 64. 16.04. Gerhard Rutz zum 75. 18.04. Ursula Stangenberg zum 75. Brüssow OT Stramehl 06.04. Inge Karow zum 80. Brüssow OT Battin 27.04. Herta Merx zum 86. Brüssow OT Trampe 06.04. Wolfgang Blomberg zum 67. 12.04. Karl-Heinz Störmer zum 85. 16.04. Dr. Helmut Rautengarten zum 79. 20.04. Else Füssel zum 83. Brüssow OT Menkin 04.04. Elisabeth Küssow zum 76. Carmzow 03.04. Gudrun Mandl zum 65. 08.04. Erika Mandl zum 83. 20.04. Helga Ruthenberg zum 76. 23.04. Ilse Pliegl zum 84. 27.04. Harold Domres zum 84. Wallmow 20.04. Anne-Christine Henkys zum 64. 22.04. Bernfried Döring zum 84. 24.04. Waltraud Butschalowski zum 72. Carmzow-Wallmow OT Cremzow 04.04. Helga Zimmermann zum 60. 17.04. Irmgard Riemer zum 81. Göritz 02.04. Gerhard Wildermuth zum 66. 05.04. Georg Makowiak zum 78. 05.04. Ulrich Müller zum 65. 07.04. Renate Poltrock zum 68. 08.04. Horst Koschel zum 66. 10.04. Renate Trettin zum 63. 15.04. Erich Grewe zum 65. 18.04. Irene Arndt zum 74. 18.04. Anna Czolbe zum 90. 18.04. Gisela Sonnenberg zum 81. 22.04. Astrid Schwarz zum 63. 24.04. Hildegard Genowsky zum 78. Göritz OT Tornow 03.04. Monika Becher zum 66. Schenkenberg OT Ludwigsburg 06.04. Kurt Schönfeldt zum 67. Schenkenberg OT Baumgarten 07.04. Erhard Krause zum 80. 13.04. Manfred Galow zum 64. Schenkenberg OT Kleptow 13.04. Klaus-Dieter Ulrich zum 69. 29.04. Elke Arendt zum 65. 29.04. Anita Bütow zum 61. Schenkenberg OT Dauerthal 22.04. Antje Liermann zum 60. Schenkenberg OT Wittenhof 14.04. Eckard Tech zum 66. Schönfeld 11.04. Gertrud David zum 86. 11.04. Dietrich Nüske zum 77. 26.04. Hans Lenzner zum 62. 29.04. Rita Schott zum 61. Schönfeld OT Klockow 03.04. Reinhard Laschetzki zum 76. 06.04. Inge Wendt zum 68. 10.04. Irmgard Schenk zum 79. 12.04. Gisela Bleek zum 66. 13.04. Diethard Städtler zum 76. 13.04. Adelheid Wüst zum 72. 17.04. Gerd Iwert zum 62. 19.04. Siegrid Jahns zum 67. 22.04. Gabriele Deutscher zum 60. 26.04. Jutta Herda zum 60. Schönfeld OT Neuenfeld 27.04. Marta Remus zum 83. Diamantene Hochzeit feiern am 2. April 2015 Gerda & Walter Kraatz aus Brüssow Es gratulieren recht herzlich Rakow, Bürgermeister Neumann, Amtsdirektor Diamantene Hochzeit feiern am 9. April 2015 Rita & Max Richter aus Bagemühl Es gratulieren recht herzlich Käpnick, Ortsvorsteherin Rakow, Bürgermeister Neumann, Amtsdirektor Goldene Hochzeit feiern am 10. April 2015 Brigitte & Wolfgang Groß aus Brüssow Es gratulieren recht herzlich Rakow, Bürgermeister Neumann, Amtsdirektor

Nr. 03/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015 Wir sind umgezogen Die Mitarbeiter der häuslichen Krankenpflege Prenzlau können sich jetzt über schöne, helle und größere Büroräume freuen. Im letzten Jahr konnte sich unser Team über Verstärkung freuen, so dass die Räumlichkeiten in der Stettiner Straße 5 einfach nicht mehr ausreichten, zu eng wurden. Ab dem 1. März 2015 sind wir für Sie in der Friedrichstraße 37 in Prenzlau zu erreichen. Durch die zentrale Lage in mitten unserer City haben Sie jetzt noch bessere Möglichkeiten, (z. B. kürzere Anlaufwege, ebenerdige Büroräume), uns zu erreichen. Schnell kann sich durch einen Unfall oder die Erkrankung eines Mitmenschen das gesamte Familien- und Berufsleben verändern und muss neu organisiert werden. Aber auch wenn Sie Fragen rund um die Pflege haben, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, denn ab dem 1. Januar 2015 sind zusätzliche Betreuungsleistungen, wie: - Hilfe und Organisation bei der Bewältigung des Pflegealltags, - Hilfe beim Gang zu Ärzten, Behörden oder - Haushalts- und Serviceangebote möglich. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir einen Tag der offenen Tür, am 8. Mai 2015 unserem Weltrotkreuztag feiern und laden Sie jetzt schon recht herzlich ein. Wir freuen uns auf Sie! Ursula Wagner Pflegedienstleiterin Telefon: 03984/8720-33

Nr. 03/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13 Kirchliche Informationen Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen Fr. 27.03. 18.00 Uhr Malchow, Kreuzweg der Jungen Gemeinden des Kirchenkreises Uckermark So. 29.03. 10.00 Uhr Göritz (Gottesdienst zu Beginn der Karwoche mit Abendmahl, für alle Gemeinden ausgestaltet vom Schönfelder Singkreis, Pfr. W. Schneider Nechlin) Fr. 03.04. 09.00 Uhr Kleptow/Cremzow/Tornow 10.30 Uhr Carmzow/Göritz/Schönfeld (alle Gottesdienste mit Abendmahl, Pfr. H. Albruschat, Berlin, Pfr. W. Schneider, Nechlin und Pfr. Th.Dietz, Schönfeld) Fr. 03.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht am Sterbetag Jesu Sa. 04.04. 21.00 Uhr Klockow (für alle Gemeinden), Liturgische Osternachtfeier mit Taufen, Abendmahl und Osterfeuer, Singkreis Schönfeld So. 05.04. 10.00 Uhr Ostern: Baumgarten (Familiengottesdienst, alle Gemeinden mit Bläsern) Mo. 06.04. 10.15 Uhr Ostermontag: Göritz (Pfr. W. Schneider, Nechlin ) Fr. 10.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss So. 12.04. Kein Gottesdienst Fr. 17.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss So. 19.04. 09.00 Uhr für alle Gemeinden, Carmzow 10.15 Uhr Göritz 14.00 Uhr Tornow (Taufe) Fr. 24.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss So. 26.04. 09.00 Uhr Klockow 10.15 Uhr Kleptow Weitere Termine - Jugendkreuzweg 2015 Kirchenkreis Uckermark, Kirche Malchow, Freitag 27. März 2015 um 18.00 Uhr - Osterfreizeit 2015 für Vor- und Hauptkonfirmanden und alle Kinder ab der 5. Klasse, Jugendherberge Seebad Heringsdorf, 8. bis 11. April 2015 Regelmäßige Veranstaltungen Gemeindekirchenrat Montag, 30. März 2015 um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke Haus in Klockow. Zu allen Veranstaltungen bieten wir Fahrgelegenheiten an. Evangelisches Pfarramt Brüssow Gottesdienste 29.03. 10:00 Uhr Brüssow 14:00 Uhr Bagemühl im Randowblick 02.04. 19:00 Uhr Gründonnerstag in Brüssow, Gottesdienst 03.04. 19:00 Uhr Karfreitag, Fahrenwalde Kirche mit Kirchenchor 05.04. 06:30 Uhr Ostersonntag, Morgenandacht bei Sonnenaufgang auf dem Friedhof in Brüssow 10:00 Uhr Ostergottesdienst in Brüssow mit Kirchenchor, Abendmahl und Taufe 12:00 Uhr Menkin mit Taufe 12.04. 10:00 Uhr Brüssow mit Taufe 14:00 Uhr Grünberg 18.04. 11.00 Uhr in Trampe 19.04. 10:00 Uhr Brüssow 14:00 Uhr Bröllin Kreuzweg 2015 Hiermit lade ich Sie herzlich zu einem Kreuzweg von Löcknitz in die Heidemühle ein. Zu Fuß wollen wir unterwegs sein. In den Kirchen Löcknitz, Bergholz soll Station gemacht werden. Die Stationen von Jesu Kreuzgang sollen jeweils vorgelesen werden und für Essen und Trinken ist gesorgt. Beginn: 27. März um 16.00 Uhr in der Löcknitzer Kirche. Es gibt auch die Möglichkeit, die Autos in Löcknitz stehen zu lassen und wir holen sie gemeinsam wieder ab. Fairen Abend in Brüssow am 31. März 2015 um 18.00 Uhr im Neuen Pfarrhaus. Gemeinsam wollen wir mit Frau Zimmermann aus Pasewalk und Frau Zahn uns über den Fairen Handel informieren und Produkte verkosten. Kar- und Osterwoche in Brüssow Gründonnerstag und Essen für Leib und Seele am 2. April 2015 um 19.00 Uhr in der Brüssower Kirche. Gemeinsam wollen wir ein Agapemahl in der Kirche zusammen feiern und Abendbrot essen. Karfreitag am 3. April 2015 um 19.00 Uhr in der Fahrenwalder Kirche mit dem Kirchenchor aus Brüssow Ostersonntag, 5. April 2015 06.30 Uhr Morgenandacht bei Sonnenaufgang auf dem Friedhof in Brüssow mit Posaunenchor und entzünden der Osterkerze, Spaziergang zum Heim in Brüssow 08.00 Uhr Osterfrühstück in der Stephanusstiftung 10.00 Uhr Ostergottesdienst in Brüssow mit Kirchenchor und Abendmahl und Taufen 12.00 Uhr Menkin mit Taufe Weitere Termine Männerkreis Seniorenkreis 50plus Am 8. April 2015 um 5.00 Uhr wollen wir gemeinsam Heringe angeln fahren! Informationen und Anmeldung bitte bei Frau Bruch: 03974/280237. 13. April um 14.00 Uhr, Altes Pfarrhaus 31.März 2015 um 18.00 Uhr, Neues Pfarrhaus, Thema: Fairer Handel Kaum zu glauben!? 16. April 2015 um 19.30 Uhr, Neues Pfarrhaus, Abende rund um den Alltag und den Glauben

14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 03/2015 Am 7. und 15. Februar waren in unserer Stadt die Karnevalsveranstaltungen angesagt. Der Nachmittag des 7. Februar gehörte den Kindern. Die Kleinen fanden sich in ihren bunten Kostümen zu Spiel und Spaß in der Narrenhochburg Zum Schwan ein. Die Räuber, Piraten, Prinzessinnen und Elfen wurden vom Kinderprinzenpaar Kate Trester und Tristan Steinhöfel regiert, welches sich schnell unter die Menge mischte, um an den Spielen und Tänzen teilzunehmen. Sport Vereinstätigkeiten Sonstiges Impressionen vom 51. Karneval in Brüssow Dann ging es beim Umzug durch die Stadt auf die Suche nach Bürgermeister Michael Rakow, den man im Rathaus fand. Begleitet von vielen Brüssowern ging es weiter auf die Suche nach dem Prinzenpaar. Hier wurde man in der Puschkinstraße fündig. Die Regentschaft über das närrische Volk und den Rathausschlüssel sowie die Stadtkasse übernahmen in diesem Jahr Karolin und Ronny Bahr. Beim Marktspektakel ließen sich viele Brüssower auf den Abend einstimmen. Unter dem Titel Mit dem BKK durch Dick und Dünn ging es durch den Abend. Wie immer gaben Elferat, Karnevalssittenpolizei, Hofstaat und Funken unter Leitung des Vorsitzenden Mario Geister ihr Bestes. Durch das Programm durch das Zeremonienmeister Ronald Hanisch führte. Sketche wie Bauer im Stress und Tratsch in der Arztpraxis brachten Stimmung in den Saal. Besonders reizend anzusehen und vielbeklatscht waren die Tänze der Minifunken wie Lebt denn der alte Holzmichel noch Aber auch die Maxifunken zeigten ihr Bestes bei ihren Showtänzen. Nicht fehlen dürfen die Brüssower Sängerknaben. Besonders beklatscht tanzte das Männerballett den Schwanensee und ging nicht ohne eine Zugabe. Gina Kobolla und Josie Bressgott hatten einen Solotanz in petto. Ein Sketch von Angelika Neumann und Mario Geister zeigte, wie ein Hochzeitstag wohl nicht ablaufen sollte. Die perfekte Kindererziehung vermittelten dem Publikum Petra Hanisch und Tochter Claudia. Bei Familie Furkert hieß es Wenn der Postbote zweimal klingelt. Bei Hellhörigen beantwortete sich die Frage der Kinder der Familie nach den großen Ohren und der großen Nase bei Erscheinen des Postboten von selbst. Hausmeister Krause war wieder mit im Programm. Und ein Tanz von Udo Bergfeld mit Mario Geister zu dem Lied Die Wanne ist voll mit anschließendem Bad in selbiger brachte ihnen viele Lacher ein. Ein Aufmarsch des gesamten Karnevalsvereins, verbunden mit einem Dank an die Technik, die Verkündung der Kussfreiheit und das Lied Ja, beim BKK nachts um halb eins ist alljährlich die Überleitung zur anschließenden Tanzveranstaltung. Am 15. Februar wurde das Programm beim Rentnerkarneval nochmals ebenso erfolgreich aufgeführt. Wie in jedem Jahr wurde der Rosenmontag vereinsintern im Haus am See begangen. Antrittsrede des Prinzenpaares beim Marktspektakel Das Kinderprinzenpaar Kate Trester & Tristan Steinhöfel Die Funken mit ihren feurigen Tänzen Der Vorsitzende des BKK Mario Geister dankt an dieser Stelle allen Sponsoren recht herzlich. Ebenfalls ein Dank an Lutz Koppermann und sein Team für die Versorgung. Brüssow, Helau! H. Richter (Text und Fotos)

Nr. 03/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15 Die BraLa als Familienerlebnis Attraktives Programm für Kleine und Große zur 25. Landwirtschaftsschau Paaren im Glien. Bei der 25. Brandenburgischen Landwirtschaftsausstellung vom 14. bis 17. Mai 2015 setzen die Veranstalter ganz auf ein Landerlebnis für die ganze Familie: Ein neuer Wasserspielplatz, Spielangebote und Streicheltiere für die Kinder, Unterhaltung, Information und ländliche Produkte für Haus und Garten für die Erwachsenen. Für kulinarischen Genuss sorgen die zahlreichen Anbieter mit märkischer Küche, fangfrischem Fisch, selbst gebackenem Brot und Kuchen sowie dem ersten Freilandgemüse des Jahres von Brandenburger Feldern. Die Besonderheit der BraLa ist der unmittelbare Kontakt zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Die Besucher bekommen hier Antwort auf alle Fragen rund um Tierhaltung und das Leben auf dem Land. Sie sammeln Ausflugstipps oder lassen sich einen guten Rat für den eigenen Garten oder ihr Haustier geben. Preise: Tageskarten: Eintritt 8 Euro/ermäßigt 4 Euro/Kinder bis zu 6 Jahren frei, Familienticket (zwei Erwachsene + 3 Kinder bis 14 Jahren) 17,- Euro Dauerkarte: 20,- Euro (gilt alle 4 Tage) Pkw-Anreise: Berliner Autobahnring A10, Abf. Falkensee o. A24, Abf. Kremmen, folgend Ausschilderung MAFZ-Erlebnispark. ÖPNV: Bus 671 ab Bhf. Berlin-Spandau, Bus 649 ab Bhf. Wustermark bzw. Bhf. Brieselang. Gewerbliche/Private Anzeigen

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