Drucksache 16/1659 17.07.2008 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Krankenhausplanerische Einzelfortschreibung für die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie die Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans bis 31.12.2009 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite www.parlament-berlin.de (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.
Der Senat von Berlin (SenGUV I F 24 / I F 25) (928) - 17 63 / -1757 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Vorlage - zur Kenntnisnahme - des Senats von Berlin über Krankenhausplanerische Einzelfortschreibung für die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie die Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans bis 31.12.2009. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Krankenhausplanerische Einzelfortschreibung für die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie die Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans bis 31.12.2009. Der Senat hat in seiner Sitzung vom 15. Juli 2008 eine krankenhausplanerische Einzelfortschreibung für die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie die Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans um ein Jahr bis zum 31.12.2009 beschlossen. Hierzu wird ausgeführt: Krankenhausplanerische Einzelfortschreibung für die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH: Eine Einzelfortschreibung für die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH ist im Rahmen der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans vorgesehen. Sie ist notwendig, weil die Umsetzung von weiteren Bettenrücknahmen und Strukturveränderungen auf Grund der nicht abgeschlossenen Unternehmensplanung zum Zeitpunkt der Erstellung der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans nicht konkret unterlegt werden konnte (siehe Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans, Anlage 1, Seite 156, Fußnote 2 zum Datenblatt Vivantes). Zudem klagte Vivantes gegen den Feststellungsbescheid zur Umsetzung der Planfortschreibung 2006, insbesondere weil die Zahl der in den Krankenhausplan aufgenommen psychiatrischen Betten als nicht ausreichend angesehen wurde. Dieser Sachverhalt wurde von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz geprüft und entschieden, dass in einem Umfang von zusätzlich 48 Betten dem Anliegen von Vivantes gefolgt werden soll. Ferner gibt es im Rahmen des Standortentwicklungskonzeptes als Kernstück des Masterplans Vivantes 2015 einige bereits so hinreichend feststehende Entscheidungen, dass sie ebenfalls zum Bestandteil der jetzigen Einzelfortschreibung für Vivantes werden sollen, um dem Unternehmen ausreichende Planungssicherheit zu gewähren. Das betrifft:
Verlagerung von Angeboten des Klinikums Prenzlauer Berg (KPB) zum Klinikum im Friedrichshain (KFH) bis spätestens Ende 2008 (die Entscheidung zur geplante Fusion beider Standorte, voraussichtlich Ende 2011, bleibt der neuen Krankenhausplanung 2010 2015 vorbehalten) Klinikum Hellersdorf (KHD): Verlagerung der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie vom Standort Brebacher Weg und Konzentration des gesamten Leistungsangebotes am Standort Myslowitzer Straße; Aufgabe des Standortes Brebacher Weg als Krankenhausstandort. Gleichzeitig soll mit dieser Einzelfortschreibung die Rücknahme der Klage gegen den jetzigen Bescheid in Umsetzung der Planfortschreibung 2006 erreicht werden. Über die vorgesehenen Änderungen sowie die damit verknüpfte Klagerücknahme besteht Einvernehmen mit Vivantes. Die weiteren Details der Einzelfortschreibung sind den als Anlage beigefügten Datenblättern zu entnehmen. Verlängerung des Gültigkeitszeitraums für die Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans: Nach Ablauf der Konvergenzphase zur Einführung des fallpauschalenorientierten Vergütungssystems auf der Basis von Diagnosis Related Groups (DRG) werden für 2009 neue bundesgesetzliche Regelungen zum Krankenhausbereich erwartet. Klarheit über die gesetzlichen Grundlagen zur Zukunft der Krankenhausversorgung ermöglicht eine höhere Planungssicherheit. Die bestehende Bedarfsprognose ist noch nicht überholt. Mit den bisherigen Kapazitätsreduzierungen ist es bisher nicht gelungen, eine weitgehende Anpassung des Versorgungsangebotes an den errechneten Bedarf zu erreichen (Differenz 700 Betten). Diese Anpassung sollte so bereits die Festlegung in der Fortschreibung 2006 durch krankenhausbezogene Einzelfortschreibungen unter Beachtung der aktuellen Leistungs- und Auslastungsentwicklung erfolgen. Der bestehende Planungsrahmen ist somit hinreichend offen und bedeutet keinen Stillstand in der Weiterentwicklung der Krankenhausversorgungsstrukturen. Zur Verdeutlichung: Bettenbedarfsprognose (bis 2008) der Fortschreibung 2006 rd. 19.500 Betten geplante Soll-Bettenzahl, Stand April 2008 rd. 20.200 Betten Ist-Stand am 31.12.2007 rd. 20.800 Betten. Die Fortschreibung 2006 hat erst seit Herbst 2007 mit dem Abschluss des Erlasses der Feststellungsbescheide für die Krankenhäuser Verbindlichkeit erlangt. Eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten ist anhängig (zurzeit 8 Klageverfahren). Genereller krankenhausplanerischer Handlungsbedarf besteht aktuell nicht. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen können über Einzelfortschreibungen vorgenommen werden. Der Krankenhausbeirat hat in seiner Sitzung am 19.11.2007 einhellig für eine Gültigkeitsdauerverlängerung der aktuellen Krankenhausplanfortschreibung 2006 bis zum 31.12.2009 votiert. Für die Aufstellung des neuen Krankenhausplans 2010 bis 2015 ist nach der am 16. Juni erfolgten Sitzung des Krankenhausbeirates nach 17 LKG als Auftakt zur neuen Krankenhausplanung folgende Zeitplanung vorgesehen: Festlegungen zu den Versorgungszielen und Planungsgrundsätzen Nov. 2008 auf der Grundlage der Erörterung im Fachausschuss zur Krankenhausplanung Schriftliche Anhörung der Krankenhausträger zur Unternehmens- Febr. 2009 perspektive und zur neuen Krankenhausplanung Mündliche Anhörung der Krankenhausträger und Entscheidungs- Juli 2009 vorschläge zu Umfang und Struktur der Aufnahme in den neuen Krankenhausplan
Entwurf des neuen Krankenhausplans, Okt. 2009 Herstellung des Einvernehmens mit den unmittelbar Beteiligten, Abstimmung mit dem Land Brandenburg Senatsvorlage und -entscheidung, Nov. 2009 Nach Anhörung der Krankenhäuser (Frühjahr 2009) wird eine belastbare Grundlage für die Einbringung der finanziellen Auswirkungen in den Doppelhaushalt 2010/11 und in die Investitionsplanung 2009 2013 vorhanden sein. Damit ist gewährleistet, dass die dann anstehenden Investitionsentscheidungen im Rahmen einer integrierten Gesamtplanung getroffen werden können. Darin werden sowohl die finanziellen Auswirkungen des neuen Krankenhausplans, in den der Masterplan Vivantes einbezogen ist, als auch der Investitionsbedarf der Charité Berücksichtigung finden. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen: Die Einzelfortschreibung trägt zur Schaffung wirtschaftlicherer Strukturen der Vivantes Netzwerk für Gesundheit bei. Ansonsten sind weder durch die Einzelfortschreibung für Vivantes noch durch die Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans Kostenauswirkungen zu erwarten. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: Die Auswirkungen der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans sind mit dem Land Brandenburg abgestimmt. Die Einzelfortschreibung für die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH bewegt sich im Rahmen der Fortschreibung. Die Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans um 1 Jahr hat keinen weiteren Einfluss auf die Zusammenarbeit. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben des Einzelplans 11, Kapitel 1110 - Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz - : 1. Einnahmen Aus der krankenhausplanerischen Einzelfortschreibung für die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und aus der Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans ergeben sich keine Auswirkungen auf die Einnahmen. 2. Ausgaben für Schließungskosten Die im Kapitel 1110 des Haushaltsplans 08/09 für Schließungskosten in beiden Jahren zur Verfügung stehenden Mittel sind ausreichend, um die zu erwartenden Anträge auf Schließungsförderung für Vivantes (Titel 68264) zu bedienen. 3. Investitionsbedarf: Keiner. Die baulichen Voraussetzungen für die Verlagerung der psychiatrischen Abteilung vom Standort Klinikum Hellersdorf, Brebacher Weg, zum Standort Klinikum Hellersdorf, Myslowitzer Str. werden vollständig aus Eigenmitteln des Trägers geschaffen. Eine entsprechende Fördermittelverzichtserklärung des Trägers liegt vor. Auch die spätestens bis Ende 2008 erfolgende Verlagerung von Angeboten des Klinikums Prenzlauer Berg (KPB) zum Klinikum im Friedrichshain (KFH) stellt der Träger aus Eigenmitteln sicher.
4. Auswirkungen der neuen Krankenhausplanung 2010 bis 2015 auf den Haushalt: Die neue Krankenhausplanung 2010 bis 2015 schafft die strukturellen Voraussetzungen für die weitere Sicherstellung der Krankenhausversorgung in Berlin. Als integrierte Gesamtplanung unter Einbeziehung der universitären Kapazitäten bildet sie die Grundlage für die künftigen Entscheidungen zum Investitionsbedarf im Krankenhausbereich. Berlin, den 15. Juli 2008 Der Senat von Berlin Klaus Wowereit Reg. Bürgermeister Katrin Lompscher Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz