Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII A. Einleitung 1 I. Einführung in die Problematik 1 II. Beispielsfälle zu möglichen Diskriminierungen durch den Betriebsrat 9 III. Zielsetzung und Untersuchungshergang 11 B. Grundlagen: Die Rechtsbeziehungen des Betriebsrats zu den Betriebsparteien 13 I. Die Rechtsbeziehung zwischen Betriebsrat und Belegschaft 13 II. Die Rechtsbeziehung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber 15 1. Der Betrieb als Organisationsverband: Die Organtheorien 16 2. Gesetzliche Schuldverhältnisse und Treuhand 18 3. Das Betriebsverhältnis und kollektivrechtliches Dauerrechtsverhältnis sui generis 20 III. Zusammenfassung 22 C. Erster Teil: Die Haftung des Arbeitgebers für Diskriminierungen des Betriebsrats aufgrund zurechenbaren Verhaltens 23 I. Vertragshaftung oder Sonderdelikt? Die Zurechnung im Rahmen des 15 AGG 24 1. Rechtsauffassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung 24 2. Rechtsauffassung in der rechts wissenschaftlichen Literatur 26 3. Stellungnahme: 15 AGG als Ausfluss der Vertragshaftung 29 II. Der Meinungsstand zur Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Zurechnungsnormen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat 33 1. Der Meinungsstand in der Rechtsprechung - LAG Berlin vom 16.05.1978 33 2. Der Meinungsstand in der rechtswissenschaftlichen Literatur 36 a) Meinungsstand zu 31 BGB 36 b) Meinungsstand zu 278 BGB 38 3. Stellungnahme 40 III. Der Betriebsrat als Organ des Arbeitgebers 43
1. Der verbandsrechtliche Organbegriff 43 a) Die Entwicklung des verbandsrechtlichen Organbegriffs 44 b) Der verbandsrechtliche Organbegriff in Literatur und Rechtsprechung 47 aa) Der institutionell-funktionale Organbegriff im Schrifttum 48 (1) Die institutioneile Komponente des Organbegriffs 50 (2) Die funktionelle Komponente des Organbegriffs 53 bb) Der Organbegriff des Bundesgerichtshofs 55 c) Zusammenfassung 58 2. Der haftungsrechtliche Organbegriff 60 a) Regelungsgehalt der Organhaftung 60 b) Die Entwicklung des haftungsrechtlichen Organbegriffs 63 aa) Die Lösung vom Sonderorgan durch das Reichsgericht 63 bb) Die Entwicklung zur Repräsentationshaftung 66 c) Zusammenfassung 70 3. Der Betriebsrat als haftungsrechtliches Organ des Arbeitgebers 71 a) Die Anwendbarkeit des 31 BGB auf den Arbeitgeber 71 b) Der Betriebsrat als Verbandsorgan 74 aa) Körperschaftliche Eingliederung kraft Gesetzes 74 bb) Bindung an den Verbandszweck 76 c) Der Betriebsrat als Haftungsorgan 80 aa) Zuweisungsgehalt der betriebsverfassungsgesetzlichen Rechte und Pflichten 81 bb) Eingeschränkte Anwendbarkeit des Repräsentationsgedankens 84 d) Zusammenfassung 89 IV. Der Betriebsrat als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers 91 1. Der Erfüllungsgehilfe i.s.d. 278 BGB 91 2. Der Erfüllungsgehilfe im Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung des AGG 95 a) Weisungs- und Fürsorgepflicht konkretisierende Personen 96 b) Personen ohne Weisungsbefugnis oder Fürsorgeverpflichtung 99 c) Zusammenfassung 102
3. Einordnung des Betriebsrats in die Terminologie des 278 BGB 102 a) Die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Arbeitgebers 103 aa) Betriebsvereinbarungen 105 bb) Anhörungs- und Zustimmungsverweigerungsrechte 107 cc) Mitbestimmungsrechte im engeren Sinne 112 dd) Pflichtenübemahme aufgrund des AGG 115 b) Mit dem Willen des Arbeitgebers 120 4. Zusammenfassung 123 V. Zusammenfassung/Ergebnisse aus dem ersten Teil 125 D. Zweiter Teil: Die Haftung des Arbeitgebers für Diskriminierungen des Betriebsrats aufgrund eigener Pflichtverletzung - Anweisungsfälle, 3 Abs. 5 AGG 127 I. Der Anweisungsbegriff in der rechtswissenschaftlichen Literatur 129 1. Mindermeinung zur Anweisungsdiskriminierung 130 2. Herrschende Meinung zur Anweisungsdiskriminierung 130 II. Richtlinienkonforme Auslegung des Anweisungsbegriffs 134 1. Grammatikalische Auslegung des Anweisungsbegriffs 135 a) Der Wortlaut der deutschen Richtlinientexte 135 aa) Die Anweisung im Werkvertrag 136 bb) Die Anweisung im Sinne der 783 ff. BGB 139 cc) Zusammenfassung 142 b) Der Wortlaut anderer europäischer Richtlinientexte 142 c) Zusammenfassung 143 2. Systematische Auslegung des Anweisungsbegriffs 144 3. Historische Auslegung des Anweisungsbegriffs 144 4. Teleologische Auslegung des Anweisungsbegriffs 147 5. Zusammenfassung: Der abstrakte unionsrechtliche Anweisungsbegriff 149 III. 3 Abs. 5 AGG im Lichte des unionsrechtlichen Anweisungsbegriffs 151 IV. Zusammenfassung/Ergebnisse aus dem zweiten Teil: Der Betriebsrat als taugliches Anweisungsobjekt 153
E. Dritter Teil: Haftung des Arbeitgebers für Diskriminierungen des Betriebsrats aufgrund eigener Pflichtverletzung - Schutzpflichtverletzung 155 I. Haftungsgrundlage bei einem Verstoß gegen 12 AGG 157 II. Die Schutzpflichten des Arbeitgebers nach 12 AGG 162 1. Schutzpflichten nach 12 Abs. 1 AGG 162 2. Schutzpflichten nach 12 Abs. 3 und 4 AGG 164 3. Zusammenfassung 166 III. Justierung der Schutzpflichten bei Benachteiligungen durch den Betriebsrat 167 1. Beschränkung der Schutzpflichten auf den Organisationsbereich des Arbeitgebers 167 2. Der Betriebsrat als Beschäftigter oder Dritter im Sinne des 12 AGG 171 IV. Handlungspflichten des Arbeitgebers nach Benachteiligungen durch den Betriebsrat 174 1. Das gesetzliche Anforderungsprofil des 12 Abs. 4 AGG 174 a) Geeignetheit 174 b) Erforderlichkeit 175 c) Angemessenheit 177 2. Maßnahmen nach einer Diskriminierung durch den Betriebsrat 178 a) Geeignetheitsprüfung 179 b) Erforderlichkeitsprüfung 181 c) Angemessenheitsprüfung 182 3. Zusammenfassung 183 V. Zusammenfassung/Ergebnisse aus dem dritten Teil 184 F. Vierter Teil: Haftungsbeschränkungen nach 15 Abs. 3 AGG 185 I. Unionsrechtliche Bewertung in Literatur und Rechtsprechung 186 1. Rechtsauffassung in der rechtswissenschaftlichen Literatur 186 2. Rechtsauffassung in der Rechtsprechung - ArbG Köln vom 28.11.2013 188 3. Stellungnahme: Europarechtskonforme Aufrechterhaltung des 15 Abs. 3 AGG 191
a) Legitimer Zweck: Verursachungsbeitrag und Richtigkeitsgewähr 193 b) Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit 197 c) Zusammenfassung 200 II. Analoge Anwendung des 15 Abs. 3 AGG auf Amtshandlungen des Betriebsrats 200 1. Zulässigkeit der Analogie: Planwidrige Regelungslücke 201 2. Analogieschluss: Vergleichbare Interessenlage 202 3. Beschränkung des 15 Abs. 3 AGG auf einseitige Amtshandlungen 204 III. Doppelt analoge Anwendung der Haftungsprivilegierung auf 15 Abs. 1 AGG 205 1. Rechtswissenschaftlicher Meinungsstand 206 2. Stellungnahme: Doppelte Analogie 207 IV. Zusammenfassung 210 G. Fünfter Teil: Abschließende Zusammenfassung/Ergebnisse/Falllösungen 211 I. Untersuchungsergebnisse 211 II. Lösung der Beispielfälle 215