Konzept: Antrag - Aktion Mensch Netzwerk Inklusion im Landkreis Altenkirchen/ Ww. 1. Vorbemerkungen Deutschland und derzeit 152 weitere Länder bekennen sich zur UN- Behindertenrechtskonvention und haben sich mit ihrer Unterzeichnung dazu verpflichtet, sie umzusetzen. Sie erfordert eine Umorientierung zugunsten einer Partizipation und Chancengleichheit für Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen von Anfang an. Voraussetzung dafür ist eine Gesellschaft, die der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung offen gegenübersteht. Mit dem Ziel, ein Netzwerk zur Unterstützung bei der Umsetzung dieser Aufgabe aufzubauen, fanden sich im Landkreis Altenkirchen (Ww.) einige Vereine, Organisationen, Unternehmen und Behörden zusammen. Der Landkreis Altenkirchen unterstützt das Netzwerk. Das vorliegende Konzept zur Gründung und Umsetzung dieses Netzwerks stellt die Grundlage zum Aufbau inklusiver Strukturen in den Handlungsfeldern, Freizeit und Arbeit dar. Die Mitglieder des Netzwerks verbindet die Bereitschaft, eigene Ressourcen für den Aufbau inklusiver Strukturen und Prozesse im Landkreis Altenkirchen (Ww.) einzusetzen, um das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung umzusetzen. Die Mitglieder des Netzwerks tun dies im Wissen, dass eine inklusive Gesellschaft das gelingende Miteinander aller Unterschiedlichkeiten in der gesellschaftlichen Wirklichkeit abbildet. Unterschiede z.b. hinsichtlich Alter, Nationalität, sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung lassen dennoch eine Teilhabe jedes/jeder Einzelnen am gesellschaftlichen Leben zu. Das Netzwerk beschränkt auf inklusive Strukturen und Prozesse, die der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen förderlich sind. Gefördert wird die Initiative durch die Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.v. 2. Ziele Die Netzwerkpartner haben sich den Aufbau inklusiver Strukturen und Prozesse im Landkreis Altenkirchen (Ww.) zum Ziel gesetzt. Sie verfolgen gemeinsam den Gedanken der Partizipation und Chancengleichheit von Menschen mit und ohne Behinderung und setzt diesen in ihrer Netzwerkarbeit um. Die Partner bündeln und teilen ihre Ressourcen für das gemeinsame Ziel und in konkreten Projekten. Selbstvertreter sollen sich ermutigt fühlen teilzuhaben, dazu sollen Barrieren abgebaut werden. Dieser Aspekt findet in der Umsetzung der Teilprojekte besondere Berücksichtigung. Menschen ohne Behinderung sollen sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung öffnen, Experten in eigener Sache sollen ihre Fähigkeiten zur gelingenden Teilhabe aktiv weiterentwickeln. S. 1
Menschen mit Behinderung sollen wohnortnah einen barrierefreien Zugang zu s-, Freizeit- und Arbeitsangeboten finden, um selbstbestimmt eine Auswahl treffen zu können. Damit verbunden ist die Stärkung der Rechte behinderter Menschen. Bestehende Kooperationen unter den Netzwerkpartnern werden intensiviert und neue gesucht, um im Rahmen eines lokalen Netzwerkes bedarfsgerechte Angebote und Projekte im jeweiligen Sozialraum aufzubauen und langfristig zu sichern. Die Arbeit des Netzwerkes und der einzelnen Partner wird durch eine abgestimmte Koordination, Planung und Steuerung sinnvoll und effektiv unterstützt. 3. Zielgruppen Das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung jeden Alters und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stehen im Fokus des Netzwerkes im Sinne des inklusiven Gedankens. Darüber hinaus sollen Selbstvertreter unterstützt werden, aktiv ihre Interessen in diesen Prozess mit einzubringen; dies schließt die Fähigkeit ein, eigene Wünsche zu erkennen, eigene Rechte zu kennen und beides in angemessener Form z.b. gegenüber Politik, Verwaltung, Dienstleistern oder dem Privatbereich zu vertreten. Die Gründung von institutionalisierten (Interessens-) Vertretungen wird gezielt gefördert. Über die Netzwerkpartner zum Zeitpunkt der Gründung können z.b. Vereine, seinrichtungen, Behörden, Unternehmen, Kirchen oder kommunale Körperschaften Teil des Netzwerkes werden. 4. Umsetzung 4.1 Aufgaben der Netzwerkpartner Die Netzwerkpartner vereinbaren, im Rahmen des Inklusionsprojektes Aktivitäten und Projekte zu entwickeln und durchzuführen, die im Sinne dieser Vereinbarung, insbesondere im Sinne der unter Pkt. 2 beschriebenen Ziele, Inklusion und Teilhabe im Landkreis Altenkirchen fördern. Sie führen dazu in eigener Verantwortung und unter eigener Sicherstellung der Finanzierung Teilprojekte durch, für jeweils Förderanträge über die Förderaktion Noch viel mehr vor oder Barrierefreiheit bei der Deutschen Behindertenhilfe Aktion Mensch e.v. gestellt werden. Die Netzwerkpartner rufen in eigener Verantwortung bewilligte Mittel bei Zuschussgebern ab und erstellen den erforderlichen Verwendungsnachweis für die von ihnen beantragten und durchgeführten Teilprojekte. Jeder Netzwerkpartner bringt sich nach eigenem Ermessen unter individueller Berücksichtigung seiner personellen und zeitlichen Ressourcen in das Netzwerk ein. Die Netzwerkpartner stellen die Öffentlichkeitsarbeit für ihre Teilprojekte selbst sicher und verweisen dabei auf den Bezug zum Inklusionsprojekt insgesamt und auf die Förderung durch die Deutsche Behindertenhilfe Aktion Mensch e.v.. Die Öffentlichkeitsarbeit für das Inklusionsprojekt insgesamt erfolgt durch die LEBENS- HILFE im Landkreis Altenkirchen GmbH. S. 2
4.2 Auswahl der Projekte Die Netzwerkpartner wählen ihre Projekte eigenverantwortlich aus und stellen sicher, dass diese mit den unter Pkt. 2 beschriebenen Zielen des Inklusionsprojektes übereinstimmen. Die Netzwerkpartner und die Projektkoordination werden jeweils über Planung, Durchführung und Abschluss der Teilprojekte informiert. Das Recht jedes Netzwerkpartners, eigene Projekte zu planen und durchzuführen, die nicht im Zusammenhang mit dem Inklusionsprojekt stehen, bleibt unberührt. 4.3 Handlungsfelder Die Netzwerkpartner führen Teilprojekte in den Handlungsfeldern Arbeit,, Barrierefreiheit und Freizeit durch. Es besteht die Möglichkeit, die Anzahl der Handlungsfelder zu erweitern, sofern neue Partner zum Netzwerk stoßen oder aber bestehende Netzwerkpartner ihre Handlungsfelder erweitern oder verändern. 4.4 Aufgaben der LEBENSHILFE als Koordinator Die LEBENSHILFE im Landkreis Altenkirchen GmbH stellt den Förderantrag für das Inklusionsprojekt bei der Deutschen Behindertenhilfe Aktion Mensch e.v. und verantwortet den Ablauf des Projekts gegenüber den Zuschussgebern. Sie finanziert den Trägeranteil, ruft die bewilligten Mittel ab und erstellt den Verwendungsnachweis für das Inklusionsprojekt. Im Rahmen der Gesamtkoordination des Inklusionsprojektes nimmt die LEBENSHILFE im Landkreis Altenkirchen GmbH folgende Aufgaben wahr: Koordination der Teilprojekte Sicherstellung des Informationsflusses zwischen den Netzwerkpartnern über Planung und Durchführung von Teilprojekten Beratung der Netzwerkpartner bei der Antragstellung von Teilprojekten bei der Deutschen Behindertenhilfe Aktion Mensch e.v. Beratung der Netzwerkpartner bei der Durchführung von Teilprojekten, sofern erforderlich und gewünscht Beantragung von Teilprojekten für Netzwerkpartner, die selbst nicht antragsberechtigt bei der Deutschen Behindertenhilfe Aktion Mensch e.v. sind. Sicherstellung der Einbindung von Selbstvertretern in das Inklusionsprojekt Öffentlichkeitsarbeit für das Inklusionsprojekt, durch Einführung einer Internetseite für das Inklusionsprojekt. Dokumentation des Projektverlaufes und der Projektergebnisse im Verbandsgemeindeblatt, dem Lokalanzeiger und im Internet, u.a. der AK-Kurier, der Bürgerkurier und im Internetauftritt des Inklusionsnetzwerkes. Einladung und Organisation der Netzwerktreffen an einem barrierefreien Standort eines Netzwerkpartners S. 3
4.5 Beteiligung von Selbstvertretern Die Beteiligung von Selbstvertretern erfolgt insbesondere durch die gewählten Sprecherinnen und Sprecher von Vertretungen bestehen aus Experten in eigener Sache im Landkreis Altenkirchen. Dies können u.a. die Sprecher von Bewohnervertretungen oder Werkstatträten sein. Bestehende Vertretungen werden über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen des Inklusionsprojektes informiert. Auch wird die Gründung von weiteren Interessensvertretungen von Selbstvertretern aktiv unterstützt und begleitet. Zur Förderung der Beteiligung kann eine Zusammenarbeit mit dem Büro für Leichte Sprache des Paritätischen Landesverbandes Rheinland-Pfalz-Saarland erfolgen, bei dem bei Bedarf Texte übersetzt werden können. 4.6 Offenheit des Projektes für weitere Partner Das Inklusionsprojekt wird von der Gesamtheit aktiver Partner getragen. Da nur ein breit getragener Prozess zu inklusiven Strukturen und Prozessen führt, steht das Inklusionsprojekt und das Netzwerk für weitere Partner offen, sofern diese das Gesamtkonzept und insbesondere die dort formulierten Ziele unterstützen. Sie werden durch Beitritt zur Kooperationsvereinbarung Mitglied des Netzwerkes. 4.7 Veränderbarkeit der Projekte Den zum Zeitpunkt des Projektbeginns genannten Teilprojekten liegen Absichtserklärungen zugrunde. Die Teilprojekte stehen unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit, insbesondere ihrer Finanzierung, die die Zuschussbewilligung der Deutsche Behindertenhilfe Aktion Mensch e.v., aber auch die Sicherstellung evtl. Eigenmittel und ggfls. die Zustimmung vorhandener Aufsichtsgremien voraussetzt. Sofern eine Durchführung der Projekte nicht sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Teilprojekte zu verändern, zu ergänzen oder sie nicht durchzuführen. Auch besteht die Möglichkeit, Teilprojekte zu erweitern. 5. Zeitlicher Rahmen Das Inklusionsprojekt startet nach Bewilligung des Förderantrages durch die Deutsche Behindertenhilfe Aktion Mensch e.v., voraussichtlich am 1. April 2015, und endet 3 Jahre später. 6. Ausblick Auch wenn das Projekt den Aufbau inklusiver Strukturen und Prozesse im Landkreis Altenkirchen (Ww.) zum Ziel hat, so soll es nach seiner Beendigung insgesamt einen umfassenden Blick auf inklusive Prozesse und Strukturen erlauben. Die Netzwerkpartner sollen nach dreijähriger Arbeit inklusive Angebote und Strukturen schaffen sowie bei Menschen mit und ohne Behinderung nachhaltig für ein annehmendes inklusives Bewusstsein in allen Lebensbereichen, insbesondere über die schulische Inklusion hinaus, sorgen. Dabei soll auch die Beteiligung von Selbstvertretern an der Weiterentwicklung inklusiver Strukturen und Prozesse dauerhaft implementiert werden. S. 4
Nach Abschluss des Inklusionsprojektes soll die Kooperation unter den beteiligten Mitgliedern der Wohlfahrtspflege ebenso wie unter den beteiligten Netzwerkpartnern weitergeführt werden. 7. Netzwerkpartner Name des Netzwerkpartners Aufgabenbereich Ansprechpartner/in Telefon Email LEBENSHILFE im Landkreis Altenkirchen GmbH Friedrichstr. 2 57537 Mittelhof- Steckenstein Freizeit, Frau Räder 98302120 g.raeder@wfbm-ak.de Westerwald Werkstätten GmbH Friedrichstr. 2 57537 Mittelhof- Steckenstein Arbeit, Frau Räder 98302120 g.raeder@wfbm-ak.de Förderverein für nachhaltiges, regionales Wirtschaften Bahnhofstraße 26 Landjugendakademie Dieperzbergweg 13-17 Arbeit Herr Vieregg 3582 Frau Kreutz 951621 post@vieregg.com kreutz@lja.de HIBA e.v. Schulstraße 4 57537 Wissen, Freizeit Herr Weller 02742/ 4967 Christof.Weller@ hibaev-ak.de ASG Altenkirchen Talweg 2 57612 Helmenzen Freizeit Herr Klaus Schneider 3906 Klaus.schneider.oberoelfen@tonline.de Kirchenkreis Altenkirchen Stadthallenweg 16 Betreuungsverein Arbeiterwohlfahrt Konrad-Adenauer-Platz 5, Freizeit Herr Volk 1720 Herr Dr. Ließfeld 9849871 volk.hansjuergen@freenet.de Holger.liessfeld@awoak.org S. 5
Betreuungsverein Arbeiterwohlfahrt Gerberstraße 4 57518 Betzdorf Frau Wolter 02741/ 99191 91 Kathrin.wolter@ awoak.org Diakonisches Werk Altenkirchen Stadthallenweg 16 Freizeit Herr Timo Schneider 800820 Timo.schneider @ dwak.de Landkreis Altenkirchen Parkstraße 1 Landrat Michael Lieber 81 2011 landrat@kreis-ak.de S. 6