Steuerrecht als Teil der Marktordnung

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Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Steuerrecht als Teil der Marktordnung Übung

Übungsgliederung 2 Teil I: Besteuerung der Einzelunternehmer Aufgabe 1: Grundlegender Sachverhalt Aufgabe 2: Verlustverrechnung eines Einzelunternehmers Aufgabe 3: Veräußerung eines Einzelunternehmens Teil II: Besteuerung der Kapitalgesellschaften Aufgabe 4: Grundlegender Sachverhalt Aufgabe 5: Gewinnausschüttungen an weitere Kapitalgesellschaften Aufgabe 6: Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften Aufgabe 7: Besteuerung von Beteiligungsveräußerungen Teil III: Besteuerung der Personengesellschaften Aufgabe 8: Grundlegender Sachverhalt Aufgabe 9: Verlustverrechnung bei negativem Kapitalkonto eines Kommanditisten Teil IV: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung im internationalen Kontext Aufgabe 10: Ausländische Einkommensbestandteile einer Kapitalgesellschaft

Teil I: Besteuerung der Einzelunternehmer 3 Aufgabe 1: Grundlegender Sachverhalt Die unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Person A betreibt in Essen (Gewerbesteuerhebesatz 480%) ein Einzelunternehmen und vertreibt dort Badezimmerartikel. Im betrachteten Geschäftsjahr beträgt der handelsbilanzielle Jahresüberschuss des Unternehmens vor Steuern 200.000. In diesem sind die folgenden Sachverhalte bereits berücksichtigt: - Im Hinblick auf die Vertragsbeziehung zu einem Großkunden hat A eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 7.000 gebildet. - Bei der Entsorgung von Verpackungsmaterialien hat A (im Rahmen seiner gewerblichen Betätigung) gegen städtische Umweltauflagen verstoßen und dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 8.000 gezahlt. Weitere Einkünfte außer den im Sachverhalt genannten erzielt A nicht. A ist ledig, kinder- und konfessionslos und kann Sonderausgaben in Höhe von 4.000 geltend machen. Ermitteln Sie die aus dem Sachverhalt ersichtlichen ertragsteuerlichen Konsequenzen. Aspekte des Solidaritätszuschlags sind dabei nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Aufgabe 2: Verlustverrechnung eines Einzelunternehmers Die natürliche und in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Person X betreibt in Essen (Gewerbesteuerhebesatz 480%) im Rahmen eines gewerblichen Einzelunternehmens eine Druckerei. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb des Jahres 01 beträgt 1.350.000. Im Jahr 02 erwirtschaftet X mit dem Einzelunternehmen einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von./. 2.860.000. Im Jahr 03 beträgt der Gewinn aus Gewerbebetrieb 2.200.000 ; im Jahr 04 wiederum wird ein Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von 2.000.000 erzielt. Weitere Einkünfte außer den genannten hat X nicht. X ist ledig, kinder- und konfessionslos und kann Sonderausgaben in Höhe von jährlich 4.900 geltend machen. Ermitteln Sie für X die aus dem Sachverhalt ersichtlichen ertragsteuerlichen Konsequenzen. Aspekte des Solidaritätszuschlags sind dabei nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen.

4 Aufgabe 3: Veräußerung eines Einzelunternehmens A betreibt in der Rechtsform eines Einzelunternehmens einen Fachhandel für Elektrobedarf (A Elektrobedarf e.k.). Am 01.01.01 veräußert A das Unternehmen im Alter von 67 Jahren zu einem Veräußerungspreis von 970.000. Dabei fallen ihm 4.000 an Veräußerungskosten an. Die Steuerbilanz des Einzelunternehmens zum 31.12.00 finden Sie unten aufgeführt (gehen Sie davon aus, dass zum 01.01.01 keine Änderungen der Vermögenslage eintreten). Abgesehen von seinem Veräußerungsgewinn erzielt A Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 30.000. Weitere Einkünfte außer den genannten hat A im Jahr 01 nicht. A ist ledig, kinder- und konfessionslos und kann Sonderausgaben in Höhe von 5.000 geltend machen. Aktiva Steuerbilanz A Elektrobedarf e.k. zum 31.12.00 Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital 810.000 1. Grund und Boden 70.000 2. Gebäude 210.000 B. Rückstellungen 3. Betriebs- & Geschäftsausst. 160.000 1. Verbindlichkeitsrückstellungen 20.000 B. Umlaufvermögen 1. Waren 540.000 C. Verbindlichkeiten 2. Forderungen aus LuL 200.000 1. Verbdlk. ggü. Kreditinstituten 200.000 3. Liquide Mittel 120.000 2. Verbldk. aus LuL 270.000 1.300.000 1.300.000 Ermitteln Sie für A die aus dem Sachverhalt ersichtlichen ertragsteuerlichen Konsequenzen für das Jahr 01. Falls A zwischen verschiedenen Steuertarifen wählen kann, entscheidet er sich für den aus seiner Sicht günstigeren. Teil II: Besteuerung der Kapitalgesellschaften Aufgabe 4: Grundlegender Sachverhalt Abwandlungsfall zu Aufgabe 1 aus Teil I ( Grundlegender Sachverhalt zur Besteuerung der Einzelunternehmer): A betreibt seinen Gewerbebetrieb nicht als Einzelunternehmen, sondern in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (als Alleingesellschafter). Beachten Sie die folgenden ergänzenden Angaben: - A hat von der GmbH ein (angemessenes) Geschäftsführergehalt in Höhe von 90.000 erhalten. Dieser Sachverhalt ist im in der Ausgangsaufgabe angegebenen handelsbilanziellen Jahresüberschuss noch nicht berücksichtigt. - Blenden Sie Aspekte der Kapitalertragsteuer aus.

5 - A entscheidet sich gegen die Ausübung seiner Option zur Regelbesteuerung nach 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. - Laufende Gewinne werden in größtmöglicher Höhe ausgeschüttet. Alle weiteren Angaben aus dem Ausgangssachverhalt bleiben identisch. Ermitteln Sie die ertragsteuerlichen Konsequenzen für sämtliche aus dem Sachverhalt ersichtlichen Steuerpflichtigen. Aspekte des Solidaritätszuschlags sind dabei nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Aufgabe 5: Gewinnausschüttungen an weitere Kapitalgesellschaften Die X-GmbH tätigt im Jahr 00 Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 1.000.000. Folgende Gesellschafter sind an der X-GmbH beteiligt: Gesellschafter M-AG N-GmbH O-GmbH Beteiligungsquote 83% 12% 5% Die relevanten Gewerbesteuerhebesätze der Ansässigkeitsgemeinden der drei Gesellschafter betragen jeweils 400%. a) Ermitteln Sie die aus dem Sachverhalt ersichtlichen ertragsteuerlichen Konsequenzen auf der Gesellschafterebene der X-GmbH. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. b) Beurteilen Sie auf Basis der Lösungen aus Aufgabenteil a), ob die geltende Rechtslage zur Besteuerung von Gewinnausschüttungen an weitere Kapitalgesellschaften Anreize zu Steuerausweichentscheidungen beinhaltet. Aufgabe 6: Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften Abwandlungsfall zur Aufgabe 2 aus Teil I ( Verlustverrechnung eines Einzelunternehmers ): X betreibt die Druckerei nicht in der Rechtsform eines Einzelunternehmens, sondern in der Rechtsform einer GmbH (als Alleingesellschafter). Abweichend vom Ausgangsfall beläuft sich sein Gewinn aus Gewerbebetrieb im Jahr 01 jedoch nicht auf 1.350.000, sondern auf null. Gehen Sie davon aus, dass X in jedem Geschäftsjahr Ausschüttungen in größtmöglicher Höhe vornimmt. Die Alleinbeteiligung an der GmbH hält X im Privatvermögen. X verzichtet auf die Ausübung der Veranlagungsoption nach 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. a) Ermitteln Sie für die Jahre 02 und 03 die aus der Aufgabenstellung ersichtlichen ertragsteuerlichen Konsequenzen auf Gesellschafts- und auf Gesellschafterebene der GmbH. Gehen Sie vereinfachend davon aus, dass handelsbilanzielle Jahresüberschüsse bzw.

6 Jahresfehlbeträge einerseits und Gewinne bzw. Verluste aus Gewerbebetrieb andererseits einander entsprechen. Aspekte der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags sind dabei nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. b) Am 01.01.04 veräußert X 49% seiner bisherigen Alleinbeteiligung an den Y. Die stillen Reserven in der bisherigen Alleinbeteiligung belaufen sich zu diesem Zeitpunkt auf 200.000. Ermitteln Sie die Konsequenzen, die sich dadurch auf die aus dem Jahr 03 noch verbleibenden körperschaftsteuerlichen wie auch gewerbesteuerlichen Verlustvorträge ergeben. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Hinweis: Ausführungen über darüber hinausgehende ertragsteuerliche Konsequenzen sind in dieser Aufgabe nicht erforderlich. c) Abwandlung zu Aufgabenteil b): X veräußert nicht 49%, sondern 51% seiner bisherigen Alleinbeteiligung. d) Beurteilen Sie, zu welchen Steuerausweichentscheidungen ein Anreiz bestehen könnte, wenn der Gesetzgeber auf die Beschränkungsvorschriften zum Übergang von Verlusten gemäß 8c ivm. 8d KStG verzichtet hätte (und auch keine weniger restriktive Mantelkaufregelung bereitstellen würde). Aufgabe 7: Besteuerung von Beteiligungsveräußerungen Ermitteln Sie die ertragsteuerlichen Konsequenzen der nachfolgenden Veräußerungssachverhalte auf Gesellschafterebene. Beschränken Sie sich in rechnerischer Hinsicht auf die Ermittlung der Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlagen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. a) Die natürliche Person A ist zu 0,9% an der X-GmbH beteiligt und hält die Beteiligung im Privatvermögen. Am 31.12.16 veräußert A die Beteiligung zu einem Veräußerungspreis von 26.500. Dabei fallen für A Veräußerungskosten in Höhe von 500 an. Die Anschaffungskosten, zu denen A die Beteiligung vier Jahre zuvor erworben hatte, beliefen sich auf 15.000. Den Sparer-Pauschbetrag nach 20 Abs. 9 EStG hat A bereits anderwärtig ausgeschöpft. b) Wie Sachverhalt a), jedoch mit dem Unterschied, dass die Beteiligungsquote nicht 0,9%, sondern 1% beträgt. c) Die Y-GmbH ist zu 8% an der Z-AG beteiligt. Am 31.12.16 veräußert die Y-GmbH Ihren Anteil an der Z-AG zu einem Veräußerungspreis von 21.000.000. Dabei fallen ihr Veräußerungskosten in Höhe von 700.000 an. Der Buchwert, zu dem die Y-GmbH

7 den Anteil zum Veräußerungszeitpunkt in ihrer Steuerbilanz angesetzt hat, beträgt 18.300.000. d) Die natürliche Person C ist Alleingesellschafter der C-GmbH. Zugleich betreibt C ein gewerbliches Einzelunternehmen, wobei C die Alleinbeteiligung an der GmbH in dem Betriebsvermögen des Einzelunternehmens hält. Am 01.01.17 veräußert C im Alter von 44 Jahren die Beteiligung zu einem Veräußerungspreis von 655.000. Dabei fallen für C Veräußerungskosten in Höhe von 5.000 an. Der Buchwert, zu dem C die Beteiligung zu diesem Stichtag in der Steuerbilanz des Einzelunternehmens bilanziert hat, beträgt 400.000. e) Beurteilen Sie die Besteuerung der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften aus dem Privatvermögen anhand des Maßstabs der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, indem Sie Sachverhalte mit Beteiligungsquoten unterhalb von 1% mit solchen Sachverhalten vergleichen, bei denen der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1% an der Kapitalgesellschaft beteiligt war. Teil III: Besteuerung der Personengesellschaften Aufgabe 8: Grundlegender Sachverhalt Abwandlungsfall zu Aufgabe 1 aus Teil I ( Grundlegender Sachverhalt zur Besteuerung der Einzelunternehmer): A betreibt sein Unternehmen nicht alleine, sondern zusammen mit der ebenfalls natürlichen Person B in der Rechtsform einer Offenen Handelsgesellschaft. A erhält im betrachteten Geschäftsjahr von der OHG ein Gehalt in Höhe von 80.000 und B ein Gehalt in Höhe von 50.000 (diese beiden Sachverhalte wurden im handelsbilanziellen Jahresüberschuss noch nicht berücksichtigt). Der Gesellschaftsvertrag der OHG enthält eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Gewinn- und Verlustverteilungsabrede, nach der dem A 60% und dem B 40% aller Gewinne und Verluste zuzuschreiben sind. Alle ertragsteuerlich relevanten persönlichen Merkmale des B entsprechen denen des A. Ermitteln Sie alle aus dem Sachverhalt ersichtlichen ertragsteuerlichen Konsequenzen. Aspekte des Solidaritätszuschlags sind dabei nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen.

8 Aufgabe 9: Verlustverrechnung bei negativem Kapitalkonto eines Kommanditisten A und B betreiben in Wuppertal (Gewerbesteuerhebesatz 490%) ein Versandhandelsunternehmen im Rahmen einer Kommanditgesellschaft (A-KG) mit A als Komplementär und B als Kommanditist. Der Gesellschaftsvertrag der A-KG enthält eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Gewinn- und Verlustverteilungsabrede, nach der dem A 80% und dem B 20% aller Gewinne und Verluste zuzuschreiben sind. Aktiva Steuerbilanz A- KG zum 31.12.00 Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital 1. Grund und Boden 90.000 1. Kapitalkonto A 800.000 2. Gebäude 240.000 2. Kapitalkonto B 230.000 3. Betriebs- & Geschäftsausst. 300.000 B. Umlaufvermögen B. Verbindlichkeiten 1. Waren 492.000 1. Verbdlk. ggü. Kreditinstituten 324.000 2. Forderungen aus LuL 213.000 2. Verbldk. aus LuL 153.000 3. Liquide Mittel 172.000 1.507.000 1.507.000 Im Jahr 01 muss die A-KG aufgrund eines laufenden Prozesses wegen einer Patentrechtsverletzung Verbindlichkeitsrückstellungen für etwaige Schadensersatzansprüche in Höhe von 1.500.000 bilden; weitere Geschäftsvorfälle ereignen sich in diesem Veranlagungszeitraum nicht. B erzielt in diesem Jahr außerdem Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Höhe von 410.000. Im Jahr 02 gewinnt die A-KG den Prozess und die Verbindlichkeitsrückstellung wird aufgelöst. Außerdem erzielt sie Gewinne aus der Veräußerung von Waren in Höhe von 450.000. B erzielt zudem 570.000 an Einkünften aus selbstständiger Arbeit. B ist ledig, kinder- und konfessionslos und kann in beiden Veranlagungszeiträumen Sonderausgaben in Höhe von jeweils 2.000 geltend machen. a) Ermitteln Sie für die OHG die gewerbesteuerlichen und für den Gesellschafter B die einkommensteuerlichen Konsequenzen. Aspekte des Solidaritätszuschlags sind dabei nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Hinweis: die einkommensteuerlichen Konsequenzen für Gesellschafter A sind nicht Gegenstand der Aufgabe. b) Beurteilen Sie die Verlustverrechnungsbeschränkung des 15a EStG anhand des Maßstabs der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, indem Sie die steuerliche Behandlung von Verlusten eines Kommanditisten mit der von Verlusten eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft vergleichen.

9 Teil IV: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung im internationalen Kontext Aufgabe 10: Ausländische Einkommensbestandteile einer Kapitalgesellschaft Die in Essen ansässige X-GmbH (Gewerbesteuerhebesatz 480%) erzielt im betrachteten Jahr 00 einen (nach deutschem Recht ermittelten) handelsbilanziellen Jahresüberschuss vor Steuern in Höhe von 12.500.000. Die folgenden Sachverhalte mit Auslandsbezug sind darin bereits berücksichtigt: - Im Staat A unterhält die X-GmbH eine gewerbliche Betriebsstätte, auf die 1.200.000 des handelsbilanziellen Jahresüberschusses entfallen. Der Körperschaftsteuersatz 1 im Staat A beträgt 25%, wobei vereinfachend angenommen sei, dass die dortige steuerliche Bemessungsgrundlage dem nach deutschem Recht ermittelten handelsbilanziellen Jahresüberschuss entspricht. Zwischen dem Staat A und der Bundesrepublik Deutschland besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. - Im Staat B unterhält die X-GmbH eine weitere gewerbliche Betriebsstätte, auf die 2.300.000 des handelsbilanziellen Jahresüberschuss entfallen. Der Körperschaftsteuersatz 2 im Staat B beträgt 20%, wobei vereinfachend angenommen sei, dass die dortige steuerliche Bemessungsgrundlage dem nach deutschem Recht ermittelten handelsbilanziellen Jahresüberschuss entspricht. Zwischen dem Staat B und der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, nach dem die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte in Deutschland unter Progressionsvorbehalt freigestellt werden. - Im Staat C unterhält die X-GmbH als Alleingesellschafterin eine ausländische Tochterkapitalgesellschaft. Der nach dortigem Recht festgestellte ausschüttungsfähige Gewinn beträgt 2.800.000 und wird auf Veranlassung der X-GmbH auch in voller Höhe ausgeschüttet. Auf Dividenden erhebt der Staat C eine Quellensteuer mit Abgeltungscharakter in Höhe von 20%. Der Staat C liegt außerhalb der Europäischen Union. Ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht nicht. - Im Staat E unterhält die X-GmbH als Alleingesellschafterin eine weitere Tochterkapitalgesellschaft. Der nach dortigem Recht festgestellte ausschüttungsfähige Gewinn beträgt 3.100.000 und wird auf Veranlassung der X-GmbH ebenfalls in voller Höhe aus- 1 Gemeint: Der Steuersatz derjenigen Steuer, die im Staat A mit der deutschen Körperschaftsteuer vergleichbar ist. 2 Gemeint: Der Steuersatz derjenigen Steuer, die im Staat B mit der deutschen Körperschaftsteuer vergleichbar ist.

10 geschüttet. Auf Dividenden erhebt der Staat E grds. eine Quellensteuer mit Abgeltungscharakter in Höhe von 30%. Zwischen dem Staat E und der Bundesrepublik Deutschland besteht jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen, nach dem sich die Quellensteuer vorbehaltlich höherrangigen Rechts auf 5% reduziert und nach dem sie auf die deutsche Körperschaftsteuer anzurechnen ist. Der Staat E ist ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Die Gesellschafterklientel der X-GmbH besteht teils aus natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, teils aus natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland. a) Bestimmen Sie für alle beteiligten natürlichen und juristischen Personen(gruppen) die ertragsteuerlich relevanten Steuerpflichten im In- und Ausland, die aus der Aufgabenstellung ersichtlich sind. Sofern es sich um Steuerpflichten nach deutschem Recht handelt, verweisen Sie stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. b) Ermitteln Sie die ertragsteuerlichen Konsequenzen auf der Gesellschaftsebene der X-GmbH. Aspekte des Solidaritätszuschlags sind nicht zu berücksichtigen. Verweisen Sie bei Ihren Ausführungen stets auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen. c) Beurteilen Sie auf Basis Ihrer Lösungen aus Aufgabenteil b) die Verringerung von Doppelbesteuerung vor dem Hintergrund der Kapitalexportneutralität sowie der Kapitalimportneutralität. Beschränken Sie sich bei Ihren Ausführungen auf die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte.