Damit Sie besser leben: das Pflegestärkungsgesetz II

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Transkript:

Ambulanter Dienst Im Sohl Damit Sie besser leben: das Pflegestärkungsgesetz II Informationen für Klientinnen und Klienten 1

Seit 2017 gilt das Pflegestärkungsgesetz II, kurz PSG II. Die Reform bedeutet bessere Leistungen für viele Menschen mit Pflegebedarf. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite. Ihr Ambulanter Dienst Im Sohl Inhalt Die Pflegestärkungsgesetze I bis III 2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 3 5 Pflegegrade 3 Verhinderungspflege 5 Tagespflege 6 Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen 6 Die Pflegestärkungsgesetze (PSG) I bis III In den letzten Jahren sind wesentliche Entscheidungen rund um das Thema Pflege getroffen worden. Das Ziel: Eine bessere Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf und pflegender Angehöriger. Das sind die drei Pflegestärkungsgesetze (PSG): PSG I: Ausweitung der Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen (seit 1. Januar 2015 in Kraft) PSG II: Pflegegrade und neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (seit 1. Januar 2016 in Kraft; Umstellung auf Pflegegrade und die neue Begutachtung sind seit dem 1. Januar 2017 wirksam) PSG III: bessere Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Stärkung der Pflegeberatung in den Kommunen (die Regelungen sollen ganz überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten) Gut zu wissen 6 2

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff Das PSG II definiert Pflegebedürftigkeit neu: Kognitive*, psychische und körperliche Beeinträchtigungen werden gleichermaßen berücksichtigt. Menschen mit Pflegebedarf sollen besser unterstützt, pflegende Angehörige entlastet werden. 5 Pflegegrade Fünf Pflegegrade (PG) sollen eine differenziertere Einschätzung des Pflegebedarfs ermöglichen. Im Mittelpunkt steht zukünftig, wie selbstständig ein Mensch bei der Bewältigung des Alltags ist was er kann und was nicht und nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten. Die Einstufung in einen Pflegegrad nehmen die Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nach einer Begutachtung vor. Dazu besuchen sie den jeweiligen Menschen zu Hause. Die Begutachtung umfasst verschiedene Lebensbereiche: Mobilität (körperliche Beweglichkeit) das Fortbewegen innerhalb der Wohnung Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennen von Personen, örtliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltag, Gespräche Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten Selbstversorgung: selbstständige Körperpflege und Versorgung (z. B. mit Nahrungsmitteln) Bewältigung von Anforderungen, die auf Krankheit(en) zurückgehen: Medikamente selbstständig einnehmen, eigenständige Arztbesuche, Einhalten von Diätvorschriften, Dialyse Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesablauf gestalten, mit anderen Menschen in Kontakt treten Mit verschiedenen Fragen erfasst der MDK, wie selbstständig ein Mensch im entsprechenden Lebensbereich ist und welche Fähigkeiten vorhanden sind. Daraus ergibt sich ein Punktwert, der anschließend gewichtet wird. Das bedeutet, dass die einzelnen Module * Der Begriff stammt aus der Psychologie. Er bezeichnet solche Funktionen des Menschen, die mit Wahrnehmung, Lernen, Erinnern und Denken, also der menschlichen Erkenntnis- und Informationsverarbeitung in Zusammenhang stehen. 3

unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrades einfließen. Aus dem auf diese Weise ermittelten Gesamtpunktwert, der zwischen 0 und 100 Punkten liegen kann, wird der Pflegegrad abgeleitet. Erläuterung obere Grafik**: Im neuen Begutachtungsinstrument werden die sechs Lebensbereiche ( Module ) unterschiedlich gewichtet. Aus dem Gesamtpunktwert ergibt sich der Pflegegrad. Erläuterung untere Grafik**: Skala der Punktwerte. Fünf Pflegegrade (PG) geben das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit an: PG 1 geringe Beeinträchtigungen Fähigkeiten PG 2 erhebliche Beeinträchtigungen Fähigkeiten PG 3 schwere Beeinträchtigungen Fähigkeiten PG 4 schwerste Beeinträchtigungen Fähigkeiten PG 5 schwerste Beeinträchtigungen Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Die folgenden Tabellen informieren Sie über die Pflegesachleistung bzw. die Kombinationsleistung (erste Tabelle) und das Pflegegeld (zweite Tabelle). Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu Fragen haben. * Grafiken nach: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. 4

Pflegesachleistung/ Kombinationsleistung Pflegegeld Pflegegrad Leistung ab 01.01.2017 Pflegegrad Leistung ab 01.01.2017 Pflegegrad 2 689 Pflegegrad 3 1.298 Pflegegrad 4 1.612 Pflegegrad 5 1.995 Pflegegrad 2 316 Pflegegrad 3 545 Pflegegrad 4 728 Pflegegrad 5 901 Wichtig: Wer vor 2017 bereits Leistungen von der Pflegeversicherung bezogen hatte, wurde von der Pflegekasse automatisch in den jeweiligen Pflegegrad übergeleitet. Es gibt also keine neuen Begutachtungen. Außerdem gilt ein umfassender Bestandsschutz: D. h. wer 2016 oder früher bereits eingestuft wurde, wird durch das neue System nicht schlechter gestellt. Die meisten Versicherten dürfen sich sogar über bessere Leistungen der Pflegekassen freuen. Der Eigenanteil erhöht sich nicht; die Pflegekasse übernimmt die Beitragslücke zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigenanteil. Verhinderungspflege Die Verhinderungspflege steht Ihnen in den Pflegegraden 2 bis 5 zur Verfügung und wird Ihnen für maximal 6 Wochen pro Jahr genehmigt. Der Betrag der Kurzzeitpflege kann anteilig (bis maximal 50 %) auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Selbstverständlich funktioniert diese Übertragung auch in die andere Richtung. Das heißt: Ihnen stehen maximal 2418 entweder für die Kurzzeit- oder für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die zu übertragenen Geldleistungen noch nicht in Anspruch genommen wurden. Falls Sie keine Übertragung vornehmen, haben Sie weiterhin, sowohl für die Kurzzeit- als auch für die Verhinderungspflege 1612 zur Verfügung. Wichtig: Eine Übertragung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. 5

Tagespflege Die Tagespflege (teilstationäre Versorgung) umfasst die zeitweise Betreuung eines/r Pflegebedürftigen am Tag in einer Pflegeeinrichtung. Die Pflegekasse übernimmt folgende Kosten: Pflegekosten Aufwendungen der sozialen Betreuung Kosten der medizinischen Behandlungspflege morgendliche und abendliche Hol- und Bringdienste* Die Kosten für Verpflegung müssen privat getragen werden. Tagespflege Pflegegrad Leistung ab 01.01.2017 Pflegegrad 2 689 Pflegegrad 3 1.298 Pflegegrad 4 1.612 Pflegegrad 5 1.995 * Besondere Leistungen, wie die Abholung in der Wohnung oder Rollstuhltransport, sind vom Tagesgast selbst zu bezahlen. Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen Jeder pflegebedürftigen Person stehen seit dem 1. Januar 2017 125 zur Verfügung. Dieses Geld kann allerdings nicht ausgezahlt oder für pflegerische Tätigkeiten in Anspruch genommen werden. Die einzige Ausnahme stellt der Pflegegrad 1 dar: Menschen mit diesem Pflegegrad können sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung bis zum maximalen Betrag von 125 in Anspruch nehmen. Der Betrag kann für bestimmte Leistungen für den Aufenthalt in der Tagespflege eingesetzt werden. Gut zu wissen Menschen mit Pflegebedarf können sich beraten lassen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf: Telefon: 06132 79055-233 oder E-Mail: c.neumann@mission-leben.de Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Die Pflegestützpunkte stehen für kostenlose Beratung zur Verfügung. Falls ein Pflegegrad vorliegt, kann zusätzlich eine kostenlose Beratung durch die Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Pflegekasse. 6

Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige seit 2017 deutlich höhere Rentenversicherungsbeiträge. Die Höhe des Betrags wird durch den zeitlichen Umfang der Pflege und unter Berücksichtigung des Pflegegrades ermittelt. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse. Zusätzlich wurde der Schutz für pflegende Angehörige in Bezug auf die Arbeitslosen- und Unfallversicherung erweitert. Dieser Schutz greift, sobald jemand mit dem Pflegegrad 2 oder höher gepflegt wird. Wenden Sie sich bitte auch hier an Ihre Pflegeversicherung. Aufgrund von Pflegebedürftigkeit erforderliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung werden bis zu 4.000 pro Maßnahme bezuschusst. Dazu muss ein Pflegegrad vorliegen. Die Leistungen der Pflegekasse bei vollstationärer Pflege: Die Pflegekasse zahlt weiterhin in den unterschiedlichen Pflegegraden unterschiedliche Pauschalen. Bei Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung gilt ab 2017 für die Pflegegrade 2 bis 5 ein einheitlicher Eigenanteil. Dieser wird für das jeweilige Pflegeheim festgelegt. Die neuen Preisübersichten unserer Einrichtung für die stationäre Pflege finden Sie auf unserer Website. 7

Das sind wir Der Ambulante Dienst Im Sohl gehört zum Altenzentrum Im Sohl. Seit vielen Jahren betreuen wir die Seniorinnen und Senioren der benachbarten Wohnanlage mit Service. Unsere Pflegekräfte sind gut ausgebildet und erfahren. Wir achten auf regelmäßige Weiterbildung aller Mitarbeitenden. Ambulanter Dienst Im Sohl Obere Sohlstraße 25 55218 Ingelheim Sie erreichen uns unter: Telefon: 0 61 32 7 90 55-231 oder 0 61 32 7 90 55-233 E-Mail: c.neumann@mission-leben.de oder j.zoeller@mission-leben.de Unsere Büro- und Sprechzeiten: Montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und selbstverständlich auch nach Vereinbarung. Außerhalb der Bürozeiten der Verwaltung des Ambulanten Dienstes Im Sohl steht Ihnen bis 17.00 Uhr die allgemeine Verwaltung des Altenzentrums zur Verfügung. Gerne kommen wir für ein Beratungsgespräch auch zu Ihnen nach Hause. Wer ist Mission Leben? Das diakonische Unternehmen Mission Leben bietet Menschen Unterstützung an, die aufgrund von Alter, Behinderung oder sozialen Notlagen Hilfe benötigen. Unsere Angebote, deren Ursprünge auf die Innere Mission von 1849 zurückgehen, haben zum Ziel, ihnen allen ein Leben in größtmöglicher Selbstbestimmung, Geborgenheit und Würde zu ermöglichen. An 19 Standorten in Hessen und Rheinland-Pfalz arbeiten rund 1.800 Mitarbeitende in über 40 verschiedenen Einrichtungen. In unserer Akademie für Pflegeund Sozialberufe erlernen jährlich rund 1.100 Menschen einen sozialen Beruf oder bilden sich weiter. Träger: Mission Leben Ambulant ggmbh Schöfferstraße 12 64295 Darmstadt Telefon: 061 51 4090-0 E-Mail: info@mission-leben.de www.mission-leben.de Stand 04/2017 Fotos: drubig-photo, fotolia (Titel); Alexander Raths, fotolia (S. 7) **Grafiken nach: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. Mission Leben ist ein Unternehmen der Stiftung Innere Mission Darmstadt. Beide sind der Evangelischen 8 Kirche in Hessen und Nassau zugeordnet und Mitglieder im Diakonischen Werk.