Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland in den Grundzügen beschreiben einige Sozialleistungen nennen und in das System einordnen, insbesondere die Leistungen bei Arbeitslosigkeit grob beschreiben Bedeutung und Aufbau des Sozialgesetzbuches erklären 4 Soziale Sicherung Soziale Entschädigung Sozialer Ausgleich z.b. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss SGB III-Leistungen Bedeutung des SGB I und X, übrige Bücher und besondere Teile Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 1
Systematik und Grundsätze des SGB II und des SGB XII die wesentlichen Grundsätze und Strukturprinzipien der Sozialhilfe und der Grundsicherung nach dem SGB II erläutern Ziel und Aufgabe der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende Verfassungsrecht 8 Nachrang, Individualität, Anspruch, Bedarfsdeckung die Träger für die einzelnen Leistungen nennen und die Einbeziehung der Kommunen in die Aufgabenwahrnehmung beschreiben Agentur für Arbeit, (optierende) Kommunen, Arbeitsgemeinschaften, örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger, Heranziehung zur Aufgabenwahrnehmung Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 2
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Grundlagen die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) erläutern in konkreten Fällen entscheiden, ob Leistungsansprüche nach dem SGB II vom Grundsatz her bestehen 7 Abs. 1 SGB II (Alter, Erwerbsfähigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Hilfebedürftigkeit) Definition der Hilfebedürftigkeit ( 9 SGB II) Sozialgeldanspruch ( 7 Abs. 2 i.v.m. 28 SGB II) 33 Ausschlusstatbestände (z.b. 7 Abs. 4 und Abs. 5 SGB II) die nach dem SGB II und SGB XII anspruchsberechtigten Personengruppen abgrenzen und die Grundvoraussetzungen für existenzsichernde Leistungen nach den jeweiligen Normen beschreiben in konkreten Fällen die um Hilfe nachsuchenden Personen den verschiedenen Leistungsbereichen zuordnen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 3
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Leistungen erklären, welche Leistungen zum Lebensunterhalt in Betracht kommen und bei konkret geschilderten Bedarfssituationen entscheiden, ob diese zum Leistungsspektrum des SGB II gehören 19, 20 SGB II den laufenden Bedarf von Einzelpersonen und Bedarfsgemeinschaften berechnen und das Ergebnis erläutern, insbesondere - Zusammensetzung und Höhe der Regelleistung 20, 28 SGB II - Tatbestände des Mehrbedarfs 21 SGB II - die Regelungen zu den Kosten der Unterkunft und Heizkosten sowie das Vorgehen bei unangemessen hohen Beträgen 22 SGB II erläutern, welche sonstigen Leistungen daneben in Betracht kommen 22 und 23 SGB II (Leistungen im Zusammenhang mit Umzügen, ergänzende Darlehen, einmalige Leistungen) die Voraussetzungen für den Zuschlag nach 24 SGB II nennen und in einfachen Fällen den Anspruch berechnen Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten 2 Jahren, Anspruch auf Arbeitslosengeld II Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 4
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Einsatz von Einkommen und Vermögen den Einkommensbegriff im SGB II erläutern und beispielhaft darstellen, welche Geldbeträge nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind z.b. Elterngeld, Grundrente, zweckbestimmte Leistungen ( 11 SGB II, Spezialgesetze) das Einkommen um die im Gesetz vorgesehenen Beträge bereinigen z.b. Absetzen von Steuern, Versicherungsbeiträgen, Werbungskosten, Freibetrag für Erwerbstätige ( 11 Abs. 2, 30 SGB II, Alg-II-VO) in konkreten einfachen Fällen das zu berücksichtigende Einkommen berechnen erklären und in konkreten einfachen Fällen entscheiden, welches Vermögen die Hilfesuchenden einzusetzen haben Begriff des Vermögens, Freibeträge, geschütztes Vermögen ( 12 Abs. 2 und Abs. 3 SGB II, Alg-II-VO) Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 5
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter (3. und 4. Kapitel SGB XII) die Anspruchsgrundlagen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und für die Hilfe zum Lebensunterhalt nennen und die Anspruchsvoraussetzungen erläutern Grundsicherung ( 19 Abs. 2 und 41 ff. SGB XII) Hilfe zum Lebensunterhalt ( 19 Abs. 1 und 27 ff. SGB XII) erläutern, wer in konkreten Fällen sein Einkommen und Vermögen für die Bedarfsdeckung einzusetzen hat (sog. Einsatzgemeinschaft) den laufenden Bedarf von Leistungsberechtigten (außerhalb von Einrichtungen) berechnen und klären, ob einmalige Bedarfe zu berücksichtigen sind 10 19 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, 19 Abs. 2 i.v.m. 41, 43 SGB XII) Regelsätze, Mehrbedarf, Unterkunfts- und Heizkosten ( 28 ff. SGB XII), einmalige Leistungen ( 31 Abs. 1 SGB XII) in einfachen Fällen das einzusetzende Einkommen berechnen und entscheiden, welches Vermögen nachfragende Personen einzusetzen haben Einkommenseinsatz ( 82 SGB XII), Vermögenseinsatz ( 90 SGB XII) 55 Unterricht 1 Klausuren à 2 Unterrichtsstunden 1 Unterrichtsstunde für die Besprechung der Klausur 8 für Übungen (Teil III) Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 6