bitte nehmen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung:

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Teledat FAX uia ISDN +49 5676926551 11.88.2889-15:55 8881 zu TOP Kreisverwaltung Abt. Kassel 11 AUfi. 2009 U Kreistagsfraktion BÜNDNIS SO/DIE GRÜNEN Wilhelmshöher Allee 19a 34117 Kassel Anden Kreistagsvorsitzenden des Landkreises Kassel Herrn Gerald Herber Wilhelmshöher Allee 19a 34117 Kassel Bündnis 90 Kreistagsfraktion Fraktionsbüro: Kulturbahnhof Postadresse: Wilhelmshöher Allee 19a 34117 Kassel Tel. 0561/1003-1483 Fax. 0561/1003-1484 Datum: 11.08.2009 Kreistagssitzung am 24.09.09 Berichtsantrag" Sehr geehrter Herr Herber, bitte nehmen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung: Berichtsantraq Welche Kosten hat der Landkreis Kassel in den Jahren 2004 bis 2008 und im Jahr 2009 bis zum 31.07.09 an die Flughafen GmbH unter den Positionen Grunderwerb, Planungs- und Projektsteuerungskosten, sowie vorgezogenen Investitionen bezahlt? Die einzelnen Beträge der Position Planungs- und Projektsteuerungskosten sind unter Angabe des Leistungszeitraumes, der betreffenden Leistungsphase, bzw Grundleistung oder Besondere Leistung und des Abrechnungsdatums darzustellen. Die vorgezogenen Investitionen sollten im Einzelnen begründet und mit dem Abrechnungsdatum dargestellt werden. Insbesondere sind alle Zahlungen innerhalb des Zeitraumes der Notifizierung bis zur Genehmigung der Europäischen Kommission im Einzelnen zu erläutern und zu begründen, inwiefern sie mit dem Neubau in Zusammenhang standen und warum sie nicht unter das Durchführungsverbot gefallen sind. 0

Landkreis Kassel Der Kreisausschuss Absender: Beteiligungsmanagement Vorlage-Nr.: 2009/1634 Veranlasser / Verursacher Datum: 27.08.2009 Aktenzeichen: Berichtsvorlage!Titel! Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.08.2009 betr. Kosten Flughafen GmbH!Titel! Beratungsfolge: Gremium am Top Status Kreistag 24.09.2009 8 öffentlich Dem Kreistag wird empfohlen, folgende Feststellung zu treffen: Der Bericht des Kreisausschusses zum Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNID 90 / DIE GRÜNEN vom 11.08.2009 wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt: Frage : Welche Kosten hat der Landkreis Kassel in den Jahren 2004 bis 2008 und im Jahr 2009 bis zum 31.07.09 an die Flughafen GmbH unter den Positionen Grunderwerb, Planungsund Projektsteuerungskosten sowie vorgezogenen Investitionen bezahlt? Die gewünschten Zahlen und die betreffenden Unterlagen konnten während des Akteneinsichtsausschusses eingesehen werden.

Seite 2 von 3 Vom Gesamtinvestitionsvolumen (13 Mio. ) hat der Landkreis 995.638,08 an die Flughafen Kassel GmbH auf Anforderung überwiesen (Stichtag 31.07.09). Davon entfallen auf die 1. Gesamtplanungs- und Projektsteuerungskosten 373.464,58 davon in 2007 132.267,16, davon in 2008 239.109,03. davon in 2009 2.088,39. 2. Grundstückskosten 480.945,49 davon in 2006 132.000,00, davon in 2007 286.749,13, davon in 2008 53.239,41, davon in 2009 8.956,95. 3. vorgezogenen Investitionen 141.228,01 davon in 2006 103.401,55, davon in 2007 37.826,46. Antrag: Die einzelnen Beträge der Position Planungs- und Projektsteuerungskosten sind unter Angabe des Leistungszeitraumes, der betreffenden Leistungsphase, bzw Grundleistung oder Besondere Leistung und des Abrechnungsdatums darzustellen Die einzelnen Beträge können nicht unter den gewünschten Angaben vom Landkreis Kassel dargestellt werden. Es erfolgen von der Gesellschaft Mittelabrufe, die für die o.g. Ausgaben verwand werden. Die Mittelabrufe erfolgen aus der vertraglich vom Landkreis Kassel zugesagten Summe zur Finanzierung der Flughafens i.h.v. 13 Mio.. Nach Ausführung werden die erbrachten Leistungen sowie die Rechnungslegung der Auftragnehmer seitens der Flughafen Kassel GmbH überprüft. Erst dann werden die Mittel von den Gesellschaftern in Form von Abschlagszahlungen abgerufen. Antrag: Insbesondere sind alle Zahlungen innerhalb des Zeitraumes der Notifizierung bis zur Genehmigung der Europäischen Kommission im Einzelnen zu erläutern und zu begründen, inwiefern sie mit dem Neubau in Zusammenhang standen und warum sie nicht unter das Durchführungsverbot gefallen sind.

Seite 3 von 3 Die Beantragung des Notifizierungsverfahrens erfolgte am 29.02.2008, am 25.02.2009 hat die Europäische Kommission den Flughafenausbau genehmigt. Während dieser Zeit wurden nach Europäischem Recht die weiteren Planungen eingestellt. Die rechtliche Prüfung erfolgte durch die Flughafen GmbH Kassel. Es erfolgten folgende Zahlungen an die Flughafen GmbH Kassel, die nicht das Notifizierungsverfahren betrafen: 14.03.2008 Grunderwerb 2008 6.600,00 27.03.2008 Planungs- und Projektsteuerungsleistung 122.652,38 14.05.2008 Grunderwerb 2008 13.200,00 14.05.2008 Grunderwerb 2008 14.855,58 11.07.2008 Planungs- und Projektsteuerungsleistung 47.496,11 19.08.2008 Planungs- und Projektsteuerungsleistung 68.960,54 19.08.2008 Grunderwerb 2008 18.583,83 Gesamt : 292.348,44 Diese Mittelabrufe konnten während des Akteneinsichtsausschusses eingesehen werden. Da sich die Fragen der Seite 2 auf den Einflussbereich der Gesellschaft und nicht auf die Kontrollfunktion des Kreisausschusses beziehen, wurde die Flughafen GmbH Kassel gebeten, diese Fragen nach Möglichkeit zu beantworten. Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.09.2009 (DSNR. 2009/1623) mit der Thematik befasst. Schmidt Landrat Anlage/n: Beschreibung Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.08.2009 Antworten von der Flughafen GmbH Kassel zum Berichtsantrag

Antworten zu den Fragen der Seite 2 des Berichtsantrages der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen" vom 11.08.2009 Wie erklärt der KA den Sachverhalt, dass der Geschäftsführer der Flughafen GmbH angibt ohne detaillierte Ausführungsplanung für die einzelnen Teilprojekte könne er keine Aussagen zu den Gesamtkosten machen", obwohl die HOAI eine Kostenberechnung auf Grundlage der Entwurfsplanung vorschreibt? Und zu Frage: Zur weiteren Erläuterung des Sachverhaltes bitten wir um Vorlage der Kostenschätzung nach DIN 276 und fordern die Kostenberechnung nach DIN 276 unverzüglich zu erstellen und vorzulegen. Bisher hat die Planung für die Gesamtmaßnahme noch nicht den Status der Entwurfsplanung erreicht, daher kann noch keine Kostenberechnung nach DIN 276 auf Grundlage der Entwurfsplanung vorgelegt werden (siehe auch Antworten FGK zum Berichtsantrag vom 02.02.09). Eine werthaltige aktuelle Kostenberechnung der Gesamtmaßnahme kann erst mit Vorliegen der Ergebnisse der Ausführungsplanungen erstellt werden. Wie erklärt der KA den Sachverhalt, dass ohne Abschluss der Entwurfsplanung bereits mit der Ausschreibung der Ausführungsplanung begonnen wurde? Durch den in 2007 ausgerufenen Planungsstopp infolge des Notifizierungsverfahrens durften keine neuen Planungsaktivitäten aufgenommen werden. Um nach positiver Entscheidung der EU-Kommission im Februar 2009 umgehend mit den zeitkritischen Planungen zu beginnen, wurde in einem ersten Schritt die Ausführungsplanung für die Fachbereiche Erdbau, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen vergeben. Die Planungen, Fertigstellung Entwurfsplanung Gesamtmaßnahme und Aufnahme der o.g. Ausführungsplanung, findet seitdem im iterativen Planungsprozess statt. Aufweicher Grundlage wurden die anrechenbaren Kosten der Honorarvereinbarung der Planungsleistungen der PGT ermittelt? Die Honorarvereinbarung der Planungsleistungen der PGT erfolgte nach Abschluss eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens auf Grundlage einer zum damaligen Zeitpunkt 2002/2003 vorliegenden Kostenschätzung. Wann werden die Lph 3 und 4 abgeschlossen sein? Mit dem Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 4 HOAI) für die Gesamtmaßnahme wird im 1. Quartal 2010 gerechnet.