Welche Änderungen bringen die Pflegestärkungsgesetze? Warum ist die generalistische Pflegeausbildung zukunftsweisend?

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Transkript:

Welche Änderungen bringen die Pflegestärkungsgesetze? Warum ist die generalistische Pflegeausbildung zukunftsweisend? Mechthild Rawert, MdB, Pflege-Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion

Trends und Herausforderungen in der Pflege 2 Die Zahl der Pflegebedürftigen bundesweit ist seit Einführung der Pflegeversicherung kontinuierlich gestiegen. Die Zahl der Pflegebedürftigen lag im Jahr 1995 noch bei 1,06 Millionen. 2014 waren es 2,63 Millionen Menschen und für das Jahr 2030 werden 3,28 Millionen Pflegebedürftige prognostiziert, für 2050 4,4 Millionen. Für Berlin bedeutet das einen Anstieg von rund 100.000 auf 170.000 in 2030. In Deutschland leben etwa 1,4 Millionen Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Jedes Jahr erkranken zusätzlich 200 000 Menschen an Demenz. Entsprechend der Zahl der Pflegebedürftigen steigt der Bedarf an Pflegefachkräften. Megatrends: Vielfalt in der Pflege, u. a. Migration, Singlehaushalte, sexuelle Orientierung, neue Altersbilder Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (privat, professionell)

Große Pflegereform 3 Pflegestärkungsgesetz 1 (seit 1. Januar 2015 in Kraft) Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige Pflegestärkungsgesetz 2 (1. Januar 2016 in Kraft, neue Leistungen ab 1. Januar 2017 in Kraft) Kernstück: neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Abbau von Unterschieden im Umgang mit körperlichen geistigen und psychischen Erkrankungen Kommunales Pflegestärkungsgesetz (KPSG bzw. PSG 3, Verabschiedung in 2016, Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch im SGB XII und im Bundesversorgungsgesetz) Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz (seit 1. Januar 2015 in Kraft) Pflegeberufsgesetz (1. Lesung am 18. März 2016, Verabschiedung in 2016) Krankenhausstrukturgesetz, Hospiz- und Palliativgesetz: kein Gesetz ohne Pflege

Pflegestärkungsgesetz 1 4 Leistungsverbesserungen Die Leistungen für Pflegebedürftige wurden ausgeweitet (Erhöhung der Leistungsbeträge um 4 Prozent, 1,4 Mrd. mehr für die häusliche Pflege). Die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel wurden erhöht. Die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wurden von 2.557 Euro auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erhöht. Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen wurde erhöht (von 1:24 auf 1:20). Die Betreuungsangebote stehen künftig allen offen und nicht nur Personen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen. 4

Pflegestärkungsgesetz 1 5 Leistungsverbesserungen Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote wurden gestärkt. Mit dem PSG 2 werden sie ab jetzt als Angebote zur Unterstützung im Alltag bezeichnet. a) Betreuungsangebote b) Angebote zur Entlastung von Pflegenden c) Angebote zur Entlastung im Alltag Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können besser miteinander kombiniert werden. Die Leistungen für Tagesund Nachtpflege (teilstationäre Pflege) wurden ausgebaut. Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden erhöht (PSG 1 0,2 % für Leistungsverbesserungen, 0,1% für den Pflegevorsorgefonds; PSG 2 wiederum 0,2 %). Die SPD kämpft weiterhin für die Bürgerversicherung. 5

Pflegestärkungsgesetz 2 6 Einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und damit zusammenhängend des Neuen Begutachungsverfahrens (NBA) ab dem 01. 01. 2017 Zwei Expertenbeiräte haben den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorbereitet. Weg von der Minutenpflege! Der Pflegebedürftigkeitsbegriff bezieht sich bislang auf eng definierte Verrichtungen und überwiegend auf körperliche Einschränkungen. In Zukunft werden anhand viel differenzierterer Kriterien bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten körperliche, geistige und psychische gleichermaßen erfasst. Wir verbessern die Qualität: Der Pflege-TÜV wird grundlegend überarbeitet.

Pflegestärkungsgesetz 2 7 Neues Begutachtungsverfahren: Aktivitäten werden in sechs 7 pflegerelevanten Bereichen (Modulen) untersucht (nächste Folie). Es werden Punkte vergeben, die den Grad der Selbständigkeit messen. Je nach Ausmaß der Beeinträchtigungen werden die Pflegebedürftigen mit der Begutachtung in 5 Pflegegrade eingestuft, statt wie bisher in 3 Pflegestufen. Die Kriterien zur Einstufung erfassen die Zugehörigkeit zu einem Pflegegrad viel genauer. Wichtig: Bestandsschutz bei der Überleitung in die neuen Pflegegrade: Niemand wird schlechter gestellt. Viele werden besser gestellt. Niemand muss einen Antrag auf neue Begutachtung stellen.

Pflegestärkungsgesetz 2 8 Neues Begutachtungsverfahren Modul 1: Mobilität (körperliche Beweglichkeit, z. B. Treppensteigen) 8 Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Verstehen und Reden, z. B. Orientierung über Ort und Zeit) Modul 3: Verhaltensweise und psychische Problemlagen (schwieriges Verhalten und Handeln, z. B. Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen) Modul 4: Selbstversorgung (sich selbständig waschen und ankleiden, Essen und Trinken) Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z. B. Medikamente selbst einnehmen können, Blutzuckermessung selbst durchführen) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (Fähigkeit, den Tagesablauf selbständig zu gestalten)

Pflegestärkungsgesetz 2 9 Automatische Überleitung und Stärkung der Prävention Wer bisher in Pflegestufe 1 eingestuft war, erhält nun automatisch Leistungen des Pflegegrads 2. Wer bisher in Pflegestufe 3 eingestuft war, erhält Leistungen des Pflegegrads 4 (einfacher Stufensprung). Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden 2 Grade höher eingestuft (z. B. Sprung von Pflegestufe 2 auf Pflegegrad 4). Damit wird ihren Bedarfen besser als bisher entsprochen (doppelter Stufensprung). Wir schaffen einen neuen Pflegegrad 1 und damit einen völlig neuen Leistungsanspruch für bis zu 500.000 Menschen. Angebote allgemeiner Betreuung (Spazierengehen), wohnumfeldverbessernde Maßnahmen unterstützen im Alltag (vorbeugender Pflegegrad). 9

Pflegestärkungsgesetz 2 10 Wir bauen das Prinzip Rehabilitation vor Pflege aus. Wer heute Rehabilitation hört, denkt sehr häufig nur an das Ziel einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Das neue Begutachtungsverfahren hingegen schaut nicht nur auf die Pflegebedürftigkeit, sondern erkennt auch besser die Möglichkeiten des Erhalts und der Wiedergewinnung von Selbständigkeit, die eine pflegebedürftige Person hat. Die Gutachter_innen erhalten in Zukunft für alle Kassen einheitliche Vorgaben, um eine umfassende und detaillierte Klärung des Rehabilitations-Bedarfs vornehmen zu können. Für ihre neue Begutachtungstätigkeit werden sie extra geschult. 10

Pflegestärkungsgesetz 2 11 Was ändert sich bei den Leistungen in der Pflegeversicherung? Wir bauen die Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige aus. Künftig hat jeder ambulante Pflegedienst neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen anzubieten. Dieser Teil der Leistungen ist gleichberechtigt neben den herkömmlichen Leistungen neu im PSG 2. In der stationären Pflege kann künftig jede und jeder Pflegebedürftige in den Genuss der zusätzlichen Betreuungsangebote kommen, wie Spazieren gehen, Singen oder Memory spielen. Bisher war dies abhängig davon, ob die Einrichtung dies mit der Pflegekasse verhandelt hat. 11

Pflegestärkungsgesetz 2 12 Was ändert sich bei den Leistungen in der Pflegeversicherung? Wir passen die Leistungsbeträge an die neuen Pflegegrade an. In der stationären Pflege wird künftig in jedem Pflegegrad ein gleich hoher Eigenanteil zu bezahlen sein (im Bundesdurchschnitt 580 Euro). Somit erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörige mehr Planungssicherheit und müssen keine Angst mehr vor dem Ansteigen des Eigenanteils bei Höherstufung haben (von 460 auf 900 Euro). Wir stärken die Pflege zu Hause nochmals: Wir erhöhen die Leistungsbeträge, die zur häuslichen Versorgung zur Verfügung stehen, deutlich. 12

Pflegestärkungsgesetz 2 13 Was der SPD in den Gesetzesverhandlungen wichtig war: Gute Pflege braucht eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung und gute Arbeitsbedingungen. Bereits mit dem PSG I hat die SPD durchgesetzt, dass Tariflöhne von den Kostenträgern anerkannt werden. Ein ExpertInnengremium erhält im PSG II den Auftrag, ein Verfahren zur Personalbemessung zu entwickeln. Die SPD- Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass dabei der Zusammenhang zwischen Qualität und guter Arbeit in der Pflege im Blick ist. Die SPD nimmt die individuellen Lebenswelten ernst. Deswegen haben wir durchgesetzt, dass in der begleitenden Evaluation des Gesetzes neben den Merkmalen Geschlecht und Migrationsbiographie auch die sexuelle Identität als Kriterium einer individuellen Pflege berücksichtigt wird. 13

Pflegestärkungsgesetz 2 14 Wird das Leistungsrecht durch die Reform noch unübersichtlicher? Die besten Leistungen nützen wenig, wenn die Menschen nicht über ihre Ansprüche ausreichend informiert sind und die Leistungen nicht kennen oder sie nicht verstehen. Deswegen entwickeln wir die Pflegeberatung weiter. Bereits heute haben Pflegebedürftige gegenüber ihrer Pflegekasse einen Anspruch auf einen persönlichen Versorgungsplan. Künftig können sich auch pflegende Angehörige einen solchen Plan erarbeiten lassen. Künftig sind verbindliche, einheitliche Qualitätsvorgaben für die Beratung vorgesehen. Sie werden durch den GKV- Spitzenverband erarbeitet. 14

Kommunales Pflegestärkungsgesetz 15 Hilfe zur Pflege und Modellkommunen Pflege (BMAS und BMG) System Pflege umfasst auch SGB XII und BVG (Bundesversorgungsgesetz = Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges) Begrenzte Leistungen erfordern auch zukünftig das ergänzende System Hilfe zur Pflege. Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch im SGB XII und im BVG Neufassung des Siebten Kapitels des SGB XII ( Hilfe zur Pflege ) Umsetzung der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege vom Mai 2015 15

Kommunales Pflegestärkungsgesetz 16 Ergebnisse Bund-Länder-AG zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege 16 Weiterentwicklung der Pflegeberatung durch Modellkommunen Pflege Die Beratungsansprüche aus dem SGB XI sollen von Modellkommunen Pflege mit Beratungsansprüchen/-pflichten zu weiteren Sozialleistungen in ein Gesamtkonzept eingebunden werden. Diese liegen in der Finanzierungsverantwortung der Kommunen. Kreisfreie Städte und Landkreise können beim Land einen Antrag stellen und als Modellkommune Pflege zugelassen werden. Kommunen, die als Modellkommunen Pflege zugelassen werden, schließen Kooperationsverträge mit den Pflegekassen über die konkrete Umsetzung. Die Verträge werden für fünf Jahre geschlossen.

Pflegeberufe stärken - Pflegeberufegesetz 17 Ausgangslage/Veränderungsprozesse Aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und 17 Berufsforschung (IAB): Fachkräfte in der Altenpflege verdienen bundesweit erheblich weniger als Fachkräfte anderer Berufe (im Osten 16,1 % und im Westen 17 % weniger) und auch als Fachkräfte in der Krankenpflege (im Osten 28,9 % und im Westen 18,2 % weniger). Wegen der raschen Veränderungsprozesse benötigen wir eine breitgefächerte Ausbildung als Basis für Fort- und Weiterbildung, d. h. für lebenslanges Lernen. Beispiele für Veränderungsprozesse: Im Krankenhaus steigt der Anteil älterer und demenziell erkrankter Patient_innen, deren Bedarfe besser berücksichtigt werden müssen. Z. B. Verkürzte Liegezeiten im Krankenhaus führen zu komplexen (behandlungs-pflegerischen) Versorgungsbedarfen.

Pflegeberufe stärken - Pflegeberufegesetz 18 Lösung: Die Pflegeberufereform In diesem Jahr verabschieden wir das Pflegeberufsgesetz mit gemeinsamer Pflegeausbildung und einheitlichem Berufsabschluss für alle Pflegeberufe (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) Innerhalb der Generalistik erfolgt eine Schwerpunktbildung, die den alten Berufen entspricht. Abschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. Wir führen ein generalistisches Pflegestudium ein. Wir regeln die Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung neu. 18

Pflegeberufe stärken - Pflegeberufegesetz 19 Ziele der Pflegeberufereform Wir steigern die Attraktivität des Pflegeberufes insgesamt und besonders die Attraktivität der Altenpflege, erhöhen die Durchlässigkeit und die Chance auf Verbleib im Berufsfeld. Durch die Zusammenführung der bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen schaffen wir ein neues, einheitliches Berufsbild Pflege, das die berufsständische Identifikation und die Selbstbehauptung stärkt. Wir erhöhen die Qualität in der Pflege. Denn diese setzt gut ausgebildete Pflegefachkräfte voraus. Die neue berufliche Pflegeausbildung ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allen Pflegefachkräften der neuen Pflegeausbildung steht der Weg zur europaweiten automatischen Anerkennung ihrer Ausbildung offen. 19

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 20