Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

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3. Brandenburger Pflegefachtag 1. November 2016 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Klaus Wingenfeld Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld

Diskussion über den alten Pflegebedürftigkeitsbegriff 1. Pflegebedürftigkeit ist mehr als Hilfebedürftigkeit bei Alltagsverrichtungen a) lebenspraktisch b) fachlich 2. Erforderliche Pflegezeit ist ein ungeeigneter Maßstab ( Laienpflege )

Wirkungen Pflegestufen: Kaum aufzuklärende regionale Unterschiede Schieflagen bei Leistungsansprüchen Unverständnis bei Pflegebedürftigen und Angehörigen Indirekte Wirkung: Unprofessionelle Pflegedokumentation Verengte Leistungskataloge

Initiative zur Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs November 2006: Einrichtung des BMG-Beirates zur Überprüfung und Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs IPW-Studie zur Unterstützung des Beirats: Recherche und Analyse von Pflegebedürftigkeitsbegriffen und Einschätzungsinstrumenten (bis 2/2007)

Neues (ursprüngliches) Verständnis von Pflegebedürftigkeit Dauerhaftes Fehlen von Selbständigkeit im Umgang mit den Folgen von Gesundheitsproblemen (bzw. von funktionellen Beeinträchtigungen) in zentralen Lebensbereichen

Voraussetzungen für den Umgang mit Krankheitsfolgen (Ressourcen) Wissen Wahrnehmung Kognitive Fähigkeiten Motivation Psychische und körperliche Belastbarkeit Körperliche Fähigkeiten ( )

Pflegebedürftigkeit: = angewiesen sein auf personelle (pflegerische) Hilfe im Umgang mit Folgen von Krankheit und Behinderung... aufgrund fehlender personaler Ressourcen

Neues Begutachtungsassessment (NBA) gemeinsam entwickelt vom IPW und MDK Westfalen-Lippe, vorgelegt im Februar 2008 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung (Alltagsverrichtungen) 5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Zwei weitere Module: 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung

Selbststeuerungskompetenz Anforderungen Belastungen Emotionen Bedürfnisse Personale Ressourcen bzw. Verlust der Fähigkeit, das eigene Verhalten zu steuern

Grundlegende Veränderungen Abschied vom engen Verrichtungsbezug Selbständigkeit statt Zeit Aufwertung psychischer/kognitiver Beeinträchtigungen Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen Keine Härtefälle, sondern regulärer Pflegegrad 5 Pflegegrad 1 für geringe Pflegebedürftigkeit

Welche Gruppen profitieren besonders? 1. Kognitiv beeinträchtigte Personen 2. Menschen mit psychischen Krankheiten 3. Menschen mit Behinderung 4. Chronisch kranke Kinder 5. Menschen mit beginnender Pflegebedürftigkeit

Bezüge zu anderen Neuerungen Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Strukturmodell Pflegedokumentation Ergebnisindikatoren Expertenstandards zum Teil verwandte, zum Teil identische Themen und Vorgehensweisen

Umsetzung durch das PSG II Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, neues Begutachtungsverfahren Angepasste Leistungsregelungen Regelungen für den Übergang (Stufenüberleitung, Pflegesätze etc.) Öffnung des Leistungsprofils für die ambulante Pflege Indikatorengestützte Qualitätsbeurteilung Versuch der Optimierung der Selbstverwaltung (Qualitätsausschuss) Personalbemessung stationär und ambulant Rehabilitationszugang und Hilfsmittelbedarf (Einzelne Reformbausteine bereits im PSG I und PNG)

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neuer Pflegebegriff

36 SGB XI (alt): Pflegesachleistungen (1) Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (...). (2) Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfassen Hilfeleistungen bei den in 14 genannten Verrichtungen (...). >>> Körperpflege, Ernährung und ausgewählte Aspekte der Mobilität

Neufassung des 36 SGB XI Sachleistungen: körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung pflegerische Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Wichtig: Zwei Arten Betreuungsmaßnahmen pflegerische Betreuung Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach bisherigem Verständnis

Weitere Maßgaben nach 36 SGB XI (neu) 36 Abs. 2 SGB XI: Präventive Orientierung Pflegefachliche Anleitung: Pflegebedürftige und Angehörige Pflegerische Betreuungsmaßnahmen ( im häuslichen Umfeld ) Bewältigung von psychischen Problemlagen/Gefährdungen Orientierung, Tagesstrukturierung, soziale Kontakte Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung

Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung Pflegebedürftiger Hilfen im Bereich der Kommunikation Hilfen im Umgang mit Emotionen Hilfen zur Bewältigung/Verhinderung von Risikosituationen Orientierungshilfen Unterstützung im Bereich bedürfnisgerechte Beschäftigung Kognitiv fördernde Maßnahmen Präsenz

Neue Leistungen konzipieren - Beispiel: Unterstützung bei herausforderndem Verhalten (aus dem Projekt Förderung der Ergebnisorientierung in der ambulanten Pflege ) Probleme identifizieren, Ist-Situation erfassen (Gespräche, Beobachtung, Mitwirkung bei der Pflege) Gemeinsam mit den Angehörigen: Überlegungen zu Maßnahmen / Veränderungen Lösungen ausprobieren bewerten modifizieren: Hilfen anpassen, Umgebung umgestalten, Verhalten verändern Ergebnisse bewerten, verbleibenden Bedarf feststellen

1. Woche Gespräche mit den Angehörigen, Beobachtung des Pflegealltags Mitwirkung in der täglichen Pflege, um den Pflegebedürftigen kennenzulernen 2. Woche Systematische Überprüfung verhaltenswirksamer Faktoren Reflexionsgespräche zur Beurteilung der Situation mit den Angehörigen

3.-5. Woche Planungsgespräch mit den Angehörigen, Vereinbarung erster Maßnahmen - Modifizierung der Tagesstruktur - Überprüfung der Medikation (Gespräch mit Arzt) - Fachkraft übernimmt bestimmte Pflegemaßnahmen, um Reaktionen auf Verhaltensweisen zu prüfen Umsetzung Reflexionsgespräche mit den Angehörigen Anleitung der Angehörigen

6. Woche Umstellung der Körperpflege und Hilfe beim Essen Einbindung niedrigschwelliger Betreuungsleistungen 7.-8. Woche Begleitung/Anleitung der pflegenden Angehörigen bei der täglichen Pflege Danach: Besuche in zwei Wochen Abstand usw.

Tätigkeiten der Pflegenden verändern sich: Körperliche Hilfen Kommunikationsintensive Hilfen (emotionale Entlastung, Motivationsförderung, Deutungshilfen ) Beratung / Anleitung / Training / Coaching Anleitung beruflicher Helfer Koordinierende Tätigkeiten Beobachtung / Einschätzung

Aufgabenzuordnung und Schärfung des Qualifikationsprofils in der Pflege Offene Diskussion über die Qualifikation von Fachkräften Neue Formen der Arbeitsteilung Aufwertung von Aufgaben im Bereich Planung, Einschätzung, Beobachtung, Beurteilung Aufwertung kommunikationsintensiver Hilfen

Aufgabenbeschreibung statt Leistungsbeschreibungen Unterstützung bei herausforderndem Verhalten oder Förderung der Mobilität oder Gewährleistung einer stabilen Versorgungssituation oder ( )

Charakteristisch: Mit der aktuellen Reform sind Rahmenbedingungen angepasst worden. Aber sie müssen in Prozesse überführt und zum Teil noch weiterentwickelt werden.

Neue Impulse im individuellen Pflegeprozess in den Konzepten der Einrichtungen in Rahmenverträgen in der Pflegeberatung in der Qualitätssicherung in der Personalbemessung in der Ausbildung und Fort-/Weiterbildung ( )

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! www.uni-bielefeld.de/ipw