Maklerrecht II Besonderheiten bei der Onlinevermarktung von Immobilien ImmobilienScout24-Foren 2009



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Transkript:

Maklerrecht II Besonderheiten bei der Onlinevermarktung von Immobilien ImmobilienScout24-Foren 2009 Dr. Oliver Buss LL.M. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht [www.dres-ruge.de]

Übersicht Impressum Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Wettbewerbsrecht Urheberrecht Abmahnungen/Einstweilige Verfügungen

Impressum Was ist ein Impressum? Wofür brauche ich ein Impressum? Welche Angaben muss ein Impressum enthalten? Was sind die Folgen eines falschen, unvollständigen oder fehlenden Impressums? Exkurs I: Angaben auf Geschäftsbriefen

Was ist ein Impressum? Ein Impressum ist die Zusammenfassung gesetzlich vorgeschriebener (und ggf. durch weitere Angaben ergänzter) bestimmter Angaben bei Onlinediensten oder Printmedien. Der Begriff ist tradiert und steht nicht im Gesetz.

Wofür brauche ich ein Impressum? Das Impressum dient dazu, die geforderten Informationen aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten Dritten, mit denen ein Anbieter in geschäftlichem Kontakt steht, zur Kenntnis zu geben. Es dient also der Erfüllung einer gesetzlichen Informationspflicht.

Welche Angaben muss ein Impressum enthalten? 5 Abs. 1 TMG (bis 1.9.09: 6 TDG): Name, Anschrift, Rechtsform, Vertreter, ggf. Angaben zum Kapital Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschl. E-MailE Mail-Adresse (nicht zwingend: Telefonnummer) ggf. zuständige Aufsichtsbehörde Registernummer Umsatzsteueridentifikationsnummer ggf. Angaben über Abwicklung der Gesellschaft

Was sind die Folgen eines falschen, unvollständigen oder fehlenden Impressums? Ordnungsbehördliche Verfolgung (Bußgeld bis 50.000,00!) Zivilrechtliche Abmahnung Einstweilige Verfügung Schadensersatz

Exkurs I: Angaben auf Geschäftsbriefen 37a HGB für Einzelkaufleute/Handelsfirma 35a GmbHG für GmbH 125a HGB für die OHG 125a i.v.m.. 161 II HGB für KG 80 AktG für AG

Angaben bei Handelsfirma, GmbH Handelsfirma: Firma Anschrift Registergericht/-Nummer Zusätzlich bei GmbH: Rechtsform sämtliche Geschäftsführer ggf. Angaben zum Kapital

Folgen eines Verstoßes Zwangsgeld bis zu 5.000,00 (durch Registergericht) Abmahnung Einstweilige Verfügung

AGB Definition Rechtsgrundlagen Darstellung Zweck

AGB - Definition AGB sind für eine Mehrzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Vertragsteil (der Verwender) dem anderen Vertragsteil stellt.

AGB - Rechtsgrundlagen Bis 2002: Seit 2002: AGB-Gesetz Gesetz 305 bis 310 BGB

AGB - Darstellung In der Regel im inhaltlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Impressum Auffindbarkeit und Lesbarkeit beachten.

AGB - Zweck Regelungs-, Klarstellungs- und Abschreckungsfunktion

AGB Rechtliche Besonderheiten Einbeziehung in den Vertrag (Unterscheidung zwischen Unternehmern und Verbrauchern) Vorrangigkeit von Individualabreden Folgen der Unwirksamkeit einzelner Klauseln/Klauselbestandteilen Pauschalierter Schadensersatz

Wettbewerbsrecht Definition Bedeutung für die Geschäftstätigkeit des Maklers Rechtsgrundlagen Folgen eines Verstoßes

Wettbewerbsrecht - Definition Das Wettbewerbsrecht bezeichnet das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (im engeren Sinne auch als Lauterbarkeitsrecht bezeichnet).

Wettbewerbsrecht - Bedeutung für die Geschäftstätigkeit des Maklers Das Wettbewerbsrecht dient wie auch in anderen Bereichen geschäftlicher Tätigkeit dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher und dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Wettbewerbsrecht - Rechtsgrundlagen Im Wesentlichen: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Auch: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG Kartellrecht) Subventionsrecht

Wettbewerbsrecht - Inhalt Werbemaßnahmen sollen als solche erkennbar und dürfen nicht irreführend oder unerwünscht sein (Stichwort: Telefonwerbung) Die Unerfahrenheit von Geschäftspartnern soll nicht ausgenutzt werden Mitbewerber sollen nicht herabgesetzt oder behindert werden

Wettbewerbsrecht Rechtsfolgen bei Verstößen Unterlassung Schadensersatz Gewinnabschöpfung Abmahnung/Einstweilige Verfügung

Urheberrecht Definition Bedeutung für die Geschäftstätigkeit des Maklers Rechtsgrundlagen Folgen des Verstoßes

Urheberrecht - Definition Das Urheberrecht bezeichnet das absolute und nur dem Urheber zustehende ideelle und wirtschaftliche Recht an einem Geisteswerk.

Urheberrecht Bedeutung für die Geschäftstätigkeit des Maklers Das Urheberrecht hat für den Makler besondere Bedeutung insbesondere bzgl. Objektfotos Objektvideos Objektbeschreibung

Urheberrecht - Rechtsgrundlagen Die wesentlichen Regelungen finden sich im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz( Urheberrechtsgesetz)

Urheberrecht Rechtsfolgen bei Verstößen Unterlassung Schadensersatz Auskunftserteilung (Achtung: besondere Haftung für den Inhaber eines Unternehmens) Abmahnung/Einstweilige Verfügung Ordnungsbehördliche/strafrechtliche Verfolgung

Exkurs II: Disclaimer (Distanzerklärung) Sinn und Zweck: Enthaftung für fremde Inhalte durch (Deep( Deep-)Links Urheberrechtsverstöße Datenschutzverstöße u.a.m. Wirkung: kein Freibrief, schließt insbesondere die Haftung für vorsätzliches und groß fahrlässiges Verhalten nicht aus.

Abmahnungen/Einstweilige Verfügungen Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Sie werden beobachtet, z.b. von Mitbewerbern Verbraucherschutzverbänden Berufsständischen Vertretungen Strafverfolgungs- und anderen Behörden

Abmahnungen Definition Reaktion Kostenfolge

Abmahnung - Definition Die Abmahnung ist die an den Störer gerichtete vorprozessuale Aufforderung, eine bereits begangene oder eine bevorstehende Urheberrechtsverletzung zu unterlassen, verbunden mit der Aufforderung, eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben verbunden mit der Androhung gerichtlicher Maßnahmen für den Fall der Zuwiderhandlung.

Abmahnung - Reaktion Verstoß begangen: Ggf. Rechtsanwalt einschalten Erklärung ohne Anerkenntnis, gleichwohl verbindlich, abgeben (mit Vertragsstrafeversprechen!) Über Kosten verhandeln Verstoß nicht begangen Keine Reaktion oder Erklärung ohne Anerkenntnis, gleichwohl verbindlich, abgeben (ggf. ohne Vertragsstrafeversprechen!) und Kostenübernahme verweigern

Abmahnung - Kosten Originär der Abmahnende Aber: ggf. Kostenerstattung durch den Abgemahnten (Geschäftsführung ohne Auftrag) Höhe: Nach Gegenstandswert (RVG) für die Unterlassung: meist hoher Gegenstandswert für die Kostenerstattung selbst: Gegenstandswert = Höhe der Kosten

Einstweilige Verfügungen Zweck Örtlich zuständiges Gericht (ggf. fliegender Gerichtsstand) Schutzschrift Kosten Rechtsmittel/-Behelfe

Vielen Dank! Dr. Oliver Buss [www.dres-ruge.de]