Handwerkskammer Reutlingen 27. März 2012. Patente & Co. - Welches Schutzrecht wofür? Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart



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Transkript:

Handwerkskammer Reutlingen 27. März 2012 Patente & Co. - Welches Schutzrecht wofür? Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart

Themenübersicht Informationszentrum Patente Schutzrechte und Strategien Erfindungsschutz Namensschutz Designschutz Empfehlungen

Patentinformationszentren in Deutschland

Erste Anlaufstelle für alle Fragen zu gewerblichen Schutzrechten Damals wie heute

Unser Angebot Schutzrechtsrecherchen mit Unterstützung selbst durchführen

Erfinderberatung seit 1908!

Informationsveranstaltungen

Seminare und Schulungen

Der verlängerte Arm des Patent- und Markenamts

www.patente-stuttgart.de

Lektüre, die schlau macht! Patente und Gebrauchsmuster Europäische Patente und der PCT US-Patentrecht Software und Patentschutz Erfindungen von Arbeitnehmern Keine Angst vor Patentrecherchen! Lizenzverträge Deutsches Geschmacksmuster Geschmacksmusterschutz im Ausland Produktpiraterie Nachahmung als unlauterer Wettbewerb Markenschutz in Deutschland Die EU-Gemeinschaftsmarke International registrierte Marken (IR-Marken) US-Markenrecht Die Firma und andere Unternehmenskennzeichen Domainnamen und Internetrecht Werktitelschutz Urheberrecht Produktpiraterie Nachahmung als unlauterer Wettbewerb

Enorm in Norm! (DIN, VDE, ISO, EN)

Arbeitskreis Patente

Tag der gewerblichen Schutzrechte

Unterwegs in Baden-Württemberg

Innovationspreis des Landes

Artur Fischer Erfinderpreis

Informationsmaterial verteilen

Gewerblicher Rechtsschutz Schutz geistigen Eigentums Schutz gewerblicher Leistungen Schutz persönlicher Schöpfungen Nicht-technischer Art Technischer Art Nicht-technischer Art Gewerblich verwertet Marke Patent Gebrauchsmuster Geschmacksmuster UWG Sortenschutzrecht Halbleiterschutzrecht Urheberrecht

Ohne Schutzrechtsstrategie Keine Kosten für die Anmeldung Nachahmung durch Wettbewerber Gefahr durch fremde Schutzrechte Produktionsstop Namensänderung Lizenzzahlungen Schadenersatz

Defensive Schutzrechtsstrategie Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen Veröffentlichungen zum Stand der Technik z.b. durch Anmeldung von Patenten oder Gebrauchsmustern ohne Prüfungsantrag Geheimhaltung Aber: Kein Schutz vor Nachahmung

Offensive Schutzrechtsstrategie Rechtzeitige Anmeldung von Schutzrechten nach vorheriger Recherche Kombination von Schutzrechten für Schlüsselprodukte Vermeidung von Doppelentwicklungen Kostenlose Nutzung von Know-How Einsatz der Schutzrechte in der Werbung Erleichterte Beschaffung von Kapital Zusätzliche Einnahmen durch Lizenzierung Notwendig: Überwachung und Durchsetzung! Aber: Der Schutz darf nicht mehr kosten als der geschützte Gegenstand wert ist!

Erfindungsschutz

Das Patent schützt: Technische Gegenstände Chemische Erzeugnisse Technische Verfahren Arbeits- und Anwendungsverfahren Mikrobiologische Verfahren und Anwendungen

Was sind keine Erfindungen? Reine Entdeckungen wissenschaftliche Theorien mathematische Methoden Pläne, Regeln, Verfahren für: - gedankliche Tätigkeiten - geschäftliche Tätigkeiten - Spiele

Anforderungen, Laufzeit Weltweite Neuheit Erst anmelden, dann veröffentlichen! Erfinderische Tätigkeit Gewerbliche Anwendbarkeit Laufzeit maximal 20 Jahre

Dt. Patenterteilungsverfahren

Patent: Amtliche Gebühren Anmeldung 60 Prüfung 350 Jahresgebühren ab dem 3. Jahr 70 für das 3. Jahr 350 für das 10. Jahr 1.940 für das 20. Jahr

Gebrauchsmuster: Unterschiede zum Patent Kein Schutz für Verfahren 6 Monate Neuheitsschonfrist Laufzeit max. 10 Jahre Nur formale Prüfung

Einsatz des Gebrauchsmusters Schnelles Eintragungsverfahren Frühzeitiges Vorgehen gegen Verletzer möglich Rechtsbeständigkeit fraglich, da inhaltlich nicht geprüft Parallelanmeldung zum Patent möglich

Gebrauchsmuster: Amtliche Gebühren Anmeldung 40 Freiwillige Recherche 250 Verlängerungsgebühren: 210 für das 4. - 6. Jahr 350 für das 7. - 8. Jahr 530 für das 9. - 10. Jahr

Wirkung Monopol auf Zeit Verbietungs- kein Benutzungsrecht Jedem Dritten ist es verboten, ohne Zustimmung das Produkt: herzustellen anzubieten zu importieren...

Erlaubt ist Benutzung im privaten Bereich Versuchszwecke unmittelbare Zubereitung von Arzneimitteln

Marken Herkunftshinweis für Unternehmen und Produkte

Die Marke schützt: Alles was geeignet ist, Waren und Dienstleistungen oder deren Hersteller bzw. Anbieter, zu kennzeichnen bzw. von anderen zu unterscheiden. Wörter Logos Buchstaben Zahlen Hörzeichen Formen, Verpackungen Farben, Farbzusammenstellungen

Schutzhindernisse Beschreibende Angaben Mangelnde Unterscheidungskraft Freihaltebedürfnis für Wettbewerber Verstoß gegen guten Sitten Benutzung von Hoheitszeichen

Wichtiges zur Marke Laufzeit 10 Jahre Beliebig oft verlängerbar Nur formale Prüfung (Schutzhindernisse) Keine Recherche nach älteren Markeneintragungen!

Marke: Amtliche Gebühren Anmeldung (inkl. 3 Klassen) 300 für 4. - 45. Klasse: je 100 Beschleunigte Prüfung 200 Verlängerung (inkl. 3 Klassen) 750 für 4. - 45. Klasse: je 260

Beispiele Inhaber: Kraft Foods Schweiz Holding AG, Zürich, CH

Inhaber: Bayrische Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts

BGH I ZB 38/00 Käselaib in Blütenform

Bewegungsmarke: Tastmarke: Firma Underberg

Designschutz

Anforderungen Weltweite Neuheit Ausnahme: 12-monatige Neuheitsschonfrist für Anmelder Eigenart (Einzelvergleich) Es muss sich von von anderen Erzeugnissen erkennbar unterscheiden

Das Geschmacksmuster schützt: Die äußere Gestaltung von Gegenständen (Design) Es schützt nicht die Funktion von Gegenständen!

Wichtiges zum Geschmacksmuster Laufzeit max. 25 Jahre nur formale Prüfung der Anmeldeunterlagen Möglichkeit, eine Aufschiebung der Veröffentlichung des Musters zu beantragen (bis zu 30 Monaten)

Geschmacksmuster: Amtliche Gebühren Anmeldung (inkl. 10 Muster) 70 Für das 11. - 100. Muster: je 7 Bekanntmachungspauschale: pro bekannt zu machendes Muster 12

Empfehlungen 1 Recherche ist immer sinnvoll Am besten selber recherchieren Fremde Schutzrechte beachten Erst anmelden, dann veröffentlichen! Spezialisierten Patentanwalt einschalten Abwägen zwischen Geheimhaltung und Anmeldung

Empfehlungen 2 Frühzeitig an Markenanmeldung denken Fantasievolle Namen kreieren Arbeitnehmererfinderrecht beachten Lizenzverträge nur mit fachkundigem Beistand Kombination von Schutzrechten für Schlüsselprodukte

Ein Beispiel

Vielen Dank! Informationszentrum Patente Willi-Bleicher-Str. 19 70174 Stuttgart (0711) 123-2558