Gesellschaftsrecht AT Definition Gesellschaft und Unternehmen Gesellschaft versus Einzelunternehmen Zusammenschluss Einmanngesellschaft Privates Organisationsrecht Typenzwang Gesellschaft Unternehmen Bündelung von Fähigkeiten Arbeitsteilung Teamgeist Eigenkapitalaufbringung Bonität Risikobegrenzung und streuung Mehrheitsprinzip Unternehmenskontinuität GesR AT 1
Gesellschaftsrecht AT Privates Organisationsrecht Typenzwang versus Privatautonomie Innen und Außenverhältnis Begründung privatrechtlich öffentlich rechtlich Vertrag Erklärung (Einmanngesellschaft) Gesetz GesR AT 2
Gesellschaftsrecht AT gemeinsames Ziel Eigeninteressen versus Gemeinschaftsinteressen Mehrstimmigkeitsprinzip Ausstiegsszenarien GesR AT 3
Gesellschaftsrecht AT Besorgung öffentlicher Aufgaben Ausgliederungen beliehene Unternehmen Beteiligungen Politischer Einfluss Kompetenz Effizienz Budgetausgliederung GesR AT 4
Klassische Gesellschaftsformen Numerus clausus Gesellschaften Vereine Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften (ideelle) Vereine AG OG GmbH KG GesR AT 5
Besondere Gesellschaftsformen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Stiftungen Kleine Große Privatstiftungen Bundesstiftungen GesR AT 6
Andere Formen der Vergesellschaftung Miteigentum Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten Wohnungseigentumsgemeinschaft Ehe, eingetragene Partnerschaft GesR AT 7
Fehlerhafte Gesellschaft Problem Dauerschuldverhältnis Abwicklung Willensmängel Fehlende Formvorschriften Unerlaubte Tätigkeit? Mangelnde Geschäftsfähigkeit GesR AT 8
Haftung Personengesellschaften Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften Kapitalgesellschaften OG KG GenmuH GenmbH Gen mit Anteilshaftung AG GmbH GesR AT 9
Geschäftsführung und Vertretung Selbstorganschaft Drittorganschaft Personengesellschaften Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften Kapitalgesellschaften OG KG AG GmbH GesR AT 10
Auffangwirkung der Eine ist eine Gesellschaft zu der sich mehrere Personen (durch Vertrag) zusammenschließen, um durch eine bestimmte Tätigkeit einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen; sofern nicht die Schwellenwerte des 189 UGB überschritten werden eine andere Rechtsform gewählt wurde OG KG 11
Rechtsgrundlagen 1175 1216 ABGB Gesellschaftsvertrag Gesellschafterbeschlüsse 12
Rechtsnatur und Vermögensordnung keine juristische Person keine Eintragung ins Firmenbuch gewidmetes Vermögen bleibt im (Mit )eigentum der Gesellschafter bloß zum Gebrauch zur Verfügung gestellte Sachen körperliche Sachen Miteigentum unkörperliche Sachen Gesamthandforderung bleibt im (Allein ) Eigentum 13
Einordnung und Einsatzbereich Personengesellschaft Innengesellschaft Außengesellschaft Für jeden erlaubten Zweck einsetzbar Gesellschafter Formfreier Gesellschaftervertrag Gesellschaftsname 14
Innenverhältnis Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander Gestaltungsfreiheit Geschäftsanteil Kapitalanteil Beteiligungsquote Kontrollrechte Gleichbehandlungsgebot Verbot schädlicher Nebengeschäfte Summe der gesellschaftsvertraglichen Rechte und Pflichten Geldeinlage Sacheinlage Arbeitseinlage UGB Wettbewerbsverbot 15
Organe Gesellschafterversammlung Beschlüsse der Gesellschafter Geschäftsführer geschäftsführender Gesellschafter alle Gesellschafter ein oder einzelne Gesellschafter Einstimmigkeit Mehrheitsbeschlüsse gemäß Gesellschaftsvertrag iz nach Kapitalanteil iz nach Köpfen, wenn nicht alle am Kapital beteiligt gewöhnliche Geschäfte außergewöhnliche Geschäfte Gefahr in Verzug 16
Geschäftsführungsbefugnis Entzug Kündigung Änderung des Gesellschaftsvertrags Klage der Gesellschafter bei wichtigem Grund aus wichtigem Grund 17
Vertretung der (besser: der Gesellschafter) nicht unternehmerisch tätige unternehmerisch tätige wie bei Geschäftsführung zugunsten gutgläubiger Dritter: Jeder Gesellschafter alleine vertretungsbefugt ( 1197 (2) ABGB) Entzug und Kündigung wie bei Geschäftsführung! 18
Rechnungslegung Jahresabschluss Gewinnermittlung und verteilung nach Gesellschaftsvertrag Gewinnentnahmerecht uu Ausschüttungssperre arbeiten alle mit: nach Kapitalanteilen sonst: angemessen zu verteilen Reiner Arbeitsgesellschafter: angemessener Betrag 19
Haftung der Gesellschafter grundsätzlich Haftung als Gesamtschuldner Entwendungen nur möglich, die oder in seiner Person begründet sind von den Gesellschaftern gemeinsam erhoben werden können 20
Gesellschafterwechsel Zustimmung aller Gesellschafter grundsätzlich Vertragsübernahme ausscheidender Gesellschafter haftet weiter ( 1202 (2) ABGB) 21
Umwandlung in gem 1206 ABGB Auflösung Liquidation Liquidation Aufteilung und Ausgleich unter den Gesellschaftern 22
OG ( 105 Satz 1 UGB) KG ( 161 (1) UGB) Eine offene Gesellschaft ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Gesellschafter gesamthandschaftlich verbunden sind und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Eine Kommanditgesellschaft ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem Teil der Gesellschafter auf einen bestimmten Betrag (Haftsumme) beschränkt ist (Kommanditisten), beim anderen Teil dagegen unbeschränkt ist (Komplementäre). 161 (2) UGB: Soweit dieser Abschnitt nichts anderes bestimmt, finden auf die Kommanditgesellschaft die für die offene Gesellschaft geltenden Vorschriften Anwendung. 23
Rechtsgrundlagen 105 160 UGB 161 178 UGB Gesellschaftsvertrag Gesellschafterbeschlüsse 119 UGB Einstimmigkeit Mehrstimmigkeit iz nach Kapital iz nach Köpfen, wenn nicht alle Gesellschafter am Kapital beteiligt sind 24
Rechtsnatur und Vermögensordnung Juristische Person 105 Satz 2 UGB Gesellschafter sind gesamthandschaftlich miteinander verbunden Mindestens zwei Gesellschafter Eintragung der Firma ins Firmenbuch ( 106 UGB) 25
Einordnung und Einsatzbereich Personengesellschaft Außengesellschaft Für jeden erlaubten Zweck einsetzbar Gesellschafter Formfreier Gesellschaftsvertrag Eintragung der Firma ins Firmenbuch 26
Innenverhältnis Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander Gestaltungsfreiheit Kapitalanteil Beteiligungsquote Treuepflichten Kontrollrechte Gleichbehandlungsgebot Verbot schädlicher Nebengeschäfte Geldeinlage Sacheinlage Arbeitseinlage Wettbewerbsverbot 112f UGB uu Zustimmungsgebot Actio pro socio 27
Organe Gesellschafterversammlung Beschlüsse der Gesellschafter Geschäftsführer geschäftsführender Gesellschafter Selbstorganschaft Einstimmigkeit 119 UGB Mehrheitsbeschlüsse gemäß Gesellschaftsvertrag iz nach Kapitalanteil iz nach Köpfen, wenn nicht alle am Kapital beteiligt 28
Geschäftsführung Selbstorganschaft Gewöhnliche Geschäfte außergewöhnliche Geschäfte alle OG Gesellschafter alle Komplementäre gemäß Gesellschaftsvertrag alle OG Gesellschafter alle KG Gesellschafter gemäß Gesellschaftsvertrag Einzelgeschäftsführung Widerspruchsrecht Gefahr im Verzug 29
Geschäftsführungsbefugnis Entzug Kündigung Änderung des Gesellschaftsvertrags Klage der Gesellschafter bei wichtigem Grund aus wichtigem Grund 30
Vertretung Selbstorganschaft alle OG Gesellschafter alle Komplementäre alle Kommanditisten alle einzelvertretungsbefugt gemäß Gesellschaftsvertrag keine organschaftliche Vertretungsbefugnis Ausschluss einzelner Gesellschafter Gesamtvertretung gemischte Vertretung möglich: rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht Prokura HV 31
Rechnungslegung Jahresabschluss Gewinnermittlung und verteilung nach Gesellschaftsvertrag Gewinnentnahmerecht uu Ausschüttungssperre 1. Geschäftsführerentschädigung 2. Haftungsprämie für unbeschränkt haftende Gesellschafter 3. Rest nach Beteiligungsverhältnis 32
Haftung der Gesellschafter Unbeschränkte Haftung (zwingend) Haftsumme gem Firmenbuch alle OG Gesellschafter alle Komplementäre alle Kommanditisten 33