Vortrag: Ort und Datum: Potsdam, den 05.11.2011 Referent: Dipl.-Ing. R. Meinecke Spezielles Artenschutzrecht in der Bauleitplanung Abbildung 1
0. Aufbau Aufbau des Vortrages: Rechtliche Aspekte Artenschutz auf den diversen Planungsebenen im FNP im B-Plan in der Baugenehmigung Zusammenfassung - Hinweise - Beispiele Abbildung 2
Rechtliche Aspekte Plänen insbesondere Bauleitpläne, sind zunächst nicht geeignet, die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG zu erfüllen. Ein Plan an sich bewirkt nichts in der Realität. Erst seine Umsetzung kann zu verbotswidrigen Handlungen führen. Sofern diese Umsetzung einer Genehmigungspflicht unterliegt, wird der Artenschutz in diesem Verfahren zu beachten sein. Adressat der Ausnahme- oder Befreiungsvorschrift ist nicht der Plangeber, sondern derjenige, der die Festsetzungen des Plans realisiert! Quelle: LOUIS 2010
Rechtliche Aspekte Bauleitpläne müssen sich den artenschutzrechtlichen Vorschriften nur stellen, wenn die Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG den Grundzügen der Planung entgegenstehen. Quelle: LOUIS 2010
Rechtliche Aspekte Ein Bauleitplan, dessen Inhalt nur unter Verletzung artenschutzrechtlicher Vorschriften verwirklicht werden könnte, wäre nicht vollzugsfähig, da er der Maßgabe des 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB nicht gerecht würde. Ein nicht vollzugsfähiger Bebauungsplan ist nicht erforderlich i. S. d. 1 Abs. 3 BauGB und damit nichtig! (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.8.1997 4 NB 12.97)! Quelle: Artenschutz in der BLP - gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010
Rechtliche Aspekte Dabei ist zu beachten, dass die Artenschutzprüfung einer gemeindlichen Abwägung nicht zugänglich ist (vgl.ovg Münster, Urteil vom 30.1.2009 7 D 11/08.NE)! Quelle: Artenschutz in der BLP - gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010
Rechtliche Aspekte Dabei ist zu beachten, dass die Artenschutzprüfung einer gemeindlichen Abwägung nicht zugänglich ist (vgl.ovg Münster, Urteil vom 30.1.2009 7 D 11/08.NE)! Quelle: Artenschutz in der BLP - gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 ff. BNatSchG ist sogenanntes striktes Recht, dies bedingt ebenso ein eingeschränktes behördliches Ermessen, wie de facto eine Ja - oder Nein - Entscheidung über die Realisierung des Plans/Vorhabens (analog dem Habitatschutzrecht)!!
Rechtliche Aspekte Kategorien von Verbotstatbeständen des 44 BNatSchG: Zugriffsverbote (Abs. 1): 1. Tiere fangen, verletzen, töten Entwicklungsformen von Tieren aus der Natur entnehmen 2. Tiere erheblich stören 3. Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren entnehmen, beschädigen, zerstören 4. Pflanzen entnehmen, Pflanzenstandorte beschädigen, zerstören Besitzverbote (Abs. 2, Nr. 1): Tiere und Pflanzen in Besitz nehmen, in Besitz haben, zu be- oder verarbeiten Vermarktungsverbote (Abs. 2, Nr. 2): Tiere und Pflanzen verkaufen, kaufen,... Tiere und Pflanzen zu kommerziellen Zwecken erwerben... Abbildung 8
Rechtliche Aspekte 44 (5) BNatSchG - Legalausnahmen Satz 1 Für nach 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des 18 Abs. 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 7. Satz 2 Sind in Anhang IVa der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten oder europäische Vogelarten oder solche Arten, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, betroffen, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Satz 3: aufgehoben Satz 4 Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Satz 5 Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IVb der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend.
Rechtliche Aspekte 44 (5) BNatSchG - Legalausnahmen Satz 1 Für nach 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des 18 Abs. 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 7. Möglichkeiten Satz 2 Sind in Anhang der Nicht-Auslösung IVa der Richtlinie von 92/43/EWG artenschutzrechtlichen aufgeführte Tierarten Verboten: oder europäische Vogelarten oder solche Arten, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Absatz Nr. 11 (Tötungsverbot) Nummer 2 aufgeführt sofern sind, betroffen, unvermeidbar liegt ein (Verhältnismäßigkeit Verstoß gegen das Verbot / des Absatzes Zumutbarkeit) 1 Nr. 3 bzw. und im kein Hinblick signifikant auf damit erhöhtes verbundene Tötungsrisiko!? unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Nr. 2 (Störungsverbot) Maß ist die Erheblichkeit (Verschlechterung des Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Satz 3: aufgehoben Zustandes Satz 4 der lokalen Population) Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Satz 5 Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IVb der Nr. Richtlinie 3 + 4 92/43/EWG (Zerstörungsverbot) aufgeführten Arten Erhalt gelten der Funktionsfähigkeit die Sätze 2 und 3 entsprechend. der F + R des lokalen Bestandes (funktional-räumlich) ggf. zzgl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF)
Abwendung erheblicher Schäden... Forschung, Lehre, Bildung,... Schutz der Pflanzen- und Tierwelt Ausnahmegründe nach 45 Abs. 7 BNatSchG im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt A B C aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art zumutbare Alternativen nicht gegeben keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen einer Art soweit nicht Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG weitergehende Anforderungen enthält. Trias der Ausnahmevoraussetzungen unzumutbare Belastung 67 BNatSchG Abbildung 11
Artenschutz auf den diversen Planungsebenen Umweltprüfung Planungsebene Strategische Umweltprüfung (SUP) FFH- oder SPA-Verträglichkeitsprüfung Regionalplan Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (Stufe 1) FFH- oder SPA-Verträglichkeitsprüfung SG-Befreiung Raumordnungsverfahren Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (Stufe 2) FFH- oder SPA-Verträglichkeitsprüfung SG-Befreiung Biotopschutz Artenschutz Eingriffsregelung Projektzulassung Erlaubnis Gestattung Genehmigung Planfeststellung WHG, BImschG, EnwG, etc. Abbildung 12
Artenschutz auf den diversen Planungsebenen Umweltprüfung Planungsebene Strategische Umweltprüfung (SUP) FFH- oder SPA-Verträglichkeitsprüfung Regionalplan Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (Stufe 1) FFH- oder SPA-Verträglichkeitsprüfung SG-Befreiung Raumordnungsverfahren Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (Stufe 2) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) FFH- oder SPA-Verträglichkeitsprüfung SG-Befreiung Biotopschutz Artenschutz Eingriffsregelung Projektzulassung Erlaubnis Gestattung Genehmigung Planfeststellung WHG, BImschG, EnwG, etc. Abbildung 13
Artenschutz auf den diversen Planungsebenen Umweltprüfung Planungsebene Strategische Umweltprüfung (SUP) FFH- oder SPA-Verträglichkeitsprüfung Regionalplan Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (Stufe 1) FFH- oder SPA-Verträglichkeitsprüfung SG-Befreiung Raumordnungsverfahren Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (Stufe 2) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) FFH- oder SPA-Verträglichkeitsprüfung SG-Befreiung Biotopschutz Artenschutz Eingriffsregelung Projektzulassung Erlaubnis Gestattung Genehmigung Planfeststellung WHG, BImschG, EnwG, etc. Abbildung 14
Artenschutz auf den diversen Planungsebenen Umweltprüfung Planungsebene Umweltprüfung nach 2 BauGB Umweltbericht inkl. FFH- /SPA- und SaP-Prognose Prognose zur SG-Befreiung FNP Umweltprüfung nach 2 BauGB Umweltbericht inkl. FFH- /SPA-VP und SaP inkl. Aussicht auf Ausnahme Aussicht auf SG-, 30er Befreiung Bebauungsplan Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (Stufe 2) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) FFH- oder SPA-Verträglichkeitsprüfung SG-Befreiung Biotopschutz Artenschutz Eingriffsregelung Baugenehmigung Genehmigung Planfeststellung WHG, BImschG, EnwG, etc. Abbildung 15
Artenschutz auf den diversen Planungsebenen Umweltprüfung Planungsebene Umweltprüfung nach 2 BauGB Umweltbericht inkl. FFH- /SPA- und SaP-Prognose Prognose zur SG-Befreiung FNP Umweltprüfung nach 2 BauGB Umweltbericht inkl. FFH- /SPA-VP und SaP inkl. Aussicht auf Ausnahme Aussicht auf SG-, 30er Befreiung Bebauungsplan Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) FFH- oder SPA-Verträglichkeitsprüfung SG-Befreiung Biotopschutz Artenschutz Eingriffsregelung Genehmigung Baugenehmigung Planfeststellung Sportboothafen, Windpark, PVA, Bauschuttrecycling-Anlage, Gasleitung etc. Abbildung 16
Artenschutz im FNP Umweltprüfung nach 2 BauGB Umweltbericht inkl. FFH- /SPA- und SaP-Prognose Prognose zur SG-Befreiung FNP Ziele: Frühzeitige Einbindung des speziellen Artenschutzes zur Vermeidung unüberwindbarer Hürden in den nachgelagerten Planungsebenen! Alternativensuche (Standorte; Ausführungsvarianten) Sicherung / Bevorratung geeigneter Flächen für artenschutzrelevante Maßnahmen (CEF, FCS) auf der Basis des 5 (2) Nr. 10 BauGB Aufgaben: Vorhandene Daten / Erkenntnisse über verfahrenskritische Vorkommen planungsrelevanter Arten; Abfrage bei Fachbehörden, Landesämtern, ehrenamtliche Verbände, örtl. Sachverstand (scoping!!!); Überschlägige Vorabschätzung: Konflikte? (Prognose Auslösung VBT) Vermeidung / Minimierung / CEF? Grundsätzliche Ausnahmemöglichkeit? Abbildung 17
Artenschutz im FNP Umweltprüfung nach 2 BauGB Umweltbericht inkl. FFH- /SPA- und SaP-Prognose Prognose zur SG-Befreiung FNP Ziele: Alternativenprüfung Stufe Aufgaben: 1: Frühzeitige Einbindung des speziellen Artenschutzes zur Vermeidung unüberwindbarer Hürden in den nachgelagerten Planungsebenen! Im Fokus: Ob und Wo? Vorhandene Daten / Erkenntnisse über verfahrenskritische Vorkommen planungsrelevanter Arten; Abfrage bei Fachbehörden, Landesämtern, Alternativensuche (Standorte; Ausführungsvarianten) ehrenamtliche Verbände, örtl. Sachverstand (scoping!!!); Sicherung / Bevorratung geeigneter Flächen für artenschutzrelevante Maßnahmen (CEF, FCS) Überschlägige Vorabschätzung: Bedarf, Substitution, Vorzugsstandorte Konflikte? (Prognose Auslösung VBT) bzw. trassen (aus Sicht des AS)? Vermeidung / Minimierung / CEF? Grundsätzliche Ausnahmemöglichkeit? Abbildung 18
Artenschutz im B-Plan Umweltprüfung nach 2 BauGB Umweltbericht inkl. FFH- /SPA-VP und SaP inkl. Aussicht auf Ausnahme Aussicht auf SG-, 30er Befreiung 30 BauGB Bebauungsplan 34 BauGB (inkl. 13a-B-Pläne) 35 BauGB Ziele: Ausräumung artenschutzrechtlicher Hürden für die Zulassungsebene! Rechtssicherheit und Belastbarkeit des Planes bis zur Umsetzung ggf. Hineinplanen in die objektive Ausnahmelage! Einvernehmen mit dem amtlichen und Benehmen mit dem ehrenamtlichen Naturschutz! Festsetzung zwingend erforderlicher Flächen für artenschutzrelevante Maßnahmen (CEF, FCS) auf der Basis des 9 (1) Nr. 20 und 25 Aufgaben: Je nach Prognoseergebnis aus dem FNP Abarbeitung der SaP (Vergabe eines SARF): Ermittlung und Untersuchung der prüfrelevanten Arten (NW o. PO) Scoping ist Pflicht!! Konfliktanalyse: Auslösung VBT? Unter Berücksichtigung konkreter Maßnahmen der Vermeidung / Minimierung / CEF zzgl. Risikomanagement (Monitoring + Nachbesserung)? Schaffung einer objektiven Ausnahmelage ( TRIAS inkl. FCS-Maßnahmen) Abbildung 19
Artenschutz im B-Plan Umweltprüfung nach 2 BauGB Umweltbericht inkl. FFH- /SPA-VP und SaP inkl. Aussicht auf Ausnahme Aussicht auf SG-, 30er Befreiung 30 BauGB Bebauungsplan 34 BauGB (inkl. 13a-B-Pläne) 35 BauGB Ziele: Aufgaben: Alternativenprüfung Stufe 2: Ausräumung artenschutzrechtlicher Hürden für die Je nach Prognoseergebnis aus dem FNP Zulassungsebene! Abarbeitung der SaP (Vergabe eines SARF): Rechtssicherheit und Belastbarkeit des Planes bis zur Umsetzung ggf. Im Hineinplanen Fokus: in die Wie? Ermittlung und Untersuchung der prüfrelevanten objektive Arten (NW o. PO) Scoping ist Pflicht!! Ausnahmelage! Konfliktanalyse: Auslösung VBT? Unter Einvernehmen mit dem amtlichen und Benehmen mit Berücksichtigung konkreter Maßnahmen der dem ehrenamtlichen Ausführungsvarianten Naturschutz! Vermeidung unter / Minimierung dem / CEF zzgl. Festsetzung zwingend erforderlicher Flächen für Risikomanagement (Monitoring + Nachbesserung)? artenschutzrelevante Aspekt Maßnahmen (CEF, der FCS) Vorhabenoptimierung auf der Schaffung einer objektiven Ausnahmelage Basis des 9 (1) Nr. 20 und 25 ( TRIAS inkl. FCS-Maßnahmen) (aus Sicht des AS) V/M!? Abbildung 20
Artenschutz im B-Plan Umweltprüfung nach 2 BauGB Umweltbericht inkl. FFH- /SPA-VP und SaP inkl. Aussicht auf Ausnahme Aussicht auf SG-, 30er Befreiung Bebauungsplan Ziele: Ausräumung artenschutzrechtlicher Hürden für die Zulassungsebene! Rechtssicherheit und Belastbarkeit des Planes bis zur Umsetzung ggf. Hineinplanen in die objektive Ausnahmelage! Einvernehmen mit dem amtlichen und Benehmen mit dem ehrenamtlichen Naturschutz! Festsetzung zwingend erforderlicher Flächen für artenschutzrelevante Maßnahmen (CEF, FCS) auf der Basis des 9 (1) Nr. 20 und 25 Aufgaben: Je nach Prognoseergebnis aus dem FNP Abarbeitung der SaP (Vergabe eines SARF): Ermittlung und Untersuchung der prüfrelevanten Arten (NW o. PO) Scoping ist Pflicht!! Konfliktanalyse: Auslösung VBT? Unter Berücksichtigung konkreter Maßnahmen der Vermeidung / Minimierung / CEF zzgl. Risikomanagement (Monitoring + Nachbesserung)? Schaffung einer objektiven Ausnahmelage ( TRIAS inkl. FCS-Maßnahmen) Abbildung 21
Artenschutz im B-Plan Inhalte gemäß 2a BauGB (Anlage 1) SARF Berücksichtigung in der Umweltprüfung nach 2 bzw. der Abwägung nach 1 (7) aller öffentlicher Belange, hier insbesondere nach 1 (6) Nr. 7a BauGB Abbildung 22
Artenschutz in der Baugenehmigung Baugenehmigung nach 56 Bbg BO WHG, BImschG, EnwG, etc. Sportboothafen Windpark Photovoltaikanlage Bauschuttrecycling-Anlage Gasleitung Gewerbebetrieb Wohnhaus etc. Aufgaben: Je nach Ergebnis aus dem B-Plan-Verfahren: Erfüllung bzw. Durchführung der Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid! Einhaltung konkreter Maßnahmen der Vermeidung / Minimierung: Baufeldberäumung, Bauzeit, Schonung bspw. von Gehölzen oder Gewässern u.v.m. Umsetzung von vorlaufenden CEF-Maßnahmen auf dafür festgesetzten Flächen Bei Prognoseunsicherheiten: Umsetzung des Risikomanagements - Monitoring (Überwachung der Wirksamkeit / Dokumentation / Information Bau- und Naturschutzbehörde Ausnahmeentscheidung aus B-Plan vorbereitet: hier Umsetzung von FCS-Maßnahmen auf dafür bevorrateten Flächen! Erfolgt die Ausnahmeentscheidung erst hier:????? Abbildung 23
Zusammenfassung Hinweise - Beispiele Abschichtung Ermittlung der prüfrelevanten Arten Kleines Scoping Prüfung zumutbarer Alternativen Besondere Rolle von Vermeidung / Minimierung im Sinne einer Plan- bzw. Projektoptimierung in der BLP Besondere Rolle von geeigneten funktionserhaltenden Maßnahmen (CEF) in der BLP Definition zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses an dem konkreten Plan/Vorhaben Möglichkeiten und Grenzen des Risikomanagements Bedeutung einer verbindlichen Festsetzung von Maßnahmen schon in der BLP Abbildung 24
Zusammenfassung Hinweise - Beispiele ZIEL: Keine Verbote auslösen!!! Ausnahme i. d. R. schwierig!!! Abschichtung Ermittlung der prüfrelevanten Arten Kleines Scoping Prüfung zumutbarer Alternativen Besondere Rolle von Vermeidung / Minimierung im Sinne einer Plan- bzw. Projektoptimierung in der BLP Besondere Rolle von geeigneten funktionserhaltenden Maßnahmen (CEF) in der BLP Definition zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses an dem konkreten Plan/Vorhaben Möglichkeiten und Grenzen des Risikomanagements Bedeutung einer verbindlichen Festsetzung von Maßnahmen schon in der BLP Abbildung 25
Hinweise Spezielles Artenschutzrecht in der Bauleitplanung Vorlaufende, artspezifische (lokale Population), funktionserhaltende ( Ausgleichs- )Maßnahmen ( CEF- measures ) Abbildung 26
Hinweise Spezielles Artenschutzrecht in der Bauleitplanung Abbildung 27
Hinweise Simon et al. 2010 BfN-Studie zu CEF Konventionsvorschlag Abbildung 28
Simon et al. 2010 Hinweise BfN-Studie zu CEF Fallbeispiele 30 Arten Abbildung 29
Beispiel 1 Gebäudeabbruch, Dachrekonstruktion Abbildung 30
Beispiel 1 Gebäudeabbruch, Dachrekonstruktion LUNG, MV 2011 LF Artenschutz i. d. BLP Abbildung 31
Beispiel 2 Beseitigung von Bäumen Abbildung 32
Beispiel 2 Beseitigung von Bäumen LUNG, MV 2011 LF Artenschutz i. d. BLP Abbildung 33
Beispiel 3 Beseitigung von Hecken und Buschwerk Abbildung 34
Beispiel 3 Beseitigung von Hecken und Buschwerk LUNG, MV 2011 LF Artenschutz i. d. BLP Abbildung 35
Spezielles Artenschutzrecht in der Bauleitplanung ¾ Beispiel 4 Beeinträchtigung eines Gewässer Leitung Abbildung 36
Beispiel 4 Beeinträchtigung eines Gewässer LUNG, MV 2011 LF Artenschutz i. d. BLP Abbildung 37
Beispiel 5 Störungen - Lärm Abbildung 38
Beispiel 5 Störungen - Lärm Quelle: Simon et al. 2010 BfN-Studie zu CEF Abbildung 39
Beispiel 5 Störungen - Lärm LUNG, MV 2011 LF Artenschutz i. d. BLP Abbildung 40
Beispiel 5 Störungen - Lärm Quelle: Simon et al. 2010 BfN-Studie zu CEF Abbildung 41
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