Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 412 Kuckhof Voreinschätzung zur Machbarkeit

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Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem

Transkript:

Frau Benecke Rathaus Michaelstraße 41456 Neuss Bei Rückfragen: Herr Sökeland 0221-801917 - 12 norbert.soekeland@accon.de www.acconkoeln.de Köln, den 27.11.2015 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 412 Kuckhof Voreinschätzung zur Machbarkeit Sehr geehrte Frau Benecke, im Rahmen der geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 412 Kuckhof sind die Geräuscheinwirkungen durch die umliegenden gewerblichen Nutzungen sowie durch den Verkehrslärm (Straßen- und Schienenverkehr) zu untersuchen und zu beurteilen. Angrenzend zum bestehenden Gewerbegebiet Am Henselsgraben soll eine Teilfläche von ca. 1,6 ha als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Für diese Fläche sollen unter Berücksichtigung der bestehenden gewerblichen Vorbelastung (zum Teil auf der Grundlage von Emissionskontingentierungen) Emissionskontingente zur Festsetzung im Bebauungsplan ermittelt werden. Im Folgenden fassen wir die Ergebnisse unserer Berechnungen als Voreinschätzung kurz zusammen. Rolshover Straße 45 Tel.: +49 (0)221 80 19 17-0 Fax.: +49 (0)221 80 19 17-17 Geschäftsführer Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Dipl.-Ing. Manfred Weigand Handelsregister Amtsgericht Köln HRB 29247 UID DE190157608 Bankverbindung Sparkasse KölnBonn BLZ 370 50 198 Konto-Nr. 130 21 99 SWIFT(BIC): COLSDE33 IBAN: DE73370501980001302199 V:\Briefe\K4074251023_2a.doc

K4074251023_2A Seite 2 Verkehrslärm Auf das Plangebiet wirken Straßenverkehrsgeräusche von den direkt angrenzenden Straßen Kuckhofer Straße und Horremer Straße sowie der im Abstand von ca. 950 m in nordöstlicher Richtung gelegene Autobahn A 57 ein. Zur Ermittlung der Emissionsparameter dieser Straßen standen Ergebnisse von Verkehrszählungen am Knotenpunkt Horremer Straße / Kuckhofer Straße / Neuenberger Straße aus dem Jahr 2012 zur Verfügung. An diesem Knoten wurden die Zählungen an vier Tagen durchgeführt. Aus der Spitzenstundenbelastung ergaben sich bei Auswertung des Tages mit der größten Verkehrsstärke durch Hochrechnung auf den DTV die folgenden Belastungen: Horremer Straße Kuckhofer Straße Neuenburger Straße 6.800 Kfz/24h 8.900 Kfz/24h 10.000 Kfz/24h Angaben über die Tag- Nachtverteilung sowie die Lkw-Anteiel lagen nicht vor, so dass (analog dem Vorgehen im Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 443) die Verteilungen gemäß den Standardansätzen der RLS 90 (Tabelle 3) entsprechend der Straßenklassifizierung gewählt wurden. Hieraus ergeben sich Ergebnisse, die deutlich auf der sicheren Seite liegen und damit zu gegenüber den real zu erwartenden Geräuschimmissionen zu hohe Werte liefern. Für die Beurteilung der Geräuschsituation im Bebauungsplanverfahren sollte daher eine Verkehrszählung an den Knoten Kuckhofer Straße / Horremer Straße und Kuckhofer Straße / Am Henselsgraben durchgeführt werden, um die Tag- Nachtverteilung des Verkehrs sowie die Lkw-Anteile tags und nachts realitätsnah berücksichtigen zu können. Im Falle der Autobahn A 57 werden die Ergebnisse der bundesweiten Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 berücksichtigt. Insgesamt ergeben sich die folgenden Emissionsparameter: Tabelle 1 Emissionsparameter der Straßenabschnitte Abschnitt Bezeichnung DTV m t p t m n p n v zul L me,tag L me,nacht Kfz/24h Kfz/h % Kfz/h % km/h db(a) db(a) S01 Autobahn A57 69.100 3950 8,3 850,0 13,7 130 77,4 71,4 S02 Kuckhofer Straße 8.900 534 20,0 71,2 10,0 70 67,3 56,4 S03 Horremer Straße 6.800 408 10,0 74,8 3,0 30 59,3 49,2 Nordöstlich des Plangebietes verläuft in einem Abstand von ca. 300 m die Bahnlinie Köln - Neuss - Krefeld (zweigleisige DB Strecke 2610). Von der DB AG (Vorstandsressort Technik und Umwelt) wurden die für das Planjahr 2025 zu berücksichtigenden Zugverkehrszahlen abgefragt. Die Zugzahlen und Zugzusammensetzungen wurden gemäß den Schall 03 (2014) zur Verfügung gestellt. Insgesamt verkehren auf der Strecke danach 122 Personenzüge sowie 45 Güterzüge am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) sowie 25 Personenzüge und 41 Güterzüge in der Nacht.

K4074251023_2A Seite 3 Gemäß der Schall 03 ergeben sich die folgenden Emissionsparameter: Tabelle 2 Emissionsparameter der Schienenstrecke Strecke 2610 Neuss-Allerheiligen Prognose 2025 Anzahl Zugart- v-max* Fahrzeugkategorien gem Schall03-2014 im Zugverband Lw Tag Nacht Traktion km/h Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie Anzahl 34 6 RE-ET 160 5-Z5-A12 2 79,7 75,2 36 33 GZ-E 100 7-Z5-A4 1 10-Z5 23 10-Z18 6 10-Z2 6 10-Z15 1 88,2 90,9 9 8 GZ-E 120 7-Z5-A4 1 10-Z5 23 10-Z18 6 10-Z2 6 10-Z15 1 83,3 85,8 88 19 S-Bahn 140 5-Z5-A10 2 82,1 78,5 167 66 Summe beider Richtungen Summe 90,5 92,3 Tag Nacht Unter Berücksichtigung dieser Eingangsparameter wurden richtlinienkonforme Ausbreitungsberechnungen gemäß den Richtlinien RLS 90 und Schall 03 für drei Höhen (EG, 1.OG und 2.OG) durchgeführt. Dabei wurden die bestehenden Abschirmungen außerhalb des Plangebietes (Gebäude, Schallschutzwände und -wälle) berücksichtigt. Innerhalb des Plangebietes erfolgte die Berechnung mit freier Schallausbreitung. Auf den folgenden Seiten 4 bis 9 sind die Lärmkarten für die Verkehrsgeräuschsituation (Summe aus Straßen- und Schienenverkehrslärm) dargestellt. Wie die Ergebnisse zeigen, wird parallel zur Kuckhofer Straße der Orientierungswert des Beiblatt 1 zur DIN 18005 tags erst am nördlichen Rand des zum Wohnen vorgesehenen Areals eingehalten. Bis zu einem Abstand von ca. 70 m zur südlichen Plangebietsgrenze wird der Orientierungswert um 5 db(a) oder mehr überschritten. Die erste im städtebaulichen Entwurf dargestellten Gebäudereihe wird tags mit bis zu 62 db(a) belastet. Nachts werden im östlichen Teil des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 57 db(a) erreicht. Im gesamten Plangebiet liegt der Beurteilungspegel nachts über 50 db(a) und damit um mindestens 5 db(a) über dem im Beiblatt 1 zur DIN 18005 genannten Orientierungswert. Durch eine Lärmschutzmaßnahme entlang der Kuckhofer Straße können die Straßenverkehrslärmeinwirkungen gemindert werden. Auf die Einwirkungen des insbesondere in der Nachtzeit erheblichen Schienenverkehrslärms kann jedoch mit Maßnahmen innerhalb des Plangebietes nur wenig Einfluss genommen werden. Die Lärmkarten auf den Seiten 10 bis 15 zeigen die zu erwartenden Geräuschimmissionen unter Berücksichtigung eines 5 m hohen Walls an der Plangebietsgrenze parallel zur Kuckhofer Straße. Mit dieser Lärmschutzmaßnahme kann erreicht werden, dass der Orientierungswert tags im gesamten Plangebiet in Höhe des Erdgeschosses um nicht mehr als 4 db(a) überschritten wird. In Höhe der Obergeschosse wirkt der Wall ebenfalls noch ausreichend, um tags maximal Beurteilungspegel von 60 db(a) zu erhalten und in einem Großteil des Plangebietes den Orientierungswert (55 db(a) am Tage) einzuhalten. In der Nachtzeit überwiegen jedoch die Geräuscheinwirkungen der Bahnstrecke, so dass Beurteilungspegel von 50 db(a) im Westen bis zu 56 db(a) im Osten des Plangebietes auftreten. Die Geräuscheinwirkungen der Bahnstrecke sind in den Abbildungen auf den Seiten 16 bis 21 dargestellt.

K4074251023_2A Seite 4 Verkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 2.50 m über Grund Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr

K4074251023_2A Seite 5 Verkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 2.50 m über Grund Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr

K4074251023_2A Seite 6 Verkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 5.30 m über Grund Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr

K4074251023_2A Seite 7 Verkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 5.30 m über Grund Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr

K4074251023_2A Seite 8 Verkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 8.10 m über Grund Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr

K4074251023_2A Seite 9 Verkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 8.10 m über Grund Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr

K4074251023_2A Seite 10 Verkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 2.50 m über Grund unter Berücksichtigung eines 5 m hohen Walls an der Kuckhofer Straße Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr

K4074251023_2A Seite 11 Verkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 2.50 m über Grund unter Berücksichtigung eines 5 m hohen Walls an der Kuckhofer Straße Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr

K4074251023_2A Seite 12 Verkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 5.30 m über Grund unter Berücksichtigung eines 5 m hohen Walls an der Kuckhofer Straße Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr

K4074251023_2A Seite 13 Verkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 5.30 m über Grund unter Berücksichtigung eines 5 m hohen Walls an der Kuckhofer Straße Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr

K4074251023_2A Seite 14 Verkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 8.10 m über Grund unter Berücksichtigung eines 5 m hohen Walls an der Kuckhofer Straße Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr

K4074251023_2A Seite 15 Verkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 8.10 m über Grund unter Berücksichtigung eines 5 m hohen Walls an der Kuckhofer Straße Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr

K4074251023_2A Seite 16 0.0 60.0 57.0 58.0 57.0 57.0 49.0 Schienenverkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 2.50 m über Grund Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr 27.11.2015

K4074251023_2A Seite 17 0.0 40.0 38.0 40.0 38.0 36.0 0.0 Schienenverkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 2.50 m über Grund Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr 27.11.2015

K4074251023_2A Seite 18 0.0 60.0 57.0 58.0 57.0 57.0 49.0 Schienenverkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 5.30 m über Grund Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr 27.11.2015

K4074251023_2A Seite 19 0.0 40.0 38.0 40.0 38.0 36.0 0.0 Schienenverkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 5.30 m über Grund Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr 27.11.2015

K4074251023_2A Seite 20 0.0 60.0 57.0 58.0 57.0 57.0 49.0 Schienenverkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 8.10 m über Grund Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr 27.11.2015

K4074251023_2A Seite 21 0.0 40.0 38.0 40.0 38.0 36.0 0.0 Schienenverkehrsgeräusche Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 8.10 m über Grund Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr 27.11.2015

K4074251023_2A Seite 22 Fazit Verkehrslärm Durch eine Lärmschutzwand, bzw. einen Lärmschutzwall oder einer Kombination aus beiden Einrichtungen entlang der Kuckhofer Straße können die Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs deutlich gemindert werden. Ggf. sollte auch entlang der Horremer Straße ein Lärmschutzwall vorgesehen werden, um eine Belastung der Außenwohnbereiche zu verringern. Gemäß der DIN Richtlinie 4109, die zur Bemessung des Lärmpegelbereiches und die daraus resultierenden Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile lediglich auf die Tagesbelastung Bezug nimmt, wäre maximal in einem kleinen Teilbereich die Ausweisung des Lärmpegelbereiches III erforderlich. Aufgrund der relativ hohen Nachtbelastung durch den Schienenverkehrslärm von bis zu 56 db(a) am östlichen Rand des Plangebietes sind bei gekippten Fenstern Innenraumpegel von 40 bis 46 db(a) zu erwarten, so dass Schlaf- und Kinderzimmer mit schallgedämmten Lüftungssystemen ausgestattet werden müssen. Alternativ kann geprüft werden, ob eine Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke, die eine Höhe von ca. 10 m über Schienenoberkante aufweist, möglich ist. Jedoch ist hier wahrscheinlich eine Verlängerung bis über die Unterführung der Kuckhofer Straße hinaus erforderlich, um eine ausreichende Wirkung erzielen zu können, so dass die Beurteilungspegel innerhalb des Plangebietes auf Werte von unter 45 db(a) gesenkt werden können Gewerbelärm Zur Voreinschätzung der Gewerbelärmeinwirkungen wurden die Gutachten ausgewertet, die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 443 erstellt wurden: /1/ Schalltechnische Untersuchungen zu den Gewerbelärm-Immissionen durch die Betriebe AluNorf und Hydro Aluminium im Bebauungsplangebiet Nr. 443 Allerheiligen, Am Henselgraben in Neuss, Gutachten Nr. 12050 G 1, Werner Genest und Partner, 24.05.2005 /2/ Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 443, -Allerheiligen, Am Henselsgrabender, Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung, Bericht Nr. 05.3045/4 vom 22.08.2005 Aus den Ergebnissen des Gutachten der Werner Genest und Partner /1/ in den Anlagen 2.1 bis 2.3 ist abzulesen, dass durch die Geräuschimmissionen der nordöstlich der Autobahn gelegenen Betriebe AluNorf und der Hydroaluminium keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte auftreten. Auch in Kumulation mit den bestehenden Gewerbebetrieben bzw. den gemäß den Festsetzungen von Emissionskontingenten in den umliegenden Bebauungsplänen zulässigen

K4074251023_2A Seite 23 Geräuschimmissionen sind nach den Ergebnissen der Untersuchung der IBAS /2/ keine Richtwertüberschreitungen zu erwarten. Zur Prüfung wurden die im Rahmen der Aufstellung des BP 420 festgesetzten immissionswirksamen Schallleistungspegel (IFSP) in das Berechnungsmodell eingefügt und durch Ausbreitungsberechnungen die bei Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden maximal möglichen Geräuschimmissionen innerhalb des Plangebietes berechnet. Das Ergebnis dieser Berechnungen ist den Abbildungen in der Anlage dargestellt. Wie der Abbildung für die Tagzeit zu entnehmen ist, wird auf der Grundlage der Kontingentierungen des BP 420 sowie dem für den Standort der Firma Silesia zum Ansatz gebrachten IFSP (gemäß /2/: tags 56,5 db(a)/m² und nachts 46,5 db(a)/m², Ausschöpfung des Richtwertes am maßgebenden Immissionsort der Fa. Silesia) an zwei Gebäuden gemäß dem städtebaulichen Entwurf der Immissionsrichtwert eines Allgemeinen Wohngebietes tags um 2 db(a) überschritten.- Nachts ergibt sich an allen Immissionspunkten die Einhaltung der Immissionsrichtwerte. Zur Vermeidung von Immissionskonflikten und Einschränkung der bestehenden Gewerbebetriebe bzw. von Betrieben, die sich ggf. innerhalb des Plangebietes des BP 420 ansiedeln, ist dieser Umstand bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und es sind in geringem Umfang Gebäude aus dem bisherigen Konzept zurückzunehmen. Für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes im Norden des Plangebietes ist die Kontingentierung so auszulegen, dass in Summe keine weiteren Überschreitungen der Immissionsrichtwerte resultieren. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Kurzzusammenfassung der Ergebnisse gedient zu haben und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Norbert Sökeland

K4074251023_2A Seite 24 0.0 60.0 57.0 58.0 57.0 57.0 49.0 Kontingentierung BP420 Beurteilungspegel der Kontingentierung BP420 Lärmkarte für h = 3.00 m über Grund Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr

K4074251023_2A Seite 25 0.0 40.0 38.0 40.0 38.0 36.0 0.0 Kontingentierung BP420 Beurteilungspegel der Kontingentierung BP420 Lärmkarte für h = 3.00 m über Grund Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr