Berlin Turmstraße Informationen zum Sanierungsgebiet

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Diese Folie ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung nicht vollständig.

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Transkript:

Berlin Turmstraße Informationen zum Sanierungsgebiet 1

Das Fördergebiet Turmstraße Festlegung zum Fördergebiet Aktives Stadtzentrum am 4. November 2008 Festlegung zum Sanierungsgebiet Turmstraße am 31. März 2011 2

Das Entwicklungskonzept Sanierungsgebiet Turmstraße zu Beginn der Sanierung 3

Das aktuelle Entwicklungskonzept Sanierungsgebiet Turmstraße Entwurf 2015 4

Info-Plan zum Fördergebiet Turmstraße 5

Institutionalisiertes Verfahren der Bürgerbeteiligung Mieter / Pächter Initiativen BA Mitte StaPl Haus- / Grundeigentümer Gewerbetreibende Senatsverwaltung Prozesssteuerer und GSM Stadtteilvertretung Turmstraße Sprecher Beirat Aktives Stadtzentrum Turmstraße Arbeit in Arbeitsgruppen Mitarbeit anderer Gremien BA Mitte Fachamt Investoren / Externe 6

Aufgaben und Funktion einer Stadtteilvertretung Die Bewohner haben ein Recht auf frühzeitige Information, Beratung und Mitwirkung. Ihre Interessen werden von der Stadtteilvertretung (STV) wahrgenommen. Die STV ist Ansprechpartner für die Prozessbeteiligten (Bezirk, SenStadtUm, Beauftragte). Sie wirkt als Multiplikator. Die Informationen erfolgen zwischen den Sprechern der STV und den Prozessbeteiligten. Die STV setzt sich mit diesen Informationen auseinander und formuliert ihre Meinung dazu. Die STV ist berechtigt, eigene Positionen zu den Vorhaben, Programmzielen zu formulieren und Projektanträge zu stellen. Diese Vorstellung der STV stellen eine Empfehlung gegenüber den Prozessbeteiligen dar. Die Bezirksverwaltung wird diese Vorschläge entsprechend abwägen und beurteilen. Die abschließende Entscheidung trifft die Bezirksverwaltung in Abstimmung mit der Senatsverwaltung. Pro Jahr erhält die STV bis zu 3.000 für eigene Aktivitäten 7

Finanzierung im Förderprogramm Aktive Zentren Jedes Jahr werden Programmmittel vom Bezirk Mitte bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beantragt Zweistufiges Verfahren - Förderanfrage bis Ende September 2015 für das Programmjahr 2016 - Förderantrag bis 31.03.2016 für das jeweilige Programmjahr Fördervolumen im Umfang von durchschnittlich 2,0 Mio. pro Jahr. 8

Finanzierung im Förderprogramm Aktive Zentren Fördergelder eines Programmjahres werden auf insgesamt fünf Jahre verteilt 5 % im 1. Jahr 25 % im 2. Jahr 35 % im 3. Jahr 20 % im 4. Jahr 15 % im 5. Jahr Zusätzliche Finanzierung aus Einnahmen aus früheren Sanierungsgebieten möglich (Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen) 9

Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Sanierungsgebiet 10

Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Sanierungsgebiet 11

Handlungsfeld A Prozesssteuerung, Geschäftsstraßenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit Prozessbeteiligung, Unterstützung des Bezirksamts Programmplanung Öffentlichkeitsarbeit, Information Betreuung durch einen Prozesssteuerer (z. Zt. KoSP) Betreuung durch das Geschäftsstraßenmanagement (z. Zt. die raumplaner) Öffentlichkeitsarbeit (Zeitung ecke turmstraße, Internetseite) Finanzierung: Ø 340.000 / Jahr 12

Handlungsfeld A Prozesssteuerung, Geschäftsstraßenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit Entwicklung der Turmstraße als Einzelhandelsschwerpunkt Stärkung und Qualifizierung der gewerblichen Struktur Aufbau eines Händlernetzwerkes Gebietsfonds 13

Maßnahmen im Handlungsfeld A Prozesssteuerung, Geschäftsstraßenmanagement Beauftragung Geschäftsstraßenmanagement Beratung der Gewerbetreibenden Durchführung eines monatlichen Händlerfrühstücks Erstellung eines Einkaufsführers mit ausgewählten Händlern Bolu-Markt (Turmstraße Ecke Oldenburger Straße) Betreuung und Abwicklung des Gebietsfonds Umsetzung und Weiterentwicklung des Zentrumkonzepts Organisation und Durchführung des Kiezfestes 14

Handlungsfeld B öffentliche Grün- und Freiflächen Neu- und Umgestaltung des Kleinen Tiergartens / Ottoparks; Abschluss der Bauarbeiten 2016 Aufwertung der Spielplätze (überwiegend erfolgt) Entwicklung Begrünungsprogramm Senkgarten im Kleinen Tiergarten Finanzierung bisher 8,6 Mio. 15

Handlungsfeld C Verkehr und öffentlicher Raum Verbesserung der Aufenthaltsqualität Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer Radangebotsstreifen in der Turmstraße Rückbau der Radwege in der Gotzkowskystraße 16

Maßnahmen im Handlungsfeld C Verkehr und öffentlicher Raum Grundlage bildet das Verkehrskonzept von LK Argus (2010) Entwicklung von einzelnen Baumaßnahmen in der Turmstraße, Beginn Anlage Radfahrstreifen Planung zur Umgestaltung der Straßen um die Markthalle (2012; Baubeginn 2014) Planung zur Umgestaltung der Seitenbereiche (Gehwege) der Turmstraße (2012; Baubeginn 2016) Arminius-Markthalle (Arminiusstraße) Planungsstopp für alle Verkehrsmaßnahmen wegen der Straßenbahnplanung Finanzierung bisher 2,8 Mio. Neue Maßnahmen: Lübecker Straße, Beusselstraße (ab 2017), Straße Alt-Moabit bei Aufgabe des Planungsstopps 17

Handlungsfeld D bedeutende städtebauliche Einzelmaßnahmen und soziale Infrastruktur Verbesserung der sozialen Infrastruktur Verbesserung besonderer kultureller Einrichtungen (Turmstraße 75) Instandsetzung und energetische Sanierung der Infrastruktureinrichtungen Sanierung von Kindertagesstätten Sanierung Wolfgang-Scheunemann-Haus Sanierung der Heilandskirche Zukünftige Aufgabe: Sanierung von Schulen Finanzierung bisher: 1,6 Mio. 18

Handlungsfeld E Kunst, Kultur, Soziales Unterstützung von künstlerischen und kulturellen Projekten zur Imagestärkung und zur Stärkung der Identifikation der Bewohner Moabits Moabiter Kulturtage Kulturfest Wedding / Moabit Mobile Sozialarbeit zur Begleitung der Baumaßnahmen im KTO Finanzierung bisher 350.000 Einrichtung eines Fonds für kulturelle Projekte 19

Handlungsfeld F Wohnen Stärkung und Sicherung der Wohnfunktion in Moabit Beginn der vertiefenden Untersuchung zur Prüfung eines Erlasses einer sozialen Erhaltungsverordnung in Moabit zum 01.08.2015 Unterstützung des noch zu beauftragenden Büros durch KoSP Verdachts- und Beobachtungsgebiete für den Erlass einer Erhaltungsverordnung in Moabit; Quelle: LPG mbh, 2015 20

Das AZ Gebiet Turmstraße ist Sanierungsgebiet Die Ausweisung zum Sanierungsgebiet hat für den Eigentümer erhebliche rechtliche Konsequenzen Zusätzliche Genehmigungen gemäß 144, 145 BauGB sind erforderlich. Die wichtigsten sind: bauliche Maßnahmen Schuldrechtliche Verträge bzw. gewerbliche Mietverträge (befristet mit mehr als einem Jahr Laufzeit) Veräußerungen (Eintragungen im Grundbuch) Baulasten und Teilung eines Grundstücks Die Genehmigung erteilt die Sanierungsverwaltungsstelle im Bezirk 21

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22