Strukturpolitik und ihre Ausprägung in der Europäischen Union bis 2013

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Optionen der Strukturpolitik Subventionen Steuererleichterungen Bildungspolitik Sozialpolitik Innovations- und Forschungs- Förderungsprogramme Lohndifferenzierung und Flexibilität Fiskalpolitik (Staatsnachfrage) Kreditpolitik

Historie Basierend auf den Strukturfonds: 1958: Römische Verträge: Agrar-Fonds 1973: 1. Norderweiterung 1975: Erster Richtiger Strukturfonds 1983/1986: 1. Süderweiterung 1986: Einheitliche Europäische Akte 1988: Strukturreform 1989-1993: Erste Strukturfondsperiode 1993: Einführung des Kohäsionsfonds 1994-1999: Zweite Strukturfondsperiode 2000-2006: Dritte Strukturfondsperiode 2007-2013: Vierte Strukturfondsperiode

Strukturfonds Strukturfonds: EFRE: ESF: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Europäischer Sozialfonds EAGFL: Europäischer Ausgleichs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft FIAF: Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei Kohäsionsfonds: Strukturfonds zur Unterstützung der Kohäsionsländer

Rechtliche Motivation Fundierung in europäischem Recht: (Artikel 3 (1) EGV) Die Tätigkeit der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 umfaßt nach Maßgabe dieses Vertrags und der darin vorgesehenen Zeitfolge: e) eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der Landwirtschaft und der Fischerei; k) die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts; n) die Förderung der Forschung und technologischen Entwicklung; r) eine Politik auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit;

Rechtsfundierung Fundierung in europäischem Recht: (Artikel 158 EGV) Die Gemeinschaft setzt sich insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich der ländlichen Gebiete, zu verringern.

Ausprägung der Strukturpolitik Die Politik ist weniger sektoral als regional orientiert Fundierung in europäischem Recht: (Artikel 160 EGV) Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Gemeinschaft beizutragen.

Ausgestaltung der Strukturpolitik Fundierung in europäischem Recht: (Artikel 159 EGV) Die Mitgliedstaaten führen und koordinieren ihre Wirtschaftspolitik in der Weise, daß auch die in Artikel 158 genannten Ziele erreicht werden. Die Festlegung und Durchführung der Politiken und Aktionen der Gemeinschaft sowie die Errichtung des Binnenmarkts berücksichtigen die Ziele des Artikels 158 und tragen zu deren Verwirklichung bei. Die Gemeinschaft unterstützt auch diese Bemühungen durch die Politik, die sie mit Hilfe der Strukturfonds (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Ausrichtung, Europäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), der Europäischen Investitionsbank und der sonstigen vorhandenen Finanzierungs-instrumente führt.

Grundsätze der Politik 5 Grundsätze europäischer Strukturpolitik: Konzentration Programmierung Partnerschaft Additionalität Evaluation

Prä-Strukturfondsperiode Zeitraum 1975-1988: Rechtsgrundlage: EWG-Verordnung 724/75 Die Politik ist geleitet von einem System nationaler Quoten. Contra: Keine Flexibilität in Bezug auf Wirtschaftliche Änderungen oder Krisen. Keine Anwendungsrichtlinien. Keine festen Ziele.

1. Strukturfondsperiode Zeitraum 1989-1993: Rechtsgrundlage: EWG-Verordnung 2052/88 Ziel 1: Förderung der Entwicklung und strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand, Ziel 2: Umstellung der Regionen, die von der rückläufigen industriellen Entwicklung schwer betroffen sind, Ziel 3: Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Ziel 4: Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen in das Erwerbsleben, Ziel 5a: Beschleunigte Anpassung der Agrarstrukturen und Ziel 5b: Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes.

1. Strukturfondsperiode Zeitraum 1989-1993: Ziel 1: EFRE, ESF, EAGFL (38,3 Mrd. ECU) Ziel 2: EFRE, ESF Ziel 3: ESF Ziel 4: ESF Ziel 5a: EAGFL Ziel 5b: EAGFL Gesamtbudget: 60,3 Mrd. ECU

2. Strukturfondsperiode Zeitraum 1993-1999: Rechtsgrundlage: EWG-Verordnungen 2081/93-2083/93 Ziel 1 und 2 bleiben unverändert. Die Rechweite von Ziel 3 wird marginal ausgeweitet. Ziel 5 wird durch die Einführung des FIAF erweitert. Zusätzliches Ziel 6: (EU Norderweiterung) Förderung der Entwicklung und der strukturelle Konvergenz bevölkerungsarmer Regionen.

2. Strukturfondsperiode Zeitraum 1993-1999: Ziel 1: 93,97 Mrd. ECU Ziel 2: 15,36 Mrd. ECU Ziel 3 und 4: 15,18 Mrd. ECU Ziel 5a: 6,92 Mrd. ECU Ziel 5b: 6,86 Mrd. ECU Ziel 6: 0,69 Mrd. ECU Gesamtbudget: 141,98 Mrd. ECU Verteilung auf Fonds: EFRE (49,5%), ESF (29,9%), EAGFL (17,7%), FIAF (2,9%)

2. Strukturfondsperiode Gemeinschaftsinitiativen: 13 Initiativen Budget: 14,05 Mrd. ECU INTERREG II: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Energienetze (1,56 Mrd. ECU)

3. Strukturfondsperiode Zeitraum 2000-2006: Rechtsgrundlage: EWG-Verordnungen 1260/1999 und 2064/97, 2406/98 und 1685/2000 Ziel 1: Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand. Ziel 2: Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit strukturellen Schwierigkeiten. Ziel 3: Unterstützung der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildung- und Beschäftigungspolitiken und -systeme.

3. Strukturfondsperiode Zeitraum 2000-2006: Ziel 1: EFRE, ESF, EAGFL 135,9 Mrd. Ziel 2: EFRE, ESF 22,5 Mrd. Ziel 3: ESF 24,05 Mrd. Gemeinschaftsinitiativen: 10,44 Mrd. FIAF: 1,1 Mrd. Innovative Maßnahmen: 1,27 Mrd. Gesamtbudget: 195,26 Mrd.

4. Strukturfondsperiode Zeitraum 2007-2013: Rechtsgrundlage: EWG-Verordnungen 1083/2006, 173/2005 Ziel 1: Konvergenz Ziel 2: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Ziel 3: Europäische territoriale Zusammenarbeit

4. Strukturfondsperiode Zeitraum 2007-2013: Ziel 1: 251,16 Mrd. Ziel 2: 49,13 Mrd. Ziel 3: 7,75 Mrd. Gesamtbudget: 308,04 Mrd.

Wirtschaftliche Implikationen Positiv: Irland Strukturierte, gezielte Förderprogramme Detailierte Abgrenzungen Inanspruchnahme der Mitgliedsstaaten Krisenmanagement EFG (EWG 1927/2006) Negativ: Irreale Vorstellungen der Empfängerländer

Quellen EWG-Verordnungen: http://eur-lex.europa.eu Kunze, E. (2006) Die Regionalpolitik der Europäischen Union Quelle: http://www.oerok.gv.at/eu_regionalpolitik_in_ Oesterreich/strukturfonds_2000_2006_i_D/ regpol_d_eu_dr_kunze.pdf

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!