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Transkript:

Telefon: 233-28565 Telefax: 233-24213 Referat für Stadtplanung Seite 1 von 6 und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/20 VS Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2021 Angererstraße 9 (Flurst. Nr. 610/21, 610/22, 610/23 und 643/5 (Teilfläche), Gemarkung Schwabing) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1256) - Wechsel des Vorhabenträgers - Stadtbezirk 4 - Schwabing- West Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 02836 Anlagen: 1. Übersichtsplan M = 1 : 5.000 2. Ausschnitt Übersichtskarte Stadtbezirksgrenzen 3. Verkleinerung des Bebauungsplanes (ohne Maßstab) Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 23.09.2009 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Sachstand Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat mit Beschluss vom 01.07.2009 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2021 für den Bereich Angererstraße 9 (Flurst. Nr. 610/21, 610/22, 610/23 und 643/5 (Teilfläche), Gemarkung Schwabing) (siehe Anlage 1) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 31.08.2009 in Kraft getreten. Mit diesem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Blockrandbebauung mit überwiegend Wohnnutzung in den Obergeschossen und gewerblichen Nutzungen sowie einer Kinderkrippeneinrichtung im Erdgeschoss geschaffen. Ferner ist im Erdgeschoss bis zum Ende des Jahres 2015 eine Postfiliale festgesetzt. Die Fa. Baywobau Immobilien AG ist Eigentümerin der Grundstücke Flurst. Nr. 610/21, 610/22, 610/23 und hat als Vorhabenträgerin mit der Stadt am

Seite 2 von 6 01.12.2008 einen Durchführungsvertrag gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB geschlossen. Diesem hat der Stadtrat am 03.12.2008 zugestimmt. Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die Grund - stücke im Bereich des Bebauungsplanumgriffs Nr. 2021 bzw. Vertragsgebietes nach den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2021 (siehe Anlage 3), den vertragsgegenständlichen Projektplänen und den Maßgaben des Durchführungsvertrages innerhalb von 5 Jahren nach In- Kraft- Treten des Bebauungsplanes zu bebauen. Des weiteren werden im städtebaulichen Vertrag insbesondere Vereinbarungen über die Herstellung einer Kinderkrippe durch die Vorhabenträgerin mit finanzieller Beteiligung der Landeshauptstadt München für die nicht ursächlichen Plätze, die Übernahme von Lasten aus dem geförderten Wohnungsbau, die unentgeltliche Bestellung der vorgesehenen Dienstbarkei - ten und die Übernahme der Kosten des Bebauungsplanes getroffen. Hinsichtlich der Übernahme der Lasten aus dem geförderten Wohnungsbau wurde zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin zur Regelung der näheren Einzelheiten am 01.12.2008 noch ein gesonderter Sozialer Bindungsvertrag geschlossen. Unter 15 des Durchführungsvertrages bzw. 16 des Sozialen Bindungsvertrages verpflichtet sich die Baywobau Immobilien AG, im Falle eines späteren Wechsel des Vorhabenträgers diesem alle Verpflichtungen aus dem Vertrag formgerecht weiterzugeben. Eine schuldbefreiende Wirkung für die Baywobau Immobilien AG tritt hierbei erst dann ein, wenn der neue Vorhabenträger die vertraglichen Verpflichtungen des Durchführungsvertrages bzw. Sozialen Bindungsvertrages wirksam gegenüber der Stadt als eigene Verpflichtungen übernimmt, entsprechende Sicherheiten leistet und die Stadt dieser Übernahme zustimmt. Von einem Vorhabenträgerwechsel ist der Stadt unverzüglich Mitteilung zu machen. Ein Wechsel des Vorhabenträgers während der Planungs- und Bauzeit bedarf gemäß 12 Abs. 5 BauGB der Zustimmung der Stadt, die Entscheidung hierüber erfolgt durch Beschluss des Stadtrates. 2. Wechsel des Vorhabenträgers Mit notarieller Urkunde vom 29.06.2009 (Gesellschaftsvertrag) hat die Baywobau Immobilien AG die Grundstücke Flurst. Nr. 610/21, 610/22, 610/23, Gemarkung Schwabing, an die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Angerer - straße (GbR Angererstraße), bestehend aus den Gesellschaftern Baywobau Immobilien AG, Herrn Alexander Hofmann und Herrn Albert Hofmann, veräußert. Der Notar hat mit Schreiben vom 07.07.2009 unter Übersendung einer Abschrift des Vertrages die Zustimmung der Landeshauptstadt München zum Wechsel des Vorhabenträgers beantragt. Über die Zustimmung entscheidet der Stadtrat durch Beschluss.

Seite 3 von 6 Die Zustimmung darf nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes innerhalb der vertraglich geregelten Frist gefährdet ist ( 12 Abs. 5 BauGB). 3. Stellungnahme des Planungsreferats Die in der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2021 und im Durchführungsvertrag genannten Planungsziele, das städtebauliche und grünplanerische Konzept sowie die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen werden vom Wechsel der Vorhabenträgerin nicht berührt. Im Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2009 wird ausgeführt, dass die GbR Angererstraße die Verpflichtungen der Baywobau Immobilien AG aus dem Durchführungsvertrag bzw. Sozialen Bindungsvertrag übernimmt und die Baywobau Immobilien AG sämtliche Rechte aus dem Durchführungsvertrag an die GbR Angererstraße abtritt. Die neue Vorhabenträgerin hat glaubhaft dargelegt, dass sie gewillt und in der Lage ist, das Vorhaben innerhalb der in Ziffer 1. dieses Beschlusses genannten, vertraglich festgelegten Frist zu realisieren. Um diese Zielvorgabe zu gewährleisten, soll die Vorhabenträgerin für das Bauvorhaben, sofern dies einer Genehmigungspflicht unterliegt, innerhalb von 12 Monaten nach In- Kraft- Treten des Bebauungsplanes einen genehmigungsfähigen Antrag auf Baugenehmigung stellen und nach erteilter bestandskräftiger Baugenehmi - gung so unverzüglich mit dem Vorhaben beginnen, dass es innerhalb der genannten Frist fertig gestellt ist. Die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist durch den Wechsel nicht gefährdet. Gegen einen Wechsel der Vorhabenträgerin bestehen daher keine Bedenken. Die Arbeitsgruppe Sozialgerechte Bodennutzung hat den Wechsel zur Kenntnis genommen. Die schuldbefreiende Wirkung für die Baywobau Immobilien AG kann jedoch erst eintreten, wenn die GbR Angererstraße als neue Vorhabenträgerin eine neue Bürgschaft entsprechend 8 des Durchführungsvertrages vorgelegt hat. Eine Beteiligung des Bezirksausschuss in dieser Angelegenheit ist in der Bezirksausschusssatzung nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA- Satzung). Der Bezirksausschuss 4 hat Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten. Das Kommunalreferat hat der Sitzungsvorlage zugestimmt.

Seite 4 von 6 Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Tausend, ist je ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

Seite 5 von 6 II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Dem Wechsel der Vorhabenträgerin von der Baywobau Immobilien AG auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Angererstraße wird zugestimmt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober- /Bürgermeister Prof. Dr.(I) Merk Stadtbaurätin IV. Abdruck von I. - III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Seite 6 von 6 V. WV Planungsreferat HA II/20 VS zur weiteren Veranlassung. Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss 4 3. An das Baureferat 4. An das Baureferat VV E0 5. An das Kommunalreferat RV 6. An das Kreisverwaltungsreferat 7. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 8. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 9. An das Schul- und Kultusreferat 10. An das Sozialreferat 11. An die Stadtwerke München GmbH 12. An das Planungsreferat SG 3 13. An das Planungsreferat HA I 14. An das Planungsreferat HAII/01 15. An das Planungsreferat HA II/22 P 16. An das Planungsreferat HA II/22 V 17. An das Planungsreferat HA II/24 B 18. An das Planungsreferat HA II/522 19. An das Planungsreferat HA III 20. An das Planungsreferat HA IV 21. An das Planungsreferat HA IV/22 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Am Planungsreferat HA II/20 VS I.A.