Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 12. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 8. Juni 2017 Nr. 6 Seite 1 Inhalt Bekanntmachung der ersten Offenlegung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Bekanntmachung über die Auslegung von Planungsunterlagen zur Planfeststellung für das Anhörungsverfahren zum Bauvorhaben Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdner Bahn Seite 2-4 4-6 Bekanntmachung Schuljahr 2018/2019 Kompensatorische Sprachförderung 6 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Der Bürgermeister, Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde-Mahlow Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint nach Bedarf und ist kostenfrei zu den bekannten Öffnungszeiten an den folgenden Stellen erhältlich: Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 Bürgerservice in Blankenfelde Vereinshaus Mahlow, Immanuel-Kant-Straße 3-5 in Mahlow Bürgerhaus Bruno Taut Dahlewitz, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz In den Bibliotheken der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zossener Damm 1 b in Blankenfelde, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz und Fliederweg 10 in Mahlow
Bekanntmachung der ersten Offenlegung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 01.06.2017 beschlossen, den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen (Beschluss-Nr. 24/2017). Geltungsbereich Amtliche Bekanntmachungen Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans DA 19 Großflächiger Einzelhandel Mittelstraße. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt. B96 Ziel und Zweck der Planänderung Der Ortsteil Dahlewitz verfügte in der Straße Am Bahnhofschlag bis Mitte 2016 über einen fußläufig erreichbaren Einzelhandelsbetrieb zur Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Waren des täglichen Bedarfs. Da dessen Schließung schon langfristig angekündigt war, hatte man bereits im Rahmen der ersten FNP-Änderung einen neuen Standort an der Bahnhofstraße konzipiert. Dem gewählten Standort war von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung auch zugestimmt worden. Allerdings fand sich für diese Stelle kein Investor. Stattdessen soll nunmehr südlich der L40 zwischen Mittelstraße und B96 ein neuer Einzelhandelsstandort entstehen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wurde am 28.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans DA 19 Großflächiger Einzelhandel Mittelstraße beschlossen und anschließend die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Seite 2 von 6
Da Bebauungspläne aus den Festlegungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind, der wirksame Flächennutzungsplan für den Standort aber eine Grünfläche und eine gewerbliche Baufläche (anteilig G6) darstellt, muss der Flächennutzungsplan - im Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 BauGB - geändert werden. Der Flächennutzungsplanentwurf stellt für den Änderungsbereich ein Sondergebiet, Zweckbestimmung Einzelhandel dar. Umweltbezogene Informationen Die der Gemeinde verfügbaren, umweltbezogenen Informationen wurden im Umweltbericht dargestellt. Im Rahmen des Umweltberichts liegen folgende Arten von umweltrelevanten Informationen mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter sowie zu den Umweltauswirkungen und den Wechselwirkungen der Planung vor: - Schutzgut Boden: geologischer Untergrund, Bodentyp, Versiegelung - Schutzgut Wasser: Grundwasser, Oberflächenwasser - Schutzgut Klima/Luft: Lokalklima (u. a. Kaltluftentstehungsgebiete), Luftqualität, Immissionsbelastungen - Schutzgut Landschaftsbild: Vorprägung, Planungsauswirkung (Sichtbeziehungen, Erholungswert) - Schutzgut Mensch: Nutzung/Bebauung der Grundstücke, Lärmbelastung (insbes. Straße) - Schutzgut Pflanzen: realer Bestand Intensivacker - Schutzgut Tiere: (Arten und Lebensgemeinschaften: Vögel, Fledermäuse) - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Kompensations-/Ausgleichsmaßnahmen) Aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen vor: - Gemeinsame Landesplanungsabteilung wegen Zielen der Landesplanung; hier: Lage (städtischer Kernbereich/wohngebietsbezogener Versorgungsbereich) - Landkreis/Untere Naturschutzbehörde wegen Kompensationsumfang und nachträgliche Anpassung Landschaftsplan - Landkreis/Umweltamt wegen Eingriffen in Wasser- und Bodenhaushalt - Landesamt für Umwelt wegen Immissionsschutz und Wasserwirtschaft - Landesamt für Bauen und Verkehr wegen Verkehrsentwicklung - Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg wegen Lage zum Flughafen - Schutzbereiche Weiterhin liegen folgende Fachgutachten vor: - Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan DA 19 Sondergebiet Einzelhandel Mittelstraße, 15827 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, OT Dahlewitz - Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines REWE-Marktes in Blankenfelde-Mahlow, OT Dahlewitz Der gemeindliche Landschaftsplan in der als aufgestellt geltenden Fassung Dezember 2016 liegt ebenfalls als umweltbezogene Information vor. Verfahren Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet gemäß den Bestimmungen des 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans statt. Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht, der Landschaftsplan und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 19. Juni 2017 bis 19. Juli 2017 im Bürgerservice der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 in 15827 Blankenfelde-Mahlow während der nachfolgend angegebenen Dienstzeiten aus: Montag Dienstag von 9:00 bis 14:00 Uhr von 9:00 bis 16:00 Uhr Seite 3 von 6
Mittwoch Donnerstag Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr von 9:00 bis 19:00 Uhr von 8:00 bis 13:00 Uhr Jedermann ist berechtigt, während der Auslegungsfrist Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bauamt der Gemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Dabei sollen nur zu den durch die Gemeindevertretung beschlossenen geänderten oder ergänzten Teilen des Flächennutzungsplanes Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben. Die Unterlagen sind im o. g. Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde www.blankenfelde-mahlow.de in der Rubrik Rathaus > Planen & Bauen > Gemeindeplanung > Bauleitplanung > Aktuelle Planverfahren abrufbar. Blankenfelde-Mahlow, den 02.06.2017 Ortwin Baier Bürgermeister Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zur Planfeststellung für das Anhörungsverfahren zum Bauvorhaben Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdner Bahn, Strecke 6135, Berlin Südkreuz (a) Blankenfelde, Planfeststellungsabschnitt III (PFA III) von km 14,762 km 20,262, 4. Planänderung Das Eisenbahn-Bundesamt hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach 18a AEG 1 und 1 VwVfGBbg 2 und 73 VwVfG 3 das Anhörungsverfahren eingeleitet. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Dahlewitz und Großbeeren beansprucht. Die 4. Planänderung bezieht sich u. a. auf schalltechnische Untersuchungen, Verschattungsgutachten, Änderungen von straßenbegleitenden bzw. unterführten Geh-/Radwegen, auf den Ersatzneubau der Kfz- Stellplätze im nordöstlichen Bereich des Empfangsgebäudes am Bahnhof Mahlow, Aufweitung Eisenbahnüberführung Durchlass Lankegraben/Glasowbach sowie diverse bauliche Anpassungen und Erneuerungen bahnbetriebsnotwendiger bzw. kommunaler Anlagen. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit während der Dienststunden vom 20. Juni 2017 bis zum 19. Juli 2017 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr 1 AEG - Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 120 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) 2 VwVfGBbg - Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juli 2009 (GVBl. I/09 [Nr. 12], S. 262, 264), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14 [Nr. 32] 3 VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) Seite 4 von 6
sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde Mahlow, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem wird der Plan im Internet auf www.lbv.brandenburg.de Aufgaben > Planfeststellung > Laufende Anhörungsverfahren veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ( 27a Abs. 1 VwVfG). Hinweise: 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 02.08.2017, beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21, Anhörung/Planfeststellung Straßen und Eisenbahnen, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten (Telefon: 03342 4266-2105, Fax: 03342 4266-7603 oder 03342 4266-7601) oder bei der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde-Mahlow, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen 2105-31201/6135/017 erheben. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.lbv.brandenburg.de/media/qes_technische_rahmenbedingungen.pdf aufgeführt sind. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 1 AEG). Einwendungen und Stellungnahmen der Verbände und Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 2 AEG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 36 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 4 anerkannten Verbände und der nach 63 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzvereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen b) sowie der sonstigen Vereinigungen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen) von der Auslegung des Plans. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten ( 18a Nr. 5 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 4 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 03, ber. (GVBl.I/13 Nr. 21)]) Seite 5 von 6
7. Die Nummern 1, 2, 3, 4 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 5 entsprechend. 8. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 19 Abs. 3 AEG). Ortwin Baier Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Schuljahr 2018/19 - Kompensatorische Sprachförderung In Vorbereitung der Einschulung im Schuljahr 2018/19 erfolgt für alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2012 geboren wurden, eine Sprachstandsfeststellung. Nach 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) besteht für alle Kinder die Pflicht, zum Beginn des der Einschulung vorhergehenden Schuljahres an einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Ziel der Sprachstandsfeststellung ist es, Kinder mit einem besonderen Förderbedarf in ihrer sprachlichen Entwicklung vor der Einschulung zu erkennen und zu fördern, so dass sich ihre Startchancen beim Schuleintritt verbessern. Die Sprachstandsfeststellung findet in den Kindertagesstätten statt. Bei Kindern, die eine Kindertagesstätte in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow besuchen, erfolgt die Sprachstandsfeststellung im Rahmen der Bildungsarbeit. Bei Kindern, die keine Kindertagesstätte in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow besuchen, wird geprüft, ob die Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung nötig ist. Dazu wenden Sie sich bitte bis zum 16.09.2017 an: Friderike Pankoke Fachberatung für Kindertagesstätten Telefon: 03379 333-350 E-Mail: friderike.pankoke@blankenfelde-mahlow.de 5 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) Seite 6 von 6