zu Punkt... der 892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012



Ähnliche Dokumente
zu Punkt... der 856. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2009

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach -

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Entgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher

Existenzsicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in die Rente

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

TEN/068 Internet-Bereich ".EU" Brüssel, den 28. März 2001

Bundesrat Drucksache 341/13 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Jeder in Deutschland soll ab Mitte 2016 ein Konto eröffnen können.

Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern

Datenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften

Studieren- Erklärungen und Tipps

Punkt 39 der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Trennung von Geschäftsfeldern im Bankensektor Krisenprävention durch Einzäunung

Entwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen

werden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Gesetzentwurf der Landesregierung

1. Weniger Steuern zahlen

Übernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch

Dialyse Benchmark - Online so funktioniert s

Elternumfrage Kita und Reception. Campus Hamburg

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland

e.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9464. der Bundesregierung

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Beschlussempfehlung und Bericht

Zur Kennzeichnung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelproduktion

SICHERN DER FAVORITEN

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. ist einer davon.

Deutsches Forschungsnetz

Die Antworten von der SPD

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Bundeskinderschutzgesetz

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

ihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach

Leichte-Sprache-Bilder

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar A 12041

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Die Europäische Union

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes

Fragen und Antworten

Angenommen am 14. April 2005

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen?

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

Impulse Inklusion Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

DurchführungdesVersteigerungsverfahrensfestzulegen.DieVerordnungbedarf der Zustimmung des Bundestages.

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

polizeilicherundmilitärischerausbildungshilfeüberdenschutzvonhandelsschiffenbishinzukampfhandlungen.auchwennvieledieseraktivitäten

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

zum Bericht des Senats nach fünf Jahren Dr. Klaus von Dohnanyi beschäftigt und beunruhigt. Einiges war hervorragend, anders

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung

Anmeldung und Zugang zum Webinar des Deutschen Bibliotheksverbandes e.v. (dbv)

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG GRUNDLAGEN... 2

17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603)

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Die Antworten von DIE LINKE

Arbeitsprogramm

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

Nuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken

Transkript:

Bundesrat Drucksache 766/1/11 30.01.12 Empfehlungen der Ausschüsse EU - K - Wi zu Punkt der 892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa KOM (2011) 785 endg.; Ratsdok. 17186/11 A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat hält mit Blick auf das Harmonisierungsverbot im Kulturbereich nach Artikel 167 Absatz 5 erster Spiegelstrich AEUV die Ausgestaltung des Programms "Kreatives Europa" als Verordnung, statt wie bisher als Beschluss, für problematisch. Verordnungen sind in allen Teilen rechtsverbindlich, ohne dass es eines mitgliedstaatlichen Umsetzungsaktes bedarf. Darüber hinaus können aus einer Verordnung bei hinreichender Bestimmtheit Ansprüche oder Pflichten dritter Rechtssubjekte begründet werden. Auch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit sollte die bisher gewählte Regelungsform des Beschlusses auch bei dem Programm "Kreatives Europa" Anwendung finden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dies in den weiteren Verhandlungen zu vertreten. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946

Empfehlungen, 766/1/11-2 - 2. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die von der Kommission angekündigte Aufstockung des Gesamtbudgets für die Förderung des kulturellen, kreativen und audiovisuellen Sektors und erwartet, dass sich diese Aufstockung, sollte sie mit dem Haushalt beschlossen werden, auch im Fördervolumen der Aktionsbereiche Kultur und Media wirksam niederschlägt. Die Zusammenführung der bisherigen Förderprogramme Kultur und MEDIA/MEDIA Mundus darf nicht dazu führen, dass einzelne Aktionsbereiche bei der Verteilung der Mittel erhebliche Einbußen erleiden. 3. Der Bundesrat hält deshalb eine konkrete, rechtlich verbindliche und transparenzorientierte Vorgabe zur Mittelverteilung auf die drei Aktionsbereiche im Regelungstext des Verordnungsvorschlags für notwendig, um ihr den unverbindlichen Charakter zu nehmen, der bei einer Benennung lediglich im Begründungstext besteht. 4. Der Bundesrat hält die im Legislativvorschlag genannten Programmziele für zu stark wirtschafts- und profitorientiert. Neben der unbestrittenen Tatsache, dass Kulturgüter und Kulturdienstleistungen auch Wirtschaftsfaktoren darstellen, muss es Ziel eines "Kulturprogramms" und damit bei "Kreatives Europa" insbesondere des Aktionsbereichs Kultur bleiben, zum Erhalt und Schutz dieser Doppelnatur beizutragen. Die Ausgestaltung der Programmziele stellt diesen Eigenwert der Kultur in Frage, wenn sie sich ausschließlich an der ökonomischen Verwertbarkeit von Kultur orientiert. Eine Ausrichtung des Programms allein an den Wachstums- und Beschäftigungszielen der Europa-2020- Strategie wird dem Kulturbereich und den dort Beschäftigten nicht gerecht. Audiovisuelle Werke sind Wirtschafts- und Kulturgut zugleich. Sie bedürfen der Förderung gerade dann, wenn ein rentabler Vertrieb fraglich, der Beitrag zur kulturellen Vielfalt aber darstellbar ist. 5. Der Bundesrat vermisst den in Artikel 167 AEUV genannten Beitrag der EU zur Entfaltung der Kulturen ihrer Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt. Die Schaffung eines gemeinsamen, indes regional vielfältig ausdifferenzierten europäischen Kulturraumes ist allein durch wirtschaftliche Wettbewerbsförderung nicht zu erreichen. Programmziele müssen sich auch an kreativen Schaffensprozessen, Originalität und künstlerischen Ausdrucksformen messen lassen, kulturelle Bildung und kritische Auseinandersetzung mit dem Zeitgeist einbeziehen. Gerade in wirtschaftlich

- 3 - Empfehlungen, 766/1/11 angespannten Zeiten muss Raum sein für die Kunst um ihrer selbst willen (lat. "ars gratia artis"). 6. Vor dem Hintergrund, dass Kinofilmproduktionen als Risikogeschäft häufig Schwierigkeiten haben, die Finanzierung mittels privater Investoren und Banken zu sichern, bestehen Zweifel, ob die neue branchenübergreifende Finanzfazilität den Bedürfnissen der AV-Branche gerecht wird. Auf nationaler und regionaler Ebene gibt es unterschiedliche Erfahrungen, die z. B. bei der Zwischenfinanzierung und der GAP-Finanzierung an ein Marktversagen grenzen. Ob dieses Marktversagen durch die begrenzte Risikoübernahme bei Bankkrediten, die außerdem zusätzliche erhebliche Kosten verursacht, zu beheben ist, erscheint fraglich. Ein Paradigmenwechsel von der Förderung zur privatwirtschaftlichen Finanzierung sollte auf bewerteten Ergebnissen einer umfassenden empirischen Untersuchung der auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene bestehenden Finanzierungsmodelle beruhen. Das Rahmenprogramm sollte in diesem Punkt außerdem so flexibel umsetzbar sein, dass nicht abgeflossene Mittel aus der Finanzfazilität wieder den Fördermittelkontingenten zugeführt werden. 7. Der Bundesrat begrüßt den Ansatz der Kommission, grundsätzlich die Durchführung und die Abwicklung des Programms vereinfachen und nutzerfreundlicher gestalten zu wollen. 8. Der Bundesrat sieht jedoch die Gefahr, dass die klare Strukturierung der beiden bisherigen, erfolgreich durchgeführten Programme Kultur 2007 und MEDIA/MEDIA Mundus unter dem Dach eines gemeinsamen Rahmenprogramms aufgeweicht und somit für die Antragsteller undurchsichtiger wird. 9. Insbesondere lehnt der Bundesrat einen gemeinsamen Programmausschuss zur Gestaltung der jährlichen Arbeitsprogramme für das Programm "Kreatives Europa" ebenso ab, wie die Zusammenlegung der bestehenden Cultural Contact Points und Media Desks zu Creative Europe Desks. Beides trägt nicht, wie die Kommission behauptet, zu größerer öffentlicher Transparenz bei, sondern gefährdet eine detaillierte und fachgerechte Betreuung der Antragstellenden in den sehr unterschiedlichen Bereichen Kultur und audiovisuelle Medien.

Empfehlungen, 766/1/11-4 - 10. Der Bundesrat spricht sich nachdrücklich für eine flexible Lösung bei der Durchführung des Programms auf Ebene der Mitgliedstaaten aus, insbesondere was den Bereich der Nationalen Kontaktstellen und deren länderinterne Anzahl und die jeweilige Rechtsform anbelangt. Um die Qualität der Beratung aufrechtzuerhalten, muss der Antragsteller auch in der neuen Förderperiode auf branchenspezifische und dezentral erreichbare Beratungsstrukturen (Cultural Contact Points, Media Desks und Media Antennen) zugreifen können. Das gilt insbesondere für große Flächenstaaten wie Deutschland oder Länder mit unterschiedlichen Sprachräumen wie Belgien oder Spanien. Daher müssen die mit der Kommission zu schließenden Verträge so flexibel sein, dass es den betroffenen Einrichtungen überlassen bleibt, wie sie ihre Beratungsleistungen inhaltlich und räumlich verteilt anbieten. 11. Der Bundesrat begrüßt, dass literarische Übersetzungen auch in Zukunft in angemessener Weise im Aktionsbereich Kultur gefördert werden sollen. Sie können einen wichtigen Beitrag zur Kenntnis und Verbreitung der europäischen Kultur und Geschichte leisten. Eine stärkere Förderung von internationalen Tourneen, Veranstaltungen und Ausstellungen wird ebenfalls begrüßt, da damit der grenzüberschreitende kulturelle Austausch gestärkt und die Ziele des Kulturprogramms näher an die Bürgerinnen und Bürger herangetragen werden können. 12. Der Bundesrat hält im Bereich der Evaluierung und des Monitorings die vorgeschlagenen Indikatoren im nichtkommerziellen Kulturbereich für unangebracht. Die kulturelle Vielfalt Europas lässt sich nicht an europäischen Durchschnittsbezugswerten ("Benchmarks") und Indikatoren festmachen. Ein solches Herangehen würde zu einer weiteren Ökonomisierung des Kulturbereichs führen und steht im Widerspruch zu den Zielen des Artikels 167 AEUV. 13. Der Bundesrat hält das auf unverbindliche Beratung reduzierte Mitgestaltungsrecht der Mitgliedstaaten im Programmausschuss nach Artikel 18 des Legislativvorschlags für nicht adäquat. Der Vorschlag bleibt in Bezug auf die Programmdurchführung und die Mittelverteilung auf die drei Aktionsbereiche sehr unkonkret (siehe Ziffer 3) und bietet weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten, so dass der Bundesrat einen mit Prüfrechten ausgestatteten Programmausschuss nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 für erforderlich hält.

- 5 - Empfehlungen, 766/1/11 14. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission. 15. Der Wirtschaftsausschuss B empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.