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GEMEINDE SENDEN. Dienstag, , Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden.

Transkript:

P R O T O K O L L Sitzung Gemeinderat am Mittwoch 29.06.2016, mit Beginn um 19.00 Uhr, im GZ Eichgraben. Begrüßung Tagesordnung: Punkt 1. Unterfertigung Protokoll vom 27.04.2016 Punkt 2. Vertrag Grundstücksankauf Schule Universale, Gartenstraße Punkt 3. Darlehensvergabe Grundstücksankauf Schule Punkt 4. Subventionen Punkt 5. Verlängerung Mietvertrag Bauhof-Wohnung Punkt 6. Beratung Sanierung Viaduktweg / ÖBB-Gemeinde Punkt 7. N8Buzz - Vertragskündigung Punkt 8. VS Ferienbetreuung Punkt 9. Jugendhaus, Entschädigung H. Grech Punkt 10. Informationen des Bürgermeisters Punkt 11. Personalangelegenheiten a. Unbefristete Aufnahme Markus Kiebl b. Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge Nathalie Mock Anwesende: Entschuldigt: Bürgermeister Dr. Martin Michalitsch, Vizebürgermeisterin Dr. Elisabeth Götze, die Geschäftsführenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Thomas Lingler-Georgatselis, Georg Ockermüller, DI Hedi Thun; die Gemeinderätinnen u. Gemeinderäte Maria Reisinger- Loho, Matthias Malecek, Gerda Niemetz, Ruth Waberer, Ing. Johannes Maschl, MSc, Ing. Halim Redzep, DI Alireza Sarvari, Johannes Ganster, Ing. Johannes Trenk, UGR Michael Pinnow, Barbara Skala, Mag.(FH) Cecilia Thurner, Ernst Singer, Andreas Höbart, Fritz Docekal, Helga Maralik, Ing. Manfred Schneider, Alfred Gleitsmann GfGR Anton Rohrleitner, Regina Sedlak Schriftführung: Katja Bremer-Wedermann Begrüßung durch den BGM, Bekanntgabe der ordnungsgemäßen Sitzungseinladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit. Zu TOP 1 Protokoll vom 27.04.2016 Es liegen keine Einwendungen gegen das Protokoll vom 27. April 2016 vor daher Vornahme der Unterschriften. Zu TOP 2 Vertrag Grundstücksankauf Schule Universale Gartenstraße GfGR DI Thun berichtet über den beabsichtigten Grundstücksankauf zur Schulerweiterung von der Firma Universale International Realitäten GmbH, Leopold-Moses Gasse 4/2/2b, 1020 Wien: Kaufgegenstand sind die Grundstücke Nr.1276/8 und 1276/10 in der Gartenstraße, mit einer Fläche von 2596 m². Die Vertragsparteien vereinbarten einen Kaufpreis in Höhe von 363.440,00. Der Kaufvertrag ist dem Protokoll beigelegt. BEILAGE A

GR-Protokoll vom 29.06.2016, öffentlicher Teil, Seite 2 Die Geschäftsgruppe 3 empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich, der Gemeindevorstand einstimmig, dem Kaufvertrag zum Ankauf der Grundstücke 1276/8 und 1276/10 zuzustimmen. ANTRAG: Der Gemeinderat möge dem Kaufvertrag zum Ankauf der Grundstücke 1276/8 und 1276/10 zuzustimmen. Zusatzantrag zu TOP 2 Punktation Schulerweiterung Eichgraben Bürgermeister Michalitsch berichtet von der Sitzung des Schulplanungsgremiums am 28. Juni 2016: Dabei wurde von den anwesenden Gemeinde- und Elternvertretern und dem Verfahrensbegleiter Arch. DI Günther Hintermeier eine Punktation Schulerweiterung Eichgraben erarbeitet und einstimmig genehmigt. Zur Finanzierung haben erste Abstimmungsgespräche mit der Abteilung Gemeinden / Amt der NÖ Landesregierung stattgefunden. Nach diesen Gesprächen erscheint aus heutiger Sicht ein Investitionsvolumen von 4,5 Mio. Euro im Zeitraum bis 2020 so finanzierbar, dass auch weiterhin der erforderliche finanzielle Spielraum für die MG Eichgraben erhalten bleibt. Es besteht innerhalb des Schulplanungsgremiums Konsens darüber, mit einem Investitionsvolumen von 4 Mio. Euro (inkl. Planung, Nebenkosten, Einrichtung, Umsatzsteuer, etc, jedoch ohne Grundstücksankauf und Wettbewerbskosten, die bereits 2016 im Budget verankert sind) in den Architektenwettbewerb und später in die Ausschreibung zu gehen, sodass ein Betrag von 500.000,-- als Reserve verbleibt. BEILAGE B Diskussionsbeiträge: BGM Michalitsch, GR Docekal (TUS-Meldung nach St. Pölten / Brandmeldung), VBGM Götze, GRin Maralik ANTRAG: Der Gemeinderat nimmt die Punktation Schulerweiterung Eichgraben sowie den Finanzrahmen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister in diesem Sinn, unter Einbeziehung des Schulplanungsgremiums, die nächsten Schritte in die Wege zu leiten. Zu TOP 3 Darlehensvergabe Grundstücksankauf Schule Bürgermeister Michalitsch berichtet über die geplante Darlehensaufnahme für den Grundstücksankauf Schule / Gartenstraße. Das Darlehen ist im Voranschlag berücksichtigt und hat nach Ausschreibung folgendes Ergebnis erzielt: Darlehensaufnahme Grundkauf Schulerweiterung 400.000,-- / LZ 25 Jahre Eingeladen zur Ausschreibung: Bank Austria Creditanstalt Raiffeisenbank Wienerwald Hypo Investment AG Sparkasse Herzogenburg Neulengbach Fristgerecht eingelangte Angebote: Sparkasse Neulengbach Raiffeisenbank Wienerwald Bank Austria Hypo NÖ Empfehlung der Kassenverwaltung: Aufschlag 0,72 % auf den 6M Euribor Aufschlag 1 % auf den 6M Euribor Aufschlag 1,02 % auf den 6M Euribor Aufschlag 1,1 % auf den 6M Euribor Sparkasse Herzogenburg- Neulengbach

GR-Protokoll vom 29.06.2016, öffentlicher Teil, Seite 3 Eine einstimmige Empfehlung der Geschäftsgruppe 1 liegt vor. Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich die Darlehensaufnahme an die Sparkasse Herzogenburg-Neulengbach zu vergeben (Stimmenthaltung GfGR Lingler-Georgatselis). ANTRAG: Der Gemeinderat möge das Darlehen für den Schulgrund-Ankauf entsprechend dem Ergebnis der Ausschreibung an den Bestbieter die Sparkasse Herzogenburg-Neulengbach vergeben. Zusatzantrag: Kurzfristig ist der Marktgemeinde Eichgraben zur Kenntnis gelangt, dass der Grundstücksankauf für die Schule im Rahmen der Landes-Finanzsonderaktion Impulsförderung in Orts- und Stadtzentren gefördert werden kann. Die Förderung besteht aus einer Übernahme der Zinsen, d.h. das Darlehen ist für die Gemeinde zinsenfrei. Da die Förderung aber nur für Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren gewährt wird, haben wir mit der Sparkasse Eichgraben als Bestbieter Gespräche geführt und die Zusage erhalten, dass das Darlehen auch bei kürzerer Laufzeit zu denselben Konditionen gewährt wird. Daher würde der Kreditvertrag statt auf 25 auf 20 Jahre ausgestellt werden. Der Förderbetrag beträgt nach dem derzeitigen Zinsniveau rund 36.000,-- ANTRAG: Der Gemeinderat möge der Verkürzung der Laufzeit des o.a. Darlehens auf 20 Jahre zustimmen Zu TOP 4 Subventionen Bürgermeister Michalitsch berichtet über nachstehende Subventionsansuchen: Fair Trade Eichgraben / Hope-Theatre Nairobi 400,-- Fit & Aktiv / Betreuungsverein Betreutes Wohnen 200,-- Jugendgruppe ASBÖ Landeswettbewerbe 350,-- Sportförderung Florian Bartl, Kickboxen 300,-- Alle Beträge sind im Budget 2016 vorgesehen. Die Geschäftsgruppe 1 und der Gemeindevorstand empfehlen einstimmig, die vorgetragenen Subventionen zu gewähren. ANTRAG: Der Gemeinderat möge die Subventionen wie vorgetragen gewähren. Zu TOP 5 Verlängerung Mietvertrag Bauhof-Wohnung Bürgermeister Michalitsch berichtet über die Verlängerung des Mietvertrages der Wohnung am Bauhof der Marktgemeinde Eichgraben: Der bestehende Mietvertrag (gültig bis 15. Juli 2016) soll um weitere zwei Jahre verlängert werden und um folgenden Passus ergänzt werden: Eine Untervermietung der Wohnung ist nicht zulässig und wird daher untersagt. Im Vorfeld wurde sowohl mit den Mitarbeitern des Bauhofs als auch mit der Buchhaltung Rücksprache gehalten, von beiden Seiten wurde bestätigt, dass das Mietverhältnis reibungslos funktioniert. Eine einstimmige Empfehlung der Geschäftsgruppe 1 und des Gemeindevorstandes liegen vor, den bestehenden Mietvertrag mit der Familie Ghanam um zwei weitere Jahre, d.h. bis 15. Juli 2018 zu verlängern. ANTRAG: Der Gemeinderat möge den Mietvertrag für die Wohnung am Bauhof mit der Familie Ghanam wie vorgetragen um 2 Jahre verlängern.

GR-Protokoll vom 29.06.2016, öffentlicher Teil, Seite 4 Mehrheitlich angenommen Dafür: 22 - ÖVP, SPÖ, GRÜNE, GEMSAM, GLU Enthaltung: 1 GR Gleitsmann Zu TOP 6 Beratung Sanierung Viaduktweg / ÖBB-Gemeinde Bürgermeister Michalitsch berichtet über das Thema Sanierung des Viaduktweges: Mit dem Umbau des Bahnhofs wird der Viaduktweg vom Bahnhof bis zum Buschpfad als befestigter Weg ausgebildet. Vom Buschweg bis zur Lokomotive auf der Hauptstraße findet keine weitere Wegesanierung durch die ÖBB statt. Dieser Wegabschnitt mit einer Länge von ca. 170 Metern könnte jedoch von der ÖBB mit einer Gemeindebeteiligung mit einer Böschungssicherung und einer Breite von ca. 120 bis 150 cm, hergestellt werden. Bei einer Herstellung und Befestigung in dieser Breite wäre auch eine Winterdienstbetreuung möglich. Seitens der ÖBB wurde als Gemeinde-Kostenbeteiligung ein Betrag von ca. 30.000 Euro genannt (Nettobetrag, ohne USt, da öffentliches Interesse gegeben ist). Budgetär würde dieser Betrag bei einer guten finanziellen Entwicklung noch im Jahr 2016 untergebracht werden, andernfalls im Jahr 2017 im Budgetvoranschlag Berücksichtigung finden. In der Geschäftsgruppe 3 wurde nach einer intensiven Diskussion festgehalten, dass die bestehende Struktur erhalten bleiben sollte. Die Kosten werden einstimmig als zu hoch angesehen. In weiterer Folge hat der Gemeindevorstand keine Empfehlung abgegeben und einstimmig beschlossen, diese Frage und Entscheidung dem Gemeinderat vorzulegen. Aufgrund der vielfältigen Rückmeldungen der Gemeinderatsmitglieder ist eine klare Willensbildung erkennbar, den Viaduktweg nicht auf Gemeindekosten auszubauen. Der Bürgermeister informiert über weitere aktuelle Themen rund um das Thema Bahnhof: Aufstellung Mobile Toiletteanlage Barrierefreiheit Diskussionsbeiträge: GRin Maralik, GR Maschl, BGM Michalitsch, Zu TOP 7 N8BUZZ -Vertragskündigung Vizebürgermeisterin Dr. Götze berichtet über den N8Buzz Der N8Buzz fährt jede Woche einmal in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 3.15 ab Hütteldorf und ist frühestens um 4.17 in Eichgraben (meist aber eher um 4.45, da er auf der Bundesstraße fährt und Abstecher ins Irenental etc. macht). Kosten für Eichgraben Euro 4.501,-/Jahr abzgl. Euro 2.246,- Förderung, somit netto Euro 2.255,-. Laut Angaben des Chauffeurs fuhren 2015 132 Eichgrabner damit, das ist leider nicht verifizierbar. In der Sitzung vom 13.6.2016 wurde den betroffenen Gemeinden eine konkrete Alternative zum N8Buzz vorgelegt und klar befürwortet: ein N8Taxi, das gleichzeitig attraktiver für die Passagiere (schneller, flexibler) und für die Gemeinden ist (kostengünstiger, Überprüfung der Inanspruchnahme durch Karte der Passagiere). Da eine halbjährliche Kündigungsfrist des N8Buzzes jeweils zum Jahresende gilt, ist dessen Kündigung per Ende Juni dringend nötig! Zur Kündigung des bestehenden N8Buzz Vertrag liegt eine Empfehlung der Geschäftsgruppe 4 vor. Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den N8Buzz Vertrag zu kündigen (Kündigungsfrist halbes Jahr, daher Kündigung mit Ende Juni). ANTRAG: Der Gemeinderat möge der Kündigung des Vertrages über die Kostenbeteiligung am N8BUZZ mit Ende Juni 2016 (Betrieb somit bis Ende 2016) zustimmen. Diskussionsbeiträge: GRin Maralik, Johannes Ganster,

GR-Protokoll vom 29.06.2016, öffentlicher Teil, Seite 5 Zu TOP 8 Ferienbetreuung Volksschule Vizebürgermeisterin Dr. Götze berichtet über die VS Ferienbetreuung Auch heuer soll die Ferienbetreuung der Schulkinder wieder vom NÖ Familienland durchgeführt werden (ebenso wie die reguläre Nachmittagsbetreuung). Im vergangenen Jahr kostete die Ferienbetreuung Euro 11.138,06 - heuer ist mit geringfügig höheren Kosten zu rechnen (Inflationsanpassung, mehr Kinder in Betreuung). Die exakten Kosten werden der Gemeinde üblicherweise erst Ende des Sommers übermittelt. Eine einstimmige Empfehlung der Geschäftsgruppe 4, den Vertrag mit dem Familienland zur Durchführung der Ferienbetreuung 2016 abzuschließen liegt vor. Zusätzlich empfiehlt die Geschäftsgruppe 4, die Ferienbetreuung der Schulkinder in Eichgraben bis auf weiteres vom NÖ Familienland durchführen zu lassen, das heißt, es soll ein diesbzgl. Grundsatzbeschluss gefasst werden. Die Abwicklung im Detail soll in der Gemeindeverwaltung erfolgen. Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Ferienbetreuung 2016 mit NÖ Familienland durchzuführen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Vereinbarung über die Ferienbetreuung mit NÖ Familienland bis auf weiteres zu verlängern. ANTRAG: Der Gemeinderat möge der Durchführung der Ferienbetreuung in unserer Volksschule durch das NÖ Familienland bis auf Widerruf zustimmen und den Bürgermeister ermächtigen, die jährlichen Vereinbarungen abzuwickeln. Zu TOP 9 Jugendhaus Entschädigung Hannah Grech Vizebürgermeisterin Dr. Götze berichtet über das Jugendhaus Seit Gründung des Jugendhauses hat sich Frau Hannah Grech mit großem Engagement um die Betreuung gekümmert. Da nun eine berufliche Veränderung ins Haus steht, ist die weitere Betreuung nicht mehr möglich. Herr Markus Kiebl hat nun die Aufgaben von Hannah Grech übernommen und kümmert sich gemeinsam mit Jugendgemeinderat Matthias Malecek um das Jugendhaus. Als Dank für ihre Leistungen soll Frau Grech nun einen Prämie im Umfang von 300,- erhalten; konkret einen ÖAMTC Fahrkurs (erforderlich im Rahmen der Führerscheinprüfung, die sie kürzlich ablegte) und um den Restbetrag einen Benzingutschein. Eine Einstimmige Empfehlung der Geschäftsgruppe 4 liegt vor. Der Gemeindevorstand bedankt sich bei Frau Hanna Grech für den Einsatz um die Eichgrabner Jugend und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Prämie zu genehmigen. ANTRAG: Der Gemeinderat möge Frau Hannah Grech für Ihr Engagement mit einer Prämie von 300,-- wie vorgetragen würdigen. Zu TOP 10 Information und Ausblick Termine: 02. Juli Monatsmarkt 02. Juli Badfest mit Beachvolleyballturnier 16. Juli Preisschnapsen SPÖ 06. August Monatsmarkt 06. August Badfest mit Beachvolleyballturnier 20. August 70 Jahre SVE & Family-Sport Tag 02. Sept. Monatsmarkt 02-03. Sept. Flohmarkt FVV 11. Sept. Dirndlgwandtag

GR-Protokoll vom 29.06.2016, öffentlicher Teil, Seite 6 16.-17. Sept. Sturmheuriger SVE 28. Sept. Gemeinderatssitzung 06. Oktober Stammtisch Gesunde Gemeinde GfGR Lingler-Georgatselis berichtet über das Kanalbauprojekt Badnerstraße GRin Maralik weist auf Mäharbeiten im öffentlichen Raum hin GR Maschl berichtet über E-Mobilität und das Car-Sharing Nächste Sitzung Gemeinderat daher Mittwoch, 28. September 2016 / 19:00 Uhr Gemäß 47 Abs. 2 NÖ GO stellt der Vorsitzende den Antrag, dass TOP 11 Personalangelegenheiten in einer nicht-öffentlichen Sitzung behandelt wird. Ende der Sitzung: 19:55 BEILAGEN: A Vertrag Grundstücksankauf B Punktation Schulerweiterung Unterfertigungen gemäß 53 (3) NÖ Gemeindeordnung 1973: Bürgermeister und Schriftführerin: Im Gemeinderat vertretene Parteien: