LOHNABRECHNUNG AUFGABENSAMMLUNG



Ähnliche Dokumente
Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Trainingsprüfung Fach Sozialversicherung und Löhne Lösungen. Prüfungszeit 40 Minuten Punktzahl 40

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)

PERSONALWESEN AUFGABENSAMMLUNG

ALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)

Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit

Berechnung des Ferien- und Feiertagszuschlages sowie des 13. Monatslohnes

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

Erklärung zur Abrechnung

Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters-, Witwen- und Waisenrenten. oder geistigen Gesundheitsschaden.

Abrechnungsverfahren 2014

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -

2.08 Stand am 1. Januar 2011

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 21. November 2013

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag

Brutto-Jahreslohn CHF 78' Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

L-GAV LANDES-GESAMTARBEITSVERTRAG DES GASTGEWERBES

2.08 Stand am 1. Januar 2014

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben

Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall und Tod

Fragen und Antworten zu «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» und «Schwarzarbeit»

7.3 Einrichtung 13. Monatslohn. Auszahlung Ende Jahr / Ende der Beschäftigung

Lohnvergleich Primar Dienstjahre

Trainingsaufgaben - Lösungen

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN

VERBAND ST.GALLER VOLKSSCHULTRÄGER (SGV) Lohntabelle 2014

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung

PLZ, Ort, Datum... Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst (Art. 9 Abs. 1 Satz 4, Art.

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Im Beispiel werden mit F3 die Berechnungsfelder aufgerufen und das Feld#O040 (Basis AHV) übernommen.

Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker,

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Arbeitsweise mit LB Super 3 und LB Super 325

Neuregelungen zum Sozialausgleich

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015

PLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht

Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

COMPLIANCE -Zeitarbeit

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Vergütungsreglement. (gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements)

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, hilft Ihnen die Hotline des Service Desks ( oder weiter.

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Sage50. Neue MWST-Verordnung per Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)

Sonderbeitrag ab

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten Sage Schweiz AG

Richtlinien über die Zeiterfassung bei Teilzeitangestellten vom 29. August 2001 (in Kraft ab 1. Januar 2002) W

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Basisplan II der Pensionskasse Post

Ferienkürzung Merkblatt des Personalamtes

Business Software für KMU. Einstellungen HRM Swiss ab

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

Anstellungsreglement für Beschäftigte in Teillohnbetrieben zur Integration in den Arbeitsmarkt (ATA)

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar

Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

AHV/IV/EO Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Die Genossenschaft als Arbeitgeberin Orientierung Präsidienhock vom 22.

Merkblatt Nachtarbeit

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

ARBEITSVERTRAG FÜR DAS IM VERKAUF TEILZEITBESCHÄFTIGTE PERSONAL DES DETAILHANDELS. zwischen : 1... nachstehend Arbeitgeber genannt.

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

Gastgewerbe und Hotellerie 2015

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Totaljournal pro Periode 001 /

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

2.07 Stand 1. Januar 2011

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

Aktuelle Hinweise. Lohn und Gehalt mit Lexware. Mit Übungen und Musterklausuren. zum Titel. Änderungen zur Druckversion 10.0

Anleitung Arbeitszeitkontrolle für das Gastgewerbe

GAV priv. Sicherheitsdienst

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse Zürich

Vorträge aus Fremdfirmen

Sozialversicherungen 2009

Personalverleih GAV vom

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3)

LOHN Jahresende 2011/2012. Dokumentation Lohnbuchhaltung V-3.60/3.70

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

Transkript:

HR-Fachfrau / HR-Fachmann LOHNABRECHNUNG AUFGABENSAMMLUNG Dozent Alexander Gonzalez eidg. dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Ausbilder SVEB1 Sempacherstrasse 5, 6003 Luzern 079 321 70 60 / 041 210 50 50 ag@alexandergonzalez.ch www.alexandergonzalez.ch KV Luzern Berufsakademie l Dreilindenstrasse 20 l Postfach l 6000 Luzern 6 Telefon 041 417 16 00 l berufsakademie@kvlu.ch www.kvlu.ch

2015 Seite 2 von 24

INHALTSVERZEICHNIS 1 Ermittlung Sozialversicherungsabzüge... 5 2 Ermittlung von BVG-Abzügen... 6 3 Gemischte Aufgaben Löhne / Sozialversicherungen... 7 4 Ermittlung Prorata -Lohn... 9 5 Ermittlung Stundenlohn... 10 6 Ermittlung Nettolohn Bruttolohn... 11 7 Lohnabrechnung: Einführungsaufgabe 1... 12 8 Lohnabrechnung: Einführungsaufgabe 2... 13 9 Lohnabrechnung... 14 10 Lohnabrechnung... 15 11 Lohnabrechnung... 16 12 Lohnabrechnung... 17 13 Lohnabrechnung... 18 14 Lohnabrechnung... 19 15 Lohnabrechnung... 20 16 Lohnabrechnung: Privatanteil Geschäftswagen... 21 17 Lohnabrechnung: Krankentaggeld... 22 18 Lohnabrechnung: EO-Entschädigung... 23 2015 Seite 3 von 24

2015 Seite 4 von 24

1 Ermittlung Sozialversicherungsabzüge Ermitteln Sie die monatlichen Abzüge für die drei nachfolgend aufgeführten Personen, Stand Januar 2013 (Grenz- und Koordinationswerte berücksichtigen): Person 1: Monatsgehalt CHF 8'500, Vollzeit Person 2: Monatsgehalt CHF 12'500, Vollzeit Person 3: Monatsgehalt CHF 1'200, 3 Tage pro Monat (auf 4 Wochen verteilt) Person 1 Person 2 Person 3 AHV/IV/EO: 5.15% ALV: 1.10% UVG / BU: 0.5% UVG / NBU: 1.2% BVG: 7% 2015 Seite 5 von 24

2 Ermittlung von BVG-Abzügen Ermitteln Sie die BVG-Abzüge unter Verwendung der Grenz- und Koordinationswerte, gültig ab 1. Januar 2013. 1. Ermitteln Sie den monatlichen Abzug (Jahresteiler: 12) bei einem Jahresgehalt von CHF 84 240. Der Abzugs-Satz für den AN beträgt total 8 Prozent. 2. Ermitteln Sie den monatlichen BVG-Abzug (Jahresteiler: 12) bei einem Jahresgehalt von CHF 50'000. Der Abzugs-Satz für den AN beträgt total 8 Prozent. 3. Ermitteln Sie den monatlichen BVG-Abzug (Jahresteiler: 12) bei einem Jahresgehalt von CHF 90'000. Der Abzugs-Satz für den AN beträgt total 8 Prozent. 2015 Seite 6 von 24

3 Gemischte Aufgaben Löhne / Sozialversicherungen 1. Ermitteln Sie sämtliche Abzüge für die Lohnabrechnung vom Januar 2013 von Joe Fräsi, Schlittenführer und weisen Sie das Gesamttotal des Abzugs als Totalzeile aus. Nebst den gesetzlichen Abzügen sind folgende Abzüge zu berücksichtigen: Jahreslohn: Abzüge: CHF 66 000, der Lohn wird in 12 Monatsraten ausbezahlt NBU Totalsatz 1.80%, der Arbeitgeber übernimmt 2/3 der Kosten PK AN-Anteil: 6.5%, Abzug für Krankentaggeldversicherung 1.3% Bezeichnung Ansatz % Basis Betrag 2. Erstellen Sie die Lohnabrechnung für Heidi Clever, Personalfachfrau und weisen Sie folgende Zwischentotale aus: Bruttolohn / Abzüge / Auszahlungsbetrag: Lohn: CHF 6 000, der Lohn wird 12 x ausbezahlt Abzüge: der NBU-Abzug beträgt 0,8%, der PK-Abzug beträgt 6,0% Heidi Clever hat keine Zusatzversicherungen (NBU/PK) Bezeichnung Ansatz % Basis Betrag 2015 Seite 7 von 24

Gemischte Aufgaben Löhne / Sozialversicherungen (Fortsetzung) 3. Ermitteln Sie die untenstehenden monatlichen Sozialversicherungsabzüge: Person 1: Pensum 100 % Jahreslohn 120 000 Lohn 12 x pro Jahr ALV-Abzug NBU-Abzug 0.6% PK-Abzug 4.5% Person 2: Pensum 80 % Jahreslohn 60 000 Lohn 12 x pro Jahr Person 3: Pensum 10 % Jahreslohn 9 600 Lohn 12 x pro Jahr Person 4: Pensum 100 % Jahreslohn 150 000 Lohn 12 x pro Jahr Zusatzfrage: Welche Relevanz hat das Pensum auf die Sozialversicherungen? 4. Sie haben einen jungen Assistenten eingestellt und ihm zugesagt, einen Nettolohn von 22 Franken auszuzahlen. Welchen Lohn müssen Sie bei der AHV/ALV deklarieren? 2015 Seite 8 von 24

4 Ermittlung Prorata -Lohn Ermitteln Sie jeweils den Prorata-Lohn in folgenden Ein- und Austrittfällen. In der Berechnungsvariante durchschnittliche Arbeitstage pro Jahr ist von 21.75 durchschnittlichen Arbeitstagen pro Monat auszugehen. Arbeitstage Kalendertage Ø Arbeitstage/Jahr Person 1: Monatslohn 4'000 Eintritt 15.10.2012 Person 2: Monatslohn 6 500 Eintritt 20.11.2012 Person 3: Monatslohn 5 500 Austritt 25.11.2012 Person 4: Monatslohn 8 200 Austritt 15.12.2012 2015 Seite 9 von 24

5 Ermittlung Stundenlohn Ermitteln Sie die Stundenlöhne (ohne Ferienzuschlag) für die folgenden 3 Personen Person 1 Person 2 Person 3 Monatslohn 4 000 4 900 6 000 13. Monatsgehalt Ja Nein Ja Ausweis 13. Gehalt direkt -- offen Stunden/Woche 40.0 41.5 42.5 Ermittlung Stundenlöhne: Berechnung: Resultat: Person 1 Person 2 Person 3 2015 Seite 10 von 24

6 Ermittlung Nettolohn Bruttolohn Ermitteln Sie jeweils den sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn. Bei der Berechnung soll jeweils der obligatorische Ferienzuschlag ermittelt und separat ausgewiesen werden. Auf die Ermittlung eines allfälligen Feiertagszuschlages soll hier verzichtet werden. Ebenso kann für diese Beispiele angenommen werden, dass die Personen weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Für die Berechnung der Sozialversicherungen soll auf den Stand Dezember 2013 abgestellt werden. Unter dem Nettolohn ist derjenige Betrag zu verstehen, der an die/den Arbeitnehmer/in ausbezahlt wird. Sozialversicherungspflichtiger Bruttolohn? Person 1: Nettolohn: 20 Franken Ferien: 5 Wochen Abzüge: AHV/IV/EO/ALV Person 2: Nettolohn 25 Franken Ferien: 4 Wochen Abzüge: AHV/IV/EO/ALV Person 2: Nettolohn 30 Franken Ferien: 5 Wochen Abzüge: AHV/IV/EO/ALV Quellensteuer 18 Prozent 2015 Seite 11 von 24

7 Lohnabrechnung: Einführungsaufgabe 1 Erstellen Sie die Lohnabrechnung gemäss folgenden Angaben: Monatslohn CHF 4 200.00 Beitrag Arbeitnehmer: NBU 0.90% Beitrag Arbeitnehmer: Krankentaggeld 0.60% Beitrag Arbeitnehmer: Pensionskasse CHF 55.00 Bezeichnung Ansatz Basis Betrag Bruttolohn Spesen / Auslagenersatz / Zulagen AHV/IV/EO 5.15% ALV 1.10% ALV Solidaritätsbeitrag 0.50% Total Abzüge Soz.-Vers. Total übrige Abzüge Auszahlung auf Konto Nr. 2015 Seite 12 von 24

8 Lohnabrechnung: Einführungsaufgabe 2 Erstellen Sie die Lohnabrechnung gemäss folgenden Angaben: Monatslohn CHF 11 300.00 Repräsentationsspesen CHF 500.00 Beitrag Arbeitnehmer: NBU 0.90% Beitrag Arbeitnehmer: Krankentaggeld 0.60% Beitrag Arbeitnehmer: Pensionskasse 8.00% Bezeichnung Ansatz Basis Betrag Bruttolohn Spesen / Auslagenersatz / Zulagen AHV/IV/EO 5.15% ALV 1.10% ALV Solidaritätsbeitrag 0.50% Total Abzüge Soz.-Vers. Total übrige Abzüge Auszahlung auf Konto Nr. 2015 Seite 13 von 24

9 Lohnabrechnung Fridolin Huber arbeitet in der Maschinenfabrik AG in Wohlen. Er verdient monatlich CHF 5'650.--. Im Januar 2011 erhält er eine Lohnnachzahlung von CHF 2'033.40 für bisher geleistete Arbeitsstunden. Er arbeitet im Schichtbetrieb 161,52 Stunden (Schichtzulage). Er wohnt in Bern und bekommt deshalb eine monatliche Wegentschädigung (Lohnbestandteil) von CHF 60.00. Die Prämie für die Pensionskasse beträgt (AN-Anteil) CHF 463.60, für das Krankentaggeld (AN-Anteil) CHF 6.20. Die Prämien für die Suva BU und NBU werden vom Arbeitgeber getragen. Schichtzulage pro Stunde: CHF 4.00 Erstellen Sie die Abrechnung für den Januar 2011: Bezeichnung Ansatz Basis Betrag Bruttolohn Spesen / Auslagenersatz / Zulagen AHV/IV/EO 5.15% ALV 1.10% ALV Solidaritätsbeitrag 0.50% Total Abzüge Soz.-Vers. Total übrige Abzüge Auszahlung auf Konto Nr. 2015 Seite 14 von 24

10 Lohnabrechnung Frau Esther Schnyder arbeitet aushilfsweise im Direktionssekretariat. Sie wird jeweils bei Ferienabwesenheiten und saisonalen Überlastungen der Direktionsassistentin aufgeboten und arbeitet ca. 60%. Sie ist 53 Jahre alt und käme gemäss Firmenreglement in den Genuss von 5 Ferienwochen. Ein 13. Monatslohn ist ebenfalls schriftlich vereinbart und wird monatlich abgegolten. Als Stundenlohn wurden CHF 30.00 plus Zuschläge mit ihr vereinbart. Im letzten Monat hat sie 102 Stunden gearbeitet. Der Pensionskassenabzug beträgt 6% (AN-Anteil) von der PK versicherten Jahreslohnsumme, für die Krankentaggeldversicherung ist ebenfalls ein Abzug von 0.70% zu berücksichtigen. Da Frau Schnyder wöchentlich mehr als 8 Stunden arbeitet, muss ihr eine NBU-Prämie von 1.47% in Abzug vorgenommen werden. Es wird keine spezielle Feiertagsentschädigung bezahlt. PK versicherter Jahreslohn = CHF 18'660.00 (effektiv abzurechnen) Der PK-Abzug ist pro Monat zu berechnen Erstellen Sie die Lohnabrechnung für Frau Schnyder: Bezeichnung Ansatz Basis Betrag Bruttolohn Spesen / Auslagenersatz / Zulagen AHV/IV/EO 5.15% ALV 1.10% ALV Solidaritätsbeitrag 0.50% Total Abzüge Soz.-Vers. Total übrige Abzüge Auszahlung auf Konto Nr. 2015 Seite 15 von 24

11 Lohnabrechnung Frau Hildegard Bucher, 27 Jahre alt, arbeitete bis zur Geburt ihres ersten Kindes als Sachbearbeiterin im Einkauf. Um den Anschluss im Berufsleben nicht ganz zu verpassen, möchte sie ein halbes Jahr später wieder Teilzeit arbeiten. In der Einkaufsabteilung kann sie während einem halben Tag pro Woche gewisse Arbeiten in der Datenerfassung erledigen. Im Januar 2011 arbeitet sie 20 Stunden. Vor ihrer Mutterschaft verdiente sie monatlich CHF 4'400.-- bei durchschnittlich 174 Stunden pro Monat. Den 13. Monatslohnanteil ist ihr gutzuschreiben. Gemäss Personalreglement der Firma Maschinenfabrik AG stehen ihr 6 Wochen Ferien pro Jahr zu. Es wird keine spezielle Feiertagsentschädigung bezahlt. Der Krankentaggeldabzug beträgt 0.7% Der NBU-Satz beträgt für die Firma Maschinenfabrik AG 1.40% Erstellen Sie die Lohnabrechnung für Frau Bucher für den Januar 2011. Bezeichnung Ansatz Basis Betrag Bruttolohn Spesen / Auslagenersatz / Zulagen AHV/IV/EO 5.15% ALV 1.10% ALV Solidaritätsbeitrag 0.50% Total Abzüge Soz.-Vers. Total übrige Abzüge Auszahlung auf Konto Nr. 2015 Seite 16 von 24

12 Lohnabrechnung Herr Adrian Holzgang ist als Schreiner/Innenausbauzeichner im Monatslohn angestellt. Er ist im Planungsbüro tätig und betreut selbständig Kundenprojekte. Für Kundenbesuche benutzt er sein Privatauto, wofür er Kilometerentschädigung erhält. Für Auslagen im Zusammenhang mit seiner Arbeit erstellt er monatlich eine Spesenabrechnung, welche im Folgemonat mit dem Lohn vergütet wird. Er ist 32 Jahre, verheiratet und Vater von 2 Kindern (5 und 1 ½ Jahre) und wohnt in der Stadt Luzern. Sein Arbeitsort ist in Zofingen (Kanton AG). Sein Jahresgehalt beträgt CHF 63'700.--. In der Firma Möbel Castelli wird der Monatslohn 13 x ausbezahlt, wobei der 13. Monatslohn in zwei Raten jeweils per 30. Juni und 31. Dezember ausbezahlt wird. Informationen: Arbeitsstunden 42/Woche Die Kinderzulagen betragen CHF 150.-- je Kind (bis 16. Altersjahr) NBU 1.8%, wird dem Arbeitnehmer voll belastet KTG 2.4% AG + AN wovon der Arbeitgeber 1.4% übernimmt Pensionskasse 14% AG + AN gemäss PK-Reglement (also je zur Hälfte) Der Koordinationsabzug PK ist zu berücksichtigen Kilometerentschädigung CHF --.60 Kundenbesuche Zürich, Holderbank und in Oftringen Total km 420. Spesen gemäss Beleg CHF 230.50 Erstellen Sie die Lohnabrechnung für Herrn Holzgang für Juni 2011. Bezeichnung Ansatz Basis Betrag Bruttolohn Spesen / Auslagenersatz / Zulagen AHV/IV/EO 5.15% ALV 1.10% Total Abzüge Soz.-Vers. Total übrige Abzüge Auszahlung auf Konto Nr. 2015 Seite 17 von 24

13 Lohnabrechnung Frau Petra Meier arbeitet seit 1. April 1989 bei der Werbeagentur Koch in Ebikon als Grafikerin in einem 80% Pensum. (Lohn bei 100% = CHF 5'500.00 x 13) Zusätzlich zum Lohn erhält Sie eine fixe Wegentschädigung von CHF 200.00 monatlich (12 x zahlbar). Im Februar 2011 nimmt Frau Huber den ganzen Monat unbezahlten Urlaub. Es wird dort vereinbart, dass der Pensionskassen-Abzug (MA-Anteil) nachbelastet wird und mit der Auszahlung 13. Monatslohn verrechnet wird. Nach dem Urlaub wird Frau Huber per 1. April 2011 zur Leiterin des Grafik-Teams befördert. Ab diesem Zeitpunkt arbeitet Sie 100 %! Sie erhält eine Lohnerhöhung von CHF 300.00 (bei 100%) sowie zusätzlich eine Funktionszulage von CHF 500.00 pro Monat (12 x zahlbar). Da Frau Huber vom Team nicht akzeptiert wird, kündigt Sie am 19. August 2011 das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist. Das Ferienguthaben wird komplett bezogen. Per Austritt sind noch 45 h Gleitzeitsaldo zu bezahlen (mit 25 % Zuschlag vom letzten Lohn, jedoch keine Ferien- und Feiertagsentschädigung und nicht 13. Monatspflichtig). Weitere Informationen: PK-Abzug fix pro Monat CHF 387.50 NBU-Beitrag 1.34% BU-Beitrag 0.25% Erstellen Sie die Schlussabrechnung. KK-Taggeld Monatsfaktor zu Lasten AG 173.5 Std. Bezeichnung Ansatz Basis Betrag Bruttolohn Spesen / Auslagenersatz / Zulagen AHV/IV/EO 5.15% ALV 1.10% Total Abzüge Soz.-Vers. Total übrige Abzüge Auszahlung auf Konto Nr. 2015 Seite 18 von 24

14 Lohnabrechnung Herr Hans Muster, geboren am 7. März 1970 arbeitet als Leiter Produktion bei der Firma Print AG, Bahnhofstrasse, 6330 Cham. Sein Monatsgehalt beträgt CHF 10'000 pro Monat. Die Firma bezahlt einen 13. Monatslohn jeweils im Dezember. Weitere Informationen: PK-Abzug fix pro Monat CHF 728.50 NBU-Beitrag 1.20% BU-Beitrag 0.25% KK-Taggeld zu Lasten AG Erstellen Sie die Lohnabrechnung für den Dezember. Bezeichnung Ansatz Basis Betrag Bruttolohn Spesen / Auslagenersatz / Zulagen AHV/IV/EO 5.15% ALV 1.10% ALV Solidaritätsbeitrag 0.50% Total Abzüge Soz.-Vers. Total übrige Abzüge Auszahlung auf Konto Nr. 2015 Seite 19 von 24

15 Lohnabrechnung Erstellen Sie die Lohnabrechnung für: Monika Dreifuss, Buchhalterin Firma Maxima AG, Schaffhausen, Bachstrasse 2, 8200 Schaffhausen 1 Kind (die Mitarbeiterin erhält die Kinderzulage) Jahressalär: CHF 95'000 Repräsentationsspesen als Auslagenersatz: CHF 500.00 pro Monat Weitere Informationen: NBU 0.80%, wovon der AG die Hälfte bezahlt KK-Taggeld 2%, wovon der AG die Hälfte bezahlt (bis zu einem Jahressalär von 200'000) BVG Obligatorium einheitliche Beiträge 14%, wovon der AG die Hälfte bezahlt BVG Überobligatorium (Sparbeiträge 9%, 1/3 AN, 2/3 AG) 12 Monatslöhne Kinderzulage kantonal plus des Unternehmens CHF 260 Bezeichnung Ansatz Basis Betrag Bruttolohn Spesen / Auslagenersatz / Zulagen AHV/IV/EO 5.15% ALV 1.10% ALV Solidaritätsbeitrag 0.50% Total Abzüge Soz.-Vers. Total übrige Abzüge Auszahlung auf Konto Nr. 2015 Seite 20 von 24

16 Lohnabrechnung: Privatanteil Geschäftswagen Erstellen Sie die Lohnabrechnung gemäss folgenden Angaben: Monatslohn CHF 12 800.00 Steuerlicher Privatanteil Geschäftswagen CHF 400.00 Effektive Belastung Privatanteil G CHF 0.00 PK-Beitrag AN 18.00% NBU-Beitrag AN 0.60% Anzahl Monate 12 Bezeichnung Ansatz Basis Betrag Bruttolohn Spesen / Auslagenersatz / Zulagen AHV/IV/EO 5.15% ALV 1.10% ALV Solidaritätsbeitrag 0.50% Total Abzüge Soz.-Vers. Total übrige Abzüge Auszahlung auf Konto Nr. 2015 Seite 21 von 24

17 Lohnabrechnung: Krankentaggeld Erstellen Sie die Lohnabrechnung gemäss folgenden Angaben: Monatslohn CHF 2 080.00 (davon) Krankentaggeld CHF 1 500.00 SUVA-Beitrag AN 1.50% PK-Beitrag AN CHF 397.30 Bezeichnung Ansatz Basis Betrag Bruttolohn Spesen / Auslagenersatz / Zulagen AHV/IV/EO 5.15% ALV 1.10% ALV Solidaritätsbeitrag 0.50% Total Abzüge Soz.-Vers. Total übrige Abzüge Auszahlung auf Konto Nr. 2015 Seite 22 von 24

18 Lohnabrechnung: EO-Entschädigung Erstellen Sie die Lohnabrechnung gemäss folgenden Angaben: Monatslohn CHF 5 200.00 (davon) Krankentaggeld CHF 2 000.00 SUVA-Beitrag AN 1.50% PK-Beitrag AN CHF 496.60 Bezeichnung Ansatz Basis Betrag Bruttolohn Spesen / Auslagenersatz / Zulagen AHV/IV/EO 5.15% ALV 1.10% ALV Solidaritätsbeitrag 0.50% Total Abzüge Soz.-Vers. Total übrige Abzüge Auszahlung auf Konto Nr. 2015 Seite 23 von 24

2015 Seite 24 von 24