Deutscher Bundestag Drucksache 17/13886 17. Wahlperiode 11. 06. 2013 Antrag der Abgeordneten Ulrich Kelber, Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Groneberg, Astrid Klug, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Mechthild Rawert, Kerstin Tack, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Die digitale Welt verbraucherfreundlich gestalten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DieDigitalisierungbringtVeränderungenfürVerbraucherinnenundVerbrauchermitsich,dieEingangindieweitereverbraucherpolitischeDiskussion findenmüssen.dasinternetglobalisiertverbraucherverhalten.dermarktist vielfältiger,aberauchunüberschaubarerundintransparenter,dierechtlichen undtechnischenhintergründesowiederkonsumalltagsindkomplexergeworden.vieleverbraucherinnenundverbraucherfindensichimtarifdschungel und im Kleingedruckten nicht zurecht. EinerseitsgiltesdietechnischenErrungenschaftenzunutzen,andererseits müssendieinteressenderverbraucherinnenundverbrauchergewahrtwerden.dieschutzwürdigkeitvonverbraucherinnenundverbrauchernmuss unter zwei Maßgaben besondere Beachtung finden: VerbraucherinnenundVerbraucher,dieübervernetzteEndgeräteinteragieren,habenkeinpersönlichesGegenüber,dessenAktionenundReaktionen sie einschätzen und bewerten können. DasKenntnisniveauunddieUmgangserfahrenheitmitneuenMediensind unterverbraucherinnenundverbrauchernunterschiedlichausgeprägt. DasjeweiligeSchutzniveaumusssoangesiedeltsein,dassesalleVerbraucherinnen und Verbraucher erfasst. ModerneVerbraucherpolitikmusssichinderdigitalenwieauchinderanalogenWeltandentatsächlichenBedürfnissenderVerbraucherinnenundVerbraucherorientieren.AktuelleempirischeStudienzumVerbraucherverhalten,GutachtenundStellungnahmendesWissenschaftlichenBeirats Verbraucher-undErnährungspolitikbeimBundesministeriumfürErnährung, LandwirtschaftundVerbraucherschutz (BMELV)sowieaktuelleArbeiten undpositionendeseuropäischenparlamentszumthema vulnerableconsumers bieteneinegutegrundlagefüreinmodernesverbraucherleitbild, nachdemes die VerbraucherinnenundVerbraucheroder den Entscheidungstypnichtgibt.JedeVerbraucherinundjederVerbraucherhatbesondere Kenntnisse.WährendeineVerbraucherinErnährungsexpertinist,isteinanderer Verbraucher Computerspezialist.
Drucksache 17/13886 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerDeutscheBundestaggehtdahervoneinemdifferenziertenVerbraucherleitbildaus,wonachsichVerbraucherinnenundVerbrauchergrobindreiKategorien einordnen lassen: den verletzlichen Verbraucher,dermitderAngebotsvielfaltund -unübersichtlichkeitüberfordert ist, den vertrauenden Verbraucher,derausverschiedenstenGründen (z.b. Zeitmangel,Bequemlichkeito.Ä.)aufdieSicherheitderProdukteunddie Seriosität des Angebots vertraut, sowie den verantwortungsvollen Verbraucher,dersichvoreinerEntscheidung informiert und bewusst auswählt. UmdenverschiedenenVerbrauchertypengerechtzuwerden,mussesZielder Marktgestaltungwerden,dassgesunderMenschenverstandausreichendist, umbewussteentscheidungenzutreffen.verbraucherbezogeneforschungist hierfür unerlässlich. 2.InformationspflichtensindausverbraucherpolitischerPerspektivenurdann sinnvoll,wenndieinformationenauchsogestaltetsind,dasssieeinenmehrwertfürverbraucherinnenundverbraucherbieten.dernutzenfürdieverbraucherinnenundverbraucherwirdderzeitnichtausreichendevaluiert.verbraucherinnenundverbrauchersollendierichtigeinformationzumrichtigen ZeitpunktineinerfürsieverständlichenWeiseerhalten.Siemussverfügbar sein,wennsiewirklichbenötigtwirdundauchimkontextderdigitalenwelt sobeispielsweisebeiderdarstellungsformaufmobilenendgerätenmit ihren vergleichsweise kleinen Displays zweckdienlich sein. 3.ObdiedigitaleGesellschafteineoffene,demokratische,kreative,verbraucherfreundlichesowieeineinnovativeundwirtschaftlicherfolgreichesein kann,entscheidetsichnichtzuletztdaran,obesgelingt,dasinternetoffen unddiskriminierungsfreizuhalten.grundlagehierfürist,dassallebürgerinnenundbürger,alleverbraucherinnenundverbraucherzugangzuschnelleminternethabensowieeinegesetzlichverankertenetzneutralität.der gleichberechtigtetransportvondatenundderdiskriminierungsfreiezugang zumnetzundzudesseninhaltensindfüroptimaleteilhabeundniedrige Marktzugangsschwellenkonstitutiv.DieDiskriminierungsfreiheitderInfrastrukturenundInhaltebildendieGrundlagefüreinfreiesundinnovationsfreundliches Internet. 4.AufgabemodernerVerbraucherpolitikistes,dieGrundrechtederVerbraucherinnenundVerbraucher,insbesonderedasGrundrechtaufinformationelle SelbstbestimmungunddasGrundrechtaufGewährleistungderVertraulichkeitundIntegritätinformationstechnischerSysteme,auchinderdigitalen Gesellschaftzuwahren.JedermussauchinderdigitalenWeltdasRechthaben,selbstzuentscheiden,waserwannmitseinenpersonenbezogenenDaten machtundwiediesedatenverarbeitetwerden.dasgrundrechtaufinformationelleselbstbestimmungmusszurgeltungkommen.auchdasimmer mehranbedeutunggewinnendegrundrechtaufgewährleistungdervertraulichkeitundintegritätinformationstechnischersysteme dasit-grundrecht dientdempersönlichkeitsschutzderverbraucherinnenundverbraucher. MaßnahmendesDatenschutzesundderDatensicherheitsindbesonders wichtigemittelundergänzensichgegenseitig,umdenschutzdiesergrundrechtezugewährleisten.hohedatenschutzstandardssindmehrdennjenotwendig,insbesondereweilverbraucherinnenundverbraucherimmermehr digitaletechniknutzenundsomitimmermehrdigitalespurenhinterlassen, aberaufgrundderimmerkomplexerensystememeistnichtinderlagesind, ausreichendeselbstschutzmaßnahmenzuergreifen.hohedatenschutz-und DatensicherheitsstandardsschaffendasnötigeabstrakteVertrauenindiese TechnikenundermöglichenerstdadurchallenVerbraucherinnenundVer-
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13886 brauchernunabhängigvondeneigenenkenntnissenundfähigkeiteneinen unbefangenenumgangmitdenneuentechnikenundmöglichkeiten.hohe Datenschutz-undDatensicherheitsstandardstragenaufdieseWeiseauch dazubei,dassalleverbraucherinnenundverbraucherunabhängigvonihren technischen Kenntnissen an den neuen Entwicklungen teilhaben können. 5.DieAnforderungenaneinenwirksamenDatenschutzhabensichdurchdie zunehmendenutzungdigitalertechnikenverändert.datenschutz undsomitderschutzderinformationellenselbstbestimmungderverbraucherinnen undverbraucher lässtsichnichtmehralleindadurchgewährleisten,dass aufproblematischesachverhalteimeinzelfallgesetzgeberischreagiertwird. EssindnichtmehrnurDatenhandel,dieDatensammelwutdesStaatesoder einzelnerunternehmen,illegalegeschäftspraktikenoderineinzelnentechnikenliegendefunktionalebesonderheiten,diediesouveränitätderverbraucherinnenundverbraucherüberihredatengefährden.ausderrasantenentwicklungneuertechniken,derglobalisierungvondatenverarbeitungund dervernetzungsämtlicherlebensbereichesowiederverknüpfungvonalltagsgegenständenmitdeminternetergebensichvielmehrauchstrukturelle RisikenfürdieGrundrechtederBetroffenen.DieseEntwicklungwirdinden kommenden Jahren zunehmen. Profilbildung daserfassenvonverhaltenundpersönlichkeitsmerkmalen zurberechnungvonvorliebenoderwahrscheinlichkeiten istinvielen BereichenderdigitalisiertenGesellschaftbereitsRealität.AufProfilbildung basierendedienstekönnennützlichehelferimalltagseinundverbraucherinnenundverbrauchermitgewünschteninformationenversorgen.aufder anderenseitewerdenpersonenbezogenedatenineinemumfangundin einervielfaltgesammeltundausgewertet,dienichtvonallenverbraucherinnenundverbraucherngewollteeinblickeinwesentlicheteilederlebensgestaltungodergaraussagekräftigebilderderpersönlichkeitermöglichen. NebeneinerverbessertenAufklärungderVerbraucherinnenundVerbraucher überdienotwendigkeitunddiemöglichkeitendesselbstdatenschutzes,bedarfesallgemeingültigerregelungen,unterwelchenvoraussetzungenprofilbildung erlaubt sein soll. NeueTrends,wiedieunterdemStichwort BigData bekanntentechnologienzurverknüpfungundauswertungunstrukturierterdatenmengenaus verschiedenstenquellen teilsinechtzeit,stellendendatenschutzvorherausforderungen.big-data-technologienbietenchancen.siekönnenetwa imgesundheitsbereich,derenergieversorgungoderinderverkehrsplanung wertvolleerkenntnisseliefern.esgilt,dengesellschaftlichennutzenderdatenverarbeitungvonbig-data-technologienmitdemprinzipderinformationellenselbstbestimmungzuvereinen.datenschutzisteingrundlegendes Freiheitsrecht.Jedeundjedermussselbstentscheidenkönnen,wiemitihren/ seinendatenumgegangenwird.daherkommtdemdatenschutzdurchtechnikeinegrundlegendebedeutungzu:anonymisierungundpseudonymisierungkönneneinenwichtigenbeitragdazuleisten,datenanalysenmitden ZielenunddenhohenAnforderungendesDatenschutzesvereinbarzumachen.DieseVereinbarkeitergibtsichallerdingsnichtvonalleine siemuss aktivpolitischgestaltetwerden.vordiesemhintergrundmüssenklaregesetzlicheregelungenbereitsbeimerhebenvonpersonenbezogenendaten ansetzen und nicht erst bei deren Nutzung. Esmusssichergestelltwerden,dassderunbestreitbareNutzen,denz.B.Big- Data-AnwendungenfürdieGesellschaftbringenkönnen,nichtzugläsernen VerbraucherinnenundVerbrauchernführt.DeranonymenGestaltungvonauf ProfilbildungbasierendenGeschäftsmodellenundderFörderungentsprechenderTechnikenkommtdabeibesondereBedeutungzu.Anonymisierung undpseudonymisierungkönnenabernurdortgreifen,woaufgrundderer-
Drucksache 17/13886 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode hobenenundverknüpftendatenein singleout,alsodieeindeutigeidentifizierung einer einzelnen Person, nicht möglich ist. EröffnenVerbraucherinnenundVerbraucherbeispielsweiseeinenAccount beieinemsozialennetzwerkodernehmensieeinneuerworbenessmartphoneinbetrieb,somüssensiesichdurchteilssehrumständlicheundbreit gefächerteeinstellungsebenenkämpfen,bissieüberhauptwissen,welche Datenöffentlichzugänglichsind,obDateninderCloudgespeichertwerden oderwelchediensteaufdiegps-funktionoderdasadressbuchihrestelefonszugreifen.dievoreinstellungensindhierinderregelebensodatenschutzunfreundlichwieundurchsichtig.damitverbraucherinnenundverbraucherbeidernutzungneuertechnikenoderdienstezujederzeitvolle Kontrolledarüberhaben,welcheDatenerhoben,verarbeitetoderveröffentlichtwerden,mussderGrundsatz Privacybydefault gesetzlichverankert werden.damitwärenallediensteoderendgeräteverpflichtend,sodatenschutzfreundlichwiemöglichvoreinzustellen.esmussdenverbraucherinnenundverbrauchernüberlassenbleiben,unddurcheinfachebzw.plakative Benutzerführungauchfaktischmöglichsein,AppsoderDienstendenZugriff aufeinzelnedatenzugewährenodereinzelnedatenzurspeicherunginder Cloud freizugeben. EbensoistbeiderEntwicklungeinerneuenTechnikeinpräventiverAnsatz erforderlich.router,intelligentestromzählerodersmartphonesaberauch DienstleistungenimInternetwieSuchmaschinenführenzumassenweiser VerarbeitungpersonenbezogenerDaten.Esistwederzielführendnochökonomischsinnvoll,wennDatenschutzproblemeerstbeiderVerwendungbeobachtetwerdenunddurchnachträglicheÄnderungenoderNachrüstungenauf diesereagiertwird.zumeinenhatdiepersönlichkeitsrelevantedatenverarbeitungdannbereitsstattgefunden,zumanderenkönnennachträglichekorrekturensehrzeit-undkostenintensivsein.nützlichisteinkonzept,dasbereitsbeiderherstellungvonendgerätenoderderprogrammierungvon AnwendungenansetztunddenDatenschutzüberdengesamtenLebenszyklus einertechnologiehinweg vonderherstellungüberdienutzungbishinzur Entsorgung vonvornhereinmitdenkt.dergrundsatz PrivacybyDesign muss gesetzlich geregelt werden. InderdigitalenWeltwerdenzunehmendunterschiedlicheDienstemiteinanderverknüpft.GleichzeitiggehtderTrendzuintegriertenSystemen,beiden Hardware,SoftwareundDienstezueinheitlichenintegriertenSystemenverbundenwerden,diegegenüberKonkurrenzproduktenabgeschottetundinkompatibelsind.ApplehatmiteinemsolchengeschlossenenSystemdenAnfanggemacht.ZurzeitwirdanderMarktreifeweiterer,mitbestimmter HardwareundGerätenverknüpfterintegrierterDienstleistungengearbeitet. AlsBeispielseien connectedcar oder connectedhome bzw. smart home genannt.derausbauvonclouddienstenunddieeinführungvon IPV6werdendieseEntwicklungweiterbeschleunigen.HatderBenutzersich indiesendiensten eingerichtet,sogehtbeimwechseldesanbieters,des Geräte-oderFahrzeugherstellerseventuelleinmehroderwenigergroßerTeil seinerdatenunddamit Lebenseinrichtung verloren.esentstündeeineart digitaleleibeigenschaft.darumistesnichtnurausgründendesverbraucherschutzes,sondernauchzuraufrechterhaltungdeswettbewerbsundder Wettbewerbsgleichheit,notwendig,dasRechtaufTransportabilitäteigener DatengesetzlichzuverankernundeinheitlicheStandardsfürdenDatenaustausch und den Ex- und Import von Daten zu definieren. 6.FinanztransaktionenfindenimmerhäufigerüberdigitaleInfrastrukturen statt.diesnichtnurimbereichdesonlinebankingundderonlinebezahldienste,sondernauchbeimalltäglicheneinkaufenimgeschäft.wennverbraucherinnenundverbraucheranderkassemitihrerkreditkarteoderper
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13886 Lastschrifteinzugsverfahrenbezahlen,findeninternetbasierteDatenverarbeitungenstatt.ErsteTechnikendesmobilenBezahlensviaSmartphonestecken bereitsindenstartlöchern.sowohlinternetzahlungsdienstealsauchtechnikenfürmobilesbezahlenmüssensogestaltetwerden,dassverbraucherinnen undverbraucherkeineangstvorbetrugimzahlungsverkehrodermissbrauchihrerzahlungsdatenhabenmüssen.dererfolgvononline-undmobile-payment-dienstenhängtentscheidendvomvertrauenderverbraucherinnen und Verbraucher in die neuen Techniken und Möglichkeiten ab. BeiderNutzungvonOnlinebankingundOnlinebezahlsystemenmüssenVerbraucherinnenundVerbraucherdaraufvertrauenkönnen,dasssieundihr VermögenvorunberechtigtemZugriffgeschütztsind.BevoreineZahlung onlineveranlasstwerdenkann,mussdurchstarkeauthentifizierungsmechanismen die Berechtigung des Nutzers oder der Nutzerin sichergestellt sein. DerzeitgehtderTrendimInternetdahin,dasssowohlHändleralsauchVerbraucherinnenundVerbraucherbeimselbenZahlungsdienstleisterangemeldetseinmüssen.Diesführtnichtnurdazu,dassVerbraucherinnenundVerbrauchergezwungenwerden,ihreKontodatenbeietlichenDienstenzu hinterlegenundhändlerüberetlichedieserdienstezahlungenabzuwickeln, esschränktzudemauchdenwettbewerbunterdenzahlungsdienstleistern ein.verbraucherinnenundverbrauchersolltenihrenzahlungsdienstleister freiwählenkönnen.wennsiesichbeieinervielzahlvonzahlungsdienstleisternregistrierenmüssten,gehtihnendernotwendigeüberblickübererfolgte Transaktionenundggf.auchmissbräuchlicheAbbuchungenabhanden.Neue OnlinebezahlformensolltendaheraufstandardisiertenVerfahrenaufsetzen, sodassverbraucherinnenundverbraucherggf.einenanderenzahlungsdienstleisteralsdendeshändlersnutzenkönnen.nurdurcheinefreiewahl deszahlungsdienstleisterskanndauerhafteinfunktionierenderpreis-und Leistungswettbewerb ermöglicht werden. AuchMobiltelefonesindfastständigonlineerreichbarunddadurchbesondersangreifbar.Sicherheitssoftwarehatsich,andersalsbeimPC,nochnicht durchgesetzt.sokannschad-oderspionagesoftwarebeispielsweiseüber AppsoderUpdatesandererAnwendungenindasSmartphonegelangen. AuchwirdesdurchdieimmermehrwerdendenAnwendungen,diezuMarketingzweckenZugriffaufDatenverlangen,angreifbar.AlleBezahlformen desonlineundmobilepaymentserforderndahersicherheitssystemeauf hohemniveauuntergewährleistungdernutzbarkeit.anbietersolltenit- SicherheitstärkerindenProduktenimplementieren.DieskannübergesetzlicheAnreizewiebeispielsweisedurchProdukthaftungsregelungenodereine Beweislastregelung befördert werden. 7.DiedigitaleWeltzeichnetsichdadurchaus,dassdertechnologischeFortschrittständigneueMarktsegmenteund-teilnehmerhervorbringt.Zudem bietetderdigitalemarktimvergleichzuanderenmärktenvielescheinbar kostenfreie Angebote,wasihndeutlichvonanderenMärktenunterscheidet.VerbraucherinnenundVerbraucherhabenesschwer,seriösevonunseriösenAngebotenzuunterscheiden.AnalogeStrukturenundZuständigkeiten verhinderninderregelsowohleineumfassendezivilgesellschaftliche MarktbeobachtungwieauchstaatlicheMarktmissbrauchsaufsicht.WirbrauchendahereinenMarktwächterinderdigitalenWelt,derdieMarktstrukturen beobachtet,beschwerdenvonverbraucherinnenundverbrauchernsammelt undsystematischauswertet,missständeandiezuständigenaufsichtsbehördenmeldetundimzweifelauchdierechtederverbraucherinnenundverbraucherdurchsetzt.darüberhinaussollerinderverbraucherbildungaktiv sein.dermarktwächterdigitaleweltsollnichtnurkonkretebeschwerden aufnehmen,bündelnundüberprüfen,obeinesystematischebenachteiligung derverbraucherinnenundverbrauchervorliegt,sondernauchallgemeine
Drucksache 17/13886 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode GeschäftsbedingungensowieverbraucherschützendeVorschriften (bspw. Button-Lösung)imOnlinehandelkontrollieren.DieÜberwachungderdatenschutzrechtlichenVorschriftensowiedesUmgangsmitDatenimdigitalen BereichvonderOnlineplattformbishinzuPraktikeninLadengeschäften bspw.mitrfidchips,gehörenebensozuseinenaufgaben.ersammeltverbraucherbeschwerden und wertet diese systematisch aus. 8.UnterdemMotto Vergütenstattverbieten vereinensichdieimdigitalen ZeitalterscheinbargegensätzlichenNotwendigkeiten.Auchimdigitalen ZeitaltermussdenKultur-undKreativschaffendenausderVerwertunggeistigenEigentumseineangemesseneVergütungerwachsen.Aufderanderen SeitemussdierealeNutzungdesNetzeszurlegalenNutzungwerden.Hierzu müssenmoderne fürurheberinnenundurhebersowienutzerinnenund Nutzergleichermaßenattraktive OnlineangeboteundGeschäftsmodellefür dasinternetetabliertunddertrendzurnutzunglegaleronlineangeboteunterstützt werden. Eine Kulturflatrate lehnt die Fraktion der SPD ab. EsbedarfneuerGeschäftsmodelleundVermarktungsstrategien,diesowohl dierechtederurheberinnenundurheberwahrenalsauchdiedigitalen RealitätenundGewohnheitenderVerbraucherinnenundVerbraucherberücksichtigen.DiederzeitigeSituation,inderVerbraucherinnenundVerbraucher aufgrundverändertergesellschaftlicherrahmenbedingungenmitdemurheberrechtinkonfliktgeraten,istgenausowenighaltbar,wiedarausresultierendeeinnahmeverlustederurheberinnenundurheber.dieseneuengeschäftsmodelleundvermarktungsstrategiensollensowohldenurheberinnen undurhebernundverwerterinnenundverwerternvonrechtendienenals auchzugleicheineeinfacheundverbraucherfreundlichelegalenutzunggeschützterinhalteermöglichen,wasauchdennutzerinnenundnutzerndie nötigerechtssicherheitbietet.dieentwicklunglegalerkommerziellergeschäftsmodelle sollte daher unterstützt und vorangetrieben werden. AusSichtderVerbraucherinnenundVerbraucherbleibtunklar,warumdigitaleWerkexemplareimGegensatzzuDatenträgernnichtweiterverkauft werdendürfen.dereuropäischegerichtshofhat2012ineinemvorabentscheidungsverfahren (Az.:C-128/11)entschieden,dassSoftwarehersteller denweiterverkauf gebrauchter Lizenzennichtuntersagendürfen,wenn derkäuferdieseperdownloaderworbenhatundihmdabeieinzeitlichunbegrenztesnutzungsrechteingeräumtwurde.körperlichekopienaufcds undähnlichendatenträgernseieninsofernausdeminternetheruntergeladenenprogrammkopiengleichzustellen.allerdingsmüssedererwerberbeim WeiterverkaufdieKopievonseinemeigenenRechnerlöschen.Esistzuprüfen,obundinwieferndieGrundsätzedieserEntscheidungzuUsedSoftauch aufdenbereichdeshandelsmitdigitalenmediengütern (beispielsweise Filme, Musik, ebooks) übertragen werden können. DieRegelungenzurPrivatkopiehabensichimGrundsatzbewährt.Sietragen erheblichzumrechtsfriedenbei,auchwenndierechtsanwendunginder Praxiskompliziertist.EineweitereBeschränkungderZulässigkeitderPrivatkopiewärekontraproduktivundistinderPraxisnichtdurchsetzbar.Sie darfauch imrahmendesrechtlicherlaubten nichtdurchnutzungsbedingungen und Lizenzvereinbarungen eingeschränkt werden. EinweiteresdrängendesHandlungsfeldistdiemassenhafteAbmahnungvon PrivatenaufGrundvonUrheberrechtsverstößenimInternet.FamilienwerdenmitüberzogenenGebührenvondurchschnittlich700bis800Euro,mitunterauchdeutlichdarüber,belastet,wenneinKindeinenSonginsInternet gestellthatodereindritterübereinenvermeintlichnichtausreichendgesicherteninternetanschlussunbefugtdateienhochgeladenhat.ausderabmahnunggegenüberprivatendarfkein Geschäft werden.deshalbmüssen
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13886 dieabmahnkostenbeiurheberrechtsverstößenimprivatenbereichwirksam begrenzt werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.verbraucherbezogeneForschungzustärkenundauszubauen,mitdemZiel, anhandvonvalidenerkenntnisse etwaderverhaltensökonomieoderzu Marktstrukturen durchverbraucherpolitischemaßnahmendenmarktsozu gestalten,dassauchverletzlicheundvertrauendeverbraucherinnenundverbraucher nicht benachteiligt oder überfordert werden; 2.einVerbraucherpanelalsjährlicheundrepräsentativeVerbrauchererhebung einzurichten; 3.einenVerbrauchercheckimRahmenvonGesetzgebungsverfahreneinzuführen,beidemdieAuswirkungenvongesetzlichenRegelungenaufVerbraucherinnenundVerbraucherinderanalogenwieauchdigitalenWeltbeleuchtet werden; 4.MaßnahmenzurVerbesserungderQualitätvonVerbraucherinformationenzu ergreifen. Insbesondere sollen a)dienotwendigenundwesentlicheninformationen aberauchdieerforderlichenrechtsverbindlicheneinwilligungserklärungen demgenutzten Medium angemessen gestaltet und verständlich sein; b)verbraucherinformationendahingehendgeprüftwerden,obeineinformationfürdenangestrebtenzweckdasrichtigemittelistbzw.obessichum einenbereichhandelt,indemeineinformationdenverbraucherinnenund VerbraucherndieWahlfreiheiterleichtertundsomiteinenMehrwertbietet odereherumeinenbereichindemverbraucherinnenundverbraucher schutzbedürftig sind und daher andere Instrumente zielführender wären; c)verbraucherinformationendahingehendgeprüftwerden,obsieverfügbar sind, wenn sie wirklich benötigt werden; d)verbraucherinformationendahingehendgeprüftwerden,obsiefürdieunterschiedlichen Verbrauchergruppen verständlich sind; 5.einRechtaufschnellesInternetfüralleübereineUniversaldienstverpflichtung gesetzlich abzusichern; 6. Netzneutralität gesetzlich zu verankern; 7.indenVerhandlungenimEuropäischenRatübereineEuropäischeDatenschutz-GrundverordnunghoheDatenschutzstandardsdurchzusetzen,damit diepersönlichkeitsrechtederverbraucherinnenundverbrauchergewahrt bleiben,insbesondere (zurdatenschutz-grundverordnungsieheauchantrag der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/11144), dassogenanntemarktortprinzipzuverankern,damitbeiderverarbeitung vondateneuropäischerverbraucherinnenundverbraucheraucheuropäisches Datenschutzrecht gilt; amverbotmiterlaubnisvorbehaltundameinwilligungsvorbehaltfestzuhaltenundbegleitendmöglichkeitenzuentwickeln,dieeinwilligungim HinblickaufdiedigitaleWeltfürdatenverarbeitendeStellenundVerbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen praktikabler zu machen; diebegriffeprofiling,anonymisierung,pseudonymisierungsowiedatenübertragung zu definieren;
Drucksache 17/13886 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DatenschutzdurchTechnikunddamitdieMöglichkeitenderAnonymisierungundPseudonymisierungzufördern,mitdemZiel,dasErheben vonpersonenbezogenendatensoweitmöglichvonvornhereinzuvermeiden bzw. zu begrenzen; diezielvorgabendesdatenschutzes Datensparsamkeit,DatenvermeidungunddieZweckbindungjeglichenUmgangsmitDaten stärkerzur Geltung zu bringen; mitdengrundsätzen Privacybydefault und PrivacybyDesign einen präventiven Ansatz des Datenschutzes zu etablieren; RegelungenzuProfilbildungzuetablieren,diebereitsbeiderErhebung derdatenansetzenunddiesouveränitätderbetroffenenüberihredaten berücksichtigen; denrechtlichenrahmenzusetzen,damitgutausgestattete,starkeund unabhängigeaufsichtsbehördeneinekonsistenteanwendungdesdatenschutzrechts in ganz Europa gewährleisten können; durchspürbarhohestrafenundbußgelderfinanzielleanreizezusetzen, wirksamedatenschutz-unddatensicherheitsstandardsinunternehmen zu implementieren; einrechtaufdatentransportabilitätfestzuschreiben,dasinkeinerhinsichteingeschränktwerdendarf,undregelungenzurdefinitionvon einheitlichen Standards dafür zu treffen; 8.standardisierteVerfahrenfürOnlinebezahlmodellezufördern,sodassVerbraucherinnenundVerbraucherdenZahlungsdienstleisterfreiwählenkönnenundsodauerhafteinfunktionierenderPreis-undLeistungswettbewerb ermöglicht wird; 9.einenMarktwächterdigitaleWeltbeidenVerbraucherzentralenundihrem Bundesverbandeinzurichten,derdieMarktstrukturenbeobachtet,BeschwerdenvonVerbraucherinnenundVerbrauchernsammeltundsystematischauswertet,MissständeandiezuständigenAufsichtsbehördenmeldet undimzweifelauchdierechtederverbraucherinnenundverbraucher durchsetzt; 10.imZugederEinführungeinesMarktwächtersdigitaleWeltdieKlarstellung imunterlassungsklagegesetz (UKlaG)vorzunehmen,dassDatenschutzvorschriften,soweitsieVerbraucherrechtebetreffen,Verbraucherschutzgesetze im Sinne des UKlaG sind; 11.zuprüfen,wiederWeiterverkaufvondigitalenGüternrechtlichermöglicht werden kann; 12. die Möglichkeit von Privatkopien auch in der digitalen Welt zu erhalten; 13.massenhafteAbmahnungenvonUrheberrechtsverletzungendurchPrivate einzudämmen,indemeinestreitwertobergrenzemitklargefasstemanwendungsbereicheingeführtwird insbesonderesindausnahmetatbestände mitunbestimmtenrechtsbegriffenabzulehnen.auchder fliegendengerichtsstands beiurheberrechtsverstößeniminternetmusseingeschränkt werden. Berlin, den 11. Juni 2013 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333