WWA Rosenheim - Wasserwirtschaftliche Aspekte in der Bauleitplanung

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Transkript:

Vorsorgende Bauleitplanung am Beispiel einer Konversionsfläche in Rosenheim Stadtbaudirektor Robin Nolasco

Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss vom 17.11.2011 WWA Rosenheim - Wasserwirtschaftliche Aspekte in der Bauleitplanung Wassergefahren und Bauleitplanung - Grundlagen Mögliche Steuerungsinstrumente: 1. Gesetze, Verordnungen, Richtlinien 2. Kommunale Satzungen in Form von Bauleitplänen oder Gestaltungssatzungen 3. Grunderwerb z.b. über Vorkaufsrechte, Baulandumlegung 4. Neben der Sicherung von öffentlichen Flächen, können zum Beispiel über städtebauliche Verträge ( 11 BauGB) auch private Flächen gesichert werden, um Überflutungen bzw. Überschwemmungen präventiv zu begegnen. Darüber hinaus können Kosten für Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Versickerung und Regenwasserrückhaltung durch Private finanziert werden.

Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss vom 17.11.2011 WWA Rosenheim - Wasserwirtschaftliche Aspekte in der Bauleitplanung Wassergefahren und Bauleitplanung - Grundlagen Zusammenwirken von Bauleitplanung und dem Hochwasserschutzgesetz II (Stand 30.7.2017): Führen von Überflutungsnachweisen für Niederschlagswasserereignisse bezogen auf HQ 100 und HQ Extrem Zu den festgesetzten Überschwemmungsgebieten ( 76 Abs. 2 WHG) sollen ab 5.1.2018 Risikogebiete ( 78b Abs. 1 WHG) und Hochwasserentstehungsgebiete ( 78d Abs. 1 WHG) gekennzeichnet und nachrichtlich in der Bauleitplanung übernommen werden. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungs- ( 76 Abs. 3 WHG) sowie Risikogebiete ( 73 Abs. 1 WHG) sollen im Bebauungsplan vermerkt werden Umfangreiche Möglichkeiten zur Festsetzung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft in der Bauleitplanung ( 9 BauGB) zur Vermeidung und Verringerung von Hochwasserschäden und Schäden durch Starkregen Berücksichtigung von extremen Niederschlagswasserereignissen in der Abwägung

Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss vom 17.11.2011 WWA Rosenheim - Wasserwirtschaftliche Aspekte in der Bauleitplanung Wassergefahren und Bauleitplanung - Grundlagen Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: Überbaubare oder nicht überbaubare Grundstücksflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, 23 Bau NVO) Von Bebauung freizuhaltende Flächen und ihre Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB) Flächen für Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers ( 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) Grünflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für Regelung des Wasserabflusses und die Versickerung ( 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB), insbesondere zur Vorbeugung gegen Schäden durch Starkregen Flächen zum Schutz, zur Pflege oder zur Entwicklung von Natur und Landschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss vom 17.11.2011 WWA Rosenheim - Wasserwirtschaftliche Aspekte in der Bauleitplanung Praxisbeispiel - Bahngelände Nord und Süd - Konversionsfläche mit 26 ha

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Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss vom 17.11.2011 WWA Rosenheim - Wasserwirtschaftliche Aspekte in der Bauleitplanung Wasserwirtschaftliche Aspekte Rahmenbedingungen: Grundwasserflurabstand = 2-3 m unter OK Gelände Lage Seeton = 5-7 m unter OK Gelände Topographische Lage im Tiefpunkt Maßnahmen: Gutachten zu wasserwirtschaftlichen Aspekten Hochwasserangepasstes Bauen wird festgesetzt Bauleitplanung steuert Niederschlagswasserbeseitigung (HQ 100) und Hochwasserschutz Belange der Wasserwirtschaft und Schadensvorsorge werden früh in konkreten Vorhaben berücksichtigt

1. Schritt: Bebauungsplanänderung Gesamtkonzept (Entwurfsfassung 2014)

Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss vom 17.11.2011 WWA Rosenheim - Wasserwirtschaftliche Aspekte in der Bauleitplanung Maßnahmen in der Bauleitplanung Wasserwirtschaftliche Festsetzungen: Rohfußbodenhöhe 25 cm über Straßenniveau Wasserdichte Keller und Tiefgaragen Untergeschossöffnungen und Tiefgaragenzufahrten 15 cm über dem Straßenniveau Trennsystem für Schmutz- und Regenwasser Dach- und Hofflächen mit maximalen Begrünungsanteilen Rigolensysteme in den Freianlagen und öffentlichen Straßen Grundwasserumleitungsmaßnahmen für TG Retentionsvolumen auf Straßen- und Platzflächen Individuelle Lösungen für die Barrierefreiheit

Instrumente / Verfahrensabläufe Verhandlungsschritte Grundstückserwerb Bauleitplanverfahren + Vorhabenbezogener Bebauungsplan Baugenehmigungsverfahren Verträge / Bescheide Abschluss notarieller Kaufvertrag mit Projektbindung und Bauverpflichtung Abschluss notarieller Durchführungsvertrag Baugenehmigungsbescheid Planungsvoraussetzungen Projekt Vorentwurf: anschauliche Projektbeschreibung / Booklet Projekt Entwurf: Durchführungspläne Vollständige, prüffähige Genehmigungsunterlagen

2. Schritt: Bebauungsplanänderung - Erschließungsbebauungsplan (Rechtskraft 2016)

3. Schritt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Beispiel Baufeld 2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Beispiel Baufeld 2 Ansicht Süd Ansicht Nord

Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Beispiel Baufeld 2 Ansicht Ost Ansicht West

Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss vom 17.11.2011 WWA Rosenheim - Wasserwirtschaftliche Aspekte in der Bauleitplanung Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Ergebnisse Vorteile Vorhabenbezogener Bebauungspläne: Vorhabenbezogene Bebauungspläne können über den Festsetzungskatalog des 9 BauGB und BauNVO hinausgehen und Hochwasserschutzmaßnahmen detailliert und verbindlich festsetzten. Städtebauliche Verträge binden den Investor bis zur Fertigstellung des Vorhabens sowie den Eigentümer jahrzehntelang mittels öffentlich- und privatrechtlicher Verträge und Dienstbarkeiten. Festsetzungen i.v. mit Verträgen können den Belangen der Wasserwirtschaft sowie des Klima- und Umweltschutzes gleichermaßen Rechnung tragen, wie den Sachwerten, die durch einen Bebauungsplan erstmalig entstehen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Visualisierung Baufeld 2

Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss vom 17.11.2011 WWA Rosenheim - Wasserwirtschaftliche Aspekte in der Bauleitplanung Schlussfolgerungen für die Bauleitplanung Schlussfolgerungen für die Bauleitplanung: Überflutungsvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe, d.h. die Kooperation der Fachstellen ist sehr wichtig! Sicherung der Ziele und Qualitäten über Kaufverträge, städtebauliche Verträge und Vorhabenbezogene Baubauungspläne ist in komplexen stadträumlichen Lagen sinnvoll und zielführend! Diese städtebauliche Haltung kommt insbesondere den zukünftigen Menschen im neuen Siedlungsteil in Form von sicheren, gesunden Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen zu Gute!

Modell - Rahmenplan 2011 Danke für Ihre Aufmerksamkeit