Bauausschuss am 14.09.2016 Maßnahmen der Stadt zur Schaffung von Wohnbauland
Gliederung I. Datenerfassung und -analyse II. III. IV. Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Fortschreibung Flächennutzungsplan Verbindliche Bauleitplanung V. Informelle Planungen für Teilräume VI. VII. Kommunales Flächenressourcenmanagement Stellungnahme der Verwaltung zu themenspezifischen Fragen der Fraktion CDU / Grüne 2
I. Datenerfassung und -analyse 1. Bevölkerungsentwicklung und prognose 2. Erfassung der Nachfrage nach Baugrundstücken Anträge im SG Liegenschaften der Stadt Information örtlicher Banken und Makler 3. Erhebung Wohnbaulandpotential Wohnbauland in kommunaler und privater Hand, im unbeplanten Innenbereich und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sowie Voraussetzungen für Verfügbarkeit 3
I. Datenerfassung und -analyse 4. Erarbeitung einer Wohnungsmarktstrategie Quantitative und qualitative Erfassung des Wohnungsangebotes Überschlägige Ableitung der künftigen Wohnraumnachfrage (Bevölkerungsentwicklung, Trends des Wohnungsmarktes) Daraus resultierend Anpassungs- und Steuerungsbedarfe für den Lübbener Wohnungsmarkt 4
II. Fortschreibung INSEK Thema Wohnen ist ein Schwerpunkt der Stadtentwicklungspolitik Ziel ist die nachhaltige Wohnraumversorgung aller Bevölkerungsschichten unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedürfnisse [z. B. bezahlbar, barrierefrei, familiengerecht, energetisch nachhaltig] räumliche Handlungsschwerpunkte und kleinräumige Zielaussagen für den Wohnungsbestand Grundlagen ist Erfassung und Analyse aller relevanten Daten im dialogorientierten Prozess Fortschreibung INSEK soll bis zum 2. Quartal 2017 vorliegen, incl. städtebauliche Zielplanung für das ASZ II Programm 5
III. Fortschreibung FNP Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt stellt Wohnbauflächen in Bestand und Planung dar für die dargestellten Wohnbauflächen sind 11 Bebauungspläne in Kraft, ein Bebauungsplan hat Planreife erlangt verfügbare kommunale Baugrundstücke sind weitgehend entwickelt und in der Vermarktung restliches Bauland ist in privater Hand 6
IV. Verbindliche Bauleitplanung Fortführung laufender Bebauungsplanverfahren, aktuell BP 22 Wohngebiet Brunnenstraße Prüfung und ggf. Änderung rechtskräftiger Bebauungspläne, aktuell liegen Anträge für BP 7 Ratsvorwerker Weg vor Aufstellung Bebauungspläne, für 2017/2018 geplant sind BP 24 Wohngebiet Friedenstraße/Schützenplatz, BP 25 Wohngebiet Neuendorf, BP OT Radensdorf zwischen Dorfaue und Am Brock Entwicklung rechtskräftiger Bebauungspläne (Vermarktung kommunaler Baugrundstücke, Ankauf privater Grundstücke mit dem Ziel der Entwicklung von Wohnbauland) 7
V. Informelle Planung für Teilräume Städtebaulicher Entwurf zur Vorbereitung für die Aufstellung von Bebauungsplänen Parzellierungspläne für Teilräume Akquirieren von FÖMI (z. B. INSEK für ASZ I + ASZ II) zur Vorbereitung der baulichen Entwicklung und für Infrastrukturmaßnahmen 8
VI. Kommunales Flächenressourcenmanagement Ziel: Umsetzung einer auf Nachhaltigkeit und Stärkung der Innenentwicklung ausgerichteten Stadtentwicklungsstrategie Organisation Erstellung eines fortschreibungsfähigen Siedlungsflächenkatasters im Informationssystem der Verwaltung (ARCHIKART) Festlegung von Prioritäten und Maßnahmen zur Entwicklung der in Frage kommenden Areale sowie die Beobachtung der tatsächlichen Entwicklung Kommunikation Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Ansprache zur Bewusstseinsbildung, Beratung von Investoren und Grundstückseigentümern, Vermarktung, Akquirieren von FÖMI Stadtplanung Strukturkonzepte und Parzellierungspläne für Teilräume, Akquirieren von FÖMI Liegenschaften Bodenordnungsmaßnahmen, Grundstücksgeschäfte Tiefbau /SEL / SÜW Erschließung 9
VII. Stellungnahme der Verwaltung 1. Wie schätzt die Verwaltung das bestehende Grundstücksangebot für verdichteten Wohnungsbau ein? Welche Grundstücke stehen mit bestehendem Bau- und Planungsrecht zur Verfügung? 2. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Anzahl der zur Verfügung stehenden Grundstücke kurzfristig zu steigern? Wie ist derzeit das Interesse von privaten Investoren an Baugrundstücken? Welche bekannten Bauabsichten gibt es derzeitig von der LWG, von der GWG, von privat? 3. Welche Maßnahmen sind auf Landes- und Kreistagsebene geplant, um das Angebot an Wohnraum zu steigern? 4. Wie lange benötigt die Verwaltung zur Ausfertigung der gemeindlichen Stellungnahme zur planungsrechtlichen Beurteilung bei Bauvoranfragen und Bauanträgen? 10
VII. Stellungnahme der Verwaltung 3. Welche Maßnahmen sind auf Landes- und Kreistagsebene geplant, um das Angebot an Wohnraum zu steigern? Landesebene Anstehende Kreisgebietsreform - Vorgabe für Mindesteinwohnerzahl je Landkreis von 175.000 in 2030 Fördermöglichkeiten zum sozialen Wohnungsbau Kreisebene Positive wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises Dahme-Spreewald wird voraussichtlich höhere Einwohnerzahl mit sich bringen Frage: Wo sollen die zusätzlichen ca. 15.000 EW wohnen? Option der Gründung einer kreislichen Wohnungsbaugesellschaft, noch kein einstimmiges Votum sinnvoll für kommunen, die nicht über eigene Immobilien und Wohnungsbaugesellschaften verfügen i. S. e. revolvierenden Grundstücksfonds 11
VII. Stellungnahme der Verwaltung 4. Wie lange benötigt die Verwaltung zur Ausfertigung der gemeindlichen Stellungnahme zur planungsrechtlichen Beurteilung bei Bauvoranfragen und Bauanträgen? 12
VII. Stellungnahme der Verwaltung 4. Wie lange benötigt die Verwaltung zur Ausfertigung der gemeindlichen Stellungnahme zur planungsrechtlichen Beurteilung bei Bauvoranfragen und Bauanträgen? 13
VII. Stellungnahme der Verwaltung 4. Wie lange benötigt die Verwaltung zur Ausfertigung der gemeindlichen Stellungnahme zur planungsrechtlichen Beurteilung bei Bauvoranfragen und Bauanträgen? 14
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