SEPA: Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum kommt



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Transkript:

SEPA: Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum kommt SEPA-Informationveranstaltung für Vereinskunden Sparkasse Heidelberg, 18. Juni 2013 Heiko Wolkenstein, Sparkassenverband Baden-Württemberg

Agenda

Der Vortrag im Überblick Die SEPA-Migrations- Verordnung Die SEPA-Verfahren im Überblick Was ist konkret zu tun? Fazit

Die SEPA- Migrationsverordnung

SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa Information Definition SEPA, ist der der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum, umfasst in dem mit Deutschland inländische und 32 Teilnehmerstaaten. grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach Den gleichen Staaten Regeln Schweiz behandelt und Monaco werden. fallen Sonderrollen zu. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen.

Konsequenzen der Verordnung: Spätestens ab 1. Februar 2014 BNutzung der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift BAbschaltung der von der Verordnung erfassten nationalen ZV-Verfahren BEinsatz eines auf internationalen Normen basierenden Datenformats (XML, ISO20022) B Abschaltung des DTA- Verfahrens für Überweisungen und Lastschriften Nutzung der IBAN zur Kontoidentifikation

SEPA betrifft nicht nur den Zahlungsverkehr, sondern auch weitere Bereiche Überweisung Lastschrift Mitgliederverwaltung Abrechnungen, Umlagen Briefbögen, Mitgliedsanträge, Flyer,

Bis zum 1. Februar 2014 sind es ab morgen noch 7Monate12Tage

und es gibt viel zu tun:

Die SEPA-Verfahren im Überblick

Die SEPA-Überweisung für den Geldtransfer in Deutschland und Europa Zusammenfassung der Leistungsmerkmale: BNutzbar für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums BAusführung auf Basis IBAN und BIC des Begünstigten bzw. des Auftraggebers BGutschrift des Überweisungsbetrag auf dem Konto der Bank des Zahlungsempfängers am Geschäftstag nach Zugang der Überweisung bei der Sparkasse. Bei beleghafter Auftragserteilung verlängert sich die Ausführungsfrist um einen Tag. B Keine Betragsbegrenzung Bbei grenzüberschreitenden Überweisungen: Beachtung der Meldepflichten gemäß Außenwirtschaftsverordnung.

Das neue SEPA-Lastschriftverfahren das europaweit einheitliche Verfahren für Lastschrifteinzüge B Fälligkeitsdatum löst Einlösung bei Sicht ab. BNeue komplexere Zeitzyklen erfordern neue Logiken und Prozesse in der Abwicklung. BDas neue SEPA-Mandat ermächtigt den Zahlungsempfänger und den Zahlungsdienstleisters des Zahlers zur Durchführung der Lastschrift und zur Abbuchung des Einzugsbetrags. SEPA-Mustermandate liegen vor. BVorhandene Einzugsermächtigungen können in SEPA-Mandate umgedeutet werden. Voraussetzung: Die Einzugsermächtigung wurde wirksam (=schriftlich) eingeholt. B Erweiterung des Datensatzes um mandatsbezogene Daten. BEinzug einer SEPA-Lastschrift nur mit neuer, eindeutiger Identifizierungsnummer (Gläubiger-Id) des Einreichers.

Allgemeine Informationen: SEPA-Lastschrift BVor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). BFestgelegte Einreichungsfristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (i.d.r. 6 Geschäftstage bei Erst-/ Einmal- und 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften). BEin Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. BErfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung.

Allgemeine Informationen: SEPA-Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Was ist konkret zu tun?

Es gibt viel zu tun Beispielhafte Checkliste 1/2 B1. Den Zahlern IBAN (und BIC) der eigenen Kontoverbindungen mitteilen Briefe, Vordrucke, Werbemittel, B 2. Gespeicherte Bankverbindungen auf IBAN(und BIC) umstellen B 3. Einreichungswege überprüfen B 4. Die SEPA-Überweisung nutzen

Es gibt viel zu tun Beispielhafte Checkliste 2/2 B 5. Die Voraussetzungen für die Einführung der SEPA-Lastschrift schaffen Gläubiger-ID beantragen Inkassovereinbarung für die SEPA-Lastschrift abschließen Schema zur Mandatsreferenzierung klären Verfahren zur Vorabinformation des Mitglieds festlegen Mitglied über die Umstellung des Lastschriftverfahrens informieren B 6. Die SEPA-Lastschrift einsetzen

Praktische Hinweise zu SEPA finden Sie unter www.sparkasse-heidelberg.de/sepa

1. Dem Zahler IBAN (und BIC) der Kontoverbindungen mitteilen Hintergrund: Artikel 5 Absatz 4 der EU-VO 260/2012: B Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Anforderungen teilt der Zahlungsempfänger, der Überweisungen annimmt, den Zahlern bei jedem Überweisungsverlangen seinen [ ] Identifikator für Zahlungskonten mit. Zu überprüfen sind: B Vordrucke, Briefe, Werbemittel, Mitgliedsanträge Foto: Pixelio

1. Dem Zahler IBAN (und BIC) der Kontoverbindungen mitteilen IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länder-kennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen Beispiel: Länderkennzeichen DE Prüfziffer 2-stellig 57 Bankleitzahl 8-stelllig 67250020 Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) 0012342136 BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/das angeschlossene Institut BIC der Sparkasse Heidelberg: SOLADES1HDB i! Elektronische Darstellung: IBAN und BIC sind auf den Kontoauszügen, im Online-Banking DE57672500200012342136 und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden Gedruckte Darstellung: DE57 6725 0020 0012 3421 36 Foto: Pixelio

2. Gespeicherte Bankverbindungen auf IBAN (und BIC) umstellen Ab 1. Februar 2014 dürfen Überweisungen und Lastschriften nur noch mit IBAN (und ggf. BIC) ausgeführt werden. Übergangsregelungen zur Weiternutzung von Kontonummer / BLZ bis 1. Februar 2016 gelten nur für Verbraucher. Falls Ihr Vereinsverwaltungsprogramm keine Umrechnungsmöglichkeit zur Verfügung stellt, können Sie den B SEPA Account Converter der Sparkassen-Finanzgruppe nutzen. Foto: Pixelio

3. Einreichungswege überprüfen Ist Handlungsbedarf notwendig? BBeleghafte Lastschriftaufträge bzw. beleghafte Sammelüberweisungsaufträge sind nicht mehr möglich. BSEPA-Zahlungen auf Datenträgern (CD, Diskette, ) werden nicht entgegen genommen. BFür die Einreichungen stehen jedoch komfortable elektronische Verfahren zur Verfügung: Nutzung einer Electronic Banking-Software / Vereinsverwaltungs-SW Upload-Möglichkeit in der Internet-Filiale der Sparkasse (ab Mitte 2013) BDie Mitgliederverwaltung / das für den Zahlungsverkehr genutzte Programm ist auf den aktuellen Versionsstand zu bringen. BDie Beauftragung von Euro-Zahlungen innerhalb des EWR mit dem für den Auslandszahlungsverkehr genutzten Datenformat (DTAZV) ist nicht mehr zulässig.

4. SEPA-Überweisung nutzen BDie SEPA-Überweisung ist funktional identisch mit der inländischen Überweisung. BDie Länge des Verwendungszwecks ist auf 140 Zeichen beschränkt, zzgl. 35 Zeichen Einreicher-Referenz. BDer Zweck der Zahlung kann mittels Purpose Codes verschlüsselt werden (Überweisung, Lohn- und Gehaltszahlung)

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Adresse: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Nur der Verein benötigt eine Gläubiger-Id!

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Antrag unter http://glaeu bigerid.bundes bank.de Dateneingabe: Angaben zur Person/Firma, Registernummer und Ort (z.b. Handels-, Genossenschafts-, vereinsregister) Ausweisnummer ausstellende Behörde und Ort benötigt E-Mail mit der Aufforderung zur Freischaltung des Antrages von der Deutschen Bundesbank Freischaltung des Antrags durch den Antragsteller Mitteilungsschreiben mit Gläubiger-ID per E-Mail von der Deutschen Bundesbank

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen BBeantragung auf den Seiten der Deutschen Bundesbank http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de BAufbau: B ZZZ : individuelle Belegung möglich, aber nicht empfohlen! BDie Gläubiger-Identifikationsnummer wird der Sparkasse in der Inkassovereinbarung mitgeteilt.

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Inkassovereinbarung abschließen BDie für den Einzug von Lastschriften im nationalen Verfahren mit der Sparkasse abgeschlossenen Inkassovereinbarungen sind für SEPA-Lastschrifteinzüge nicht mehr gültig. BNeue Inkassovereinbarungen müssen rechtzeitig vor dem erstmaligen Einzug von SEPA-Lastschriften abgeschlossen werden. Die Inkassovereinbarungen regeln die Modalitäten, die bei Nutzung der SEPA-Lastschrift zu beachten sind Einholung von Mandaten Einreichungsfristen Aufbewahrungsfristen

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Schema zur Mandatsreferenzierung klären Gläubiger-Id und Mandatsreferenz identifizieren ein Mandat eindeutig. BWie soll die Mandatsreferenz aufgebaut werden? je Vertrag (Einzelmandat)? je Zahler (Rahmen-/ Globalmandat)? Auswirkungen bei Sperren / Mandatswiderrufen durch den Zahler sind zu beachten. BDie Mandatsreferenz ist bei den Mitgliederdaten zu hinterlegen. B Lösungsmöglichkeit: z.b. Nutzung der Mitgliedsnummer (zzgl. einer lfd. Nummer)

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Verfahren zur Vorabinformation festlegen (1/2) Die SEPA-Inkassovereinbarung verpflichtet den Zahlungsempfänger, den Zahler vor dem Einzug der Lastschrift über Termin und Betrag des Einzugs zu informieren. BDurch die Information soll der Zahler die Möglichkeit haben, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. BDie Vorabinformation kann Bestandteil eines Geschäftsdokuments sein (Rechnung, Vertrag, ) bzw. kann gesammelt für mehrere Einzugstermine erfolgen. BSofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die Information spätestens 14 Kalendertage vor einem Lastschrifteinzug erfolgen. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist ist möglich, nicht jedoch der generelle Verzicht auf die Vorabinformation. BVersäumnisse bei der Vorabinformation gehen zu Lasten des Einreichers; die Gültigkeit des Mandats ist davon aber unberührt. Foto: Pixelio

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Anmerkungen zur Vorabinformation Es ist zu unterscheiden zwischen B Regeleinzügen (Mitgliedsbeiträge) Erfüllung der Vorabinformation in der (Beitrags-) Satzung oder regelmäßig im Rahmen der Mitgliederversammlung (Beschlussfassung), sofern die Mandatsreferenz allgemeingültig angegeben werden kann. Ansonsten Erfüllung der Vorabinformation durch individuelle Ansprache (Anschreiben, email, ). ggf. Verkürzung der Vorabinformation in der (Beitrags-) Satzung verankern B Spontaneinzügen (z.b. Verkauf von Vereinskleidung) Die Vorabinformation erfolgt im Rahmen des Verkaufs, ggf. in Verbindung mit Ausstellung eines Einzelmandats für eine Einmallastschrift.

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Nutzung der SEPA-Basis-Lastschrift mit Neumitgliedern Einmalige Aktion Einmalige oder wiederkehrende Aktion Einmalige oder wiederkehrende Aktion SEPA- Basis-Lastschrift- Mandat einholen Vorabinformation Lastschrifteinzug durchführen

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Nutzung der SEPA-Basis-Lastschrift Einmalige Aktion Einmalige oder wiederkehrende Aktion Einmalige oder wiederkehrende Aktion Umdeutung Neues bestehender SEPA-Basis- Lastschrift-Mandat Einzugsermächtigungen Vorabinformation Lastschrifteinzug durchführen

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Zahler über die Verfahrensumstellung informieren Aufgrund der Änderung der Lastschriftbedingungen zum 9. Juli 2012 können wirksam erteilte Einzugsermächtigungen in SEPA- Mandate im SEPA Basis- Lastschriftverfahren umgedeutet werden. B Wirksam erteilt = schriftlich erteilt

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Zahler über die Verfahrensumstellung informieren BVor Wechsel vom Einzugsermächtigungsverfahren zum SEPA Basis-Lastschriftverfahren sind dem Vereinsmitglied die Gläubiger-Id die eindeutige Mandatsreferenz mitzuteilen. BAls Datum der Unterzeichnung des Mandats wird das Datum der Zahlerinformation angenommen (ist auch Bestandteil des SEPA-Lastschrift-Datensatzes und muss in der Mitgliederverwaltung hinterlegt werden). BDie erste SEPA-Lastschrift auf Basis der umgedeuteten Einzugsermächtigung erfolgt als Erstlastschrift (FRST) mit der entsprechenden Einreichungsfrist.

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Anmerkungen zur Verfahrensumstellung (1/2) Sichere Lösungen zur Mitteilung der notwendigen Daten (Gläubiger- Identifikationsnummer und Mandats-Referenz): B Einzugsermächtigung liegt schriftlich vor: persönliches Anschreiben an die Mitglieder Übermittlung der Daten im Rahmen des letzten Lastschrifteinzugs im DTA-Verfahren B Einzugsermächtigung liegt nicht schriftlich vor: ein neues SEPA-Mandat einholen

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Anmerkungen zur Verfahrensumstellung (2/2) Weitere denkbare Lösung: BUnterrichtung der Mitglieder über die Verfahrensumstellung im Rahmen der Mitgliederversammlung (Beschlussfassung): Protokollierung der Gläubiger-Identifikationsnummer Information, dass die Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz verwendet wird (ggf. ergänzt um eine lfd. Nummer) B Voraussetzung: Einzugsermächtigungen wurden schriftlich erteilt die Mitgliedsnummer (zzgl. lfd. Nummer) wird als Mandatsreferenz verwendet

6. Die SEPA-Lastschrift nutzen Verein Verein (Zahlungsempfänger) (Zahlungsempfänger) 1 Unterschriebenes Mandat 2 Vorabinformation (z. B. D-14 KT) Mitglied Mitglied (Zahler (Zahler)) 0 Inkassovereinbarung Sparkasse Sparkasse Heidelberg Heidelberg (1. (1. Inkassostelle) Inkassostelle) 7 Gutschrift (D) 3 Initiierung Lastschrift (D-14 KT bis D-6 TD bzw. D-3 TD) 4 Initiierung Lastschrift Vorlage D-5 TD bzw. D-2 TD bei Zahlstelle 5 Zahlungsverrechnung (D) 0 Kundenbedingungen Lastschrift 6 Kontobelastung Zahler (D) Kreditinst. Kreditinst. d. d. Mitglieds Mitglieds (Zahlstelle) (Zahlstelle) Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift ( Due Date ) KT = Kalendertage / TD = TARGET Days = Geschäftstage

SEPA-Lastschrift zeitliche Vorgaben Rulebook Version 6.0 Benachrichtigung des Zahlers spätestens* Frühest mögliche Auflieferung von Lastschriften SEPA- Basislastschrift 14 Kalendertage vor Fälligkeit 14 Kalendertage vor Fälligkeit Optional: SEPA-Basislastschrift mit verkürzter Vorlagefrist** 14 Kalendertage vor Fälligkeit 14 Kalendertage vor Fälligkeit Spätest mögliche Auflieferung von Erstlastschr. 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit Spätest mögliche Auflieferung von Folgelastschr. Erstattungsverlangen bis 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit 8 Wochen nach Fälligkeit 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit 8 Wochen nach Fälligkeit TARGET-Tage = (i.d.r) Geschäftstage * sofern nichts anderes vereinbart ** konkrete Nutzungsvoraussetzungen werden derzeit in der Kreditwirtschaft abgestimmt

Fazit

Fazit BDie Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren ist seit dem 31. März 2012 Gewissheit. BSEPA-Verfahren werden ab 1. Februar 2014 das Bild des Zahlungsverkehrs in Deutschland und den Euro-Staaten prägen. BAlle Zahlungsdienstnutzer müssen sich den Herausforderungen stellen. BFür Vereine ist insbesondere die Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ein anspruchsvolles Projekt. BKompetente Antworten auf Ihre Fragen rund um SEPA erhalten Sie von Ihren Kundenberatern der Sparkasse.

Viel Erfolg bei der SEPA-Umsetzung!