00000000 00000000 0000 2014-01-14 2014-02-01 EGN RR eol Bezügemitteilung Nr. 0 / 2014 Landesamt für Finanzen 56062 Koblenz Herrn Peter Mustermann Musterweg 1 56000 Musterhausen Hoevelstraße 10 56073 Koblenz Telefon (0261) 4933-0 Telefax (0261) 4933-37014 Poststelle@lff.fin-rlp.de www.lff-rlp.de 01.09.2014 Mein Aktenzeichen Ansprechpartner(in)/E-Mail Telefon/Fax 00000001 - LfF 1280 - Bitte immer angeben! -37014 Persönliche und organisatorische Daten Geburtsdatum 10.09.1982 Faktor 0 Anzahl Steuertage 3 Besoldungsgruppe A10 Kinderfreibeträge 0,0 Basistarif Krankenversicherun Stufe 05 Steuerfreibeträge jährlich Austrittsdatum Familienstand verh Steuerfreibeträge monatlich Ehegatte / LP im OeD Nein Beschäftigungsumfang 4 / 4 Hinzurechnungsbetrag jährlichhinzurechnungsbetrag monatlich Steuerklasse/ Kirchensteuer 4/-- Basisbezüge: 1000 Grundgehalt Besoldung L G 2.740,14 1001 Fam.Zuschl./Personenstand L G 61,21 1010 Allgemeine Zulage L G 81,69 7801 Beihilfebeitrag konstant L G 26,00- Identifikationsnummer 1000000123 Monat/Zeitraum 02 / 2014 für 02 / 2014 Einzel- Gesamt- Lohnart Kennz.* Std. / Tg. betrag betrag Jahreswert Bruttoentgelt: /196 Gesamtbrutto, lfd. 2.857,04 5.836,69 /195 Gesamtbrutto, EZ 16,64 SBRL Steuerbrutto, lfd. 2.857,04 5.843,09 Gesetzliche Abzüge: LSTL Lohnsteuer, lfd. 498,91 1.039,74 SLZL Solidaritätszuschlag, lfd 27,44 57,18 Netto: /55E Gesetzl. Netto (EBeschV) 2.330,69 Aufrechnungen aus Vormonat: /552 Nachzahlung 14,45 Seite 1/3 Öffnungszeiten Mo. bis Fr.: 9:00-12:00 Uhr oder nach telef. Vereinbarung Bankverbindung Landesbank Baden-Württemberg IBAN: DE23600501017401546812 BIC : SOLADEST600
Monat/Zeitraum 02 / 2014 für 02 / 2014 Lohnart Kennz.* Std. / Tg. Einzelbetrag Gesamtbetrag Jahreswert Zahlungen: /559 Überweisung 2.305,14 EUR /59U Bankverbindung: Mustermann IBAN: DE145000000000001234 VB Überweisung 4 EUR * Kennzeichnung Erläuterung L lohnsteuerpflichtig S sozialversicherungspflichtig G Gesamtbrutto relevant Z Zusatzversorgung relevant * Übersicht zum Beschäftigungsumfang Beginn Ende Beschäftigungsgrad 01.01.2014 31.12.9999 10 % Wussten sie schon? Unter www.lff-rlp.de/service/versorgungsauskunft können Sie sich mit unserem Versorgungsauskunftsprogramm Ihre Versorgungsansprüche selbst berechnen. Zum 01.01.2014 wurde der Steuer-Grundfreibetrag erhöht. Die Anhebung wurde beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Allgemeine Erläuterungen / Mitteilungspflichten Fragen zur Bezügemitteilung? Unter der Rubrik Service/Bezügemitteilung sind auf http://www.lff-rlp.de Muster von Bezügemitteilungen mit Erläuterungen und ein Abkürzungsverzeichnis eingestellt. Bitte prüfen Sie die Gehaltsmitteilung in jedem Fall sorgfältig nach. Überprüfen Sie nicht nur die einzelnen Beträge, sondern auch die angegebenen Merkmale wie Familienstand, Steuerklasse, Umfang der Beschäftigung usw. Das Landesamt für Finanzen ist unverzüglich zu unterrichten, wenn Sie in der Gehaltsmitteilung einen Fehler feststellen oder an der Richtigkeit von Merkmalen oder Beträgen zweifeln. - Newsletter schon abonniert? www.lff-rlp.de - Seite 2/3
Monat/Zeitraum 02 / 2014 für 01 / 2014 Einzel- Gesamt- Lohnart Kennz.* Std. / Tg. betrag betrag Jahreswert Die nachfolgende Rückrechnungsdarstellung zeigt pro Zeile die jeweilige Differenz zur letzten Abrechnung Sonstige Zahlungen / Mitversteuerungen: 2704 DzuZ Werktag G 8,00 1,28 10,24 2706 DzuZ Samstag L G 1 0,64 6,40 Bruttoentgelt: /195 Gesamtbrutto, EZ 16,64 SBRL Steuerbrutto, lfd. 6,40 Gesetzliche Abzüge: LSTL Lohnsteuer, lfd. 2,08 SLZL Solidaritätszuschlag, lfd 0,11 Netto: /55E Gesetzl. Netto (EBeschV) 14,45 Seite 3/3
1010 Allgemeine Zulage Ergänzender Bezügebestandteil nach den gesetzlichen Vorschriften, der in Abhängigkeit zu den Besoldungsgruppen A5 bis A13 gezahlt wird. Ansprechpartner(in)/E-Mail, Telefon/Fax Kontaktdaten des für Ihren Zahlfall zuständigen LfF-Mitarbeiters Anzahl Steuertage Anzahl der Tage, die für die Steuerberechnung zugrunde gelegt wurden. Aufrechnungen aus Vormonat Hier sind Korrekturen für Vormonate als Forderung oder Nachzahlung aufgeführt. Für jeden einzelnen betroffenen Monat wird eine neue Berechnung angefügt. Basistarif Krankenversicherung Durch das Bürgerentlastungsgesetz können ab dem 01.01.2010 die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung für Sie und ggf. für Ihren nichterwerbstätigen Ehegatten bzw. Ihre unterhaltsberechtigten Kinder in Höhe des Basistarifs im Lohnsteuerabzugsverfahren steuerfrei gestellt werden. 7801 Beihilfebeitrag konstant Beitrag für Beihilfeleistungen zu den Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Krankenhausbehandlung (z.b. Zweibettzimmer, Chefarztbehaltung).
Beschäftigungsumfang Auf Basis der hier angegebenen persönlichen Arbeitszeit in Stunden wurden die laufenden Bezüge ermittelt. Bsp.: 40 / 40 regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit persönliche Arbeitszeit Besoldungsgruppe und Stufe Die hier dargestellte Besoldungsgruppe steuert unter anderem die Höhe Ihrer laufenden Bezüge. Die Zusatzbezeichnung (sofern vorhanden) EA bedeutet Einstiegsamt. Die Einstiegsämter werden ab dem 01.07.2012 wie folgt unterschieden: bisherige Laufbahn bis 30.06.2012 EA 1 Erstes Einstiegsamt einfacher Dienst EA 2 Zweites Einstiegsamt mittlerer Dienst EA 3 Drittes Einstiegsamt gehobener Dienst EA 4 Viertes Einstiegsamt höherer Dienst Be- und Abzüge Bezüge und Abzüge zum bzw. vom gesetzlichen Netto Bezügemitteilung Monat/Zeitraum Die Bezügemitteilungen werden jährlich neu fortlaufend nummeriert. Ehegatte/LP im OeD Angaben zum Arbeitgeber des Ehegatten Familienstand ledig gesch = geschieden verh = verheiratet Verw = verwitwet Getr = getrennt lebend verp = eingetragene Lebenspartnerschaft entp = aufgehobene Lebenspartnerschaft Parhin = Lebenspartner verstorben
1001 Fam.Zuschl./Personenstand Familienzuschlag für Verheiratete laut Tabelle, ggf. unter Berücksichtigung des Beschäftigungsumfangs und einer eventuellen Anspruchskonkurrenz 1002 Fam.Zuschl./Kinder Familienzuschlag für das Kind / die Kinder, ggf. unter Berücksichtigung des Beschäftigungsumfangs und einer eventuellen Anspruchskonkurrenz /196 Gesamtbrutto (lfd.) Summe der laufenden Basisbezüge /195 Gesamtbrutto (EZ) Summe der einmaligen Basisbezüge Gesetzliche Abzüge LSTL Lohnsteuer, lfd. SLZL Solidaritätszuschlag, lfd KSTL Kirchensteuer, lfd siehe Erläuterungen zum Steuerbrutto /55E Gesetzl. Netto (EBeschV) Gesamtbrutto abzüglich der gesetzlichen Abzüge (EBeschV = Entgeltbescheinigungsverordnung) 1000 Grundgehalt Besoldung Betrag aus der Grundgehalttabelle unter Berücksichtigung des Beschäftigungsumfangs 8000 Grundgehalt Betrag aus der Grundgehalttabelle für den Bereich der Versorgungsbezüge Identifikationsnummer Die Identifikationsnummer dient zur eindeutigen Zuordnung jeder Person in steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Krankenversicherung Versicherungsstatus der Krankenversicherung differenziert nach der gesetzlichen Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner 0 ja = keine Beitragsabführung (hier wird lediglich die Höhe des Versorgungsbezuges an die gesetzliche Krankenkasse gemeldet), 9 ja = Beitragsabführung an die jeweilige Krankenkasse und einer Versicherung bei privaten Versicherungsanbietern 0 privat Lohnart, Kennz.*, Std./Tg., Einzelbetrag, Gesamtbetrag, Jahreswert Lohnart: Die vor dem Zeileninhalt aufgeführten Zahlen-/Buchstaben- /Zeichenkombinationen dienen als interne Ordnungsmerkmale Kennz.*: Kennzeichnung der Lohnart, ob sie sich auf das steuerrechtliche Brutto und das Gesamtbrutto auswirkt Std./Tg.: Mengenbegriffe für einmalige Zahlungen usw. (z.b. Mehrarbeitsvergütung, Zeitzuschläge usw.) Einzelbetrag: je Stunde/Tag Gesamtbetrag: Produkt aus der Menge (Std./Tg.) und dem Einzelbetrag Jahreswert: Summe der in diesem Bereich erfolgten Zahlungen ab Jahresbeginn Mein Aktenzeichen Hier sind die Ordnungsmerkmale angegeben, um die schriftlichen Eingaben dem zuständigen Bearbeiter zuordnen zu können. Die Ziffern vor dem Bindestrich beinhalten die jeweilige Personalnummer, die Buchstaben-Zahlenkombination danach beinhaltet LfF-interne Ordnungsbegriffe. Monat/Zeitraum xx/xxxx für xx/xxxx Hier werden der Abrechnungsmonat und ggf. die Rückrechnungsmonate angezeigt.
/552 Nachzahlung / Forderung Zahlungen (positiv und negativ) für Vormonate für den betroffenen Monat wurde eine aktuelle Bezügemitteilung erstellt. Zum Beispiel trägt eine solche Nach-/Rückzahlung im Auszahlungsmonat Februar 2014 für den Monat Januar 2014 die folgende Bezeichnung: Monat/Zeitraum 02/2014 für 01/2014 Pflegeversicherung Versicherungsstatus der Pflegeversicherung differenziert nach der gesetzlichen Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner 0 ja = keine Beitragsabführung (hier wird lediglich die Höhe des Versorgungsbezuges an die gesetzliche Krankenkasse gemeldet), 8 ja halb = Abführung des halben Pflegeversicherungs- Beitrages, 9 ja voll = volle Abführung des Pflegeversicherungsbeitrages und einer Versicherung bei privaten Versicherungsanbietern 0 privat Rentenversicherungsnummer Die Rentenversicherungsnummer des Zahlungsempfängers ist bei Versorgungsempfängern nur erforderlich, wenn ein gesetzliches Krankenversicherungsverhältnis besteht. SBRL Steuerbrutto (lfd.) Gesamtbrutto abzüglich steuerfreier Basisbezüge. Aus diesem Betrag ermittelt sich der Steuerabzug (siehe gesetzliche Abzüge) nach der Steuertabelle B (getrennt: laufend und einmalig). Steuerklasse/Kirchensteuer / Faktor / Kinderfreibeträge / Steuerfreibeträge jährlich und monatlich / Hinzurechnungsbetrag jährlich und monatlich / Versorgungsfreibetrag monatlich Hier werden die vom Bundeszentralamt für Steuern automatisiert abgerufenen Steuermerkmale dargestellt.
/559 Überweisung Dieser Betrag wird auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung überwiesen. /59U VB Überweisung Überweisungsbetrag der vermögenswirksamen Leistung. Dieser Betrag wird direkt an das Anlageinstituts unter Angabe der aufgeführten Vertragsdaten überwiesen. Ende 31.12.9999 Hierbei handelt es sich um einen vorläufig unbefristeten Beschäftigungsumfang (31.12.9999 = Systembedingtes Datum)