Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

Ähnliche Dokumente
Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Hofkirchen am

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

Gemeinde Kiefersfelden

Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg. Vorsitzender: 1. Bgm. Dr. Uwe Brandl

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Finanzausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg. Namen der Ausschussmitglieder

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

DECKBLATT NR. 1 BEBAUUNGS- MIT GRÜNORDNUNGSPLAN GE/GI FLUGPLATZ ATTING

AUFSTELLUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANS NORDWEST V DER GEMEINDE GOCHSHEIM

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS

Niederschrift. Markt Kleinheubach. 19:30-20:40 Uhr

Bebauungsplan. Auf Haardt

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

BEBAUUNGSPLAN AN DER KRONWIEDSTRASSE - SÜD MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Mitterfels,

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET Am Flugplatz 2. Änderung (Erweiterung)

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Finsing. am 05. Juli 2010 von 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr

B e g r ü n d u n g. zum. Deckblatt Nr. 1 des. Bebauungsplanes. Gastorfer Strasse. Furth, den Buch a. E., den...

Zusammenfassende Erklärung nach 10a Abs. 1 BauGB

Stadt Dornstetten. Auswertung und Beratung der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanverfahren eingegangenen Anregungen

BEGRÜNDUNG. zur. 5. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Gewerbegebiet Ost I. Gemeinde Memmelsdorf Landkreis Bamberg

Vorbemerkung. Geplantes Wohngebiet. Lohhof- Süd. Lage des neuen Planungsgebietes

Beschlussvorschläge 1. KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN 2. KEINE EINWÄNDE ODER HINWEISE. Nr. 2.1 Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom

Flächennutzungsplan-Änderung mit integrierter Grünordnung WA Allgemeines Wohngebiet Breiter Rain des Marktes Luhe-Wildenau

Internetbericht. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom im Sitzungssaal des Rathauses in Tuchenbach.

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

Sitzung des Stadtrates vom 16. März 2017

Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg. Vorsitzender: 2. Bgm. Dr. Bernhard Resch

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg. Vorsitzender: Bgm. Dr. Brandl

45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006. N i e d e r s c h r i f t

Gemeinde Aufhausen. Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Sünching. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Petzkofen West

Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom öffentlicher Teil -

Markt Pilsting Marktplatz 23 * Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am Von 23 Mitgliedern waren 21 anwesend.

Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange nahm der Stadtrat in der Sitzung am

Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg. Vorsitzender: 1. Bgm. Dr. Uwe Brandl

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Finanzausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg. Namen der Ausschussmitglieder

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Zentrales Gewerbegebiet Ensingen Süd 1, 1. Änd.

Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan. Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord. M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Lfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung*

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN/ GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 94

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

Gemeinde Ostseeheilbad Zingst Zingst, den P r o t o k o l l Nr. 09/2018 des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung am

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1

STADT SCHWABMÜNCHEN. 12. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Änderungsbereich: WOHNBAUFLÄCHE NORDOST

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker

Gemeinde Badendorf Bebauungsplan Nr. 7

Sitzung des Stadtrates vom 21. Januar 2016 Tagesordnung. Öffentliche Sitzung

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGS- PLAN "SÖCHTENAU - NORD", 7. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Einstimmig mit 9 : 0 Stimmen beschloss der Technische Ausschuss, den Bebauungsplan nicht zu ändern.

Bad Endorf Lkr. Rosenheim

SITZUNGSNIEDERSCHRIFT

Am Ochtmisser Kirchsteig

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

Gemeinde Ruderatshofen

Begründung zum Entwurf

Aufstellung des Bebauungsplans SO Solarpark Langenisarhofen - Ost" Änderung Flächennutzungsplan und des Landschaftsplan Deckblatt Nr.

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn. Sitzungstag Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

Gemeinde Bergheim. Landkreis Neuburg Schrobenhausen

Stadt Mellrichstadt. Bebauungsplan der Stadt Mellrichstadt. Landkreis Rhön-Grabfeld. Bebauungsplan Gewerbegebiet Weimarer Straße Mellrichstadt

Bekanntmachung der Stadt Papenburg

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

Transkript:

Sitzung des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses Sitzungstag: 13.05.2013 Sitzungsort: Abensberg Namen der Ausschussmitglieder anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Bgm. Dr. Brandl Niederschriftsführer: Schmid Peter Dr. Bohn Bastian Eisenknappel Siegfried Hübl Peter Hutterer Robert Kiermeier Anton Kneitinger Otto Zeilbeck Fritz Ziegler Claudia Vertr. f. Huber-Schallner Marion Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47(2) - 47(3) GO war gegeben. Änderungen müssen vor jeder einzelnen Sitzungsniederschrift besonders vermerkt werden.

Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich Zu Punkt wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen. I. Öffentlicher Teil 1. Baugesuche 2. Bebauungsplan Am Wasserwerk V a) Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung b) Billigungsbeschluss 3. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 a) Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung b) Billigungsbeschluss 4. Aussprache II. Nicht öffentlicher Teil Seite:2

Bgm. Dr. Brandl begrüßt die Ausschussmitglieder. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde. Er teilt unter Hinweis auf 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung mit, dass Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung bis zum Schluss dieser Sitzung erhoben werden können. Werden Einwendungen nicht erhoben, gilt die Niederschrift als vom Ausschuss genehmigt (Art. 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung). I. Öffentlicher Teil Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Bgm. Dr. Brandl mit, dass der Beschluss Nr. 72 des Bauausschuss-Protokolls vom 29.04.2013 auf Hinweis von StRin Mader-Hampp berichtigt wurde. Das Abstimmungsergebnis zum Tagesordnungspunkt 2 Bebauungsplan Nahversorgung Stadtwesten, Deckblatt Nr.1 Billigungsbeschluss muss richtig lauten: 7:1. Protokolliert wurde versehentlich 8:0. Bgm. Dr. Brandl beantragt den Punkt Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 in die Tagesordnung aufzunehmen. 86 6 6 0 Der Punkt Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 wird in die Tagesordnung aufgenommen. 1. Baugesuche 2. Bebauungsplan Am Wasserwerk V a) Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 3 Abs.1 BauGB fand im Zeitraum vom 18.03.2013 bis 19.04.2013 statt. Stellungnahmen der Bürger Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Beteiligung der Behörden Die Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs.1 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 18.03.2013 bis 19.04.2013 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 21 betroffene Fachstellen beteiligt, dessen Ergebnis sich wie folgt zusammenfassen lässt: Seite:3

Folgende Fachstellen haben keine Stellungnahme abgegeben: Landratsamt Kelheim, Gesundheitsamt Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege Oberpostdirektion Postdienste Folgende Fachstellen haben keine Einwände erhoben: Landratsamt Kelheim, Immissionsschutz Landratsamt Kelheim, Straßenverkehrsrecht Landratsamt Kelheim, staatl. Abfallwirtschaft Landratsamt Kelheim, Städtebau Regierung von Niederbayern Regionaler Planungsverband Region 11 Erdgas Südbayern E.ON Netz (110 kv) Kabel Deutschland Stadtwerke Abensberg Vermessungsamt Abensberg Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen. Folgende Träger öffentl. Belange haben Anregungen und Bedenken vorgebracht: Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom 15.04.2013: Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger ist es dringend erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, mit dem zuständigen Ressort Produktion Technische Infrastruktur Regensburg, Bajuwarenstr. 4, 93053 Regensburg, Tel. 0800 330 9747, in Verbindung setzen. Wir bitten folgenden fachlichen Hinweis in die Begründung des Bebauungsplanes aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, siehe hier u. a. Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumbepflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden. 92 9 9 0 Die Hinweise werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Der fachliche Hinweis wird in die textlichen Hinweise aufgenommen. Seite:4

Landratsamt Kelheim Naturschutz, Schreiben vom 12.04.2013: - Hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen gegenüber der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans keine grundsätzlichen Bedenken, wenn folgende Punkte berücksichtigt werden: In der Begründung bzw. im Umweltbericht sind Angaben zur amtlichen Biotopkartierung, zur Artenschutzkartierung und zum Arten- und Biotopschutzprogramm Kelheim zu ergänzen und auszuwerten. - Da der Flächennutzungsplan keine weitere Entwicklung hangaufwärts Richtung Galgenberg vorsieht, ist im Übergangsbereich zur freien Landschaft eine optisch wirksame Ortsrandeingrünung vorzusehen. Eine optisch wirksame Ortsrandeingrünung mit Gehölzbeständen auf 2 Meter Breite ist unrealistisch; eine Festsetzung als öffentliche Grünfläche sinnvoll. Bei der Festsetzung als öffentliche Grünfläche kann die Maßnahme als wesentliche Minimierungsmaßnahme (Kompensationsfaktor) angerechnet werden. Alternativ bzw. ergänzend zur seitlichen und rückwärtigen Einfriedung der Privatgrundstücke ist zur Durchgrünung des Baugebietes die (Hinter-) Pflanzung der Einfriedung mit Gehölzgruppen sinnvoll. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit sind eine Beschreibung des Ausgangszustandes und die Darstellung der ermittelten Eingriffsfläche (Übersichtslageplan) in der Begründung erforderlich bzw. sinnvoll. Nach dem Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung kann durch Ausschöpfung der im Einzelfall möglichen Vermeidungsmaßnahmen der Kompensationsfaktor innerhalb der ermittelten Spanne reduziert werden. Zu den anrechenbaren Vermeidungsmaßnahmen zählen allerdings nur Maßnahmen, die im Zuge der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes bereits berücksichtigt wurden (Grünordnerische Zielsetzung) und Maßnahmen, die im Bebauungs- und Grünordnungsplan zur Umsetzung verbindlich festgesetzt werden (keine Hinweise). Maßnahmen, zu deren Durchführung bereits eine rechtliche Verpflichtung besteht, können einen niedrigeren Faktor nicht rechtfertigen. Die vorgenommene Absenkung des Kompensationsfaktors ist aufgrund der bisher festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen nicht nachvollziehbar. - Für den Planungsbereich sind in der Artenschutzkartierung keine Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten bekannt. Bei einer Potentialabschätzung können aber Vorkommen von Feldbrütern (z. B. Feldlerche, Rebhuhn) und weiterer Vogelarten als Nahrungsgäste nicht ausgeschlossen werden. Hierzu sind Aussagen zu ergänzen. 93 9 9 0 - Die Ergänzungen werden in die Begründung bzw. in den Umweltbericht eingearbeitet. - Die Stadt hält die im Plan verbindlich festgesetzte Eingrünung auf Privatgrund für ausreichend. Eine zusätzliche Bepflanzung der, nördlich der Grundstücke verlaufenden Mulde ist aufgrund des einzuhaltenden Abstandes von 4 m zu landwirtschaftlich genutzten Flächen und aufgrund des Unterhaltungsbedarfs der Mulde nicht möglich. Die Beschreibung des Ausgangszustandes ist in der Begründung enthalten. An der Festlegung des Kompensationsfaktors von 0,3 wird Seite:5

festgehalten. Die Vermeidungsmaßnahmen (Rückhaltung von Niederschlagswasser, festgesetzte Gehölzpflanzungen) sind in der Begründung Kap. 3.3 dargestellt. Der Hinweis auf die festgesetzten Gehölzpflanzungen wird in Kap. 3.4 der Begründung ergänzt. - Aussagen zu den betreffenden Tierarten werden ergänzt. Landratsamt Kelheim, kommunales Abfallrecht, Schreiben vom 12.04.2013: Die geplanten Baumpflanzungen sollten so angelegt werden, dass eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4 m dauerhaft erhalten werden kann. 94 9 9 0 Der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Wasserwirtschaftsamt Landshut, Schreiben vom 20.03.2013: Es ist darauf zu achten, dass die privaten Rückhalteeinrichtungen auch nach Niederschlägen über ein ausreichendes Rückhaltevolumen verfügen. Da offensichtlich auch Regenwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal geleitet werden soll, ist unbedingt vorab die hydraulische Aufnahmekapazität des vorhandenen Kanals zu ermitteln. Grundsätzlich hat die Versickerung Vorrang vor einer Ableitung von Regenwasser im Schmutz- bzw. Mischwasserkanal. Es wird daher angeregt, das in den Rückhaltevorrichtungen der Privatgrundstücke gesammeltes Wasser zur Brauchwassernutzung heranzuziehen und vor Ort zu versickern. Dafür ist es von entscheidender Bedeutung, die Sickermöglichkeit vor Ort detailliert zu untersuchen und aufzuzeigen. Die vor der Einleitung in den Mischwasserkanal geplante zentrale Rückhalteeinrichtung ist außerdem so zu dimensionieren und auszubilden, dass eine weitgehende Versickerung im Becken gewährleistet werden kann und nur der Überlauf bei extremen Niederschlagsereignissen in den Kanal entwässert. Wir empfehlen außerdem festzulegen, dass bei versickerungsfähigem Untergrund das Niederschlagswasser von den Dächern und Grundstückszufahrten möglichst nicht in die Kanalisation eingeleitet, sondern über entsprechende Rückhalteeinrichtungen gespeichert und zur Brauchwassernutzung herangezogen oder über breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone dem Untergrund zugeführt wird. Um den Abfluss aus den Abfangmulden entlang des Baugebietes weiter zu verzögern und gleichzeitig den Rückhaltebereich zu vergrößern, ist zu prüfen, ob die Mulden nicht in Kaskadenform ausgebildet werden können. 95 9 9 0 Eine detaillierte Berechnung des erforderlichen Rückhalteraumes wird im weiteren Verfahren durchgeführt. Seite:6

Eine detaillierte Berechnung / Untersuchung des erforderlichen Rückhalteraumes und die Dimensionierung des Überlaufes in den Mischwasserkanal wird im weiteren Verfahren durchgeführt. Gemäß Bodengutachten ist eine Versickerung im Plangebiet aufgrund der Bodenverhältnisse nicht möglich. Eine Festsetzung der Brauchwassernutzung ist rechtlich nicht möglich; ein entsprechender Hinweis wird aber in die textlichen Hinweise aufgenommen. Der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 15.03.2013: Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass sich in ca. 60 m Entfernung zur nördlichen Grenze des Bebauungsplanes, Am Wasserwerk V" unsere mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebene 220-kV-Freileitung befindet. An unseren Höchstspannungsfreileitungen können durch die Wirkung des elektrischen Feldes bei bestimmten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Nebel oder Raureif, Geräusche entstehen. Zur Vermeidung einer übermäßigen Lärmbelästigung bitten wir, bei der Bestimmung des Mindestabstandes zwischen bestehenden Freileitungen und neuen Wohn- bzw. Industrie-/Gewerbegebieten, die Grenzwerte nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz" (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) bzw. die von Ihnen in den planungsrechtlichen Festsetzungen angegebenen Werte einzuhalten. 96 9 9 0 Der Abstand der nördlich Baufenster zum südlichen Rand der Baubeschränkungszone der Hochspannungsleitung beträgt ca. 50 m. Eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau nicht zu erwarten. Ein entsprechender Hinweis auf die bei bestimmten Witterungsverhältnissen entstehenden Geräusche wird in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. E.ON Bayern AG, Schreiben vom 09.04.2013: Im Osten des Planungsbereiches verläuft eine 20-kV-Mittelspannungsfreileitung. Beim Einsatz von größeren Baugeräten sind die Arbeiten im Bereich von kreuzenden Freileitungen mit erhöhter Vorsicht auszuführen. Auf die Unfallverhütungsvorschriften Elektro- Textil- Feinmechanik für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) wird verwiesen. Bei allen Erdbewegungen im Bereich der Mittelspannungsfreileitung ist der nach DIN VDE 0210/5.2005 erforderliche Abstand von 6,0 m jederzeit einzuhalten. Ebenso darf die Standsicherheit der Maste durch die Erdarbeiten niemals gefährdet sein. Seite:7

Des Weiteren ist im Osten des Planungsbereiches ein 0,4-kV-Niederspannungserdkabel verlegt. Es ist deshalb erforderlich, dass vor Beginn von Erdarbeiten Planauskunft über unsere unterirdischen Anlagen in unserem Zeichenbüro, Tel.-Nr. 0871/96639-45 I, eingeholt wird. Wir bitten Sie das 0,4-kV- Niederspannungserdkabel und die 20 kv-mittelspannungsfreileitung incl. Maststandorte örtlich einzumessen und die Leitung mit der dazugehörigen Sicherheitszone (je 8m beiderseits der Leitungsachse) in dem Bebauungsplan darzustellen. Für die elektrische Erschließung des Baugebietes ist die Errichtung einer neuen Trafostation notwendig. Den hierzu vorgesehenen Standort haben wir im beiliegenden Plan rot markiert. Wir bitten Sie, die notwendige Grundstücksfläche (ca. 25 m 2 ) beim Kauf der öffentlichen Grundstücke mitzuerwerben und uns für den Bau und Betrieb der Trafostation zur Verfügung zu stellen. Ebenso bitten wir Sie die Trafostation im Bebauungsplan zeichnerisch darzustellen. Das Stationsgebäude muss mindestens 1,5 m von der Straße entfernt stehen. 97 9 9 0 Der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Auf Nachfrage erklärte Herr Brielbeck (E.ON) dass im Zuge der Errichtung einer neuen Trafostation für das Baugebiet auch der Mast der 20-kV Leitung an der geplanten, südöstlichen Zufahrtsstraße zum neuen Baugebiet (bei Parzelle 19) rückgebaut wird. Die Maßnahme hat die E.ON für das Jahr 2014 vorgesehen. Der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Die Leitungen werden im Bebauungsplan dargestellt. Eine entsprechende Fläche für die Trafostation wird im Bebauungsplan dargestellt. Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 18.04.2013: 1. Es ist sicherzustellen, dass durch das Baugebiet der ungestörte Oberflächenwasserabfluss nicht behindert wird und dass die angrenzenden Äcker einen ordnungsgemäßen Anschluss an diese Oberflächenentwässerung erhalten. 2. Das Baugebiet grenzt unmittelbar an intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Käufer sollen von der Stadt Abensberg in geeigneter Weise darauf hingewiesen werden, dass hier landwirtschaftliche Emissionen durch Staub und Gerüche entstehen, die zu dulden sind. 98 9 9 0 Wild abfließendes Niederschlagswasser wird in einer Mulde am nördlichen Rand des Baugebietes aufgefangen und abgeleitet. Ein entsprechender Hinweis wird in die textlichen Hinweise des Bebauungsplans aufgenommen. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 18.04.2013 Das AELF Abensberg gibt zu bedenken, dass durch das Planungsvorhaben landwirtschaftliche Nutzflächen (für den Spargelanbau geeignete Standorte) für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Energie verloren gehen. Seite:8

99 9 9 0 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Alternative Standorte für die bauliche Entwicklung, die nicht für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind, stehen zurzeit nicht zur Verfügung. b) Billigungsbeschluss: 100 9 9 0 Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB und billigt den vom Ingenieurbüro EBB, Regensburg, ausgearbeiteten Bebauungsplan i.d.f. 13.05.2013 mit den beschlossenen Änderungen. Der Bebauungsplan und die Begründung sind nach Maßgabe des 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 Die Änderung des Flächennutzungsplanes zum Baugebiet Am Wasserwerk V erfolgt gem. 8 Abs. 3 BauGB im sog. Parallelverfahren. a) Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 3 Abs.1 BauGB fand im Zeitraum vom 18.03.2013 bis 19.04.2013 statt. Stellungnahmen der Bürger Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Beteiligung der Behörden Die Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs.1 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 18.03.2013 bis 19.04.2013 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 21 betroffene Fachstellen beteiligt, dessen Ergebnis sich wie folgt zusammenfassen lässt: Folgende Fachstellen haben keine Stellungnahme abgegeben: Landratsamt Kelheim, Gesundheitsamt Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege Oberpostdirektion Postdienste Landratsamt Kelheim, Straßenverkehrsrecht Landratsamt Kelheim, staatl. Abfallwirtschaft Seite:9

Folgende Fachstellen haben keine Einwände erhoben: Landratsamt Kelheim, Immissionsschutz Landratsamt Kelheim, Städtebau Regierung von Niederbayern Regionaler Planungsverband Region 11 Erdgas Südbayern E.ON Netz (110 kv) Kabel Deutschland Stadtwerke Abensberg Vermessungsamt Abensberg Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen. Folgende Träger öffentl. Belange haben Anregungen und Bedenken vorgebracht: Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom 15.04.2013: Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger ist es dringend erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, mit dem zuständigen Ressort Produktion Technische Infrastruktur Regensburg, Bajuwarenstr. 4, 93053 Regensburg, Tel. 0800 330 9747, in Verbindung setzen. Wir bitten folgenden fachlichen Hinweis in die Begründung des Bebauungsplanes aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, siehe hier u. a. Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumbepflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden. 101 9 9 0 Die Hinweise werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Der fachliche Hinweis wird in die textlichen Hinweise aufgenommen. TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 15.03.2013: Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass sich in ca. 60 m Entfernung zur nördlichen Grenze des Bebauungsplanes, Am Wasserwerk V" unsere mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebene 220-kV-Freileitung befindet. An unseren Höchstspannungsfreileitungen können durch die Wirkung des elektrischen Feldes bei bestimmten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Nebel oder Raureif, Geräusche entstehen. Zur Vermeidung einer übermäßigen Lärmbelästigung bitten wir, bei der Bestimmung des Mindestabstandes zwischen bestehenden Freileitungen und neuen Seite:10

Wohn- bzw. Industrie-/Gewerbegebieten, die Grenzwerte nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz" (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) bzw. die von Ihnen in den planungsrechtlichen Festsetzungen angegebenen Werte einzuhalten. 102 9 9 0 Der Abstand der nördlich Baufenster zum südlichen Rand der Baubeschränkungszone der Hochspannungsleitung beträgt ca. 50 m. Eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau nicht zu erwarten. Ein entsprechender Hinweis auf die bei bestimmten Witterungsverhältnissen entstehenden Geräusche wird in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. Wasserwirtschaftsamt Landshut, Schreiben vom 20.03.2013: Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Folgendes ist im weiteren Verfahren zu beachten: - Anschluss an die zentrale Wasserversorgung vor Bezugsfertigkeit. - Anschluss an den Schmutzwasserkanal. - unverschmutztes Niederschlagswasser ist bei ausreichender Sickerfähigkeit zu versickern oder in Rückhalteeinrichtungen zu speichern. - der Versiegelungsgrad ist auf das notwendigste zu beschränken. - oberflächlich abfließendes Wasser darf nicht zum Schaden Dritter ab- bzw. umgeleitet werden. 103 9 9 0 Die Hinweise werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. E.ON Bayern AG, Schreiben vom 09.04.2013: Im Osten des Planungsbereiches verläuft eine 20-kV-Mittelspannungsfreileitung. Beim Einsatz von größeren Baugeräten sind die Arbeiten im Bereich von kreuzenden Freileitungen mit erhöhter Vorsicht auszuführen. Auf die Unfallverhütungsvorschriften Elektro- Textil- Feinmechanik für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) wird verwiesen. Bei allen Erdbewegungen im Bereich der Mittelspannungsfreileitung ist der nach DIN VDE 0210/5.2005 erforderliche Abstand von 6,0 m jederzeit einzuhalten. Ebenso darf die Standsicherheit der Maste durch die Erdarbeiten niemals gefährdet sein. Des Weiteren ist im Osten des Planungsbereiches ein 0,4-kV-Niederspannungserdkabel verlegt. Es ist deshalb erforderlich, dass vor Beginn von Erdarbeiten Planauskunft über unsere unterirdischen Anlagen in unserem Zeichenbüro, Tel.-Nr. 0871/96639-45 I, eingeholt wird. Wir bitten Sie das 0,4-kV- Niederspannungserdkabel und die 20 kv-mittelspannungsfreileitung incl. Maststandorte örtlich einzumessen und die Leitung mit der dazugehörigen Sicherheitszone (je 8m beiderseits der Leitungsachse) in dem Bebauungsplan darzustellen. Seite:11

Für die elektrische Erschließung des Baugebietes ist die Errichtung einer neuen Trafostation notwendig. Den hierzu vorgesehenen Standort haben wir im beiliegenden Plan rot markiert. Wir bitten Sie, die notwendige Grundstücksfläche (ca. 25 m 2 ) beim Kauf der öffentlichen Grundstücke mitzuerwerben und uns für den Bau und Betrieb der Trafostation zur Verfügung zu stellen. Ebenso bitten wir Sie die Trafostation im Bebauungsplan zeichnerisch darzustellen. Das Stationsgebäude muss mindestens 1,5 m von der Straße entfernt stehen. 104 9 9 0 Der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Auf Nachfrage erklärte Herr Brielbeck (E.ON) dass im Zuge der Errichtung einer neuen Trafostation für das Baugebiet auch der Mast der 20-kV Leitung an der geplanten, südöstlichen Zufahrtsstraße zum neuen Baugebiet (bei Parzelle 19) rückgebaut wird. Die Maßnahme hat die E.ON für das Jahr 2014 vorgesehen.der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Die Leitungen werden im Bebauungsplan dargestellt. Eine entsprechende Fläche für die Trafostation wird im Bebauungsplan dargestellt. Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 18.04.2013: 1. Es ist sicherzustellen, dass durch das Baugebiet der ungestörte Oberflächenwasserabfluss nicht behindert wird und dass die angrenzenden Äcker einen ordnungsgemäßen Anschluss an diese Oberflächenentwässerung erhalten. 2. Das Baugebiet grenzt unmittelbar an intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Käufer sollen von der Stadt Abensberg in geeigneter Weise darauf hingewiesen werden, dass hier landwirtschaftliche Emissionen durch Staub und Gerüche entstehen, die zu dulden sind. 105 9 9 0 Wild abfließendes Niederschlagswasser wird in einer Mulde am nördlichen Rand des Baugebietes aufgefangen und abgeleitet. Ein entsprechender Hinweis wird in die textlichen Hinweise des Bebauungsplans aufgenommen. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 18.04.2013: Das AELF Abensberg gibt zu bedenken, dass durch das Planungsvorhaben landwirtschaftliche Nutzflächen (für den Spargelanbau geeignete Standorte) für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Energie verloren gehen. 106 9 9 0 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Alternative Standorte für die bauliche Entwicklung, die nicht für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind, stehen zurzeit Seite:12

nicht zur Verfügung. Landratsamt Kelheim - Naturschutz, Schreiben vom 11.04.2013: Hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen gegenüber den Änderungen (FNP) keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die Darstellung der Ortsrandeingrünung im Westen noch ergänzt wird. Der Umweltbericht ist in einigen Punkten, in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, zu ergänzen. 107 9 9 0 Die Stadt hält die im Plan verbindlich festgesetzte Eingrünung auf Privatgrund für ausreichend. Eine zusätzliche Bepflanzung der, westlich der Grundstücke verlaufenden Mulde ist aufgrund des einzuhaltenden Abstandes von 4 m zu landwirtschaftlich genutzten Flächen und aufgrund des Unterhaltungsbedarfs der Mulde nicht möglich. Der Umweltbericht wird in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde ergänzt. b) Billigungsbeschluss: 108 9 9 0 Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB und billigt das vom Ingenieurbüro EBB, Regensburg, ausgearbeitete Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan i.d.f. 13.05.2013 mit den beschlossenen Änderungen. Das Deckblatt und die Begründung sind nach Maßgabe des 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 4. Aussprache Seite:13

II. Nichtöffentlicher Teil Im Anschluss folgte eine nichtöffentliche Sitzung. Da bis zum Schluss der Sitzung Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung nicht erhoben wurden, gilt die Niederschrift als genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO, 26 Nr. 2, 35 Nr. 1 GschO). Dr. Brandl Peter Schmid 1. Bürgermeister Schriftführer Seite:14