Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH vorbereitende Untersuchungen Ludwigsburg Oßweil - Ost Bürgerinformation zum Tag der Städtebauförderung LB-Oßweil, 13.05.2017 Referenten: Timo Schaal
Agenda Zeitschiene Was tut die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen (VU) Was ist und was kann die Städtebauförderung Was sind die voraussichtlichen Ziele der Sanierung Was sind die Voraussetzungen für eine private Förderung Musterberechnungen für die Förderung privater Modernisierungen
Zeitschiene Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Oktober Nov. Dez. Januar Februar März April BTU 16.02.17 GR 22.02.17 Begleitung/Durchführung vorbereitende Untersuchung Ausschreibung VU Beauftragung Infoveranstaltung VU Stadtteil spaziergang Befragung Betroffene Schlüsselpersonengespräche Antrag Städtebauförderung Prüfung des Antrages Entscheidung des Regierungspräsidiums Ist-Stand
Was tut die WHS im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen (VU): die VU ist nach 141 BauGB zur Vorbereitung einer Sanierungsmaßnahme vorgeschrieben die betroffenen Eigentümer, Mieter und Pächter sind gemäß 138 BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Wick+Partner führt eine Gebietsbegehung durch die WHS führt eine Fragebogenaktion durch die WHS erstellt einen Ergebnisbericht die WHS möchte keine Bausparverträge oder Versicherungen verkaufen!
Das Untersuchungsgebiet
Was ist und was kann die Städtebauförderung die Städtebauförderung dient: der erhaltenden Modernisierung des Gebäudebestandes, im Besonderen der energetischen Erneuerung (kommunal und privat) der Neugestaltung des öffentlichen Raums (Straßen, Plätze) die Städtebauförderung wird durch Finanzmittel des Bundes und/oder des Landes sowie der Gemeinden finanziert 100% Förderrahmen = steht zur Förderung von Einzelmaßnahmen zu Verfügung davon 60% Finanzhilfen = kommen von Bund und/oder Land davon 40% kommunaler Eigenanteil = kommt aus dem kommunalen Haushalt
Beispielbilder (vorher / nachher) Mathildenblock 1986 Mathildenblock 2010
Beispielbilder (vorher / nachher) Untere Marktstraße 1980/81 Untere Marktstraße 2010
Beispielbilder (vorher / nachher) Mathildenstraße 2003 Mathildenstraße 2010
Beispielbilder (vorher / nachher)
Beispielbilder (vorher / nachher)
Beispielbilder (vorher / nachher)
Was sind die voraussichtlichen Ziele der Sanierung Oßweil Ost die energetische Modernisierung des Gebäudebestands die (Um-)Gestaltung von Teilen des öffentlichen Raums Was sind die Voraussetzungen für eine private Förderung es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung! abgeschlossene Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt Ludwigsburg Maßnahme darf noch nicht begonnen sein!!! (keine Aufträge, keine Materialbeschaffung) Durchführung einer umfassenden energetischen Modernisierung das Vorhandensein ausreichender Fördermittel
Fördergrundsätze der Stadt Ludwigsburg: Fördersatz in der Regel 20% maximal 50.000,- Förderung pro Einzelmaßnahme Höherförderung durch Einzelfallentscheidung des zust. Gremiums ausnahmsweise möglich (bei städtebaulich wichtigen/herausragenden, ortsbildprägenden Gebäuden; kein rechtlicher Anspruch auf Förderung)
Musterberechnungen für die Förderung privater Modernisierungen Modernisierung eines privaten Gebäudes Gesamtinvestition 84.000,- davon zuwendungsfähig 84.000,- mögliche Förderung hier 20% 16.800,- + Bescheinigung gemäß 7h EStG zur steuerlichen Sonderabschreibung der bescheinigten Aufwendungen über 12 Jahre (über den nicht geförderten Betrag hier: 67.200,- )
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Frau Tabea Ritter Herr Timo Schaal Stadt Ludwigsburg Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Referat nachhaltige Stadtentwicklung Abteilung Städtebau 1 Tel. 07141 / 910 40 67 Tel. 07141 / 149-290 email t.ritter@ludwigsburg.de email timo.schaal@wuestenrot.de