Hamburger Aktionsplan Inklusion und Sport

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Transkript:

Hamburger Aktionsplan Inklusion und Sport (überarbeitete Version, Januar 2018) Präambel Der organisierte Sport in Hamburg 1 fördert seit langem die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In vielen Vereinen und Verbänden gibt es Angebote, die das gemeinsame Sporttreiben von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglichen. Im Aus- und Fortbildungssystem des organisierten Sports in Hamburg können entsprechende lizenzierte Qualifikationen erworben werden, die zu einer qualifizierten Anleitung von Sportgruppen zur Rehabilitation, der Sportaktivität von Menschen mit Behinderung sowie des gemeinsamen Sporttreibens von Menschen mit und ohne Behinderung berechtigen. Mit über 1.300 Sportangeboten pro Woche leistet der organisierte Sport einen erheblichen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Wie im Positionspapier Inklusion und Sport in Hamburg vom November 2013 definiert, unterscheiden wir im Sport zwei Aspekte der Inklusion: Zum einen die Inklusion durch den Sport und die Inklusion in den Sport. Zentraler Ansatz der Behindertenrechtskonvention ist die Teilhabe und die Wahlmöglichkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern. Innerhalb des organisierten Sports muss Menschen mit Behinderung freigestellt sein, ob sie in einer homogenen (Inklusion durch den Sport) oder in einer heterogenen Gruppe (Inklusion in den Sport) Sport treiben möchten. Beide Formen des Sporttreibens spielen vor dem Hintergrund der UN-BRK eine wichtige Rolle und haben daher ihre Berechtigung. Im Bereich des Behindertensports müssen derzeit drei Formen des Sporttreibens unterschieden werden: der Rehabilitationssport, der Behindertensport in homogenen Gruppen sowie inklusive Sportangebote, bei denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben. Als Gemeinsamkeit haben alle Formen des Sporttreibens, dass die Gruppen zumeist in das System Sportverein mit seinen Organisationsstrukturen integriert sind. 1 Gemeint sind sportliche Aktivitäten der Hamburger Mitgliedsvereine und verbände 1

Aktionsplan Der vorliegende Aktionsplan Inklusion und Sport wurde im Frühjahr 2014 von Vertretern der Hamburger Sportvereine und verbände auf Basis des im November 2013 vorgestellten Positionspapiers Inklusion und Sport in Hamburg erarbeitet. Der Aktionsplan definiert Handlungsfelder, Maßnahmen und Zuständigkeiten bis zum Jahre 2019. Ziel ist es, die Vereine und Verbände für das Thema Inklusion und Sport zu sensibilisieren, die sportfachliche Arbeit zu systematisieren und die Angebotspalette des Sports zu verbreitern. Der Hamburger Sport kann dabei auf ein solides Fundament von Angeboten zur Inklusion aufbauen. Bereits lange vor der UN-Behindertenrechtskonvention wurde der inklusive Gedanke in den Hamburger Sportvereinen unabhängig von staatlichen Förderprogrammen oder Aktionsplänen gelebt. Der vorliegende Aktionsplan definiert vier Handlungsfelder: Sportpraxis, Qualifizierung, Barrierefreiheit sowie Interessenvertretung und Bewusstseinsbildung. Die beiden ersten Felder beziehen sich auf Maßnahmen, die im Wesentlichen sportverbandsinternen Regelungen und Initiativen bedürfen. Bei den letzten beiden Handlungsfeldern ist der organisierte Sport auf einen Austausch und die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen angewiesen. Hierfür wird der die Federführung übernehmen und mit den zuständigen Stellen an den entsprechenden Themen arbeiten. 2

Sportpraxis: Im Zentrum des Handlungsfeldes steht die Gestaltung des Trainings und Wettkampfsystems. Ziel der Maßnahmen ist es, für unterschiedliche Sportarten Wege aufzuzeigen, wie die bisherigen Sportangebote inklusiv gestaltet werden können bzw. wie im Verbandssystem ein inklusiver Ansatz etabliert werden kann. Maßnahme Verantwortlichkeit Priorität 2 Verdopplung der geförderten Sportgruppen sowie Verdopplung der sich beteiligenden Vereine Das Handlungsfeld Inklusion in den n fest verankern Beteiligung der Vereine und Verbände an der Rollstuhl- Basketball-WM 2018 FHH, / DRS/ Vereine/ / 2 = bis Ende 2015; mittelfristig = bis Ende 2016; = bis Ende 2019 3

Qualifizierung: Der organisierte Sport in Deutschland ist größter Träger der außerschulischen Bildung. In den bestehenden Strukturen sollten zukünftig vermehrt Angebote zur Weiter- und Fortbildung von Übungsleitenden zur inklusiven Sportpraxis entwickelt und vorgehalten werden. Wichtig ist insbesondere, regelmäßige Begegnungsplattformen zwischen bestehenden Angeboten und interessierten Vereinen und Verbänden zu schaffen. Viele Ansätze bieten das Potential, dass Verbände sportartübergreifend voneinander lernen und Vereine ein eigenes Profil zur Inklusion entwickeln. Maßnahme Verantwortlichkeit Priorität 3 Fachverbandsübergreifende Fachtagung mit dem Schwerpunkt Best Practice zur Inklusiom,, Mitglieder m. bes. Aufgabenstellung Gebärdensprachkurse anbieten HGSV Initiierung einer Workshop/Fortbildungs-Reihe "Inklusion und Sportpraxis ; Ziel: Qualifizierung und Austausch Thema Inklusion in die Fortbildung der einbinden Federführung, Input durch, mittelfristig 3 = bis Ende 2015; mittelfristig = bis Ende 2016; = bis Ende 2019 4

Barrierefreiheit: Barrierefreiheit im Sport kann nicht nur eindimensional als die Zugänglichkeit von Hallen interpretiert werden. Informations- und Kommunikationsdefizite, finanzielle Restriktionen sowohl für Sportler als auch Vereine können inklusive Sportangebote behindern. Diese Dimensionen gilt es bei der Barrierefreiheit im Sport ebenfalls zu beachten. Der barrierefreie Zugang zu öffentlichen und vereinseigenen Hallen wird im Rahmen von Erörterungen mit den zuständigen Stellen, wie beispielsweise Schulbau Hamburg bzw. der jeweiligen Eigentürmer der Sportanlagen, zu regeln sein. Maßnahme Verantwortlichkeit Priorität 4 Barrierefreiheit umfassend definieren mittelfristig Kostenübernahme für Kommunikationshilfe (z.b. Gebärdensprachdolmetschung, Braille-Schrift- Übersetzung, leichte und einfache Sprache) Ist-Analyse Sportanlagen und Zuwegung (öffentliche und vereinseigene) und Festlegung Hallenstandards Informationssystem für Barrierefreiheit von Sportstätten erstellen Bedarfsgerechte Sportstätten werden im Rahmen des MPAC umgesetzt, Bedarfe des Rehasports sind berücksichtigt,, Vereine, BASFI FHH, Schulbau Hamburg FHH,, Vereine FHH mittelfristig 4 = bis Ende 2015; mittelfristig = bis Ende 2016; = bis Ende 2019 5

Bewusstseinsbildung und Interessenvertretung Die Bewusstseinsbildung hat für das Thema Inklusion im organisierten Sport einen hohen Stellenwert. Neben der sportverbandsinternen Sensibilisierung ist die Wahrnehmung von Inklusion in und durch Sport in der Öffentlichkeit und gegenüber Politik und Verwaltung eine wesentliche Aufgabe. Formate zu entwickeln, die für eine verbesserte Wahrnehmbarkeit von inklusiven Vereinsund Verbandsangeboten sorgen, ist ein Ansatz, um für größeres Interesse an den Vereinsangeboten zu sorgen und auf die besondere Leistung, die der organisierte Sport hier erbringt, hinzuweisen. Ziel ist, eine erhöhte öffentliche Förderung für diese Sportangebote zu erreichen, um auch die Zielsetzung der Hamburger Dekadenstrategie Sport erfüllen zu können. Maßnahme Verantwortlichkeit Priorität 5 Erschließung von weiteren Finanzierungsmöglichkeiten, Sportfördervertragsverhandlung 2015-2016 Inklusions-Sport-Event Interne Bewusstseinsbildung (Berichte in Gremien etc.) Einbindung der (umfassend) Geeignete Informationsplattform identifizieren, keine eigene erstellen Öffentlichkeitsarbeit für inklusive Veranstaltungen Menschen mit Behinderungen bei Sportlerehrungen immer einbeziehen weist Verbände gezielt auf Probleme von Sportarten hin und bemüht sich um Klärung Generell werden eher Initiativen der Vereine identifiziert und unterstützt / FHH/ / Vereine/ Organisationen, Vereine,, / Vereine/ / / Bezirke mittelfristig 5 = bis Ende 2015; mittelfristig = bis Ende 2016; = bis Ende 2019 6