ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/2014



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Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/2014 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 07. November 2013 Prüfungsfach: Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte : 1. Aufgabenteil: 37,0 2. Aufgabenteil: 43,0 3. Aufgabenteil: 20,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

1. Aufgabenteil (37,0 ) Allgemeine Angaben Ihr Mandant Jens Seits e. K. (J. S.) betreibt in Düsseldorf ein Groß- und Einzelhandelsgeschäft mit Möbeln. Er ermittelt seinen Gewinn gem. 5 Abs. 1 EStG i. V. mit 238 Abs. 1 HGB, versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt und erstellt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Sachverhalt 1 (10,5 ) 1. Der Unternehmer Harry Bo aus Mönchengladbach bestellte am 14.09.2012 bei J. S. diverse Büromöbel (Schreibtische, Rollcontainer, Aktenschränke und Drehstühle mit Armlehne). Am 21.09.2012 schickte J. S. an Harry Bo folgende Anzahlungsrechnung ( Auszug ):... gern bestätigen wir den Eingang Ihrer Bestellung. Die Lieferung der Büromöbel erfolgt vereinbarungsgemäß in der 43. Kalenderwoche dieses Jahres. Wir bitten um Überweisung der vereinbarten Anzahlung in Höhe von... 4.000,00 + 19 % USt 760,00 4.760,00 Harry Bo überwies den Betrag von 4.760,00 auf das betriebliche Bankkonto des J. S. (Wertstellung: 26.09.2012). 2. Die bestellten Büromöbel wurden am 24.10.2012 geliefert. Am 29.10.2012 schickte J. S. an Harry Bo folgende Schlussrechnung vom 26.10.2012 ( Auszug ): Menge Einzelpreis Gesamtpreis Schreibtisch 5 470,00 2.350,00 Rollcontainer 5 360,00 1.800,00 Aktenschrank 5 600,00 3.000,00 Drehstuhl mit Armlehne 5 390,00 1.950,00 9.100,00./. 10 % Rabatt auf alle gelieferten Waren 910,00 8.190,00 + 19 % USt 1.556,10 Gesamtrechnungsbetrag 9.746,10./. Anzahlung 4.000,00 + 19 % USt 760,00 4.760,00 Restbetrag 4.986,10 Zahlungsbedingungen: Zahlbar innerhalb von 10 Tagen abzüglich 3 % Skonto vom Restbetrag oder innerhalb von 30 Tagen, netto, nach Rechnungsdatum. 3. Auf das betriebliche Bankkonto des J. S. überwies Harry Bo nach Abzug von 3 % Skonto einen Betrag in Höhe von 4.836,52 (Wertstellung: 02.11.2012).

Aufgaben 1. Buchen Sie für J. S. a) die Anzahlungsrechnung vom 21.09.2012, b) die Schlussrechnung vom 26.10.2012 und c) die Überweisungsgutschrift vom 02.11.2012. 2. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus dem Sachverhalt 1 insgesamt ergibt. zu 1. a) zu 1. b) zu 1. c) zu 2.)

Sachverhalt 2 (7,5 ) Am 14.12.2012 erwarb J. S. drei hochwertige Schreibtischstühle zu je 1.000,00. Die Rechnung über (3.000,00 zzgl. 570,00 USt =) 3.570,00 wurde von J. S. am 17.12.2012 durch Überweisung vom betrieblichen Bankkonto beglichen. Sowohl der Rechnungseingang (Wareneinkauf) als auch die Bezahlung wurden im Dezember 2012 ordnungsgemäß gebucht. Der Ladenverkaufspreis eines solchen Schreibtischstuhls beträgt 1.500,00 zzgl. 19 % USt. Einen Schreibtischstuhl veräußerte J. S. am 14.12.2012 an die Angestellte Wilma Gern. Den Barverkauf bestätigte J. S. durch Ausstellung folgender Quittung: Netto + % MwSt. Nr. 198 Gesamt 900,00 Betrag in Worten von für Neunhundert Wilma Gern, Humboldstr. 95, 40476 Düsseldorf 1 Schreibtischstuhl Quittung Cent wie oben Ort/Datum Düsseldorf, 14.12.2012 Buchungsvermerke Stempel/Unterschrift des Empfängers dankend erhalten. Möbeleinzelhandel Jens Seits e. K. Grafenberger Allee 37 40476 Düsseldorf Jens Seits Aufgaben 1. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Bemessungsgrundlage sowie die Höhe der Umsatzsteuer und nennen Sie jeweils die genaue(n) gesetzliche(n) Grundlage(n) aus dem UStG. Lösung zu 1.:

2. Buchen Sie diesen Geschäftsfall. Lösung zu 2.: Sachverhalt 3 (6,5 ) Einen weiteren Schreibtischstuhl (vgl. Sachverhalt 2) schenkte J. S. am 19.12.2012 seinem langjährigen Kunden Jim Panse. Aufgaben 1. Beurteilen Sie den Geschäftsfall einkommen- und umsatzsteuerrechtlich und nennen Sie die jeweilige(n) gesetzliche(n) Grundlage(n). Gehen Sie bei Ihrer Lösung davon aus, dass 37b EStG keine Anwendung finden soll. 2. Buchen Sie den Geschäftsfall. 3. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der handelsrechtlichen Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus Ihrer Buchung zu 2. insgesamt ergibt. 4. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der steuerrechtlichen Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich insgesamt ergibt. zu 1.: zu 2.: zu 3.: zu 4.:

Sachverhalt 4 (7,0 ) Den dritten Schreibtischstuhl (vgl. Sachverhalt 2) stellte J. S. am 17.12.2012 in sein Chefbüro. Er beabsichtigt, den Schreibtischstuhl mindestens während dessen Nutzungsdauer von 13 Jahren nicht zu veräußern. Weitere bewegliche Wirtschaftsgüter wurden in 2012 nicht angeschafft. Aufgaben 1. Prüfen und begründen Sie mithilfe des 247 Abs. 1 HGB, in welcher Form dieser Schreibtischstuhl in der Bilanz zum 31.12.2012 auszuweisen ist. 2. Buchen Sie den Geschäftsfall am 17.12.2012, wenn J. S. einen möglichst niedrigen steuerlichen Gewinn ausweisen möchte und begründen Sie Ihre Buchung. Die Voraussetzungen des 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG sind nicht erfüllt. 3. Entwickeln Sie in einer übersichtlichen Darstellung für diesen Schreibtischstuhl den steuerrechtlichen Bilanzansatz zum 31.12.2012 und führen Sie die Jahresabschlussbuchung bezüglich der Behandlung des Schreibtischstuhls durch. zu 1.: zu 2.: zu 3.:

Sachverhalt 5 (5,5 ) J. S. beschäftigt seit September 2013 im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses den Bernhard Iner (hauptberuflich sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer) als Aushilfskraft im Lagerverkauf mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von acht Stunden; der Stundenlohn beträgt 10,00. Im Monat Oktober 2013 arbeitete Bernhard Iner insgesamt 40 Stunden; der Lohn wurde bar ausgezahlt. Aufgaben 1. Buchen Sie unter Angabe des Rechenweges diesen Geschäftsfall für Oktober 2013. Es sollen pauschale Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung abgeführt und die Lohnsteuer pauschal berechnet werden. 2. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus diesem Geschäftsfall ergibt. Bearbeitungshinweise 1. Gehen Sie davon aus, dass Bernhard Iner auf die Rentenversicherungspflicht (Aufstockungsbetrag) wirksam verzichtet hat. 2. Auf die Umlagen ist aus Vereinfachungsgründen nicht einzugehen. zu 1.: zu 2.:

2. Aufgabenteil (43,0 ) Bearbeitungshinweise: Die nachfolgenden drei Sachverhalte betreffen ebenfalls den Groß- und Einzelhändler Jens Seits e. K. (vgl. 1. Aufgabenteil, Allgemeine Angaben). Es soll der niedrigst mögliche Gewinn ausgewiesen werden. Die Voraussetzungen des 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG waren im VZ 2012 nicht erfüllt. Sachverhalt 1 (25,0 ) Am 31.08.2012 geriet ein betrieblich genutzter Gabelstapler wegen eines beschädigten Kabels in Brand. Da die Angestellten den Brand nicht sofort bemerkten, wurde der Gabelstapler völlig zerstört. J. S. hatte den fabrikneuen Gabelstapler (Nutzungsdauer: fünf Jahre) im Januar 2010 für netto 25.000,00 angeschafft und seit diesem Zeitpunkt mit 20 % linear abgeschrieben. Der Schadenfall wurde der Versicherung gemeldet. Nach Anerkennung des Schadens überwies die Versicherung zur Schadensregulierung am 08.10.2012 einen Betrag in Höhe von 16.000,00 ; die Versicherungsentschädigung wurde von J. S. privat vereinnahmt. Bereits am 11.09.2012 hatte J. S. einen neuen Gabelstapler vom gleichen Typ zum Preis von 30.000,00 zzgl. 19 % USt bestellt, der vom Hersteller am 28.09.2012 ausgeliefert wurde. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre. Der Gesamtrechnungsbetrag wurde von J. S. am 31.10.2012 unter Abzug von 3 % Skonto vom betrieblichen Bankkonto überwiesen. J. S. hat aus dem gesamten Vorgang bisher keine Konsequenzen gezogen. Aufgaben 1. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den Restbuchwert des abgebrannten Gabelstaplers und nehmen Sie die erforderliche(n) Buchung(en) zum 31.08.2012 vor. Cent-Beträge sind ggf. auf volle -Beträge aufzurunden. Lösung:

2. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung für den abgebrannten Gabelstapler die aufgedeckten stillen Reserven. Lösung: 3. Buchen Sie unter Berücksichtigung des Ergebnisses zu Aufgabe 2 den Eingang der Versicherungsentschädigung am 08.10.2012 a) nach handelsrechtlichen Grundsätzen und b) die ggf. erforderliche steuerliche Korrekturbuchung. zu 3. a) zu 3. b) 4. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) a) der handelsrechtlichen Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus Ihrer Buchung zu 3. a) ergibt. b) der steuerrechtlichen Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus Ihrer Buchung zu 3. b) ergibt. zu 4. a) zu 4. b)

5. Bilden Sie unter Berücksichtigung des Ergebnisses zu Aufgabe 3 b) nach steuerrechtlichen Grundsätzen die Buchungssätze a) zum 28.09.2012 bei Lieferung des Gabelstaplers und b) zum 31.10.2012 bei Begleichung des Rechnungsbetrages. zu 5. a) zu 5. b) 6. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung unter Berücksichtigung Ihrer Buchungen zu Aufgabe 5 für den gelieferten Gabelstapler a) die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung und b) den Bilanzwert zum 31.12.2012. Cent-Beträge sind ggf. auf volle -Beträge aufzurunden. zu 6. a) zu 6. b)

Sachverhalt 2 (9,0 ) Einen bisher ausschließlich von seiner Ehefrau zu Privatfahrten genutzten PKW nutzt J. S. seit dem 01.06.2012 ausschließlich für betriebliche Fahrten. J. S. ließ den PKW am 01.06.2012 von einem Kfz-Sachverständigen schätzen; der Schätzpreis belief sich auf 7.000,00 (brutto). Der PKW war am 01.07.2009 für 15.000,00 zzgl. 19 % USt angeschafft worden und hat eine Gesamtnutzungsdauer von sechs Jahren. J. S. hatte außerbilanziell zum 31.12.2009 für die geplante Anschaffung eines betrieblichen Fahrzeugs zulässigerweise einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 12.000,00 gebildet. Wegen der nunmehr betrieblichen Nutzung des zunächst privat genutzten PKW ist die vorgesehene Anschaffung bis zum 31.12.2012 nicht erfolgt. Aufgaben 1. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung unter Angabe des Rechenweges den a) Einlagewert des PKW zum 01.06.2012, b) Bilanzansatz des PKW zum 31.12.2012. Cent-Beträge sind ggf. auf volle -Beträge aufzurunden. 2. Beschreiben Sie kurz unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, welche außerbilanzielle Änderung hinsichtlich des gebildeten Investitionsabzugsbetrages erforderlich ist. Auf eine Verzinsung nach 233a AO ist nicht einzugehen. Gehen Sie bei Ihrer Lösung davon aus, dass die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Anlagevermögen keine Anschaffung darstellt. zu 1. a) zu 1. b) zu 2.)

Sachverhalt 3 (9,0 ) J. S. hatte im Wirtschaftsjahr 2011 mehrere selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter angeschafft und diese zum 31.12.2011 in zutreffender Höhe in einem Sammelposten erfasst. In den Sammelposten 2011 hatte J. S. auch ein im November 2011 für 450,00 (netto) angeschafftes Schneeräumgerät aufgenommen. Nach der Anschaffung musste J. S. jedoch feststellen, dass die Räumung der Wege und Parkplätze des Betriebsgrundstücks mit diesem Gerät sehr zeitaufwändig war. J. S. hat das Gerät deshalb im Januar 2012 ohne Rechnung gegen Barzahlung an einen seiner Stammkunden für 140,00 verkauft und gebucht: Kasse 140,00 an Sammelposten 2011 140,00 Den Stand des Sammelpostens 2011 hat J. S. zum 31.12.2012 wie folgt errechnet: Stand Sammelposten 2011 zum 01.01.2012 1.440,00./. Verkauf Schneeräumgerät 140,00 = Zwischensumme 1.300,00./. Abschreibung Sammelposten (20 % von 1.300,00 ) 260,00 = Stand Sammelposten 2011 zum 31.12.2012 1.040,00 Gebucht wurde: Abschreibung Sammelposten 260,00 an Sammelposten 2011 260,00 Aufgaben 1. a) Beurteilen Sie die von J. S. im Januar 2012 vorgenommene Buchung (keine -Angabe!) und nennen Sie die genaue gesetzliche Grundlage aus dem EStG. b) Führen Sie die ggf. erforderliche Korrekturbuchung durch. zu 1. a) zu 1. b)

2. Entwickeln Sie unter Berücksichtigung des Ergebnisses zu Aufgabe 1 den Stand des Sammelpostens 2011 zum 31.12.2012 und führen Sie die ggf. erforderliche Korrekturbuchung durch. Lösung: Sammelposten 2011 zum 31.12.2012 ggf. erforderliche Korrekturbuchung

3. Aufgabenteil (20,0 ) Dr. Heide Witzka (H. W.) betreibt als selbstständige Frauenärztin in Oberhausen ihre Praxis. Sie ermittelt ihren Gewinn zulässigerweise nach 4 Abs. 3 EStG. Aufgabe Die folgenden vier Sachverhalte sind für den VZ 2012 zu prüfen und bei der Gewinnermittlung noch zu berücksichtigen, wobei der niedrigstmögliche Gewinn ausgewiesen werden soll. Begründen Sie in Stichworten Ihre Lösung, insbesondere dann, wenn Sie keine Betriebseinnahmen bzw. keine Betriebsausgaben ansetzen. H. W. möchte keinen Sammelposten bilden. Sachverhalt 1 (5,5 ) Zum 01.09.2012 mietete H. W. neue Praxisräume. Den Mietvertrag schloss sie über einen Zeitraum von zehn Jahren ab und überwies die Miete für die gesamte Laufzeit des Mietvertrages am 20.09.2012 im Voraus in einer Summe in Höhe von 300.000,00 durch Überweisung von ihrem betrieblichen Bankkonto. H. W. hat den gezahlten Betrag im VZ 2012 in voller Höhe als Betriebsausgabe erfasst. Bearbeitungshinweis: Nennen Sie auch die genaue gesetzliche Grundlage. Begründung (stichwortartig) Betriebseinnahmen ( ) Betriebsausgaben ( ) +./. +./. Sachverhalt 2 (4,0 ) Die Finanzierung der Mietzahlung (vgl. Sachverhalt 1) erfolgte mit einem bei der Hausbank aufgenommenen Darlehen in Höhe von 300.000,00 mit einer Laufzeit von fünf Jahren bei einem Zinssatz von 4 % p. a., fällig jeweils zum 31.12. Die Bank überwies den Darlehensbetrag zum 01.09.2012 nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 % und einem marktüblichen Disagio in Höhe von 3 % auf das betriebliche Bankkonto der H. W., die den Zahlungseingang als Betriebseinnahme erfasst hat. Die laufenden Zinszahlungen sind ordnungsgemäß angesetzt worden. Weitere Konsequenzen hat H. W. aus diesem Sachverhalt nicht gezogen. Begründung (stichwortartig) Betriebseinnahmen ( ) Betriebsausgaben ( ) +./. +./.

Sachverhalt 3 (4,5 ) H. W. hat ein neues Blutdruckmessgerät erworben: Rechnungsbetrag 400,00 zzgl. 19 % USt Lieferzeitpunkt 21.12.2012 Rechnungsdatum 28.12.2012 Rechnungsausgleich 15.01.2013 (Wertstellung) über 476,00 Nutzungsdauer vier Jahre Für den VZ 2012 hat H. W. keine Aufzeichnung vorgenommen. Begründung (stichwortartig) Betriebseinnahmen ( ) Betriebsausgaben ( ) +./. +./. Sachverhalt 4 (6,0 ) H. W. nutzte im VZ 2012 den zu mehr als 50 % betrieblich genutzten PKW neben Privatfahrten auch an 220 Arbeitstagen für Fahrten zwischen Wohnung und Praxis. Die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Praxis beträgt 15 km. Der Bruttolistenpreis des PKW beträgt im Zeitpunkt der Erstzulassung 40.000,00. H. W. führt kein Fahrtenbuch und hat für den VZ 2012 diesen Vorgang bisher nicht berücksichtigt. Sämtliche Kfz-Kosten wurden zutreffend als Betriebsausgaben erfasst. Begründung (stichwortartig) Betriebseinnahmen ( ) Betriebsausgaben ( ) +./. +./.