Handreichung Basiskonzept für die Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm an Schulen im Ausbildungsbereich des Seminar HRGe im ZfsL Arnsberg

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Auf den Seiten 2 bis 5 folgt das Basiskonzept, Arbeitsstand Sept. 2018!

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Transkript:

Informationen zur Handreichung Basiskonzept für die Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm an Schulen im Ausbildungsbereich des Seminar HRGe im ZfsL Arnsberg Vergleichen Sie dazu bitte die 10 und 14 der OVP vom 10.04.2011 und den dazugehörigen Anhang! Die Bezüge zum Kerncurriculum sind mit dem Buchstaben H und jeweils einer Ziffer angegeben. In Kooperation mit Vertreterinnen der Schulen und dem Seminar HRGe des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung in Arnsberg wurde das Basiskonzept entwickelt. Die Kolleginnen Frau Möbius von der Realschule in Anröchte, Frau Richter von der Grimmeschule in Arnsberg-Neheim und Frau Wulf von der Christian-Rohlfs-Realschule in Soest sowie der Seminarausbilder Herr Graf haben dieses Basiskonzept in Übereinstimmung mit dem Ausbildungsprogramm des Seminars HRGe im ZfsL Arnsberg entworfen. Das Basiskonzept dient zur Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm. Vergleichen Sie dazu bitte das Protokoll der Besprechung mit den Schulleitungen vom 21.06.2011 bzw. vom 12.07.2011! Das auf der Grundlage des Basiskonzepts ausdifferenzierte Ausbildungsprogramm der Schule(n) ist integraler Bestandteil des Professionalisierungsprozesses in der Lehrerausbildung. Damit soll im Handlungsfeld Schule die Ausbildung für alle beteiligten Personen transparent sowie verlässlich geplant, umgesetzt, reflektiert und evaluiert werden können. Der Lehramtsanwärterin bzw. dem Lehramtsanwärter soll ein Exemplar des Ausbildungsprogramms überreicht werden. Das Ausbildungsprogramm leistet einen Beitrag zur personenorientierten sowie zur standard- und kompetenzorientierten Ausbildung einschließlich der damit verbundenen Zielsetzungen. Darin sind die Ausbildungsgegenstände aufgeführt und wesentliche Hinweise u. a. auch in Bezug auf Handlungsfeldorientierung enthalten. Des Weiteren ist u. a. das Ausbildungsprogramm eine Grundlage für das Portfolio, zu dem die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter aufgefordert sein werden. Im Portfolio dokumentieren sie ihre Ausbildungserfolge und die Entwicklung ihrer besonderen Arbeitsschwerpunkte. Verabredungsgemäß ist diese Handreichung durch die Arbeitsschwerpunkte der jeweiligen Ausbildungsschule zu ergänzen bzw. ergänzbar. Des Weiteren sollen wesentliche Aspekte des Ausbildungsprogramms zu Teilkonzepten ausdifferenziert werden (z. B. ein Beratungskonzept für die Ausbildung, ein Hospitationsleitfaden für die Ausbildung, das Evaluationskonzept zur Qualitätssicherung und entwicklung der Ausbildung, ein Konzept zur Erfassung der Ausbildungsleistungen sowie beurteilungen, etc.). Ebenfalls sollte die Aufgabenverteilung geklärt sein.

Handreichung Basiskonzept für die Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm an Schulen im Ausbildungsbereich des Seminar HRGe im ZfsL Arnsberg Gegenstände des Ausbildungsprogramms 14 OVP vom 10.04.2011 in Übereinstimmung mit dem Ausbildungsprogramm des Seminars HRGe des Zentrums für Basiskonzept, Arbeitsstand: 05.10.2011 - Seite 1 von 4-1. Quartal: 1.11.2011 bis 31.01.2012 bzw. 10.02.2012 Arbeitsschwerpunkte: Vorbereitung auf den bedarfsdeckenden Unterricht und Planung und Umsetzung des Eingangs- und Perspektivgesprächs (Basis: eine Unterrichtsmitschau, vgl 15 OVP) Orientierung in der Ausbildungsschule HF 6 z. B. Schulform, organisatorische Rahmenbedingungen wie Medienausleihe, Stundenplan, Vertretungsplan, soziokulturelle Merkmale der Schülerschaft, Kollegium, Schulleitung, Bedienstete, Schulkalender, Schulmitwirkung, Beschlüsse der Fachkonferenzen, etc. Zielsetzung der Ausbildungsschule HF 5 und 6 kleines Dienstrecht an der Schule, rechtliche Grundlagen (Schulgesetz, Lehrpläne, etc.) Schulprogramm, Hausordnung, Erziehungskonzept Zuordnungen von Ausbilderinnen und Ausbildern HF 1 Hospitation in entsprechenden Lerngruppen Erste Unterrichtsstunden unter Anleitung (Empfehlung: Ende der zweiten Ausbildungswoche) Eingangs- und Perspektivgespräch (nach ca. 6 Wochen; vgl. 15 OVP v. 10.04.2011) Aufgaben des Fachlehrers HF 1 bis HF 6 Vorbildfunktion Lehrerrolle Hausarbeiten Leistungsbeurteilung in den Fächern Teilnahme bzw. Hospitationen HF 1 bis HF 6, zum Beispiel Zeugniskonferenzen Elternsprechtag entsprechende Fachkonferenzen Einblicke in das Beratungskonzept und ggf. in die Beratungspraxis HF 4 Einblicke in das Konzept der pädagogischen Diagnostik HF 1 bis HF 6 Vorbereitung auf den ersten Unterrichtsbesuch HF 1 und HF 2

Arbeitsstand: 05.10.2011 - Seite 2 von 4-2. und 3. Quartal: 01.02.2012 bzw. 13.02.2012 bis 06.07.2012 Arbeitsschwerpunkte: Umsetzung des bdus ( 11(6) OVP), Einsichtnahme in andere Schulformen bzw. Schulstufen ( 12 OVP) Einsatz der Lehramtsanwärterin bzw. des Lehramtsanwärters: 9 Stunden im bedarfsdeckenden Unterricht 5 Stunden für Hospitationen in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Handlungsfeldern (z. B. Aufgaben eines Klassenlehrers, Erstellung des Stundenplans, Einsichtnahme in andere Schulformen 12 OVP vom 10.04.2011, etc.) Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden; bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts. Vgl. dazu bitte 11 Absatz 8 OVP vom 10.04.2011! Das Erziehungskonzept der Ausbildungsschule HF 2, HF 6 z. B. Schulprogramm, Umsetzung des Schulgesetzes, Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen, Einblick in die Tätigkeit von Streitschlichtern, Sozialpädagogen, Schulpsychologen Pädagogische Diagnostik und individuelle Förderung HF 3 die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen der Schülerinnen und Schüler kennen lernen und im Rahmen der Ausbildungsschule und des erteilten Fachunterrichtes auf diese Einfluss nehmen die in der Schule vorhandenen Diagnostikmaterialien kennen lernen Beratungsnotwendigkeiten im Blick auf Eltern und Schüler/innen HF 4 z. B. das Beratungskonzept der Schule (Schulprogramm), Beratungsstrukturen und Beratungsformen der Schule, Lern- und Leistungsberatung, Elternsprechtag, Hospitation bei der Beratungslehrerin bzw. dem Beratungslehrer, Teilnahme an Informationsveranstaltungen zur Schullaufbahnberatung Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten HF 6 z.b. Schulmitwirkungsgesetz, Schulkultur (Feste, Projekte etc.), soziales Engagement; Klassen- und Studienfahrten; Projekte; Schüleraustausch; Schulpartnerschaften; Schulfest >>> Fortsetzung auf Seite 3

Arbeitsstand: 05.10.2011 - Seite 3 von 4 - Vertiefende Einblicke in die Verfahren von Lernstandserhebungen HF 3 Leistungen sachgerecht beurteilen, rückmelden, dokumentieren und benoten (z. B. Klassenarbeiten, Lernzielkontrollen, Lernstandserhebungen, zentrale Prüfungen etc.) Verfahren der Zeugniskonferenzen HF 1, 3, 6 Rechtsrahmen für die Versetzung Einsichtnahme in andere Schulformen gemäß 12 OVP 4. und 5. Quartal: 22.08.2012 bis 31.01.2013 Arbeitsschwerpunkte: Umsetzung des bdus ( 11(6) OVP), Einsichtnahme in andere Schulformen bzw. Schulstufen ( 12 OVP) Anmeldung und Vorbereitung auf die Prüfung Vertiefung zentraler thematischer Aspekte, z. B. Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte bzw. Migrationshintergrund HF 5 Inklusionskonzept HF 5 Schulformen und ihre Zielsetzung HF 6 Qualitätssicherung und entwicklung auf den jeweiligen unterschiedlichen Ebenen (insbesondere auf den eigenen Unterricht bezogen) HF 6 schulinterne Lehrerfortbildung HF 1-6 Gestaltung des Schullebens HF 5, HF 6 besondere Konzepte an der Ausbildungsschule: z. B. Lernpatenschaften, Förderkonzepte, Arbeitsgemeinschaften, etc. HF 3, HF 5 und HF 6 Selbstmanagement HF 6 Organisation des Arbeitstages, Zeitmanagement, Gesundheit, etc. Vorbereitung auf die Prüfungsphase Anmerkung: 29 (2) OVP (10.04.2011): Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind verpflichtet, sich im letzten Monat vor Beginn des letzten Halbjahres ihrer Ausbildung schriftlich beim Prüfungsamt zur Prüfung anzumelden. ( ), d. h. für den Einstellungsjahrgang 01.11.2012, dass die Anmeldung zur Prüfung spätestens am 31.10.2012 erfolgt sein muss.

Arbeitsstand: 08.09.2011 - Seite 4 von 4-6. Quartal: 01.02.2013 bis 30.04.2013 Arbeitsschwerpunkte: Wiederholung und Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse und Vorbereitung sowie Durchführung der Prüfungen Wiederholung und Vertiefung HF 1 bis 6 Vorbereitung auf die Prüfung Vorbereitung auf den Berufseinstieg