Kleine Anfrage. Deutscher Bundestag Drucksache 17/12494

Ähnliche Dokumente
DieseGestaltungsfreiheitwirddurchdieVorschlägederEuropäischenKommissionzurÜberarbeitungderbeidengeltendeneuropäischenVergaberichtlinien

Gemeindefinanzkommission gescheitert Jetzt finanzschwache Kommunen ohne Sozialabbau nachhaltig aus der Schuldenspirale befreien

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Kommunen sind unterfinanziert DiefinanzielleLagesehrvielerKommunenistschlecht.Hauptschuldandieser

Nationalen Radverkehrsplan 2020 zum ambitionierten Aktionsplan der Radverkehrsförderung weiterentwickeln

Mit ambitionierten Verbrauchsgrenzwerten die Ölabhängigkeit verringern

Arbeitsmarktpolitik In Beschäftigung und Perspektiven investieren statt Chancen kürzen

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

bestehendenlautenstraßeoderschienenstreckewohnt,hatdamitselteneine AussichtaufVerbesserungseinerSituation.BetroffenebraucheneinePerspektive.

VerhaltensänderungbeiUnternehmenslenkernundhochbezahltenInvestmentbankernausgelöst.AuchderEntwurfderBundesregierungfüreinGesetzüber

entscheiden.zudembeugttransparenzkorruptionundmisswirtschaftmitöffentlichen

VerbraucherinnenundVerbraucherzumachen.DiedamitverbundenenQualitätsprüfungenwerdendurchdenMedizinischenDienstderKrankenversicherung

gestoßen,daerderursprünglichenintentiondesgesetzgebersnichtgenüge.so

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksachen 17/3404, 17/4032

Neuen Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen zurücknehmen

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/6051, 17/7453

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/12695

SchieflagesowiePerspektivenderCommerzbankAGbestehendennochUnklarheiten.

Ländliche Räume als Lebensräume bewahren und zukunftsfähig gestalten

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht

Handlungsaufträge aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes

2, 3 Auchfürdas. nichtalssteuersparmodellzumissbrauchen,müssenjedochbestehendefehl-

Modellversuche mit Gigalinern beenden Umweltorientierten Aktionsplan Güterverkehr und Logistik auf den Weg bringen

Sofortiger Baustopp für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen Ulm

DiePrognosAGkam1992aufSchädeninHöhevon10,7Bio.DM,wasinflationsbereinigtheute7,4Mrd.Euroentspräche.NeuereUntersuchungenüberdas

despannenreaktorsinkrümmelsowiedierücknahmederlaufzeitverlängerung.diebundesregierungunddiesietragendenfraktionenhabenimletzten

Dörfer vor Agrarfabriken schützen Planungs- und Immissionsrecht verschärfen

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/6600, 17/6602, 17/7123, 17/7124, 17/7125

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neue Netzstruktur für Wasserstraßen präzisieren und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung reformieren

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch eine neue Investitionspolitik zu mehr Verkehr auf der Schiene

Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte Für eine starke europäische Bankenunion zur Beendigung der Staatshaftung bei Bankenkrisen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bezahlbare Energie sichern durch Einsparung, Erneuerbare und mehr Verbraucherrechte

erhaltenundzuschützen.dieneueaufgabederstadtplanungistes,bereitsgenutztesiedlungsflächenzukunftsfähigumzubauen,umnutzungsgemischteund

NachdendenFragestellerinnenundFragestellernbislangvorliegendenInformationenwürdedieseAbweichungabernochnichtzwangsläufigbedeuten,dass

Zusammen lernen Recht auf inklusive Bildung bundesweit umsetzen

BeimFlugplatzBitburghandeltessichumeineehemaligeUSAirBase.EigentümerderflugbetrieblichenFlächenistderBund.Seitden90er-Jahrenhaben

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

hat,kannvoneinerwirklichentrendwendenochkeineredesein.altersdiskriminierungistindenpersonalbürosnochweitverbreitet.diesdrücktsichsowohl

Energiewende im Gebäudebestand sozial gerecht, umweltfreundlich, wirtschaftlich und zukunftsweisend umsetzen

Kleine und Kleinstgenossenschaften stärken, Bürokratie abbauen

Risikobewertung und Zulassung des Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8898

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9406

Erstellung der Verkehrsprognose 2030 für den Bundesverkehrswegeplan 2015

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/11267, 17/12221

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/11837

Wir fragen die Bundesregierung: Allgemein 1.MitwelchenMaßnahmenundInstrumentenplantdieBundesregierung,die

Gesteine,Salz,Mineralienundvielesmehr.Inzwischenlaufenverschiedene Explorationsprojekte,umdenvorJahrzehntenbeendetenErzabbauwiederaufzunehmen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BedürfnissederPatientinnenundPatienten,ebensowieArtundGradderErkrankung.

Existenzsicherung und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche durch bedarfsgerechte Kinderregelsätze gewährleisten

Daten zur Antibiotikavergabe in Nutztierhaltungen und zum Eintrag von Antibiotika und multiresistenten Keimen in die Umwelt

DeutschlandgemeldetenZahlenfürdieletztenJahrehäufignichtschlüssigoder

dortfürdieendlagerungvorbereitenzulassen.dassesderartkonkreteatommüllpläneeinesdeutschenatomkraftwerkebetreiberszurusslandgab,warvor

Datenschutz und Verbraucherschutz in sozialen Netzwerken stärken Grundrechte schützen

vielmehrmitderwirtschaftskrisezuerklären.mitderkonjunkturellenerholungnehmendieemissionenwiederzu.dennzahlreichederangekündigten

Wertstoffsammlung verbessern Mehr Ressourcen aus Abfällen zurückgewinnen

DerVorschlagderEU-KommissionfüreineRichtliniedesEuropäischenParlamentsunddesRatesüberdieBedingungenfürdieEinreiseunddenAufenthalt

DiezunehmendeAblehnungvonIntensivtierhaltungsanlagenwirdvondenBürgerinnenundBürgern

Mietrechtsnovelle nutzen Klimafreundlich und bezahlbar wohnen

Auswirkungen des Tiefseebergbaus auf die maritime Umwelt und Biodiversität

Energie sparen, Kosten senken, Klima schützen Für eine ambitionierte Effizienzstrategie der deutschen und europäischen Energieversorgung

amrandeerwähnt.vordiesemhintergrundisteswichtig,genauereinformationenüberdiepositionenundaktivitätenderbundesregierungimbereichder

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit

Den Ausbau der Breitbandinfrastruktur flächendeckend voranbringen

Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition gesetzlich verbieten und die steuerliche Förderung beenden

Ziele und Umsetzung der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik

ElektrischerStromzumelektrischenBetriebvonEisenbahnenwirdinDeutschlandübereineigenesBahnstromnetzderDBEnergieGmbHbereitgestellt.

Arbeitsbedingungen, Outsourcing und Zeitarbeit in Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksachen 16/11740, 16/11801

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/11205

Neuere Erkenntnisse zu und Neubewertung von Gefahren durch Neonicotinoide und weitere Pestizide für Bienen und andere Insekten

geschaffen.ähnlichesgiltfürdievoranschreitendeentwicklungimgesundheitswesen,diezuneuendiagnosemöglichkeitenundmolekulargenetischen

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/10059, 17/11093

Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf durchsetzen

finanziellenkollapsstehen,mussunverzüglicheineaufgabengerechtefinanzausstattungderstädteundgemeindensichergestelltwerden.

Soziale Bürgerrechte garantieren Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken

Die Folgen des CGZP-Urteils und die Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sicherung des Verbraucherschutzniveaus im Zuge der Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung

Vorbemerkung der Fragesteller ImSommer2011hatdieEuropäischeKommissiondenEntwurfeinerRichtliniezurEnergieeffizienz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

AltstandortenmbHundaufderenTochtergesellschaftACOSAltlasten-ControllingundServicegesellschaftmbHundaufdieVerhandlungenmitdenLändern

Sicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen von Medizinprodukten besser gewährleisten

Nachhaltige und gerechte Rohstoffpolitik Innovationsstrategie für die Wirtschaft

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/7439, 16/7486, 16/8525

NunmehrliegtderzweiteTätigkeitsberichtzurInformationsfreiheitdesBundesbeauftragtenfürdenDatenschutzunddieInformationsfreiheit

Menschenrechtslage und humanitäre Situation in der Westsahara verbessern und Klärung des völkerrechtlichen Status voranbringen

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DiedemografischeEntwicklungwirdzueinemerheblichenRückgangnicht

Zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit Partnerschaft für eine menschenrechtsbasierte nachhaltige Entwicklung

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8899

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12494 17. Wahlperiode 25. 02. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Beate Walter-Rosenheimer, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Brigitte Pothmer, Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Birgitt Bender, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Dr. Thomas Gambke, Priska Hinz (Herborn), Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Stephan Kühn, Dr. Hermann E. Ott, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wirkungen der aktuellen EU-Vergaberechtsreform auf die Trinkwasserversorgung und kommunale Daseinsvorsorge sowie die Rolle der Bundesregierung auf Europäischer Ebene TraditionellistdieWasserversorgunginderBundesrepublikDeutschlandeine kommunaleaufgabeimrahmenderkommunalenselbstverwaltungunddas mitgutemgrund.dennwasseristkeingewöhnlichesgutunddiewasserversorgungkeingewöhnlichesgeschäft.derzugangzubezahlbaremundqualitativ gutem Trinkwasser sollte allen Menschen gewährt sein. DieEuropäischeUnionhatineinemZusatzprotokollzumVertragvonLissabon dennationalenundlokalenbehördeneineweitgehendegestaltungsfreiheitbei dererledigungvonaufgabenderdaseinsvorsorgezugesichert.diesegestaltungsfreiheitwirddurchdievorschlägedereuropäischenkommissionzurüberarbeitungderbeidengeltendeneuropäischenvergaberichtlinien (2004/17/EG und 2004/18/EG) infrage gestellt. DurchdiegeplanteVergaberechtsreformderEuropäischenUniondrohtdie schrittweiseprivatisierungderwasserversorgungdurchdiehintertür.sogenanntedienstleistungskonzessionenbeispielsweisefürdietrinkwasserversorgungsollenkünftigdemvergaberechtunterworfenwerden.grundsätzlich könnendiekommunenzwarweiterhinentscheiden,obsiediewasserversorgungselbsterbringenwollen.dochkommunen,derenwasserversorgungbereitsteilweiseodervollständigprivatisiertist,müssendiesekünftigeuropaweit ausschreiben. AuchdieBedingungenfürnichtprivatisiertekommunaleWasserversorgungsbetriebeunddieinterkommunaleZusammenarbeitwerdenmitderRichtlinieerheblich erschwert. DerRichtlinienentwurfsiehteineBefreiungvonöffentlichenAusschreibungen nur für solche kommunale Unternehmen vor, an denen Private nicht beteiligt sind, dieals verbundeneunternehmen mindestens80prozent (diekommission fordert90prozent)ihresgesamtumsatzesfürdieeignerkommuneerbringen.

Drucksache 17/12494 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DaaberStadtwerkeinDeutschlandmeistalsMehrspartenunternehmenimsteuerlichenQuerverbundaufgebautsindundnebenderWasserversorgungmeist auchdieenergieversorgungerbringen,kanndiesebedingungvonkaumeinem Stadtwerkerfülltwerden.DenndieEnergieversorgungistbereitsliberalisiert. DieKundenkönnensichihrenEnergieversorgerfreiwählenunddieStadtwerke könnenfolglichnichtihrediensteaufdenraumdereignerkommunenbegrenzen.zudemliegtderumsatzimbereichderenergiehöheralsderdeswassers.auchderbeschlussdesbinnenmarktausschussesdeseuropäischenparlamentsvom24.januar2013übereineausnahmederjenigenmehrspartenstadtwerkeausdemanwendungsbereich,dienurfürdieeigenenbürger,alsoauf einemräumlichbegrenztengebietderkommune,tätigwerden,istnichtausreichend,dadieausnahmemiteinerübergangsregelungversehenistundspätestens im Jahr 2020 enden soll. DerRichtlinienentwurfsiehtauchdeutlicheEinschränkungenbeiderinterkommunalenZusammenarbeitundderInhousevergabevor.SosollenkünftigKommunenbeiKooperationennurnochgegenseitigRechteundPflichtenübernehmendürfen,alsoarbeitsteiligvorgehenmüssen (echtezusammenarbeit).dasist völligpraxisfernundverhindertinterkommunalekooperation,dennvielerorts übernimmt eine Kommune für eine andere öffentliche Aufgaben. DieBundesregierunghatteübereinJahrZeit,aufdenKommissionsentwurfim MinisterratEinflusszunehmen.IneinemBriefdesBundesministersfürWirtschaftundTechnologie,Dr.PhilippRösler,andieBundestagsabgeordneten BrittaHaßelmannundKerstinAndreaevom2.Mai2012heißtes: KonzessionensolltenaufgrundihreswirtschaftlichenPotenzialsineinemtransparenten undrechtlichüberprüfbarenverfahrenvergebenwerden.wirbegrüßendaher diemitderkonzessions-richtlinieverfolgtenzieledereuropäischenkommission,einenbesserenzugangzudenkonzessionsmärktensowiemehrrechtssicherheitzuschaffen. Esstehtzubefürchten,dassdasfederführendeBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieseitübereinemJahrdieVorschläge der Kommission unterstützt. Wir fragen die Bundesregierung: 1.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdenErfahrungen imeuropäischenauslandundweltweitinbezugaufmöglichepreiserhöhungenundqualitätsverluste,dievielerortsmitderprivatisierungderwasserversorgung einhergingen? 2.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungderAnteilderteilprivatisiertenundprivatisiertenWasserversorgungskonzessionenhierzulande,die künftigausgeschriebenwerdenmüssten (AntwortbittenachBundesländern aufgliedern)? 3.WelcheAuswirkungenhabendieRichtlinienvorschlägeaufKommunen,die ihrewasserversorgungwiederselbstausführenwollenbzw.rekommunalisierenwollen,insbesonderemitwelchenrechtsunsicherheitenhabensiezu rechnen,wennsiedieaufgabeaneineigenesmehrspartenunternehmen übertragenwollenund/oderaneinenzweckverbandaufdemüblichenwege einer mandatierenden Vereinbarung? 4.WiehochisthierzulandenachKenntnisderBundesregierungderAnteil kommunalerwasserversorgerinreinkommunalembesitzundderenanteil anderwasserversorgunginsgesamt (AntwortbittenachBundesländernaufgliedern)? 5.Triffteszu,dassdieBundesregierungimEU-Ministerratam11.Dezember 2012denEntwurfderEU-RichtliniezurKonzessionsvergabeohnesektorale Ausnahme für den Wasserbereich passieren ließ?

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12494 6.FürwelcheÄnderungeninderRichtliniehatsiesichseitVorlagedesRichtlinienentwurfsaufEU-EbenemitwelchemErfolgbzw.ohneErfolgeingesetzt? 7.WiekanndaskommunalwirtschaftlicheModellderWasserwirtschaftinder Konzessionsrichtlinie abgesichert werden? 8.WiegehtdieBundesregierungmitdenErgebnisseneineraktuellenForsa- Umfrage (PressemeldungdesVerbandeskommunalerUnternehmere.V. vom10.oktober2012)um,wonachsich82prozentderbefragtengegen eineneuevorschriftfürdieorganisationderwasserversorgungfürstädte undgemeindenausbrüsselaussprichtundbereitsübereinemillionmenschen die europäische Bürgerinitiative Right2Water unterstützen? 9.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungderAnteilderkommunalenUnternehmen,insbesonderederStadtwerke,diedieVorgabendesRichtlinienentwurfsimBereichderWasserversorgungerfüllenkönnen (Antwort bitte nach Bundesländern aufgliedern)? 10.StimmtdieBundesregierungderAuffassungderkommunalenSpitzenverbändeunddesVerbandeskommunalerUnternehmene.V.zu,dassrund 800Stadtwerke,die50ProzentderBevölkerungderzeitmitWasserversorgen, die Vorgaben des Richtlinienentwurfs nicht erfüllen können? Wenn nein, warum nicht? 11.AuswelchenGründensiehtdieBundesregierungbeidengeplantenVorgabenfürDienstleistungskonzessionen,interkommunaleZusammenarbeit undinhousevergabe,dieorganisationsfreiheitderkommunengewahrt bzw. nicht gewahrt? 12.Triffteszu,dassKommunennachdenRichtlinienvorgabendieWasserversorgungausMehrspartenunternehmenauslagernundinEigenbetriebeüberführenmüssten,umeineAusschreibungzuverhindernundsoihrenkommunalenBetriebvordemWettbewerbmitgroßenWasserkonzernenzu schützen? 13.WiewürdenachEinschätzungderBundesregierungeineeuropaweiteAusschreibungdiePreisefürWasserversorgungskonzessionenbeeinflussen, undwiewirdsichdiesschließlichaufdentrinkwasserpreisniederschlagen? 14.WerwürdenachEinschätzungderBundesregierungimFalleeinerAusgliederungderWasserversorgungauseinemkommunalenMehrspartenbetrieb (wiebeispielsweiseeinemstadtwerk)diekostenfürdiebetriebsumwandlungunddenverlustvonsynergieeffektenundkostenvorteileneinesmehrspartenunternehmensübernehmen,undwiewirdsichdiesschließlichauf den Trinkwasserpreis niederschlagen? 15.IstausSichtderBundesregierungeinevorbeugendeGewässerschutzpolitik, wiesiezahlreichedeutschestadtwerkebetreiben,beispielsweisedurchdie VerpachtungvonLändereienundWälderninihrenTrinkwasserschutzgebietenmitstrengenAuflagenökologischenLand-undWaldbaus,weiterhin möglich? 16.WiebeurteiltdieBundesregierungdenEinbezugvonDienstleistungskonzessioneninsVergaberechtfürdieBereicheElektrizität (Bereitstellungund BetriebfesterNetze,EinspeisungvonElektrizitätindieseNetze),Gasnetze (BereitstellungundBetriebfesterNetze,EinspeisungvonElektrizitätin diesenetze),wasserbauvorhaben,abwasserbeseitigungoder-behandlung sowieabfallentsorgung,undteiltsiediebedenkenderbundesländer (Bundesratsdrucksache 874/11 (Beschluss) (2))?

Drucksache 17/12494 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17.WiebeurteiltdieBundesregierungdenEinbezugvonDienstleistungskonzessioneninsVergaberechtinBezugaufHafendienstleistungenwieLotsendienste,SchleppdiensteunddasLöschenderLadung,undteiltsiedieBedenken der Bundesländer (Bundesratsdrucksache 874/11 (Beschluss) (1))? 18.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderAnregung desdeutschenparitätischenwohlfahrtsverbandes Gesamtverbande.V.an diemitgliederdiverserbundestagsausschüssevom8.februar2013,wonachdieaktuellereformdeseuropäischenvergaberechtsunddasanliegen dereuropäischenunionzurberücksichtigungderbesonderheitsozialer DienstleistungenmiteinereigensinDeutschlandzuschaffenden VergabeordnungfürSozialeDienstleistungen zubeantwortensei, dieausschließlichdieheutedemvergaberechtunterliegendenarbeitsmarktdienstleistungen umfasst? 19.InwiefernwirdsichdieBundesregierungindiesemProzessdafüreinsetzen, künftigsämtlicheleistungenfürmenschenmitbehinderungimsinnedes Wunsch-undWahlrechtsimsozialrechtlichenDreiecksverhältnisundsomit außerhalb des Vergaberechts zu organisieren? 20.IstdieBundesregierungderMeinung,dassinterkommunaleZusammenarbeit ein Beschaffungsvorgang ist und ausgeschrieben werden muss? 21.InwelchenFällenwürdedieszueinerPrivatisierungderAufgabeführen, die ursprünglich interkommunal ausgeübt werden sollte? 22.WelcheRollespieltnachAuffassungderBundesregierungdieinterkommunaleZusammenarbeitbeiderBewältigungdesdemografischenWandels und der Reduzierung von kommunalen Ausgaben? 23.IstderRichtlinienvorschlagderKommissionzurinterkommunalenZusammenarbeitnachAuffassungderBundesregierungderBewältigunghoheitlicher Aufgaben in demografisch entleerten Regionen förderlich? 24.Welchebisheröffentlichbzw.kommunalausgeübtenTätigkeitenfinden nachauffassungderbundesregierunginentleerten,vomdemografischen Wandel besonders betroffenen Regionen einen privaten Anbieter? 25.WelchenBeitragleistendieVorgabenimRichtlinienentwurfzursogenanntenechtenZusammenarbeitzurVerwaltungsvereinfachungundRechtssicherheit in den Kommunen? 26.AuswelchenGründenunterstütztdieBundesregierung,dassdieKommissionmitdemErfordernisder echtenzusammenarbeit überdierechtsprechungdeseuropäischengerichtshofeshinaus,kommuneninderinterkommunalen Zusammenarbeit einschränkt? 27.HältdieBundesregierungdieVorgabenimRichtlinienentwurfzursogenanntenechtenZusammenarbeitfürpraxistauglich,insbesonderewenndavonausgegangenwerdenkann,dassGrößenunterschiedezwischenden KommunenbestehenundgrößereKommunenfürkleineKommunenAufgabenerledigenundZweckverbändedieAufgabennotwendigerweisevon denkommunenimrahmeneiner mandatierendevereinbarung erhalten? 28.InwelcherWeisehatsichdieBundesregierungimMinisterratundimweiterenaufEU-Ebenedafüreingesetzt,dassdiegenannteneinschränkenden VorschlägederKommissionzurinterkommunalenZusammenarbeit,insbesonderedieVorgabederechtenZusammenarbeit,zurückgenommenwerden?

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12494 29.HatsichdieBundesregierungdafüreingesetzt,dassauchteilprivatisierte kommunaleunternehmenaninterkommunalenkooperationenteilnehmen können? Wenn nein, warum nicht? 30.WelcheAuswirkungenhabendieRichtlinienvorschlägederKommission zur interkommunalen Zusammenarbeit auf Zweckverbände? 31.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinschränkunginterkommunalerZusammenarbeit,wennsichdieWertschöpfungskettebeispielsweiseeines ZweckverbandesnichtnuraufdieEndkundenbezieht,sondernauchaufalle Tätigkeiten,z.B.auchdieWassergewinnung,dieauchaußerhalbderKommunenliegtunddamitzuInvestitionenführt,dieaußerhalbdesGebietesder Kommunen getätigt werden müssen? 32.WiehochsindnachEinschätzungderBundesregierungdieKostenfüretwaige Umstrukturierungen in Zweckverbänden, und wer trägt diese? 33.WiewirkensichnachEinschätzungderBundesregierungetwaigeUmstrukturierungeninZweckverbändenaufdieGebührenundPreisefürdieBürgerinnen und Bürger aus? 34.InwieweitwerdenausSichtderBundesregierungdieVorgabendesVertragesvonLissabon,derdiekommunaleSelbstverwaltungunddenErmessensspielraumderKommunenbeiihrerDienstleistungserbringungausdrücklich anerkennt, gefährdet? Berlin, den 22. Februar 2013 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333