stufe Verbesserungen ab 2017 (PSG II) für Demenzkranke (2015/16 = vorläufiger Gesetzentwurf für 2017 = ) grad -geld -geld sachl.* sachl.* 45b 45b Heim ** Heim ** Auch f. 36 einsetzbar 1 125-125 - ja 40 *** 40 *** 0 2 123 316 231 689 1 3 316 545 689 1298 2 4 545 728 1298 1612 125 231 770 ja ja 125 1064 1262 ja ja 125 1330 1775 ja ja 3 5 728 901 1612 1995 22.07.2015 125 1612 2005 ja ja bedürftige, die bereits eine stufe erhalten haben, werden automatisch einem grad zugeordnet. Demenzkranke Menschen: grad = stufe + 2. Nicht demenzkranke Menschen: grad = stufe + 1. Hierdurch erhalten Demenzkranke automatisch höhere Leistungen. * Leistungen häusl. ( 36) und Tagespflege ( 41) gleich und weiterhin unabhängig voneinander. ** Die Eigenbeteiligung (monatliche Kosten abzüglich PV-Leistung) bleibt in allen graden gleich *** Umbaumaßnahmen bis zu 4.000 Zuschuss / genehmigte hilfen (Lifter, bett...); Empfehlung und Veranlassung gleich bei Begutachtung Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 41
PSG II Entwurf stufe wird zu grad Überleitungsregel 2016 zu 2017: Demenzkranke*: grad = stufe +2 Nicht Demenzkranke: grad = stufe +1 * (bzw. alle bedürftigen mit Anerkennung einer eingeschränkten Alltagskompetenz nach 45a) Demenzkranke profitieren klar von einem höheren grad Neues Begutachtungsverfahren 2017 (NBA): Demenzkranke: Nicht Demenzkranke: grad = stufe +1 grad = stufe +2 grad = stufe grad = stufe +1 Nach dem neuen Begutachtungsverfahren erhalten nicht alle bedürftigen einen so hohen grad wie es die Überleitungsregel ermöglicht. (Studie zur Evaluation des NBA). Wird bei einem Höherstufungsantrag nach der Überleitung ein niedrigerer grad festgestellt, bleibt auf Wunsch der seitherige bestehen (Besitzstandregelung nach Überleitung). 22.07.2015 Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. 42
Aus: Evaluation des NBA - Erfassung von Versorgungsaufwänden in stationären Einrichtungen (EVIS) vom 1.4.14 31.3.15. Die grünen Felder entsprechen der Überleitungsregel. In der Studie wurden noch die etwas ungünstigeren Schwellenwerte für grad 1-3 angewendet (15, 30, 50). Die einstufung liegt im Schnitt 1,5 Jahre vor der Einschätzung des grads. 22.07.2015 Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. 43
PSG II Entwurf Einzelaspekte (1) Unverzügliche Information nach Antragstellung über einen zuständigen berater, den nächstgelegenen stützpunkt und Leistungs- und Preisvergleichslisten. Die kassen müssen bei Neueinstufungen auch Preisvergleichslisten über Angebote zur Unterstützung im Alltag entsprechend 45a versenden. Hierzu ist ein System der Datenübermittlung mit den Landesstellen und ggf. Anbietern zu entwickeln und wird finanziert. ( Angebote zur Unterstützung im Alltag werden derzeit noch niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote genannt) Die beratung kann auch von den Angehörigen, Lebenspartnern oder weiteren Personen oder in deren Anwesenheit erfolgen. Sie kann auch in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Anspruchsberechtigte lebt, in Anspruch genommen werden. 22.07.2015 Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. 44
PSG II Entwurf Einzelaspekte (2) beratung oder Beratungsgutscheine sind nicht nur beim Erstantrag anzubieten, sondern auch bei Höherstufungsanträgen oder Anträgen für Tagespflege, Kurzzeitpflege, stationäre und zeit. Empfehlung und Antrag für Hilfsmittel gleich bei Begutachtung Betreuungsangebot im Heim jetzt verpflichtend. Wird eventuell dann auch durch Sozialhilfe bezahlt, wenn Kassenleistung nicht möglich. Umnutzungsregelung (seither Umwidmung) von 40 % Sachleistung aus 36 für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote nach 45c nicht mehr an Vorbehalt der Sicherstellung der hauswirtschaftlicher und pflegerischen Versorgung gebunden 22.07.2015 Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. 45
PSG II Entwurf Einzelaspekte (3) Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege weitgehend unverändert (vollständige Flexibilisierung wünschenswert). Für Kurzzeitpflege wird der Anspruch generell von 4 auf 8 Wochen und für Verhinderungspflege auf 6 Wochen festgelegt. Damit wird dann auch das hälftige geld in beiden Fällen entsprechend lange bezahlt. (Derzeit nur jew. 4 Wochen lang) Der selbst zu tragende Anteil an den Kosten eines heimaufenthaltes ist ab 2017 bei allen graden gleich (etwa 2.000 monatlich, je nach Heim verschieden). Derzeit ist dieser Eigenanteil bei höheren stufen höher (bis über 2.500 ) und in stufe 1 niedriger (ca. 1.850 ). Vorteilhaft ist die Vermeidung von Konflikten beim Wunsch nach Höherstufung durch das Heim. 22.07.2015 Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. 46
Entwurf des neuen Begutachtungsverfahrens ab 2017 (beispielhafte Berechnung bei leichter Demenz entsprechend eingeschränkter Alltagskompetenz nach 45a) Beeinträchtigung der Selbständigkeit (0=gering, 4=hoch) Punktwert zur Berechnung des grads Gewichtung der Selbständigkeitswerte Berechnung ein. bei Punktwerten (Schwellenwerten) von bis 1. Mobilität 0 0 10% Kein grad 0-12,4 2. Kognitive und kommunikative von Modul 2 und 2 7,5 15%* Fähigkeiten 3 geht nur der grad 1 12,5-26,9 höhere Wert von 3. Verhaltensweisen und 0 -- 15%* beiden in die grad 2 27-47,4 psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 1 10 40% grad 3 47,5-69,9 5. Umgang mit krankheits- / therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 7. Außerhäusliche Aktivitäten (nicht für grad relevant) 8. Haushaltsführung (nicht für grad relevant) 1 5 20% grad 4 70-89,9 2 7,5 15% 0 -- 0% 0 -- 0% neue grade (Entwurfsstadium) Gesamtpunktwert (max. 100) 30 2 grad grad 5 90-100 22.07.2015 Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. 47