Biogasanlagen & Gesellschaftsrecht Geiersberger Glas & Partner Rechtsanwälte Rostock Schwerin Thomas Hänsch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht www.geiersberger.de 1
Typische Rechtsformen I. Einzelunternehmen II. Personengesellschaften GbR; OHG, KG III. Kapitalgesellschaften GmbH; AG IV. Misch- und Sonderformen: GmbH & Co. KG; Genossenschaft; stille Gesellschaft wichtig: Wahl der Rechtsform frühzeitig noch vor Eingehung der Finanzierung und Beantragung der Genehmigung durchführen! 2
Abwägungsentscheidung Herausarbeiten und Gewichten von Auswahlkriterien Ausarbeiten von Ausschlusskriterien Herausfiltern in Frage kommender Rechtsformen Auswahl der Rechtsform Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages 3
Motive für Rechtsformwahl Haftungsbeschränkung Eigenkapitalaufbringung und -erhaltung Nachschusspflichten Fremdkapitalaufbringung Gründungs- und Verwaltungskosten Gewinnverteilung/ unterjährige Gewinnausschüttung Förderfähigkeit 4
Motive für Rechtsformwahl Form- und Gründungsvorschriften Flexibilität der Vertragsausgestaltung Kooperationsnotwendigkeit Vertretung der Gesellschaft im Geschäftsverkehr Rechte der Gesellschafter (Willensbildung; Geschäftsführung) Übertragbarkeit von Anteilen erbrechtliche Erwägungen Image 5
Motive für Rechtsformwahl Publizität Veröffentlichungspflichten/ Prüfung Jahresabschluss Umwandelbarkeit steuerliche Aspekte Insolvenzantragspflicht Genehmigungsvoraussetzungen Verständnis und Handhabbarkeit 6
Sonderproblem 35 Abs. 1 BauGB häufige Gestaltung: Kooperation eines Landwirts und eines Finanzinvestors für Errichtung und Betrieb einer BGA im Außenbereich in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG (Beteiligung 50:50) Genehmigung für BGA auf Landwirt beantragt, Einbringung der Genehmigung in BGA 7
35 Abs. 1 BauGB: hier Nr. 6: Sonderproblem 35 Abs. 1 BauGB grds. Verbot des Bauens im Außenbereich, Ausnahme privilegiertes Vorhaben BGA als räumlich-funktionaler Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes verwendete Biomasse stammt aus ldw. Betrieb oder aus nahe gelegenen Betrieben eine Anlage mit max. 2,0 MW Feuerwärmeleistung oder max. 2,3 Mio. Nm 3 Biogasproduktion p.a. Problem: GmbH & Co. KG nicht Genehmigungsinhaber GmbH & Co. KG und Finanzinvestor nicht Landwirt formelle (und materielle Illegalität) der BGA 8
Sonderproblem 35 Abs. 1 BauGB Beseitigung formeller Illegalität: oder Beantragung/ Abänderung der Genehmigung auf GmbH & Co. KG (Zeit!) Betrieb der BGA durch Landwirt Beseitigung materieller Illegalität: oder Aufnahme der Hofstelle in einen B-Plan Inhaber des ldw. Basisbetriebes hat maßgeblichen Einfluss auf Betreibergesellschaft (in MV keine eindeutige Regelung im Gegensatz zu Nds. und S-H) 9
Sonderproblem 35 Abs. 1 BauGB alternative Gestaltungen: Treuhandverhältnis (-), da bloße Umgehung Investor bloßer Minderheitsgesellschafter unterschiedliches Stimm- und Gewinnverteilungsverhältnis (alternativ Gewährung von Eigenkapital durch Gesellschafterdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel) Wahrnehmung des operativen Tagesgeschäfts durch Dienstleister 10
GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG: häufigste Rechtsform bei Kooperationen in BGA geeignet sowohl für Kooperation von Landwirten untereinander, Landwirten und Investoren als auch Investoren (Gemeinde/ Stadtwerke/ BGA-Betreiber untereinander) 11
GmbH & Co. KG Vorteile: einfache Gründung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen sehr flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrages möglich Haftungsbegrenzung Anfangsverluste können bis zur Einlagenhöhe beim Gesellschafter geltend gemacht werden Nachteile: zwei Jahresabschlüsse (GmbH, KG) notwendig Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger Versteuerung des Gewinns unabhängig von Ausschüttung 12
Alternative Genossenschaft? Gestaltungsmodell: doppelstöckige Genossenschaft Biogasgenossenschaft: Mitglieder: Landwirte Produktion und Reinigung des Biogases (L + F) Stromgenossenschaft: Mitglieder: Landwirte und Biogasgenossenschaft Produktion von Strom ist gewerblich Stromgenossenschaft kauft Biogas bei Biogasgenossenschaft und erwirtschaftet wirtschaftliches Nullergebnis Weiterleitung der Gewinne an Landwirte 13
Alternative Genossenschaft? Nachteile: nur für Kooperationen unter Landwirten geeignet Aufkauf von Inputstoffen bei Nichtmitgliedern schädlich keine Berücksichtigung von Anfangsverlusten bei Gesellschaftern zwei Jahresabschlüsse notwendig Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses starres Genossenschaftsrecht Benachteiligung ausscheidender Mitglieder Zwangsmitgliedschaft im Genossenschaftsverband Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch Genossenschaftsverband (mind. alle zwei Jahre) 14
Gesellschaftsverträge gründliche Auswahl unter Berücksichtigung aller Aspekte rechtzeitige Auswahl individuelle Gestaltung unter Berücksichtigung der Ziele und Gesellschafterstruktur Rechtsformwahl stets gemeinschaftlich mit Rechtsanwalt und Steuerberater treffen Ergebnis: Rechtsform muss zum Gesellschafter und zum Projekt passen! Keine schematischen Lösungen! 15
Biogasanlagen & Gesellschaftsrecht Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Geiersberger Glas Rechtsanwälte Rostock Schwerin Doberaner Straße 10-12 Werderstraße 125 18057 Rostock 190555 Schwerin Tel: 0381-4611980 Tel.: 0385-555800 Fax: 0381-46119811 Fax: 0385-5588029 www.geiersberger.de kanzlei@geiersberger.de 16