Gewerbliche Sozialversicherung für Personenbetreuung. Mag.Günther Bauer



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Transkript:

Gewerbliche Sozialversicherung für Personenbetreuung Mag.Günther Bauer

Personenkreis Personenkreis PV KV UV GSVG > Mitglieder der Wirtschaftskammern > Gesellschafter einer OG > Persönlich haftende Gesellschafter einer KG > Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH > Neue Selbständige (z.b. selbständig Erwerbstätige, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Dentisten, Journalisten, Kunstschaffende) > Pensionisten ASVG ASVG ASVG ASVG ASVG FSVG > Ärzte > Apotheker > Patentanwälte > Ziviltechniker ASVG

Einzelunternehmer > mit WK-Mitgliedschaft: 2 Abs. 1 Z 1 GSVG (vollversichert) Formale Anknüpfung Tätigkeitsausübung und Gewinnerzielung nicht erforderlich > ohne WK-Mitgliedschaft: 2 Abs. 1 Z 4 GSVG (vollversichert) Neuer Selbständiger

Kleinunternehmerregelung - 4 Abs. 1 Z 7 GSVG Ausnahmegrund von der Pflichtversicherung für gem. 2 Abs. 1 Z 1 GSVG (Einzelgewerbetreibende) und 2 Abs. 2 FSVG (Ärzte) versicherte Personen Antrag erforderlich Antrag nur im laufenden Kalenderjahr möglich Umsatz < Kleinunternehmergrenze ( 6 Abs. 1 Z 27 UStG) ( 30.000,00) und Einkünfte < 12-fache ASVG Geringfügigkeitsgrenze (2013: 4.641,60) und Max. 12 GSVG-Pflichtversicherungsmonate in den letzten 5 Jahren oder 60. Lebensjahr (Frauen/Männer) vollendet oder 57. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre vor der Antragstellung Erfüllung der oa. Einkunfts- und Umsatzkriterien Keine rückwirkende Ausnahme bei Leistungsbezug

Jungunternehmerregelung - 25 Abs. 4 Z 1 GSVG Alle Neubeginner (Gewerbetreibende, Gesellschafter, Ärzte,H) Gilt nicht für Neue Selbständige Nur bei erstmaligem Eintritt, d.h. es darf keine GSVG/FSVG- Versicherungszeit vorliegen Anstelle der mtl. Mindestbeitragsgrundlage in Höhe von PV: 673,17 (Wert 2013) KV: 689,81 (Wert 2013) tritt für die ersten 3 Kalenderjahre vorläufig 537,78

Selbständigenvorsorge Freiwilliges Modell > 1,53 % der vorläufigen PV-Beitragsgrundlage Wahlrecht > Im freiwilligen Modell kann die Vorsorgekasse immer frei gewählt werden Beiträge > Höchst (GSVG/FSVG): 79,25 > Mindest FSVG (alt): 10,30 > Mindest FSVG (neu): 8,23

Selbständigenvorsorge - Leistungsanspruch Leistung 1 Gewerbliches Sozialversicherungsrecht > Mindestens 3 Einzahlungsjahre (36 Monate) > Ruhen/Löschung/Einstellung seit mindestens 2 Jahren Leistung 2 > Leistungsanspruch bei Pensionsantritt(in jedem Fall) (auch bei wenigen Einzahlungsmonaten) Leistung 3 > Nach mindestens 5 Jahren nach Beendigung der Beitragspflicht (auch bei wenigen Einzahlungsmonaten, z.b. nur 1 Jahr versichert) Erwerbstätige Pensionisten > Leistungsanspruch mit Pensionsantritt > Ein weiterer Anspruch entsteht bei Fortsetzung der Tätigkeit

Beitragssätze und Beitragsgrundlagen Gewerbliches Sozialversicherungsrecht > Werte 2013: Unfallversicherung: 8,48 (p.m.) Krankenversicherung: 7,65 % Pensionsversicherung: 18,50 % BMSVG 1,53 % Beitrag ALVG 77,70/155,40/233,10 (p.m.) Höchstbeitragsgrundlage: 5.180,00 (p.m.) 62.160,00 (p.j.)

Beitragsgrundlage x Beitragssatz = BEITRAG PV: 18,5 % KV: 7,65 % Vorläufige Beitragsgrundlage NACHBEMESSUNG mit endgültigem Einkommensteuerbescheid Endgültige Beitragsgrundlage

Beitragsgrundlagen - Gewerbliche & Freiberufliche Selbständige Mindestbeitragsgrundlage Neuzugangsregelung für Jungunternehmer ( 25 Abs. 4 GSVG) Höchstbeitragsgrundlage ( 25 Abs. 5 GSVG) Versteinerung ( 25 Abs. 7 GSVG) Sanierungs- und Veräußerungsgewinn ( 25 Abs. 2 GSVG) Vorgeschriebene Beiträge ( 25 Abs. 2 GSVG) Antrag auf Erhöhung der Neuzugangsgrundlage durch Investitionen ( 25 Abs. 6a GSVG) GmbH Gewinnausschüttungen ( 25 Abs. 1 GSVG) Antrag auf Herabsetzung der vorl. Beitragsgrundlage ( 25a Abs. 5 GSVG) Nachbemessung

Mindestbeitragsgrundlage > Vorläufige Beiträge (monatlich): - PV: 2013: 673,17 sukzessive Senkung der PV- Mindestbeitragsgrundlage ab 1.1.2006 bis ASVG- Geringfügigkeitsgrenze (2015) gestoppt - Neuzugangsregelung für Jungunternehmer isd 2 Abs. 1 Z 1-3 GSVG 537,78 mtl. (im 1. - 3. Jahr mit Nachbemessung); erforderlich ist der erstmalige Eintritt einer Pflichtversicherung nach; Unterbrechungen werden angerechnet Monatsbeitrag 1.-3.Jahr 157,34 Monatsbeitrag ab 4.Jahr (Wert 2013) 196,34

Abfragemöglichkeiten > Code & Passwort des Versicherten > Handy-Signatur > Bürgerkarte Vorschreibungen ab dem 1.Q. 2002

Jahresvorschau Laufendes Jahr Nachvorschreibung(en)

Endgültige Beitragsgrundlage Darstellung von Mindest-& Höchst Heranziehung folgender Werte Berechnung mtl. Grundlage

Endgültige Beitragsgrundlage Beiträge Vergleich

Vorläufige Beitragsgrundlage Darstellung von Mindest-& Höchst Heranziehung folgender Werte Berechnung mtl. Grundlage

Beitragsvorschreibung & Eintreibung Fälligkeit Monatsletzter des 2. Quartalsmonats Jän. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Zahlungsfrist Mahnung Eintreibung 18 Tage nach Fälligkeit (28.2., 31.5., 31.8., 30.11.) Verzugszinsen Ab 19. Tag nach Fälligkeit (8,38 % - 2013) Mittels Mahnschreiben ( 1,--) Fahrnis-, Gehaltsexekution, Konkursantrag