Unternehmensnachfolge Planung und Umsetzung - Veranstalter: Württembergische Versicherung AG in Kooperation mit dem BVMW ev. und dem Gaststättenverband Thüringen und Sachsen Referente: RA Franz-Josef Günther Kanzlei:, Wiener Str. 49, 01219 Dresden Tel. 0351 470 520 / Fax. 0351-470 52 50 email: info@gcp-anwalt.de / www.gcp-anwalt.de
Seite 2 von 10 Unternehmensnachfolge vom 02.07.2008 Allgemeines Eine Unternehmensnachfolge ist keine Kleinigkeit. Die vielen und sehr unterschiedlichen Detailfragen müssen mit Hilfe der jeweils fachlich zuständigen Experten beantwortet werden - nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse der zukünftigen Mitarbeiter, für deren Arbeitsplatzsicherung der Nachfolger eine große Verantwortung trägt. Zu den häufigen Fehlern, die letztlich zum Scheitern einer Unternehmensübernahme führen können, zählen - überhöhte Kaufpreiszahlungen, - Finanzierungsfehler, - steuerliche Fehlentscheidungen, - eine falsche Beurteilung rechtlicher Fragen, - die Unterschätzung der psychologischen Komponente und - vor allem mangelhafte Vorbereitung, auch im persönlichen Gesellschafterumfeld. Auch die vom Baseler Ausschuss veröffentlichten Eigenkapitalanforderungen (Basel II) für die Kreditwirtschaft, die ab 2004 in Kraft getreten sind, sollten im Hinblick auf die Bonität des zu kaufenden Unternehmens entsprechend Berücksichtigung bei den Kaufverhandlungen finden. Seite 2 von 10
Seite 3 von 10 Unternehmensnachfolge vom 02.07.2008 Folgende Kernthemen sind daher besonders sorgfältig abzuarbeiten: 1. Gestaltung des Übernahmevertrages (Kauf-, Pacht-, Schenkungsvertrag) 2. Übernahme von Rechten und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen 3. Übernahme der Haftung für (Alt-) Verbindlichkeiten 4. Übernahme der Haftung für betriebsbedingte Steuern 5. Übernahme von Garantien und Pflichten für Gewährleistungen 6. Berechnung eines realistischen Unternehmenswertes Beratung für Kernthemen Für die meisten Themen stehen mehrere Berater bzw. Institutionen zur Verfügung. Notieren Sie, von wem Sie welche Informationen erhalten haben. Beziehen Sie frühzeitig persönliche Berater mit ein, die gemeinsam die recherchierten Ergebnisse bewerten und auch nach der Unternehmensübertragung zur Verfügung stehen werden. Dazu gehören: 1. Rechtsanwalt 2. Steuerberater / Wirtschaftsprüfer 3. Unternehmensberater/Seniorberater 4. Kreditberater der Bank 5. Notar 6. Versicherungsberater 7. Fachverbände, Kammern, Beratungsnetzwerke Seite 3 von 10
Seite 4 von 10 Unternehmensnachfolge vom 02.07.2008 Details - kleinere mittelständische Unternehmen 1. Die Betriebsübergabe vorbereiten Frühzeitig die Unternehmensnachfolge planen, mindestens 3 Jahre Den Nachfolger suchen und auswählen, ggf. Investoren suchen Den Nachfolger einarbeiten Die psychologische und soziale Komponente der Betriebsübergabe Kompetente Beratung nutzen 2. Die verschiedenen Formen der Betriebsübergabe Die Nachfolge innerhalb der Familie o Die Schenkung als vorweggenommene Erbfolge Der Übernehmer erbringt Versorgungsleistungen an den Übergeber oder Angehöriger. Der Übernehmer verpflichtet sich, Ansprüche von Miterben auszugleichen. Der Übernehmer zahlt einen Teilkaufpreis. Erben sprechen einen beschränkten Pflichtteilsverzicht aus. Zuwendungen können zu Lebzeiten auf Pflichtteil angerechnet werden, 2315 Abs. 1 BGB. Der Übernehmer erbringt Versorgungsleistungen an den Übergeber oder Angehöriger. Der Übernehmer verpflichtet sich, Ansprüche von Miterben auszugleichen. Der Übernehmer zahlt einen Teilkaufpreis. Erben sprechen einen beschränkten Pflichtteilsverzicht aus. Zuwendungen können zu Lebzeiten auf Pflichtteil angerechnet werden, 2315 Abs. 1 BGB o o Die Übertragung gegen Rente, Raten oder wiederkehrende Leistungen Bei Versorgungsrente/ dauernde Last entsteht kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn. Die wiederkehrenden Bezüge sind jedoch nach 22 EStG einkommensteuerpflichtig und beim Verpflichteten als Sonderausgaben abziehbar. Der Verkauf des Unternehmens gegen Einmalzahlung Welche Wirtschaftsgüter werden verkauft? Kaufpreishöhe Seite 4 von 10
Seite 5 von 10 Unternehmensnachfolge vom 02.07.2008 Zahlungsabwicklung Sicherung der Kaufpreisforderung Übergang von Nutzen und Lasten Haftung gegenüber Altgläubigern nachträgliche Veränderung nach Inventur Verjährung der Ansprüche Wettbewerbsverbot für Verkäufer Verhaltensmaßnahmen bis Übergabezeitpunkt Haftung für Sach-, und Rechtsmängel Eintritt in bestehende Miet-, Pacht-, Lizenz- und Leasingverträge Erklärung zu Eigentumsvorbehalten, Sicherungsübereignungen Die externe Unternehmensnachfolge o Der Verkauf des Unternehmens an die eigenen Mitarbeiter (MBO) o Der Verkauf des Unternehmens an einen betriebsfremden Nachfolger (MBI) o Die Verpachtung des Unternehmens Regelungen im Vertrag o o Umfang der verpachteten Wirtschaftsgüter Laufzeit des Vertrages monatliche Pachtzahlungen Veränderung der Pachthöhe/ Wertsicherungsklausel Kündigungsfrist Ersatzinvestitionen notwendige Reparaturen an Pacht-, Wirtschaftsgütern Wettbewerbsverbot Vorkaufsrecht für Pächter Nutzung von Patenten, Lizenzen, Fortführung der Firmierung Haftung gegenüber Altgläubigern Übernahme der Kosten des Vertrages Die schrittweise Übertragung eines Unternehmens; GbR-Lösung Der Kauf von Gesellschaftsanteilen Prüfung der Verkaufsregelung im Gesellschaftsvertrag Verkauf von Gesellschaftsanteilen einer GmbH ist notariell zu beurkunden, notwendige Regelungen Angabe Kaufgegenstand/ Gesellschaftsanteile Regelung bezüglich Garantie Gewährleistungshaftung des Verkäufers Regelung bezüglich ausstehender Stammeinlagen Verwendung von Gewinn- oder Verlustvorträgen Verteilung des Gewinns zum Stichtag Verjährung der Ansprüche, Zahlung des Kaufpreises Regelung hinsichtlich Wandlung oder Minderung des Kaufpreises Seite 5 von 10
Seite 6 von 10 Unternehmensnachfolge vom 02.07.2008 Stiftungslösungen o Sinnvoll, wenn der Fortbestand des Unternehmens bei Rückzug des Unternehmers gesichert werden soll. Hauptvorteil einer Stiftung besteht darin, dass Unternehmenserträge ausgeschüttet werden und die Substanz der Stiftung erhalten bleibt. Eine Stiftung schirmt das Vermögen vor Familienkonflikten ab und beugt möglichen Zugriffen Dritter vor. 3. Die Unternehmensbewertung Den Wert eines Unternehmens ermitteln, im Wesentlichen durch: o Das Ertragswertverfahren Gewinne der letzten Jahre./. kalkulatorischer Unternehmerlohn und außerordentliche Erträge ergeben durchschnittliches Betriebsergebnis, dieses Mal 100 durch den Kapitalisierungszins. o Die Discounted-Cash-Flow-Methode/ Bestimmung von Zahlungsströme u Diskontierung mit Kapitalkosten auf einen Stichtag o Das Substanz- bzw. Sachwertverfahren o Weitere Bewertungsmethoden Stuttgarter Verfahren in verschiedensten Ausprägungen Letztlich entscheidend ist der erzielbare Kaufpreis, nicht die teils kostenintensiven Gutachten dazu. 4. Rechtliche und steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Rechtsfragen beim Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens, s.u. Erbrechtliche Überlegungen Familienrechtliche Gestaltungen Steuerliche Überlegungen bei der Unternehmensnachfolge 5. Die Planung einer Betriebsübernahme Chancen und Risiken der Betriebsübernahme abwägen Bin ich ein Ruhestandstyp / Unternehmertyp? Die Suche nach dem richtigen Nachfolger / Übernehmer / Betrieb Die Analyse des Unternehmens Die Umsetzung der Betriebsübernahme Seite 6 von 10
Seite 7 von 10 Unternehmensnachfolge vom 02.07.2008 6. Die Finanzierung der Betriebsübernahme Das Gespräch mit dem Kreditinstitut Die Planungsrechnungen Die öffentlichen Finanzierungshilfen Rating die Bonitätsbeurteilung von Betrieben 7. Die Beteiligung Dritter Das Finanzamt Die Kammern Das Handelsregister Die Handwerksrolle Die Berufsgenossenschaft Die Bundesagentur für Arbeit Die Sozialversicherung Für größere Unternehmen sei auf die Anlage I. M&A Transaktionsplanung verwiesen Seite 7 von 10
Seite 8 von 10 Unternehmensnachfolge vom 02.07.2008 Fahrplan zur Unternehmensnachfolge Die Übersicht zeigt die Phasen einer geordneten Unternehmensnachfolgeberatung und nennt die wichtigsten außersteuerlichen Aspekte. Klärungsbedarf Grundlegendes Details Phase 1: Strategische Überlegungen - An wen soll übergeben / verkauft werden? 1. Alternative: Veräußerung des Unternehmens an einen außenstehenden Dritten 2. Alternative: Veräußerung des Unternehmens an einen mit der Firmenleitung vertrauten Mitarbeiter des Unternehmens 3. Alternative: Entgeltliche Übergabe an Familienangehörige 4. Alternative: Vollständig oder zumindest teilweise unentgeltliche Übertragung an Familienangehörige Hier geht es in der Regel darum, einen möglichst hohen Gewinn für den Unternehmer zu realisieren. Da beiden Seiten die tatsächlichen Verhältnisse bestens bekannt sind, werden hier die Verhandlungen in der Regel weniger formalistisch ablaufen. Einer Firmenbewertung kommt hier nicht der gleiche Stellenwert zu wie bei einer Veräußerung an einen Dritten. Es bestehen keine grundlegenden rechtlichen Unterschiede zu der Übertragung an einen Dritten. Es bedarf unbedingt einer Abstimmung mit der Situation im Erbfall, damit das gewünschte Ergebnis der Nachfolgeplanung nicht später durch erbrechtliche Ansprüche torpediert wird. Die Einholung einer Unternehmensbewertung erleichtert die Verhandlungen mit dem Interessenten. Prüfen, ob ein zu vergütenden Beratervertrag des Übernehmers mit dem Übergeber eine interessierte Gestaltung ist. Diese Alternative verspricht den schnellsten Abschluss des Unternehmensübergangs. Häufig fehlt es jedoch den Mitarbeitern an den erforderlichen Mitteln zur Auszahlung des Unternehmers. Es dient dem Familienfrieden und der Klärung der erbrechtlichen Situation, die anderen pflichtteilsberechtigten Familienmitglieder in die Pläne einzuweihen und sie am besten zu einer schriftlichen Erklärung zu bewegen, dass sie in der Übergabe keine teilweise unentgeltliche Übergabe des Betriebes sehen. Neben steuerlichen Aspekten sind Ausgleichsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu beachten. Phase 2: Strategische Überlegungen - Wann soll der Betrieb übergeben werden? 1. Die Festlegung des Zeitpunkts der Unternehmensüberg abe sollte betriebswirtschaftlic hen Aspekte und privaten (Vorsorge-) Betriebswirtschaftliche Aspekte: Keine Umsatzausfälle produzieren: Ein Unternehmen ist dann zukunftsfähig übergeben, wenn der ideelle Wert des Unternehmens, insbesondere auf den bisherigen Unternehmer Eine überstürtzte Firmenübergabe ist zu vermeiden. Es sollte am besten eine langfristige, einige Jahre vorher begonnene Übergabe erfolgen. Idealerweise findet ein fließender Übergang dergestalt statt, dass für einen gewissen Seite 8 von 10
Seite 9 von 10 Unternehmensnachfolge vom 02.07.2008 Überlegungen des Veräußerers berücksichtigen und nach möglichst nach Einarbeitung des Erwerbers erfolgen. 2. Private Vorsorge des Unternehmers: Steckt in dem Betrieb die Altersvorsorge des Unternehmers? 3. Kenntnisse des Erwerbers: Analyse der persönlichen Eignung des Übernehmers bezogene Geschäftsbeziehungen, Branchenkenntnisse, Führungskompetenzen auf den Nachfolger übergehen können. Hierin liegt eine grundlegende Weichenstellung. Wenn ein Unternehmen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ohne Gegenleistung übertragen werden kann, besteht bei der Auswahl des Unternehmensnachfolgers größere Flexibilität als bei einer erforderlichen Realisierung des Firmenwerts bei der Übergabe des Unternehmens. Wenn dem Übergeber an einer Erhaltung des Unternehmens gelegen ist und er nicht nur eine möglichst gewinnbringende Veräußerung erreichen möchten, sollte anhand objektiver Kriterien überprüft werden, wer der geeignete Nachfolger ist. Zeitraum der bisherige Unternehmer seinen Nachfolger einarbeiten kann. Auch kann so eine Akzeptanz des Nachfolgers durch die Geschäftspartner besser vorbereitet werden, indem der Vorgänger langsam und stufenweise abgelöst wird. Auswertung der Absicherung für das Alter und Ermittlung des voraussichtlichen Bedarfs für den Ruhestand. Es sollte für jeden in Frage kommenden Übernehmer eine Analyse nach folgenden Gesichtspunkten erfolgen: Persönliche Eignung, Führungsstil, Fach- und Sozialkompetenz, familiäres Umfeld, Risikobereitschaft, Entscheidungsvermögen, Belastbarkeit sowie Akzeptanz bei Mitarbeitern und Kunden. Phase 3: Konkrete Schritte vor der Übergabe 1. Beachten der Besonderheiten aufgrund der Gesellschaftsform des Unternehmens. 2. Ausarbeitung einer für beide Seiten akzeptablen Umsetzung bei entgeltlicher Unternehmensüberg abe Handelt es sich nicht um ein Einzelunternehmen, sondern z.b. um eine GmbH, so sollten Geschäftspartner und Gesellschafter von Anfang an in die Überlegungen mit einbezogen werden, da nur mit ihnen gemeinsam eine zielführende Planung möglich ist. Häufig droht die Übergabe an nicht vorhandener Liquidität des Übernehmers zu scheitern. Hier kann eventuell die Vereinbarung einer wertgesicherten Rente an den ausscheidenden Unternehmer eine Lösung darstellen. Es bedarf hier stets einer eingehenden Prüfung des Gesellschaftsvertrags, ob und welche Vorgaben er für eine Gesellschafternachfolge vorsieht. Diese Alternative mit der monatlichen Rente ist für beide Seiten riskant, da bei einem Vermögensverfall des Übernehmers seine Altersvorsorge auf dem Spiel steht. Eine Auszahlung des Unternehmers bei der Übergabe ist daher immer die vorzuziehende Alternative. Seite 9 von 10
Seite 10 von 10 Unternehmensnachfolge vom 02.07.2008 Checkliste: Vertragsentwurf Unternehmenskauf Vorfragen - asset deal oder share deal - Gesamtunternehmen oder Teilunternehmen - Haftung / Garantie - Steuern - Übertragbarkeit von Aktiven / Passiven / - Vertragsverhältnisse - Form, ggf. notariell Bei Kaufverträgen grundsätzlich zu beachten: - bei Erwerb von Grundstücken oder Immobilien, Problem - stille Reserven - Fortführung der Firma - Haftung bei Firmenfortführung 25 HGB - Haftung ohne Firmenfortführung 25 Abs. 3 HGB/ Haftung nur in Ausnahmefällen - Haftung für betriebliche Steuerschulden - Übernahme der Arbeitsverträge beim Betriebsübergang 613 a BGB - Eintritt in bestehende Verträge - Wettbewerbs-, bzw. Konkurrenzklauseln - Haftung des Veräußerers bei Mängeln des verkauften Gegenstandes sowie der übergehenden Rechte - Erbrechtliche Überlegungen: gesetzliche Erbfolge oder Testament - Pflichtteilsansprüche bei Betriebsübergang in der Familie - Nachfolgegesichtspunkte / Nachfolgeklauseln - Abfindungsregeln beim Ausscheiden - Mehrheitsbildung bei mehreren Nachfolgern - Ausfall- und Überwachung der Geschäftsführung - Sonder- und Entnahmerechte des geschäftsführenden Nachfolgers - Festlegung von Kontrollrechten - Gewinnverteilung - Einrichtung eines Beirats / Regelung der Zuständigkeiten Seite 10 von 10