15 Finanzplan Aufbau Finanzplan Finanzanalyse / Finanzkennzahlen Musterformulare

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1 15 Finanzplan 15.1 Aufbau Finanzplan 15.2 Finanzanalyse / Finanzkennzahlen 15.3 Musterformulare

2 HBGR 1 Kap Aufbau Finanzplan 1. Allgemeines Bis heute wurde der Stellenwert der Finanzplanung sowohl von den politischen Instanzen wie auch von der Verwaltung verkannt. Die Idee der Finanzplanung wurde weitgehend belächelt und als Alibiübung bezeichnet. Nicht ohne Grund. Als in den 60iger Jahren zaghafte Versuche einer Planung im Bereich der öffentlichen Hand einsetzten, da waren die Verfahrensfragen noch zu wenig durchdacht, die Methodik steckte noch in den Kinderschuhen. So wanderten dann die an sich wohlgemeinten Ansätze in die tiefste Schublade und verstaubten dort in vielen Fällen vor sich hin. Ein öffentliches Gemeinwesen kann nicht ohne greifende Führungsinstrumente effizient geführt werden. Unter Führungsinstrumenten verstehen wir verschiedene Grundlagen, die den Verantwortlichen als Basis für Ihre Entscheidungsfindung dienen. Dabei zeichnen sich verschiedene Führungsinstrumente durch ihre vorerst nichtfinanziellen Aspekte aus. Sie bilden jedoch wesentliche Grundlagen der Finanzplanung. Solche Grundlagen sind z.b. Stadt- oder Gemeindeleitbilder Raum- und Verkehrsplanungen Übersicht in bezug auf das finanzrelevante übergeordnete Recht (gebundener Aufwand, gebundene Ausgaben) Während die Raum- und Verkehrsplanung den Gemeinwesen durch übergeordnetes Recht weitgehend aufgezwungen wird, besteht in der Richtung Leitbild zumindest heute noch kein Druck von oben. Dies ist auch gut so, doch sollten sich die Gemeinwesen aus eigenem Antrieb viel öfters dieses sehr guten Instrumentes bedienen. Richtig erarbeitet und richtig eingesetzt ist es einerseits eine hervorragende Grundlage in der täglichen Politik und in der politischen Argumentation, andererseits bei der Erarbeitung des Finanzplanes.

3 Kap HBGR 2. Gründe für die Finanzplanung Die zunehmende Aufgabenfülle und parallel dazu das Wachstum der öffentlichen Finanzhaushalte haben gerade auf Gemeindeebene dazu geführt, dass das für die Führung des Finanzhaushaltes eingesetzte Instrumentarium oft nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis steht. Eine Finanzpolitik, die einzig durch ein flexibles Investitionsprogramm im Gleichgewicht gehal-ten wird, genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Sorglosigkeit und das damit verbundene von der Hand in den Mund -Wirtschaften bleibt in der heutigen Zeit nicht ungestraft. Die Behörden müssen den heutigen und zukünftigen Herausforderungen gewachsen sein. Massnahmen auch im Konsumbereich sind notwendig. Das finanzielle Gleichgewicht wird durch Defizite der Laufenden Rechnung gestört. Es wird unumgänglich, mehr Gewicht auf Effizienz, Effektivität, Sparsamkeit zu legen. Der Kostenüberwälzung nach dem Verursacherprinzip ist vermehrt Beachtung zu schenken. Folgekostenanalysen werden zwingend. Personalstopp, Beitragskürzungen oder Verwaltungsreorganisation sind höchst aktuell. Das Budget kann den Finanzplan nicht ersetzen. Das Budget beschränkt sich nur auf ein Jahr. Infolge der sehr unregelmässig anfallenden Investitionsausgaben und -einnahmen ist es vor allem auf Gemeindeebene unmöglich, ein kurzfristiges Gleichgewicht zu erreichen. Die nur einjährige Budgetperiode verleitet zu einer kurzfristig orientierten Finanzpolitik und erschwert für die Behördenmitglieder die Festlegung und Verfolgung der längerfristigen finanzpolitischen Ziele. Die längerfristigen Auswirkungen finanzpolitischer Entscheide (z.b. Entscheide über Investitionen oder Übernahme neuer Aufgaben) sind aus dem Budget nicht ersichtlich. Der finanzpolitische Spielraum im Budget ist wegen der geringen kurzfristigen Flexibilität der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben zu klein. Ein mehrjähriges Investitionsprogramm ist auch keine Alternative zum Finanzplan. Auch wenn das Investitionsprogramm eine zentrale Komponente des Finanzplans ist, kann es diesen keinesfalls ersetzen. Ein offensichtlicher Mangel besteht darin, dass alle übrigen Teile des Finanzplanes fehlen, was eine umfassende Beurteilung des Finanzhaushaltes verunmöglicht. Obwohl mit dem Neuen Rechnungsmodell gegenüber früher wesentliche Fortschritte erzielt wurden, geht es zusammen mit dem Budget noch nicht so weit wie ein entsprechendes Management-Informations-System in der Privatwirtschaft. Das hat zur Folge, dass sowohl den Stimmbürgern als auch den Behördenmitgliedern in der Regel das Verständnis des öffentlichen Finanzhaushalts stark erschwert wird. Mit einem Finanzplan ist es dagegen möglich, finanzpolitische Zusammenhänge verständlicher und klarer darzustellen und damit die Transparenz des öffentlichen Finanzhaushaltes zu erhöhen.

4 HBGR 3 Kap Zielsetzung in der Finanzplanung Es müssen klare Ziele gesetzt werden, die sich wie folgt umschreiben lassen: Formale Ziele Instrumentale Ziele Funktionale Ziele Eine Finanzplanung ohne Ziel verliert sich in der Halbherzigkeit. Im weiteren müssen die Ziele klar definiert und konkret formuliert sein festgelegt werden, bevor mit der eigentlichen Finanzplanung begonnen wird allen Mitwirkenden bekannt sein 3.1 Formale Ziele Vollständigkeit Eine Finanzplanung muss berücksichtigen: Jahresrechnung, Budget, vorhergehender Finanzplan Geplante und laufende Investitionen Gemeindeleitbild Bevölkerungsentwicklung Basisrechnungsdaten Entwicklung der Schülerzahlen Veränderung bezügl. Rechtsgrundlagen (insbesondere übergeordnetes Recht) Baukostenindex Konsumentenpreisindex Mietpreisindex Energiekostenindex Teuerung / Reallohnentwicklung Personal Kapitalzinsentwicklung u.a.m. Methodische Zweckmässigkeit Unter diesem Begriff versteht man: Zuverlässigkeit der Planungsgrundlagen Die Grundlagen sollen aus eigenem Material und aufgrund von zuverlässigen veröffentlichten Prognosen und Statistiken erarbeitet werden. Wichtig: Mit der Zuverlässigkeit der Grundlagen steht und fällt die Finanzplanung. Diese ist nur so gut, wie die Grundlagen selbst.

5 Kap HBGR Angemessener Arbeitsaufwand Ein angemessener Arbeitsaufwand muss im Hinblick auf die Komplexität der Materie und auf die Notwendigkeit des Vorliegens von zuverlässigen Grundlagen in Kauf genommen werden. Doch muss hier die Vernunft siegen. Es wäre unverhältnismässig, wenn Stunden aufgewendet werden, um abzuklären, ob der Beitrag der Gemeinde an den Samariterverein von Fr in den nächsten 5 Jahren gleichbleibt oder evtl. verdoppelt wird. Angemessener Detaillierungsgrad Der Detaillierungsgrad ist vor allem bei der Präsentation wichtig. Er soll so gewählt werden, dass die einzelnen Planungsschritte nachvollziehbar sind. Hingegen sind Doppelberechnungen zu unterlassen. Rollende Planung Die Planung muss laufend aktualisiert werden. Veränderte Grundlagen (z.b. Zinssituation, Zwangsinvestitionen infolge unvorhersehbarer Ereignisse) müssen sofort nachgeführt werden. Nur so kann die Finanzplanung ihrer Funktion als Führungsinstrument gerecht werden. Transparenz Transparenz in diesem Zusammenhang heisst Systematischer Aufbau Kein Zahlenfriedhof Verständlich / Lesbar Logisch nachvollziehbar Die Gesamtergebnisse sollen jederzeit nachvollziehbar sein. Das setzt voraus, dass die einzelnen Planungsdaten und Planungsschritte kommentiert sind. BEISPIEL: Rechnung 93 Budget 94 PLJ 95 PLJ 96 PLJ Lehrerbesoldung 205' ' ' ' '000 Kommentar: 1996 Teuerung und Klassenteilung 4. Klasse 1 Lehrkraft mehr Neubau Gemeindehaus 2'000'000 3'000' Folgekosten Gemeindehaus 30'000 Kommentar: Neu 50% Abwart Folgekosten Gemeindehaus 16'000 Kommentar: Neu Betriebskosten

6 HBGR 5 Kap Instrumentale Ziele Information Kennzahlen als Konzentrat des geplanten Finanzhaushaltes (soweit verfügbar der Vorjahre) tragen wesentlich zur Information bei. Auswirkungen längerfristiger Natur sollen aufgezeigt werden. Die finanzpolitischen Absichten der Behörden sollen dem Bürger dargelegt werden. Entscheidungsvorbereitung Behörden/Stimmbürger sollen sich zum Finanzplan bekennen, sich gleichzeitig bewusst sein, dass er in keiner rechtlichen Verbindlichkeit steht. Führung Die Finanzplanung ist ein Führungsinstrument und soll in der täglichen Politik konsultiert werden. Vertiefung Die Finanzplanung kann die Auseinandersetzung innerhalb der Behörden mit der Stimmbürgerschaft und der Verwaltung vertiefen und versachlichen Funktionale Ziele Gleichgewichtsfunktion Die langfristigen finanz- und entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Behörden und der Stimmbürgerschaft müssen mit den Zielen der Finanzplanung übereinstimmen. Koordinationsfunktion Die Erfahrung hat gezeigt, dass koordinierte Gespräche unter Einbezug aller verantwortlichen Gremien im Rahmen der Finanzplanung nicht nur notwendig sind, sondern auch in bezug auf die gesamte Führung und Verwaltung eines Gemeinwesens sehr wertvoll sind. Das gleiche lässt sich im übrigen auch auf die koordinierten Sitzungen im Rahmen der Erarbeitung eines Leitbildes feststellen. Diese Gespräche bieten Gelegenheit, die verschiedenen verantwortlichen Behördenmitglieder und Funktionäre gemeinsam an einen Tisch zu bringen. Dass es dabei gelegentlich zu recht harten Konfrontationen kommen kann, schadet nichts - im Gegenteil - es reinigt die Luft und hilft mit, Standpunkte offenzulegen.

7 Kap HBGR Optimierungsfunktion Die Finanzplanung soll die Verantwortlichen dazu zwingen, die verfügbaren Mittel durch konkrete Zielsetzung Setzen von Prioritäten Prüfen verschiedener Varianten zielkonformer und rationeller einzusetzen. Wirtschafts- und konjunkturpolitische Funktion Es wird die Möglichkeit geboten, auf konjunkturpolitische Aspekte Rücksicht zu nehmen, ohne das Gesamtziel aus den Augen zu verlieren (Investitionsdrosselung/Investitionsspritze).

8 HBGR 7 Kap Vorgehen bei der Finanzplanung Wie soll geplant werden? Finanzplanung kann nicht im stillen Kämmerlein durch eine Person (Gemeindepräsident, oder Gemeindebuchhalter oder Finanzchef oder...) gemacht werden. Finanzplanung ist kein Einmannvorhaben. Einmann-Finanzplanungen verzerren die Optik, sie sind subjektiv. Es fehlt die breite Akzeptanz. Sie können fehlerhaft sein. Mehrere Augenpaare sehen mehr als eines. Eine Finanzplanung muss breit abgestützt sein. Sie ist auf eine breite Akzeptanz angewiesen. Finanzplanungen können nicht herbeigezaubert werden. Sie können auch nicht aus dem Ärmel geschüttelt werden. Sie müssen seriös erarbeitet werden. Finanzplanung ist Teamarbeit. Es müssen alle involvierten Kreise miteinbezogen werden. Verantwortliche und Mitarbeiter sollen vom Vorhaben Finanzplanung überzeugt sein. Dies bedingt möglicherweise intensive Vorgespräche. Hier lohnt sich auch ein generöser Zeiteinsatz. Es erspart unter Umständen viel Ärger in der Planungsphase. Die Ausarbeitung eines Finanzplanes erfordert die Mitwirkung von motivierten Mitarbeitern. Die Mitarbeiter sind über Sinn und Zweck der Finanzplanung zu orientieren. Weisungen z.b. im Zusammenhang mit Grundlagenerfassung sind gut vorzubereiten, mit geeigneten Hilfsmitteln (Erhebungsformulare usw.) sowie mit präzisen Erläuterungen zu versehen. Weiter ist es sinnvoll, den Sachbearbeitern den Sinn und die Notwendigkeit der Erhebungen zu erläutern. Man soll sich bewusst sein, dass diese Grundlagenbeschaffungen für die Mitarbeiter z.t. erhebliche Mehrarbeit mit sich bringen. Nach Abschluss der Planungsarbeiten sind die Ergebnisse mit allen Mitarbeitern zu besprechen und die Ergebnisse zu erläutern. Dies bringt verschiedene Vorteile. Einerseits können allfällige Fehler noch aufgedeckt werden, andererseits wirkt dieses Vorgehen motivierend auf die Mitarbeiter. Ihr aktives Mitwirken wird im Hinblick auf die rollende Planung auch weiterhin benötigt. Planungsteam / Sachbearbeiter Sofern ein Gemeindeleitbild erarbeitet wurde, sollte das Planungsteam aus der Leitbildkommission rekrutiert werden. Um effizient arbeiten zu können, sollte das Team je nach Grösse der Gemeinde 3-6 Mitglieder umfassen. Das Team sollte für die Planungsarbeiten Sachbearbeiter und Betroffene beiziehen. Gleichzeitig stellt sich die Frage des Beizuges eines externen Fachexperten. Dem Planungsteam fällt die Aufgabe zu, die Planungssachbearbeiter zu begleiten. Planungssachbearbeiter können sein: Werkmeister Förster Schulrat Kdt. Feuerwehr usw.

9 Kap HBGR Das Planungsteam hat zuhanden dieser Sachbearbeiter das Planungsziel vorzugeben, das Vorgehen und die Methodik festzulegen, den Terminplan abzustecken usw. Innerhalb des Planungsteams ist eine verantwortliche Person zu bestimmen, welche die eigentliche Knochenarbeit zu übernehmen hat, nämlich das Zusammentragen, das Auswerten und Verarbeiten der gesammelten Grundlagen und Daten. In der Regel und vorzugsweise erfolgt die Verarbeitung über die EDV. Hier steht heute brauchbare bis sehr gute Software zur Verfügung. Sollte in der Gemeinde aus welchen Gründen auch immer EDV nicht eingesetzt werden oder nicht eingesetzt werden können, empfiehlt sich der Einsatz einer aussenstehenden Fachperson, die über die geeigneten Verarbeitungshilfsmittel verfügt. Beispiel eines möglichen Planungs-Organigrammes Presse Gemeindeversammlung Planungsteam: Gemeindevorstand / Finanzkommission / externer Berater Feuerwehr- Bauamt Forstamt Schulrat u.a.m kommission Werke Betrieb Lehrerschaft Kommando Bevor mit der eigentlichen Planung begonnen wird, muss der Planungsumfang abgesteckt werden. Dies setzt bereits einen politischen Entscheid voraus. Festlegen der Planungsperiode: Mittelfristige Planung 3-5 Jahre / Langfristige Planung 5-10 Jahre. Üblicherweise wird die mittelfristige Planung angewendet. Eine Planung, die über den Zeitraum von 5 Jahren hinausgeht, ist mit grossen Unsicherheitsfaktoren belastet. Gerade bei der Investitionsrechnung ist es jedoch empfehlenswert, rein informativ die Investitionen, die nach Ende der Planungsperiode vorgesehen sind, in der Rubrik später aufzulisten.

10 HBGR 9 Kap. 15 Festlegen des Detaillierungsgrades und der Gliederung: Es ist von Vorteil, sich von vornherein darüber im klaren zu sein, welchen Detaillierungsgrad man welcher Instanz vorlegen soll. Dies ist weitgehend davon abhängig, wie die Gemeinde politisch organisiert ist (Gemeindeversammlung, Gemeindeparlament, Finanzkommission, Gemeindevorstand, GPK usw.). Man wird einer Gemeindeversammlung vernünftigerweise nicht die Laufende Rechnung und die Bilanz als Zahlenfriedhof vorlegen, sondern sich vielmehr auf Kennzahlen, Kapitalfluss, Investitionsübersichten sowie weitere Eckwerte vorzugsweise in Form von graphischen Darstellungen beschränken. Hingegen ist hier dem Kommentar ein bedeutender Stellenwert beizumessen. Planungsumfang Folgekosten Investitionen (personelle/andere) Zinsendienst Verflüssigungen Investitionen FV Schuldtilgung Kapitalfluss Laufende Rechnung Investitionsrechnung Bestandesrechnung Spezialfinanzierungen Abschreibungen Interne Verzinsungen Grundsatz: Es müssen all jene Werte korrekt geplant werden, die in: Man beachte z.b.: - der Kapitalflussrechnung und - den Kennzahlen ihren Niederschlag finden. die Spezialfinanzierungen müssen in der Kapitalflussrechnung enthalten sein. Cash-flow wirksame Vorgänge (beispielsweise Einlagen/Entnahmen aus Vorschuss resp. Verpflichtungskonto für Spezialfinanzierungen) müssen entsprechend korrekt in der Kapitalflussrechnung behandelt werden.

11 Kap HBGR nicht Cash-flow wirksame Vorgänge (beispielsweise Einlagen/Auflösung von Vorfinanzierungen, Auflösung von Rückstellungen/Reserven, Aufwertungen, Verflüssigungen u.a.m.) müssen ebenfalls korrekt geplant und in der Kapitalflussrechnung entsprechend richtig ausgewertet werden. Die meisten dieser Vorgänge finden in der Laufenden Rechnung ihren Niederschlag. Das Ergebnis der Laufenden Rechnung ist im Rahmen der Kapitalflussrechnung mit Blick auf die korrekte Ermittlung des Kapitalbedarfs zu korrigieren. Investitionen des Finanzvermögens sind ebenfalls zu planen und im Rahmen der Kapitalflussrechnung separat auszuweisen. Wann soll geplant werden? Die Planung sollte nach Abschluss der Vorjahresrechnung und vor Erstellung des Budgets des Folgejahres durchgezogen werden. Es empfiehlt sich, einen verbindlichen Terminplan aufzustellen. Dabei ist zu beachten, dass für die erstmalige Planung mit wesentlich mehr Zeitaufwand zu rechnen ist als in den Folgejahren für die Nachführung. Geht der Finanzplanung die Erstellung eines Leitbildes voraus, ist dies ebenfalls gebührend zu terminieren. Ausserdem ist dem Milizengagement von Kommissionsmitgliedern sowie allfälliger Mitarbeiter Rechnung zu tragen.

12 HBGR 11 Kap Finanzanalyse / Finanzkennzahlen Analyse der Finanzplanergebnisse Ein korrekt ausgearbeiteter Finanzplan ist ohne Nutzen, wenn er nicht seriös ausgewertet und analysiert wird. Hauptpunkte der Beurteilung müssen sein: Analyse der Kapitalflussrechnung Analyse der Finanzkennzahlen Aufgrund der Ergebnisse dieser Analysen können Varianten geprüft werden und Massnahmen ins Auge gefasst respektive getroffen werden. Kapitalflussrechnung Sie gibt einen Gesamtüberblick darüber, welche Mittel woher kommen und wohin sie fliessen. Sie zeigt auf: - Ergebnis der Laufenden Rechnung - Einlagen in Spezialfinanzierungen - Entnahmen aus Spezialfinanzierungen - Abschreibungen - Aufwertungen - Cash-flow - Ergebnis Investitionsrechnung - Investitionen des Finanzvermögens - Verflüssigungen - Rückzahlungsverpflichtungen Fremdkapital - zugesicherte Kredite - Finanzierungsfehlbetrag/-überschuss

13 Kap HBGR Finanzkennzahlen Begriffe...quote = Verhältnis zum Volkseinkommen Steuerquote: Staats- bzw. Gemeindesteuern in Prozent des Volkseinkommens Staatsquote: Konsolidierte Gesamtausgaben (Ausgaben ohne Abschreibungen, Fondseinlagen, Verrechnungen und durchlaufende Beiträge) in Prozent des Volkseinkommens Aufwandquote: Aufwand ohne Verrechnungen, durchlaufende Beiträge und Fondseinlagen aus allgemeinen Staatsmitteln in Prozent des Volkseinkommens (Netto)Investitionsquote: Nettoinvestition in Prozent des Volkseinkommens (auch als Kennzahl für Bruttoinvestition)...anteil = Verhältnis zum (bereinigten) Ertrag Selbstfinanzierungsanteil: Selbstfinanzierung (Abschreibungen des Verwaltungsvermögens, Fondseinlagen und -entnahmen aus allgemeinen Staatsmitteln und Saldo der Laufenden Rechnung) in Prozent des Ertrags ohne Verrechnungen, durchlaufende Beiträge und Fondsentnahmen aus allgemeinen Staatsmitteln Kapitaldienstanteil: Passivzinsen und ordentliche Abschreibung des Verwaltungsvermögens abzüglich Nettovermögensertrag (Vermögensertrag abzüglich Unterhaltsaufwand und Abschreibung für Liegenschaften des Finanzvermögens) in Prozent des Ertrags ohne Verrechnungen, Fondseinlagen aus allgemeinen Staatsmitteln und durchlaufende Beiträge Zinsbelastungsanteil: Passivzinsen abzüglich Nettovermögensertrag (Vermögensertrag abzüglich Unterhaltsaufwand und Abschreibung für Liegenschaften des Finanzvermögens) in Prozent des Ertrages ohne Verrechnungen, Fondseinlagen aus allgemeinen Staatsmitteln und durchlaufende Beiträge Eigenkapitalanteil: Eigenkapital einschliesslich Fondskapitalien gebildet aus allgemeinen Staatsmitteln in Prozent des Ertrags ohne Verrechnungen, durchlaufende Beiträge und Fondsentnahmen aus allgemeinen Staatsmitteln...grad = Verhältnis zur Nettoinvestition Neuverschuldungsgrad: Finanzierungsfehlbetrag (+) / -überschuss (-) in Prozent der Nettoinvestition Selbstfinanzierungsgrad: Selbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestition

14 HBGR 13 Kap. 15 Selbstfinanzierungsgrad Kennzahl 1 Selbstfinanzierungsgrad in Prozent der Nettoinvestition. Formel: Selbstfinanzierung x 100 Nettoinvestition Aussage Im Vergleich über mehrere Jahre kann erkannt werden, ob die Investitionen finanziell verkraftet werden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 führt zu einer Neuverschuldung. Begriffe Selbstfinanzierung Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen (331 und 332) und dem Bilanzfehlbetrag (333) zuzüglich Ertragsüberschuss (oder abzüglich Aufwandüberschuss), ohne die Einlagen bzw. Entnahmen in/aus der Spezialfinanzierung (38/48). Nettoinvestition Bruttoausgaben der Investitionsrechnung ohne durchlaufende Beiträge (57) und Passivierungen (59) abzüglich Bruttoeinnahmen der Investitionsrechnung ohne durchlaufende Beiträge (67) und Aktivierungen (69). Selbstfinanzierungsanteil Kennzahl 2 Selbstfinanzierung in Prozent des Finanzertrages. Formel: Selbstfinanzierung x 100 Finanzertrag Aussage Bei steigendem Selbstfinanzierungsanteil nehmen die Möglichkeiten für die Verwirklichung von Investitionen zu. Begriffe Selbstfinanzierung Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen (331 und 332) und dem Bilanzfehlbetrag (333) zuzüglich Ertragsüberschuss (oder abzüglich Aufwandüberschuss), ohne die Einlagen bzw. Entnahmen in/aus der Spezialfinanzierung (38/48). Finanzertrag Ertrag der Laufenden Rechnung ohne durchlaufende Beiträge (47) und interne Verrechnungen (49).

15 Kap HBGR Zinsbelastungsanteil Nettozinsen in Prozent des Finanzertrages. Formel: Nettozinsen x 100 Finanzertrag Kennzahl 3 Aussage Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Im Vergleich über mehrere Jahre kann die Verschuldungstendenz und im Vergleich zu anderen Gemeinden die Verschuldungssituation erkannt werden. Begriffe Nettozinsen Passivzinsen (32) abzüglich Nettovermögensertrag (Vermögensertrag (42) abzüglich Aufwand für die Liegenschaften des Finanzvermögens (gemäss funktionale Gliederung 942). Wesentliche Buchgewinne oder Buchverluste auf Liegenschaften des Finanzvermögens sind nicht zu berücksichtigen. Finanzertrag Ertrag der Laufenden Rechnung ohne durchlaufende Beiträge (47) und interne Verrechnungen (49). Kapitaldienstanteil Kapitaldienst in Prozent des Finanzertrages. Formel: Kapitaldienst x 100 Finanzertrag Kennzahl 4 Aussage Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe Verschuldung und/oder auf einen hohen Abschreibungsbedarf hin. Begriffe Kapitaldienst Passivzinsen (32) und ordentliche Abschreibungen (331) abzüglich Nettovermögensertrag (Vermögensertrag (42) abzüglich Aufwand für die Liegenschaften des Finanzvermögens (gemäss funktionale Gliederung 942). Wesentliche Buchgewinne oder Buchverluste auf Liegenschaften des Finanzvermögens sind nicht zu berücksichtigen. Finanzertrag Ertrag der Laufenden Rechnung ohne durchlaufende Beiträge (47) und interne Verrechnungen (49).

16 HBGR 15 Kap Musterformulare Abteilung: Investitions- Sachbearbeiter: vorhaben (1) Anträge für die Finanzplanung Projekt: Priorität: Prioritäten: 1 = Zwangsbedarf, 2 = Entwicklungsbedarf, 3 = Wunschbedarf Begründung: Abteilung: Gemeindeverwaltung Investitions- Sachbearbeiter: Müller / Meier vorhaben (1) Anträge für die Finanzplanung Projekt: EDV-Gesamtlösung Priorität: 1 Prioritäten: 1 = Zwangsbedarf, 2 = Entwicklungsbedarf, 3 = Wunschbedarf Begründung: (s. Leitbild) Die bestehende EDV-Lösung ist vor 10 Jahren beschafft worden. Es bestehen: Kapazitätsprobleme, Technische und Softwaremässige Wartungsprobleme, Softwaretechnisch veraltet, es fehlt eine Gesamtkonzeption unter Einbezug der Aussenstellen (Forstamt/Werkdienst/Feuerwehr/Zivilschutz usw.)

17 Kap HBGR Projekt: Investitionskosten (2) Aktivierung/Passivierung: (Konto) (leer lassen) Investitionsart: (Verwaltungsvermögen/Finanzvermögen) (leer lassen) Projekt-Nr. (leer lassen) Kosten Gesamtkosten: 19.. Bundesbeitrag: 19.. Kantonsbeitrag 19.. Sonstige Beiträge: 19.. Nettokosten 19.. ====== 19.. Jahr Kosten Bundesbeitrag Kantonsbeitrag Übrige Beiträge Projekt: EDV-Gesamtlösung Investitionskosten (2) Aktivierung/Passivierung: (Konto) (leer lassen) Investitionsart: (Verwaltungsvermögen/Finanzvermögen) (leer lassen) Projekt-Nr. (leer lassen) Kosten Gesamtkosten: 130' '000 Bundesbeitrag: '000 Kantonsbeitrag 19.. Sonstige Beiträge: 19.. Nettokosten 130' ====== 19.. Jahr Kosten Bundesbeitrag Kantonsbeitrag Übrige Beiträge

18 HBGR 17 Kap. 15 Projekt: Folgekosten/ -erträge (3) Projekt-Nr. Jahr Unterhalt Betrieb Ertrag Projekt: EDV-Gesamtlösung Folgekosten -erträge (3) Projekt-Nr. Jahr Personalkosten Personalkosten Unterhalt Betrieb Ertrag 1995 Wartung / Software 4' Wartung / Software 15'000 5' Wartung / Software 15'000 5' Wartung / Software 15'000 5' Wartung / Software 15'000 5' Drittarbeiten 5 000

19 Kap HBGR Projekt: Folgekosten/ -erträge (4) Projekt-Nr. (leer lassen) Begründung Folgekosten/-erträge: UNTERSCHRIFT/ VISA: Projekt: EDV-Gesamtlösung Folgekosten/ -erträge (4) Projekt-Nr. (leer lassen) Begründung Folgekosten/-erträge: Softwarewartungsvertrag 15 % der Softwarekosten Periodische Software-Ergänzung Die EDV-Anlage wird ab 1999 auch für die Kirchgemeinde eingesetzt UNTERSCHRIFT/ VISA:

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