Leistungen und Honorare Kollektive Versorgungszusagen Stand

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leistungen und Honorare Kollektive Versorgungszusagen Stand 01.02.2010"

Transkript

1 IWV Institut für Wirtschaftsmathematik und betriebliche Versorgungssysteme AG Leistungen und Honorare Kollektive Versorgungszusagen Stand Analyse bestehender kollektiver Versorgungszusagen Formale Analyse bestehender Versorgungswerke 290,-- EUR Prüfung der arbeitsrechtlichen Gestaltung Prüfung der Insolvenzsicherung Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen Prüfung der steuerlichen und bilanziellen Gestaltung Prüfung des Durchführungsweges Empfehlung und Gestaltungshinweise Ausführliche Analyse bestehender Versorgungswerke mit versicherungsmathematischer Langfristprognose (sinnvoll für Bestände ab 300 Personen) Anzahl der Personen x 300,-- EUR mindestens 4.200,-- EUR Prüfung der arbeitsrechtlichen Gestaltung Prüfung der Insolvenzsicherung Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen Prüfung der steuerlichen und bilanziellen Gestaltung Festlegung der Prognoseprämissen, wie z. B. Gehalts- und Personalentwicklung Analyse der Altersstruktur und Zusammensetzung des Bestandes Versicherungsmathematische Langfristprognose (bis zu 30 Jahre) der wesentlichen Bilanzgrößen wie Entwicklung der Rentenzahlungen und der Rückstellungen Erstellung von kurzfristigen Planungsrechnungen und Langzeitanalysen zur Kontrolle der Ergebnis- und Liquiditätsauswirkungen Empfehlungen und Gestaltungshinweise

2 2. Neueinrichtung oder Neuordnung kollektiver Versorgungswerke Einrichtung oder Neuordnung eines Versorgungswerkes mit Finanzierungsoptimierung ohne versicherungsmathematischer Langzeitprognose Anzahl der Personen x 220,-- EUR mindestens 3.600,-- EUR Ermittlung des Versorgungsziels, der Zusammensetzung des berechtigten Personenkreises und des betrieblichen Umfeldes Analyse der Altersstruktur und Zusammensetzung des Bestandes Entwurf eines Versorgungskonzepts Vorschlag geeigneter Durchführungswege Vorschlag einer geeigneten Finanzierungskonzeption - intern oder extern Risikoanalyse Vertragliche Gestaltung der Versorgungsordnung und notwendiger Verträge/Erklärungen Abstimmung mit dem Betriebsrat Ermittlung von Bilanzrisiken Anpassung vorhandener Versorgungswerke an die aktuelle steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Entwicklung Aufzeigen von Schwachstellen und Vorschlag für Verbesserungen Optimierungsvorschläge für die Finanzierung der Versorgung Abstimmung mit Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Einrichtung oder Neuordnung eines Versorgungswerkes mit Finanzierungsoptimierung und versicherungsmathematischer Langzeitprognose (sinnvoll für Bestände ab 300 Personen) Anzahl der Personen x 500,-- EUR mindestens 6.000,-- EUR Ermittlung des Versorgungsziels, der Zusammensetzung des berechtigten Personenkreises und des betrieblichen Umfeldes Entwurf eines Versorgungskonzepts Vorschlag eines geeigneten Durchführungsweges Vorschlag einer geeigneten Finanzierungskonzeption - intern oder extern Risikoanalyse Seite 2 von 8

3 Vertragliche Gestaltung der Versorgungsordnung und notwendiger Verträge/Erklärungen Abstimmung mit dem Betriebsrat Ermittlung von Bilanzrisiken Anpassung vorhandener Versorgungswerke an die aktuelle steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Entwicklung Aufzeigen von Schwachstellen und Vorschlag für Verbesserungen Optimierungsvorschläge für die Finanzierung der Versorgung Festlegung der Prognoseprämissen, wie z. B. Gehalts- und Personalentwicklung Analyse der Altersstruktur und Zusammensetzung des Bestandes Versicherungsmathematische Langfristprognose (bis zu 30 Jahre) der wesentlichen Bilanzgrößen wie Entwicklung der Rentenzahlungen und der Rückstellungen Langfristvergleich Alt Neu an Beispielen Erstellung von kurzfristigen Planungsrechnungen und Langzeitanalysen zur Kontrolle der Ergebnis- und Liquiditätsauswirkungen Abstimmung mit Steuerberater / Wirtschaftsprüfer Seite 3 von 8

4 3. Laufende Betreuung Direktzusage: Versicherungsmathematisches Pensionsgutachten nach 6a EStG: Anzahl der Personen x EUR Ermittlung der Pensionsrückstellung nach 6a EStG i.v. Abschn. 41 EStR Ermittlung der Beitragsbemessungsrundlage für die Insolvenzsicherung (PSVaG) einschließlich Erstellung des versicherungsmathematischen Kurztestates Ermittlung eines Schätzwertes der Pensionsrückstellungen auf Basis des jeweils aktuellen Datenbestandes zu den zwei folgenden Bilanzstichtagen Einzelberechnungen als Musterfälle Stellungnahmen zu zivil- und steuerrechtlichen Fragestellungen in diesem Zusammenhang Direktzusage: Versicherungsmathematisches Pensionsgutachten nach 6a EStG, und HGB (BilMoG): Berechnungsgrundlage Anzahl der Personen x 270,-- EUR Ermittlung der Pensionsrückstellung nach 6a EStG i.v. Abschn. 41 EStR Ermittlung der Beitragsbemessungsrundlage für die Insolvenzsicherung (PSVaG) einschließlich Erstellung des versicherungsmathematischen Kurztestates Ermittlung eines Schätzwertes der Pensionsrückstellungen nach 6a EStG auf Basis des jeweils aktuellen Datenbestandes zum folgenden Bilanzstichtag, Ermittlung der Pensionsrückstellung nach handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften (BilMoG) Ermittlung eines Schätzwertes der Pensionsrückstellungen (BilMoG) auf Basis des jeweils aktuellen Datenbestandes zum folgenden Bilanzstichtag, Ermittlung des Zins- und Personalaufwands für das Folgejahr Empfehlung für das handelsrechtliche Berechnungsverfahren und benötigte Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Stellungnahmen zu zivilrechtlichen und bilanzierungstechnischen Fragenstellungen in diesem Zusammenhang Seite 4 von 8

5 Pauschal dotierte Unterstützungskasse: Versicherungsmathematisches Pensionsgutachten nach 4 d EStG: Anzahl der Personen x EUR Ermittlung der zulässigen Zuwendung nach 4 d EStG i.v. Abschn. R 27 a EStR Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens nach 4 d EStG i.v. Abschn. R 27 a EStR Ermittlung der Beitragsbemessungsrundlage für die Insolvenzsicherung (PSVaG) einschließlich Erstellung des versicherungsmathematischen Kurztestates Ermittlung eines Schätzwertes des zulässigen Kassenvermögens auf Basis des jeweils aktuellen Datenbestandes zu den zwei folgenden Bilanzstichtagen Ermittlung des möglichen Nachholbetrages Einzelberechnungen als Musterfälle Stellungnahmen zu zivil- und steuerrechtlichen Fragestellungen in diesem Zusammenhang Pauschal dotierte Unterstützungskasse: Versicherungsmathematisches Pensionsgutachten nach 4 d EStG, und 249 HGB i. V. mit Art. 28 EGHGB (BilMoG): Berechnungsgrundlage Anzahl der Personen x 300,-- EUR Ermittlung der zulässigen Zuwendung nach 4 d EStG i.v. Abschn. R 27 a EStR Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens nach 4 d EStG i.v. Abschn. R 27 a EStR Ermittlung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung nach 249 HGB i. V. mit Art. 28 EGHGB Ermittlung der Beitragsbemessungsrundlage für die Insolvenzsicherung (PSVaG) einschließlich Erstellung des versicherungsmathematischen Kurztestates Ermittlung eines Schätzwertes des zulässigen Kassenvermögens auf Basis des jeweils aktuellen Datenbestandes zum folgenden Bilanzstichtag, Ermittlung des möglichen Nachholbetrages Ermittlung eines Schätzwertes der Pensionsrückstellungen (BilMoG) auf Basis des jeweils aktuellen Datenbestandes zum folgenden Bilanzstichtag, Empfehlung für das handelsrechtliche Berechnungsverfahren und benötigte Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Stellungnahmen zu zivilrechtlichen und bilanzierungstechnischen Fragenstellungen in diesem Zusammenhang Seite 5 von 8

6 Direktzusage oder pauschal dotierte Unterstützungskasse: Versicherungsmathematisches Pensionsgutachten nach IFRS oder US-GAAP: Berechnungsgrundlage Anzahl der Personen x 220,-- EUR Ermittlung der Pensionsrückstellung nach handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften Ermittlung eines Schätzwertes der Pensionsrückstellungen auf Basis des jeweils aktuellen Datenbestandes zum folgenden Bilanzstichtag Vorschlag der wirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen Ermittlung der service cost/interest cost für das Folgejahr Ermittlung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste im Wirtschaftsjahr Deutscher oder englischer Text Stellungnahmen zu zivilrechtlichen und bilanzierungstechnischen Fragenstellungen in diesem Zusammenhang Bei Beauftragung von einem versicherungsmathematischen Gutachten nach 6a EStG/HGB bzw. nach 4d EStG/HGB in Kombination mit einem Gutachten nach IFRS/US-GAAP gewähren wir einen Rabatt in Höhe von 50 % auf das IFRS Gutachten Seite 6 von 8

7 Versicherungsmathematische Bewertungen nach EStG und HGB für: -Jubiläumsverpflichtung -Treueprämien -Altersteilzeit Anzahl der Personen x EUR Erstellung der versicherungsmathematischen Gutachten für die Steuer- und Handelsbilanz Ermittlung von Schätzwerten der Rückstellungen auf Basis des jeweils aktuellen Datenbestandes zum folgenden Bilanzstichtag Einzelberechnungen als Musterfälle Stellungnahmen zu zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang Versicherungsmathematische Bewertungen nach IFRS für: -Jubiläumsverpflichtung -Treueprämien -Altersteilzeit Anzahl der Personen x EUR Vorschlag der wirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen Erstellung der versicherungsmathematischen Gutachten nach IFRS Grundsätzen Ermittlung der voraussichtlichen Rückstellung für das Folgejahr Deutscher oder englischer Text Stellungnahmen zu zivilrechtlichen und bilanziellen Fragen in diesem Zusammenhang Bei Beauftragung von einem versicherungsmathematischen Gutachten nach EStG in Kombination mit einem Gutachten nach IFRS/US-GAAP gewähren wir einen Rabatt in Höhe von 50 % auf das IFRS Gutachten. Seite 7 von 8

8 sonstige Berechnungen: Rentenberechnungen pro Person Unverfallbarkeitsbescheinigungen über Unverfallbarkeit und Höhe der Versorgungsansprüche gemäß 2 Abs. 1 BetrAVG pro Person Versorgungsausgleich Ermittlung des Ehezeitanteils, des Ausgleichsbetrages und des korrespondierenden Kapitalwerts pro Person Versorgungsausgleich Ermittlung des Ehezeitfaktors und des Ausgleichsbetrages Ausfüllen der Formulare pro Person Barwertermittlung pro Person 150,00 EUR 150,00EUR 290,00 EUR 350,00 EUR 150,00 EUR 4. Sonstige Leistungen Zusätzliche Beratungsleistungen der IWV AG, die über den in 1 beschriebenen Umfang hinausgehen sowie Arbeiten zur Klarstellung der zu berücksichtigenden vertraglichen Regelungen, zur Abgrenzung des zu berücksichtigenden Personenkreises, zur Ergänzung oder Korrektur von unvollständig oder fehlerhaft gemeldeten Personaldaten oder Informationen werden nach Zeitaufwand mit den nachfolgenden Stundensätzen abgerechnet: Leistungen Aktuar, Mathematiker, Stb., Rechtsanwalt Senior Consultant Junior Consultant Sachbearbeitung EUR/Std* 240,00 EUR 200,00 EUR 150,00 EUR 50,00 EUR * sämtliche Kosten verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Etwaige Auslagen, insbesondere Reisekosten und Spesen werden gesondert erstattet. Die Abrechnung erfolgt nach Erbringung der Leistung durch die IWV AG Alle Preise sind kalkuliert auf der Grundlage, dass die Mitarbeiterdaten rechtzeitig und vollständig auf einem elektronischen Datenträger zur Verfügung stehen. Hinweis: Auf die Berechnung von Kosten für Telefon und Porto wird verzichtet. Bei Abschluss eines mehrjährigen Vertrages bieten wir folgende Rabatte: 3-Jahresvertrag 5-Jahresvertrag 10% auf den Gesamtbetrag 15% auf den Gesamtbetrag Seite 8 von 8

Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung unmittelbarer Versorgungsverpflichtungen für steuer- und handelsbilanzielle Zwecke

Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung unmittelbarer Versorgungsverpflichtungen für steuer- und handelsbilanzielle Zwecke Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung unmittelbarer Versorgungsverpflichtungen für steuer- und handelsbilanzielle Zwecke Testfirma Schäfer Musterstadt Pensionen Longial GmbH Postfach 10 35

Mehr

Dienstleistungen der NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistungen mbh (NBB)

Dienstleistungen der NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistungen mbh (NBB) Dienstleistungen der NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistungen mbh (NBB) I. Beratungs- und Betreuungsfelder Betriebliche Versorgungssysteme

Mehr

PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN

PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN 1 des PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs für Versorgungsverpflichtungen, die im Rahmen des Betriebsrentengesetzes

Mehr

vvw Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng Andreas Buttler mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz

vvw Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng Andreas Buttler mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz Andreas Buttler Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz 4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage vvw T KARLSRUHE Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

White Paper WINLine "BilMoG"

White Paper WINLine BilMoG White Paper WINLine "BilMoG" Copyright 2011 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WINLine "BilMoG"...3 1.1. Einführung...3 1.2. Formale Änderungen der Bilanzerstellung durch BilMoG...3 1.3. Wesentliche Änderungen

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG Tätigkeitsabschlüsse Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtwerke Wernigerode GmbH verpflichtet, für die in 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche, Teilabschlüsse aufzustellen. Nachfolgend

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

Rente mit 67 Auswirkungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes auf die betriebliche Altersversorgung und die private kapitalgedeckte Altersvorsorge

Rente mit 67 Auswirkungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes auf die betriebliche Altersversorgung und die private kapitalgedeckte Altersvorsorge Rente mit 67 Auswirkungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes auf die betriebliche Altersversorgung und die private kapitalgedeckte Altersvorsorge I. Einleitung Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts. Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick

Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts. Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick Berlin, Dezember 2012 I. Einführung Nach der Zustimmung durch den Bundesrat am 23. November

Mehr

www.versicherungsanalytiker.de Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

www.versicherungsanalytiker.de Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Agenda Ausgangsituation Unterschiede zwischen Steuer- und Handelsbilanz Besonderheiten bei Pensionsverpflichtungen Funktion der Auslagerung Funktion der Auslagerung

Mehr

ZWISCHENBILANZ. Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg. zum. 30.Juni 2012 PASSIVA. Vorjahr EUR. A. Eigenkapital. I. Gezeichnetes Kapital

ZWISCHENBILANZ. Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg. zum. 30.Juni 2012 PASSIVA. Vorjahr EUR. A. Eigenkapital. I. Gezeichnetes Kapital Blatt 1 ZWISCHENBILANZ Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg zum AKTIVA 30.Juni 2012 PASSIVA Vorjahr Vorjahr A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital 25.000 25.000

Mehr

Die Bewertung des Unternehmens erfolgt aus Sicht des Eigentümers. Die Renditeforderung vor Steuern beträgt für den gesamten Planungszeitraum

Die Bewertung des Unternehmens erfolgt aus Sicht des Eigentümers. Die Renditeforderung vor Steuern beträgt für den gesamten Planungszeitraum 1 Probeklausuraufgabe (30 Punkte) Berechnen Sie den Unternehmenswert der Hamburger Test-AG nach dem WACC- Verfahren anhand der nachfolgenden Informationen. Gehen Sie von einer Detailplanungsphase von 3

Mehr

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG)

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Nach 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Franz Forward-Darlehen

Finanzierungsvergleich. für. Franz Forward-Darlehen Finanzierungsvergleich für Franz Forward-Darlehen erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Rentenstraße 8 Musterstadt www.mustermann.de Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag 2 2 Prämissen

Mehr

Rechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Rechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Aufwendungen und Erträge sind in den Wirtschaftsjahren zu erfassen, in denen

Mehr

ZUKUNFTSVORSORGE mit STEUERPLUS. Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung. Bedeutet für Sie als Dienstnehmer. In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber

ZUKUNFTSVORSORGE mit STEUERPLUS. Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung. Bedeutet für Sie als Dienstnehmer. In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung Bedeutet für Sie als Dienstnehmer In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber 1. Eine steuersparende Ergänzung Ihrer privaten Zusatzpension 2. Die Möglichkeiten eines

Mehr

Sparkasse Vorpommern Stand: 1. Juli 2015

Sparkasse Vorpommern Stand: 1. Juli 2015 1. Spareinlagen einschließlich Sondersparformen 1.1. Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist Zinssatz p. a. 1.1.1. Sparkassenbuch ab 1,00 EUR ab 10.000,00 EUR ab 25.000,00 EUR ab 50.000,00 EUR 1.1.2.

Mehr

Expertentipp VHV Lebensversicherung AG Bautage VD West. Bautag Köln 08.02.2011

Expertentipp VHV Lebensversicherung AG Bautage VD West. Bautag Köln 08.02.2011 Expertentipp VHV Lebensversicherung AG Bautage VD West Bautag Köln 08.02.2011 Expertentipp VHV Lebensversicherung AG Bautage der Vertriebsdirektion West Vom Risiko ein Chef zu sein große Verfasser / 01.03.2011

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Checkliste & Dokumentation: Aktionsplan Mitarbeiterdarlehen umsetzen

Checkliste & Dokumentation: Aktionsplan Mitarbeiterdarlehen umsetzen Checkliste & Dokumentation: Aktionsplan Mitarbeiterdarlehen umsetzen Dokumentieren Sie mit dieser Checkliste Ihre Vorentscheidungen aus dem Aktionsplan der Phase Umsetzen. Schritt 1: Planen Sie die Einführung

Mehr

Umfangreiche Pflichten in der betrieblichen Altersversorgung Gestaltungsspielräume optimal nutzen!

Umfangreiche Pflichten in der betrieblichen Altersversorgung Gestaltungsspielräume optimal nutzen! Neues Versorgungsausgleichsgesetz mit In-Kraft-Treten ab 01.09.2009 Umfangreiche Pflichten in der betrieblichen Altersversorgung Gestaltungsspielräume optimal nutzen! Überblick - Grundsätze in der betrieblichen

Mehr

Optimieren Sie ihre betriebliche Altersvorsorge, individuell und unternehmerfreundlich gestaltet!

Optimieren Sie ihre betriebliche Altersvorsorge, individuell und unternehmerfreundlich gestaltet! Optimieren Sie ihre betriebliche Altersvorsorge, individuell und unternehmerfreundlich gestaltet! Hand aufs Herz: Läuft ihre betriebliche Altersversorgung rund? Die bav ist heute eine der wichtigsten Bausteine

Mehr

Umsatzsteuerliche Registrierung Ungarn

Umsatzsteuerliche Registrierung Ungarn Newsletter Nr. 4 / September 2014 Umsatzsteuerliche Registrierung Ungarn Sehr geehrte Damen und Herren, unser Newsletter Nr. 4 beschäftigt sich mit dem Thema umsatzsteuerliche Registrierung ausländischer

Mehr

FUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim

FUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim FUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim Bilanz zum 31. Dezember 2013 A k t i v a A. Anlagevermögen 31.12.2013 31.12.2012 EUR EUR EUR EUR Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 2.091.416,92 2.409.416,92

Mehr

Zusammenarbeitsformen im Bereich Buchhaltung

Zusammenarbeitsformen im Bereich Buchhaltung Zusammenarbeitsformen im Bereich Buchhaltung Buchhaltung ist nicht gleich Buchhaltung: Ob Sie Ihre Buchhaltung vollständig auslagern und sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren oder einen Teil der

Mehr

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 006 47 504 537 223 00 Sachsen Handwerk: Arbeiter Angestellte Auszubildende Kfz-Handwerk Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich

Mehr

Schlecht und Partner Schlecht und Collegen. Existenzgründung Start-Up

Schlecht und Partner Schlecht und Collegen. Existenzgründung Start-Up Schlecht und Partner Schlecht und Collegen Existenzgründung Start-Up Wir über uns Schlecht und Partner sind erfahrene Wirtschafts-prüfer und Steuerberater. Unsere Partnerschaft stützt sich auf eine langjährige

Mehr

Richtlinie. zum Versorgungsausgleich gemäß 58a Abs. 1 VAPS. Richtl VersAusgl. der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost

Richtlinie. zum Versorgungsausgleich gemäß 58a Abs. 1 VAPS. Richtl VersAusgl. der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost VERSORGUNGSANSTALT DER DEUTSCHEN BUNDESPOST Der Vorstand: Beschlussfassung XV./14. Sitzung am 05.10.2010 VAP Richtlinie zum Versorgungsausgleich gemäß 58a Abs. 1 VAPS Richtl VersAusgl der Versorgungsanstalt

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei Finanzierungsvergleich für Ferdinand Finanzierung und Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Musterstr. 1 Musterstadt www.mustermann.de

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Betriebliches Vorsorgemanagement

Betriebliches Vorsorgemanagement Betriebliches Vorsorgemanagement Startseite I Ihr Partner in allen Fragen der betrieblichen Vorsorge und Versicherung Die Funk-Firmen im Überblick Funk Vorsorgeberatung GmbH ein Unternehmen der Funk Gruppe

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR

Mehr

Honorartabelle bei Haftpflicht- und Kaskoschäden Schadenhöhe netto Grundhonorar netto

Honorartabelle bei Haftpflicht- und Kaskoschäden Schadenhöhe netto Grundhonorar netto Honorartabelle bei Haftpflicht- und Kaskoschäden Schadenhöhe netto Grundhonorar netto 500 158 750 195 1.000 230 1.250 255 1.500 285 1.750 310 2.000 335 2.250 350 2.500 370 2.750 385 3.000 405 3.250 420

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

Ordentlichen Hauptversammlung der FiNet Financial Services Network AG, 35039 Marburg

Ordentlichen Hauptversammlung der FiNet Financial Services Network AG, 35039 Marburg Sehr geehrter FiNet-Aktionär, wir laden Sie ein zur Ordentlichen Hauptversammlung der FiNet Financial Services Network AG, 35039 Marburg am Donnerstag, 6. August 2015, 14.00 Uhr, im Welcome Hotel Marburg,

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung

(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung (Stempel der Firma) Hinweis: Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung Persönlich Vertraulich An den Vorstand Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 10117 Berlin Meldung

Mehr

Betriebliche Altersversorgung professionell verwalten (lassen)

Betriebliche Altersversorgung professionell verwalten (lassen) bav.management Betriebliche Altersversorgung professionell verwalten (lassen) SaaS Lösungen für Ihre bav p.c.a.k pension & compensation consultants GmbH Betriebliche Altersversorgung professionell verwalten

Mehr

Hinzufügen zusätzlicher Aktivitäten/Angaben und Aktivieren von relevanten Feldern, um Angaben zu machen

Hinzufügen zusätzlicher Aktivitäten/Angaben und Aktivieren von relevanten Feldern, um Angaben zu machen Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars für Projekte in der Leitaktion 1 im EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION Was ist beim Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars zu beachten? (Stand: 24.02.2014)

Mehr

Pensionszusagen Unterstützungskassen Direktversicherungen Pensionskassen Pensionsfonds

Pensionszusagen Unterstützungskassen Direktversicherungen Pensionskassen Pensionsfonds Entwicklung der Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung von 1996 bis 2009 260,0 240,0 220,0 200,0 180,0 160,0 Mrd. 140,0 120,0 100,0 80,0 60,0 40,0 20,0 0,0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

Mehr

Nachberechnung Bezüge

Nachberechnung Bezüge Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Korrektur aufgrund zu viel oder zu wenig gezahlter Bezüge 2.2. Nachzahlung von Bezügen

Mehr

JOBS.TAGWERK.LÄUFT. Dein perfekter Start

JOBS.TAGWERK.LÄUFT. Dein perfekter Start JOBS.TAGWERK.LÄUFT. Dein perfekter Start SO LÄUFT DAS MIT MEINTAGWERK» SEHEN WO MAN WIRTSCHAFTLICH STEHT «Bettina Barnet Freelancerin für Kommunikation 1. PLANEN Stundensatz berechnen und Angebote kalkulieren

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Präambel Die übrigen den Bewilligungsträgern obliegenden gesetzlichen,

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Pension Liability Management. Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung. BAV Ludwig

Pension Liability Management. Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung. BAV Ludwig Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung university-logo Problematik Ziele interne Finanzierung Vorteile der internen

Mehr

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. Seite 1 BetrAV eine Schnittstellenmaterie Die Betriebliche Altersvorsorge ist

Mehr

Rechtliche Aspekte der Energieberatung

Rechtliche Aspekte der Energieberatung Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung

Mehr

w i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h

w i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h w i r e c a r d Beteiligungs g m b h e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 B I L A N Z zum 31. Dezember 2009 Wire Card Beteiligungs GmbH AKTIVA 31.12.2009 31.12.2008 EUR EUR EUR A.

Mehr

RECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT

RECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT RECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT RECHTSANWALTSKANZLEI EULL & PARTNER Wir verfügen über langjährige Beratungserfahrung in allen Bereichen des Steuerrechts. Zu unseren zufriedenen Mandanten zählen Privatpersonen,

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Mit der Übertragung der Risiken ist meine Pensionszusage wirklich sicher.

Mit der Übertragung der Risiken ist meine Pensionszusage wirklich sicher. S Sparkasse S Sparkassen Mit der Übertragung der Risiken ist meine Pensionszusage wirklich sicher. TransferRente Garantie für Gesellschafter-Geschäftsführer Sparkassen-Finanzgruppe Altersversorgung Als

Mehr

PensionLine Die betriebliche Altersversorgung mit der Continentale

PensionLine Die betriebliche Altersversorgung mit der Continentale PensionLine Die betriebliche Altersversorgung mit der Continentale Malte Müller-v.Vietinghoff Produktmanagement München Continentale Lebensversicherung AG Inhalte Die Continentale ein starker Partner Versorgungsangebote

Mehr

existierenden BMF-Schreiben zum Thema Teilwertabschreibungen

existierenden BMF-Schreiben zum Thema Teilwertabschreibungen Herrn Ministerialrat Peter Rennings Bundesministerium der Finanzen Referat IV C 2 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 28. Februar 2014 613 Entwurf eines BMF-Schreibens zu Teilwertabschreibung Abs.

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und den Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, Erzeugerorganisationen

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt Finanzierungsvergleich für Anton Anschlussfinanzierung und Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt erstellt durch Maisenbacher, Hort & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt Rintheimer Str.

Mehr

E-Bilanz Fragestellungen in einem Konzern

E-Bilanz Fragestellungen in einem Konzern E-Bilanz Fragestellungen in einem Konzern Richard Roos Elektronische Bilanz nach 5b EStG Für nach dem 31. 12. 2011 beginnende Wirtschaftsjahre sind Bilanzen und GuV in einheitlichem Format elektronisch

Mehr

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen für die interne Teilung aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) 1. Anwendungsbereich

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften

Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1114 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgehensweise 1.1. Vor Ergebnisverwendung 1.2. Nach teilweiser Ergebnisverwendung 2 2 4 1.2.1.

Mehr

Certified Junior Accountant

Certified Junior Accountant Erstellen von Abschlüssen nach nationalem Recht Martin Weber Fachgebiet: Bilanz Lehrbrief 1 Bestandteile des Jahresabschlusses Ansatz- und Bewertungsgrundsätze Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter

Mehr

Vereinbarung. zur Tätigkeit und Finanzierung von Transplantationsbeauftragten nach 7 Absatz 5 des Vertrages nach 11 Absatz 2 TPG

Vereinbarung. zur Tätigkeit und Finanzierung von Transplantationsbeauftragten nach 7 Absatz 5 des Vertrages nach 11 Absatz 2 TPG Vereinbarung zur Tätigkeit und Finanzierung von Transplantationsbeauftragten nach 7 Absatz 5 des Vertrages nach 11 Absatz 2 TPG zwischen der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Frankfurt am Main -

Mehr

Überprüfung Bankenhaftung

Überprüfung Bankenhaftung Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche

Mehr

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Hinweis:

Mehr

Page Hotelsoftware. Merkblatt für Mehrwertsteuer-Umstellung für Beherbergungsleistungen zum 1.1.2010

Page Hotelsoftware. Merkblatt für Mehrwertsteuer-Umstellung für Beherbergungsleistungen zum 1.1.2010 Page Hotelsoftware Merkblatt für Mehrwertsteuer-Umstellung für Beherbergungsleistungen zum 1.1.2010 Ab dem 1.1.2010 gilt der ermäßigte MwSt.-Satz von 7 % für Beherbergungsleistungen. Mit diesem Infoblatt

Mehr

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Merkblatt zu Abschlags- und Schlussrechnungen 1. Grundsatz In Abschlagsrechnungen wird entsprechend des Fortschrittes der Arbeiten bereits ein Teil der insgesamt

Mehr

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse 2 Zusagearten Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters-, Invaliditäts-, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte

Mehr

Tutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung

Tutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in Tutorial übernehmen? 1. Schritt : Legen Sie ein Startdatum fest Im ersten Schritt legen Sie für Ihr Unternehmen ein Startdatum fest, an dem Sie

Mehr

Beitragsentwicklung in Ihrer privaten Krankenversicherung. Vergleich zwischen PKV-Beitrag ohne Sparplan und PKV-Beitrag inkl.

Beitragsentwicklung in Ihrer privaten Krankenversicherung. Vergleich zwischen PKV-Beitrag ohne Sparplan und PKV-Beitrag inkl. Beitragsentwicklung in Ihrer privaten Krankenversicherung Vergleich zwischen PKV-Beitrag ohne Sparplan und PKV-Beitrag inkl. Sparplan für Herrn Paul Krankenversicherung Musterstr, Musterstadt erstellt

Mehr

Minijob mit Maxirente. Informationen für Arbeitnehmer

Minijob mit Maxirente. Informationen für Arbeitnehmer Minijob mit Maxirente. Informationen für Arbeitnehmer Minijob mit Maxirente: Das Versorgungskonzept minijob bav macht s möglich! Minijob = Minirente? Das muss nicht sein! Geringfügig Beschäftigte auch

Mehr

Deutscher Familiengerichtstag e.v.

Deutscher Familiengerichtstag e.v. Deutscher Familiengerichtstag e.v. Versorgungsausgleichskommission Stellungnahme 18. Juni 2013 zur Initiativstellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins 1. Die Zielsetzung der Initiativstellungnahme ist

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD - Nr. 69 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 17./18.10.2006-8 ABD Teil A, 1. (Ausgleich für Sonderformen

Mehr

kompliziert komplex Ist die betriebliche Altersversorgung unnötig kompliziert?

kompliziert komplex Ist die betriebliche Altersversorgung unnötig kompliziert? 12. Kölner Versicherungssymposium Die Komplexität der betrieblichen Altersversorgung Ist die betriebliche Altersversorgung unnötig kompliziert? Prof. Dr. Oskar Goecke Institut für Versicherungswesen FH

Mehr

Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung mit der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe

Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung mit der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung mit der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Welche Probleme haben Arbeitgeber aktuell? das kommt auf den Arbeitgeber zu! 2 Was erwarten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern?

Mehr

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle.

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle. Erläuterung Rechnung und Gebührenbescheid Kundennummer: Unsere Kunden sind für uns zwar keine Nummern, aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine solche namentliche Zuordnung allerdings notwendig. Bitte

Mehr

Steuerberater-Handbuch 2015/2016, Verlag C. H. Beck, München, 15. Auflage, 2015, S. 535-542.

Steuerberater-Handbuch 2015/2016, Verlag C. H. Beck, München, 15. Auflage, 2015, S. 535-542. Publikationen: Gesamtverzeichnis 2015 52 Boecker/Zwirner/Wittmann, Abschlussprüfung bei öffentlichen Unternehmen, in: Hartmann/Zwirner, Praxiskommentar Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Grundsätze

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

TechNote: Exchange Journaling aktivieren

TechNote: Exchange Journaling aktivieren Produkt: Kurzbeschreibung: NetOrchestra MA Emailarchivierung Exchange Journaling aktivieren Diese Anleitung hilft Ihnen, das nachfolgend geschilderte Problem zu beheben. Dazu sollten Sie über gute bis

Mehr

Gebührentabelle. selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Stand: 01. Januar 2007

Gebührentabelle. selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Stand: 01. Januar 2007 Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Stand: 01. Januar 2007 219 Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Allgemeines Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Gert Müller-Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der

Mehr

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12. Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

5.2.19 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater

5.2.19 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater 5.2.19 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 29. Juni 2011 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs

Mehr

Die Profis für betriebliche Versorgung Lösungen für Arbeitgeber

Die Profis für betriebliche Versorgung Lösungen für Arbeitgeber » Die Profis für betriebliche Versorgung Lösungen für Arbeitgeber » Chancen sehen Chancen nutzen Betriebliche Versorgungslösungen: Ein langfristiger Erfolgsfaktor für Arbeitgeber So gewinnen Sie und Ihre

Mehr