Pressemitteilung der Großen Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen,

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1 Stabsstelle für Grundsatzangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Marktplatz Leinfelden-Echterdingen Telefon (0711) Telefax (0711) Pressemitteilung der Großen Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen, Haushaltsplanentwurf 2015 Rede des Stadtkämmerer Tobias Kaiser Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klenk, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, nun ist es soweit. Der erste doppische Haushalt der Stadt Leinfelden-Echterdingen ist erstellt, und wird heute dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt! Es war ein langer und nicht immer einfacher Weg, den wir in den letzten Jahren gemeinsam beschritten haben, um mit Beginn des neuen Jahres das Finanzwesen der Stadt Leinfelden- Echterdingen auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen, das allseits bekannte NKHR, umzustellen. Alle Ämter der Verwaltung waren zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder in die Vorbereitungen eingeschaltet, und haben so durch ihre Unterstützung mit dazu beigetragen, die Umstellung zu diesem Zeitpunkt zu ermöglichen. Und auch Sie, als Gemeinderat und oberstes Gremium der Stadt waren in mehreren Schritten dabei, haben Grundsatzentscheidungen für die Umstellung getroffen, und wurden in mehreren Schulungsveranstaltungen auf den Tag X, den , vorbereitet. Dass dies letztendlich nicht nur die Einführung eines neuen Buchhaltungssystems, sondern vielmehr eine gänzlich geänderte Betrachtungsweise des Kommunalen Handelns bedeutet, wurde in den bereits angedeuteten Schulungsveranstaltungen deutlich gemacht. Schlagworte wie intergenerative Gerechtigkeit, Transparenz und Wechsel hin zur outputorientierten Steuerung wurden in letzter Zeit oft bemüht. Und ich finde, ein Blick in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 lässt erahnen, was in Zukunft auf uns zukommt, bzw. was für neue Möglichkeiten sich für uns alle ergeben. Mit Sicherheit kann man sagen, dass die seit vielen Jahren im kommunalen Bereich verwendete Kameralistik nicht durchweg schlecht war und unzureichende Erkenntnisse über die finanzielle Lage einer Kommune erbracht hat. Fakt ist aber auch, dass durch das neue, doppisch angelegte Buchungssystem Faktoren wie Ressourcenverbrauch und eine ganzheitliche Betrachtung des kommunalen Vermögens mehr in den Mittelpunkt gerückt werden. Dies bedeutet aber auch einen Wechsel weg von altbekanntem, hin zu Neuem, sowohl in der Darstellung als auch im Denken und Handeln. Der Haushaltsplanentwurf 2015 unterscheidet sich grundlegend von seinen Vorgängern. Wo früher Verwaltungs- und Vermögenshaushalt den finanziellen Handlungsspielraum der Kommune für das kommende Jahr aufzeigten, sind nun Ergebnis- und Finanzplan künftig das Maß der Dinge. Freilich

2 ist diese Unterteilung dem bisher bekannten doch sehr ähnlich. Jedoch unterscheidet sich die Darstellung doch vom bisherigen gewaltig. Der doppische Haushalt enthält keine Haushaltsstellen mehr. Stattdessen werden in Zukunft die einzelnen Leistungen der Kommune in Produkten dargestellt. Diese Produkte sind zusammengefasst in die jeweiligen Produktgruppen im Haushaltsplan dargestellt, und sollen so den Blick hin auf das wesentliche, weg von teilweise untergeordneten Kleinigkeiten lenken. Durch Erläuterungen und Anlagen hat die Finanzverwaltung versucht, dem Planentwurf trotzdem ein Höchstmaß an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit mitzugeben. Hier sei gleichzeitig angemerkt, dass es auch für die Finanzverwaltung der erste doppische Planentwurf ist, und somit ein Entwurf in jeder Beziehung. Waren seither nur die Zahlen Inhalt der kommenden Diskussionen, so sind diesmal auch Gestaltung und Informationsgehalt des neuen Planentwurfes Teil der Diskussion. Auch nach dieser Einbringung wird die Finanzverwaltung weiterhin versuchen, die Aussagekraft des neuen Haushaltsplanes Stück für Stück zu verbessern. Anregungen aus der gesamten Verwaltung, der Verwaltungsführung und natürlich auch des Gremiums sind hierbei herzlich willkommen. Um Ihnen den Einstieg in die neue, doppisch Welt zu erleichtern findet morgen ab Uhr eine Informationsveranstaltung des Finanzverwaltungsamtes zu konkret diesem Planentwurf statt. Hierzu sind sowohl Sie als Stadträte, als auch die Mitglieder der Verwaltung herzlich eingeladen. Nun jedoch genug der einführenden Worte. Lassen Sie mich auf den Inhalt des neuen Planentwurfes kommen. Das wichtigste vorweg: Der Ergebnishaushalt, also der Saldo aus allen Aufwendungen und Erträgen des Jahres 2015 schließt mit einem negativen Ergebnis von rund -4,15. Ein Vergleich mit dem Ergebnis des bisherigen Verwaltungshaushaltes ist hierbei jedoch nur bedingt möglich. Die wichtigsten Erträge / Steuern Auch im neuen Haushaltsrecht sind und bleiben Gewerbesteuer und Gemeindeanteil an der Einkommensteuer weiterhin die wichtigsten Einnahme- bzw. Ertragsquellen unserer Stadt. Für die Ermittlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer haben wir uns getreu der bisherigen Linie an die Orientierungsdaten des Landes Baden-Württemberg im Haushaltserlass 2015 gehalten. Die im November veröffentlichten Ergebnisse der Novembersteuerschätzung haben diesen nur in wenigen Punkten minimal verändert. Der an die Kommunen zur Verteilung bereitstehende Anteil an der Einkommensteuer beträgt dabei 5,5 Mrd. Euro. Für unsere Stadt bedeutet dies, trotz einer neuen, leicht reduzierten Schlüsselzahl, eine Mehreinnahme von rund Euro gegenüber dem Vorjahr und eine absolute Einnahmen von rund 24,8. 2

3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 30,0 25,0 20,0 10,0 16,2 15,5 16,1 17,5 16,9 16,8 17,2 16,4 16,2 17,1 13,8 27,5 26,8 25,8 19,1 21,5 21,5 22,8 24,1 24,8 18,4 18,4 19,4 5,0 0,0 Jahr Vergleicht man diesen Wert mit der im vergangenen Jahr aufgestellten Finanzplanung so entspricht der Wert nahezu einer Punktlandung der damaligen Annahmen. Die aktuelle Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2018 sieht trotz gedämpfter Signale aus der Novembersteuerschätzung ein weiteres Wachstum des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer vor. Ähnlich wie auch schon in den vergangenen Jahren können bundesweite Prognosen und Steuerschätzungen den Verlauf unserer wichtigsten Einnahmeart nur bedingt vorhersagen. Die Situation der Gewerbesteuer ist in Leinfelden-Echterdingen aufgrund der speziellen Struktur der bei uns ansässigen Firmen und der Lage im Ballungsraum Stuttgart nicht so ohne weiteres vorherzusagen. Nach den hohen Einnahmen mit Rechnungsergebnissen weit über 30 wurde der Ansatz im Jahr 2014 auf 31 erhöht. Das Ergebnis zeigt aber nun, dass sich dieser Ansatz im Jahr 2014 nicht realisieren lässt. Nichts desto trotz haben wir uns dazu entschlossen, den Ansatz zwar zu reduzieren, jedoch trotzdem noch mit 30 ein recht positives Ergebnis zu erwarten. Diese Prognose setzt sich auch durch den gesamten Finanzplanungszeitraum fort. Damit decken sich die Erwartungen in 2014 auch noch mit der Finanzplanung des Jahres Entwicklung der Gewerbesteuer 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 10,0 5,0 0,0 37,2 34,1 33,2 33,0 35,0 29,3 31,0 30,030,030,030,0 27,4 26,9 26,8 26,8 24,1 23,4 25,0 19,4 20,223,024,2 20,1 18,3 Jahr 3

4 Ein Blick auf den Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2009 und 2010, sowie auf die aktuelle weltpolitische Lage mit Konflikten in der Ukraine, Syrien und dem Ausbruch von Ebola in einigen afrikanischen Ländern zeigt, wie schnell sich globale Rahmenbedingungen verändern können. Solche Veränderungen sind in keinster Weise von uns vorherzusagen oder gar zu beeinflussen. Sie können aber über die früher oder später auftretenden wirtschaftlichen Auswirkungen die Finanzkraft unserer Kommune in ganz erheblichem Ausmaß verändern. Die wichtigsten Aufwände Auch die Ausgaben- bzw. die Aufwandsseite ist im neuen Haushaltsrecht größtenteils von den gleichen Faktoren bestimmt wie in der kameralen Welt bisher. Auch hier sind von den geplanten rund 101 Aufwänden gute 2/3 von uns nicht zu beeinflussen, bzw. nahezu nicht veränderbar. Aufgrund der guten Ergebnisse des Jahres 2013 bleibt zum einen die Umlagebelastung nahezu gleichbleibend hoch. Zwar konnte der Landkreis im Vergleich zum Vorjahr, bedingt durch die kreisweite hohe Steuerkraft der Kommunen, den Hebesatz von 34,5 auf 33,5 Prozent absenken, für uns bedeutet dies jedoch noch immer ein Belastung aus der Kreisumlage von rund 18,2. Gegenüber dem Jahr 2014 ist dies jedoch trotzdem ein Rückgang um gut Euro. Im Gegenzug steigt jedoch die Belastung aus den Aufwendungen für die Finanzausgleichsumlage um rund Euro, auf nun insgesamt knapp 13,2 an ,0 5,7 24,6 7,7 4,9 25,3 8,5 8,9 30,9 8,2 9,4 31,1 10,5 2,5 28,9 9,0 5,0 30,2 7,5 6,5 28,0 9,8 8,3 35,1 10,3 5,4 33,2 10,1 5,1 30,8 10,4 2,6 27,8 10,9 3,6 29,5 8,8 5,7 28,9 10,2 5,6 32,2 10,9 5,7 33,8 12,8 5,6 36,9 13,2 5,4 36,8 11,7 5,4 34,1 12,6 5,4 35,8 12,7 5,4 36, ,9 12,7 13,5 13,5 15,9 16,2 14,0 17,0 17,5 15,6 14,8 14,4 16,4 17,2 18,5 18,2 16,9 17,8 18, Kreis FAG Gew.St. Gesamt Sowohl für die Finanzausgleichs- als auch für die Kreisumlage ist zwar in den nächsten Jahren mit einem leichten, jedoch nicht nennenswerten Rückgang zu rechnen, so dass auch in Zukunft die Belastung aus diesem Bereich nahezu gleichbleibend hoch bleiben wird. Durch das konstant angenommene Niveau bei der Gewerbesteuer wird auch die Belastung aus der Gewerbesteuerumlage in den nächsten Jahren mit knapp 5,5 unverändert hoch bleiben. Erst ab dem Jahr 2018 ist eine Absenkung des Umlagesatzes um 1 Prozentpunkt angedeutet, der auch hier die Belastung etwas absenken würde. 4

5 Ein weiterer, großer Aufwandsblock ist der Bereich der Personalausgaben. Auch hier sind, zumindest kurzfristig, keine größeren Veränderungen umzusetzen. Die Personalkosten betragen im Jahr 2015 insgesamt rund 25,1 und machen damit rund 24,7 % der Gesamtaufwendungen aus. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies ein Anstieg um rund Euro. Auch der Wert der Finanzplanung aus 2014 für 2015 wurde um rund Euro überstiegen. Verursacht wurde der Anstieg zum einen aus tariflich bedingten Lohn- und Gehaltsanpassungen. Daneben machen sich die zusätzlich geschaffenen Stellen, vor allem im Bereich der Kinderbetreuung, hier nochmals bemerkbar. Personalausgaben 30,0 25,0 20,0 10,0 5,0 16,016,316,015,7 16,316,9 17,6 18,8 19,619,420,1 17,717,5 18,519,520,120,721,4 26,6 24,2 25,125,626,1 22,5 0,0 Einen weiteren großen Ausgabenblock bilden die sonstigen Sachkosten, Erstattungen und Zuschüsse. Im neuen Recht werden diese Ausgaben unter den Aufwandsarten Nr. 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, sowie Nr. 16 Transferleistungen dargestellt. Da die neue Aufteilung sich hier doch sehr stark von der bisherigen Systematik unterscheidet, ist ein Vergleich mit den Vorjahreswerten insgesamt irreführend. Stattdessen sollen im Folgenden einzelne Faktoren kurz hervorgehoben werden. Zunächst aber ist ein neuer Begriff aufgetaucht, der aus dem kameralen System so nicht bekannt war. Es geht um die Transferaufwendungen. Unter Transferaufwendungen werden alle Zuschüsse und Zuweisungen einer Kommune verstanden, die Dritte erhalten. In unserem Fall wären das beispielsweise die Zuweisungen und Zuschüsse an die kirchlichen und freien Träger zum Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Zuweisungen und Zuschüsse an die Vereine im Stadtgebiet. Allerdings werden unter diesem Block auch die Zuweisungen an Kreis und Land, nämlich Kreis- FAG-, und Gewerbesteuerumlage verbucht. Dies zeigt schon, warum ein Vergleich mit dem bisherigen System hier sehr kompliziert ist. Die Aufwandsart Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen enthält unter anderem den Bereich der Gebäudeunterhaltung. Hier wurde sowohl im Jahr 2015 als auch in den Jahren der Finanzplanung ein gleichbleibendes Budget von 3,6 angesetzt. Die Summe ergibt sich aus den Werten der Vorjahre bzw. aus dem, was Seitens der Verwaltung als machbares Volumen angesehen wird. Ergänzt wird dieser Ansatz noch um den bei der Klausurtagung beschlossenen Wert von jährlich Euro zur Sanierung der kommunalen Wohnungen, sowie weiteren Euro zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Für die Bewirtschaftung der Gebäude sind im Haushalt 2015 Mittel von insgesamt gut 3,5 angesetzt. 5

6 Zu diesen Aufwänden kommt noch ein weiterer Aufwandsblock hinzu. Er ist zwar nicht neu und war auch im kameralen System schon da, allerdings unter völlig anderen Voraussetzungen. Sie ahnen es alle schon, es geht um das Thema Abschreibungen. Abschreibungen 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 6,12 6,296,286,226,15 4,18 1,982,002,092,192,24 2,62 2,36 2,53 2,61 2,452,47 3,19 2,25 2,622,652,652,65 2,49 Wie bereits erwähnt, wurden auch im kameralen System schon Abschreibungen im Haushalt ausgewiesen und berechnet. Allerdings betraf dies nur die Bereiche der kostenrechnenden Einrichtungen und es erfolgte eine Neutralisation der Abschreibungen im Einzelplan 9 des Haushalts, so dass die Abschreibungen keinen Einfluss auf das kamerale Ergebnis hatten. Dies hat sich nun geändert. Im NKHR sind die Abschreibungen flächendeckend über alle Bereiche des Haushalts zu ermitteln. Gleichzeitig erfolgt keine Neutralisation, so dass die Abschreibungen in vollem Umfang, lediglich reduziert um aufzulösende Sonderposten, voll ergebniswirksam sind. Dies ist eine der Hauptveränderungen des NKHR im vergleich zum bisherigen System. Bislang waren Abschreibungen in Höhe von rund 2,5 bis 2,6 reduziert um Sonderposten in Höhe von rund Euro im Verwaltungshaushalt ergebnisunwirksam dargestellt. Nun sind Abschreibungen in höhe von rund 6,3, reduziert um aufzulösende Sonderposten von rund 1,5, im Saldo also ein Aufwand aus Abschreibungen von ungefähr 4,8 ERGEBNISWIRKSAM im Ergebnishaushalt enthalten. Dabei sind 5,6 der Abschreibungen bereits tatsächlich in der Anlagenbuchhaltung enthalten. Die restlichen rund 0,7 beruhen auf derzeit noch nicht bewerteten, bzw. noch nicht endgültig fertiggestellten Anlageobjekten, die jedoch ebenfalls schon dem Haushaltsjahr 2015 zugerechnet werden müssen. Von daher ist hier noch eine kleine Unschärfe vorhanden, die sich zum momentanen Zeitpunkt allerdings nicht verhindern lässt. Die Summe aller Erträge und Aufwendungen führt dann, wie bereits zu Beginn ausgeführt, im Jahr 2015 zu einem negativen Saldo des Ergebnishaushalts von Euro. In den Jahren der Finanzplanung sieht das Ergebnis dann wie folgt aus: 2016: Euro 2017: Euro 2018: Euro Das positive Ergebnis des Jahres 2016 lässt sich mit dem relativ schlechten Ergebnis bei der Gewerbesteuer im Jahr 2014 erklären. Dies führt nach derzeitigem Stand der Dinge zu Schlüsselzuweisun- 6

7 gen nach mangelnder Steuerkraft im Jahr 2016 von rund 4,0. Allerdings ist diese Zahl noch mit einigen Variablen behaftet, und kann sich auch noch nach unten korrigieren. Finanzhaushalt Ähnlich wie auch im kameralen System, werden die reinen Investitionsmaßnahmen getrennt vom laufenden Haushalt betrachtet. Im NKHR heißt dieser Haushalt nun nicht mehr Vermögenshaushalt, sondern Finanzhaushalt. Im Unterschied zum bisherigen Vermögenshaushalt sind im Finanzhaushalt alle Investitionen, aber auch alle zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben des Ergebnishaushalts enthalten. Der Finanzhaushalt liefert somit nicht nur einen Überblick über die Investitionstätigkeit, sondern auch über die Liquidität einer Kommune. Neu in diesem Jahr ist ebenfalls, dass der Finanzhaushalt nicht als getrennter Teil hinter dem Ergebnishaushalt abgedruckt ist. Vielmehr werden zu jeder Produktgruppe des Ergebnishaushalts gleich die entsprechenden Seiten des Finanzhaushalts dazugelegt. Vor gut einem Monat fand eine Klausurtagung des Gemeinderates mit dem Ziel statt, das Investitionsprogramm der kommenden Jahre an die finanziellen Möglichkeiten der Stadt anzupassen. Die Ergebnisse dieser Klausurtagung sind als Grundlage in diesen Finanzhaushalt eingeflossen. Wie auch in den Vorjahren, steht im Jahr 2015 wiederum ein sehr hohes Investitionsvolumen von über 40 im Raum. Verantwortlich hierfür ist zum einen die Tatsache, dass aufgrund der Umstellung des Rechnungswesens für bereits begonnene Maßnahmen keine Haushaltsreste gebildet werden können. Diese Maßnahmen müssen im Jahr 2015 nochmals neu, bzw. mit den noch zu erwartenden Restzahlungen angesetzt werden. Darüber hinaus sind nahezu 20 mit Maßnahmen belegt, die zwar kostenintensiv sind, jedoch wenig Verwaltungsaufwand erzeugen und so parallel zum täglichen Verwaltungsbetrieb abgearbeitet werden können. Darunter sind Maßnahmen wie die Verlegung der Stadtbahn im Sanierungsgebiet Westl. der Max-Lang-Straße, der mögliche Erwerb der Gaskonzession, einige Grundstückskäufe, sowie diverse Restarbeiten an bereits begonnenen Maßnahmen. Ferner wurden die Beschlüsse der Klausurtagung umgesetzt, eine jährliche Rate von 2 für die investive Straßenunterhaltung bereitzustellen, sowie eine jährliche Rate von 1 unter dem Stichwort Unvorhergesehenes in den Finanzhaushalt mit aufzunehmen. Gleichzeitig wurden im Jahr 2015 erste Raten für die ebenfalls beschlossene dringend notwendige Sanierung der Rathäuser in Echterdingen und Leinfelden von insgesamt 3,2 in das Planwerk mit eingearbeitet. Daneben weist der Haushaltsplan 2015 folgende Investitionsschwerpunkte aus: Deckungsreserve unvorhergesehenes Obdachlosen- und Flüchtlingswohnheim Fertigstellung Kindergarten Waldhorn Neubau Sporthalle in Musberg Sanierung Westl. Max-Lang-Straße, Tiefbau Sanierung Westl. Max-Lang-Straße, Grunderwerb Sanierung Krematorium Neubau Aussegnungshalle Echterdingen Straßenbau Sport- und Freizeitzentrum Leinfelden Sanierung Straßenbeleuchtung Erwerb Gasnetz 1,00 1,97 1,50 0,50 8,51 4,80 0,90 1,00 2,53 1,33 0,53 3,50 7

8 Zur Finanzierung der Maßnahmen können dabei Zuweisungen für Sanierungsmaßnahmen von insgesamt rund Euro sowie geplante Erlöse aus Grundstücksveräußerungen von insgesamt rund 7,7 entgegengebracht werden. Daneben haben wir im Plan für 2015 wieder eine Kreditaufnahme von 2,0 vorgesehen. Diese Kreditermächtigung soll jedoch nur für besonders zinsverbilligte Förderprogramme genutzt werden und dem Ziel eine Verschuldung zu vermeiden nicht entgegenwirken. Die an dieser Stelle sonst noch auftretende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage entfällt, da diese im NKHR so nicht mehr existiert. Der Ausgleich der Differenz erfolgt vielmehr über die Bilanz in Form einer Verrechnung mit dem Eigenkapital ,7 36,9 43, ,0 8,6 6,1 7,5 11,8 19,1 11,3 7,0 9,6 5,9 27,5 17,8 12, In der Finanzplanung kann man recht schnell erkennen, dass mit Beendigung des Sanierungsvorhabens westl. der Max-Lang-Straße auch ab dem Jahr 2016 die Investitionstätigkeit deutlich zurückgeht. Vor allem hier macht sich der Erfolg der Klausurtagung bemerkbar, da die Investitionen hier auf ein realisierbares Maß ohne die genannten Sonderfaktoren zusammengeschmolzen wurden. Das war im Schnelldurchlauf ein erster kurzer Überblick über den ersten doppischen Haushaltsentwurf der Stadt Leinfelden-Echterdingen. Bei aller Ungewohntheit des neuen Systems und der neuen Optik lässt sich beim vorliegenden Entwurf doch erkennen, dass vor allem der Ergebnishaushalt Stand heute nicht in de Lage ist, den vollständigen Ressourcenverbrauch eines Jahres inklusive Abschreibungen zu erwirtschaften. Es wird unsere Aufgabe in den kommenden Monaten und Jahren sein, auch unter Zuhilfenahme der Steuerungsinstrumente des neuen Haushaltsrechts, Wege zu finden, den Ergebnishaushalt der Stadt Leinfelden-Echterdingen auf eine solide Basis zu stellen um auch künftig den gewohnten Handlungsspielraum für notwendige Maßnahmen zu erhalten. Dabei muss vielleicht auch Notwendiges von Wünschenswertem getrennt werden. 8

9 Abschließend möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen der Fachämter sowie ganz besonders meinen Kolleginnen und Kollegen des Finanzverwaltungsamtes für die gute Zusammenarbeit bei der Aufstellung des ersten doppischen Haushaltsplanes ganz herzlich bedanken. 9

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