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1 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Die Klausur enthält 2 Aufgabenblöcke. In Aufgabenblock A haben Sie alle 4 Aufgaben zu bearbeiten, in Aufgabenblock B haben Sie eine Wahlmöglichkeit zwischen Aufgabe 5 und 6. Sollten Sie beide Wahlaufgaben bearbeiten, wird nur Aufgabe 5 gewertet. Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 6 Aufgaben, davon 5 zu lösen Steuergesetze Höchstpunktzahl: 100 HFH-Taschenrechner Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A Aufgabenblock B Aufgaben W5 W6 Σ Max. erreichbare Punkte Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5-0 WI-STL-P AUFGABEN SEITE 1 von 3

2 Aufgabenblock A 76 Punkte Aufgabe 1 Bearbeiten Sie bitte alle 4 Aufgaben. 13 Punkte Der maßgebende Gewerbeertrag der Sineu-KG im Jahr 2005 beträgt 2 Mio.. Aus früheren Jahren hat die KG einen Verlustvortrag in Höhe von 1,7 Mio. Wie kann die Sineu-KG den Verlustvortrag im Jahr 2005 verrechnen laut Gewerbesteuergesetz? Zeigen Sie die einzelnen Schritte auf! Aufgabe 2 27 Punkte Die 67-jährige allein stehende Alma Pacher erhielt im Jahr 2005 eine Witwenrente von monatlich 1.200,-- vom Staat. An Zinsen wurde ihrem Konto im Jahr ,-- und an Dividenden (Nettodividenden, ohne Solidaritätszuschlag) 4.200,-- gutgeschrieben. Die abzugsfähigen Sonderausgaben betrugen 2.000,--. Frau Pacher möchte von Ihnen wissen, a) ob Sie bei den o. a. Einnahmen in 2005 Einkommensteuer zahlen muss bzw. b) ob es sich lohnt, eine Zahnarztrechnung in Höhe von 300,-- mit der Steuererklärung einzureichen. Aufgabe 3 20 Punkte Der umsatzsteuerpflichtige Dipl.-Ingenieur August Kielau hat für das Jahr 2005 einen vorläufigen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG in Höhe von ,-- ermittelt. Die folgenden Vorgänge blieben bei der Gewinnermittlung bisher unberücksichtigt: 1. Herr Kielau hat im April 05 aus der Kasse 1.500,-- für private Zwecke entnommen. 2. Am 1. Juli 05 nahm Herr Kielau ein Betriebsdarlehen in Höhe von ,-- auf. Hierfür zahlte er 480,-- Zinsen und 600,-- Tilgung in Am 16. September kaufte Herr Kielau 4 gleiche Bürostühle für 1.624,-- inkl. USt. 4. Im November 2005 entnimmt er einen bereits abgeschriebenen Computer zum Teilwert von 300, Die Dezembermiete 2005 für die Geschäftsräume in Höhe von 1.160,-- inkl. USt wurde erst am überwiesen. 6. Im März 05 musste Herr Kielau 520,-- Umsatzsteuer für das Jahr 2004 nachzahlen. Bitte ermitteln Sie den Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG für das Jahr 2005 (möglichst niedriger Gewinnausweis)! Aufgabe 4 16 Punkte Sauer und Süß beabsichtigen, eine GmbH zu gründen, und schließen am einen Vorvertrag, der den geplanten Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zum Inhalt hat. Am schließen sie einen notariellen Gesellschaftsvertrag und melden die GmbH zur Eintragung ins Handelsregister an. Die Eintragung erfolgt am Bitte erläutern Sie den Beginn der persönlichen Steuerpflicht von Sauer und Süß! WI-STL-P AUFGABEN SEITE 2 VON 3

3 Aufgabenblock B 24 Punkte Wahlbereich: Bearbeiten Sie bitte entweder Aufgabe 5 oder Aufgabe 6! Wahl-Aufgabe 5 24 Punkte Bitte ermitteln Sie jeweils den Gewerbesteuermessbetrag a) für ein Einzelunternehmen und b) für eine GmbH mit Hilfe der folgenden Angaben für das Jahr 2005: 1. Gewinn aus Gewerbebetrieb ,-- 2. Spenden an politische Parteien 140,-- 3. Spenden für wissenschaftliche Zwecke 220,-- 4. Einheitswert der Betriebsgrundstücke ,-- 5. Mietaufwendungen für einen Bagger (Vermieter ist eine Privatperson) 420,-- 6. Mietaufwendungen Telefonanlage (Vermieter: Deutsche Telekom) 360,-- 7. Hypothekenzinsen 3.150,-- 8. Girokontozinsen 330,-- Bearbeitungshinweis: Führen Sie die Ermittlung von a) und b) günstigerweise parallel aus. Einzelunternehmen GmbH Gewerbesteuermessbetrag a) b) Wahl-Aufgabe 6 24 Punkte Die Unternehmerin Elisa Kleingeist macht eine Einnahme-Überschussrechnung gemäß 3 Abs. 4 EStG. Frau Kleingeist erstellt jeweils monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung. Für den Monat März 2006 liegen die folgenden Zahlen vor: 1. Die Summe der geschriebenen März-Ausgangsrechnungen beträgt ,-- inkl. 16% Umsatzsteuer (USt). 2. Im März zahlten diverse Kunden ,-- inkl. 16% USt auf das Bankkonto der Unternehmerin ein. 3. Am 10. März zahlt sie die März-Miete von 1.160,-- ( keine Option beantragt). 4. Wareneingangsrechnungen werden im März in Höhe von 3.120,-- inkl. 16% USt und 222,-- inkl. 7% USt überwiesen. 5. Frau Kleingeist kaufte im März Bürobedarf für 123,80 und Zeitschriften für 52,60 inkl. USt. 6. Für ein Essen mit Kunden zahlte sie im März 89,20 inkl. 16% USt. Bitte helfen Sie Frau Kleingeist bei der Ermittlung der Zahlen für die Umsatzsteuervoranmeldung März 2006! WI-STL-P AUFGABEN SEITE 3 VON 3

4 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 5. Juli 2006 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A Aufgabenblock B Aufgaben W5 W6 Σ Max. erreichbare Punkte WI-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 1 von 4

5 Lösung Aufgabe 1 vgl. SB STL 4, S Punkte Der Verlustvortrag kann gem. 10a GewStG im Jahr 2005 wie folgt verrechnet werden: maßgebender Gewerbeertrag ,-- 1 Punkt Verlustvortrag gesamt ,-- 1 Punkt./. sofortige Verrechnung , ,-- * verbleibende Beträge , ,-- 1 Punkt*./. 60% von 1 Mio , ,-- * zu versteuernder Gewerbeertrag ,-- 3 Punkte verbleibender Verlustvortrag zum ,-- 3 Punkte Bewertungshinweis: * Für den sofortigen Abzug von ,--, wie er durch den SB-Text auf S. 18 im dritten Absatz (letzter Satz) nahe gelegt wird, ist die Summe von 5 Punkten anzusetzen. Lösung Aufgabe 2 vgl. SB STL 2 27 Punkte Einkünfte aus Kapitalvermögen 20 EStG: 1 Punkt Zinsen 4.600,-- 1 Punkt Dividenden 4.200,-- Bardividende (4.200 x 100/80) = 5.250,-- davon 1/ ,--./. Sparer-FB 1.370,-- 1 Punkt./. WK-Pauschbetrag 51, ,-- Sonstige Einkünfte 22 EStG: 1 Punkt Rente 12 x 1.200,--, jährlich ,-- 1 Punkt davon 50% 7.200,-- 1 Punkt./. WK-Pauschbetrag 102, ,-- Summe der Einkünfte ,-- 1 Punkt./. Altersentlastungsbetrag 24a EStG 40% von 5.804,--, jedoch max ,-- Gesamtbetrag der Einkünfte ,-- 1 Punkt./. Sonderausgaben 2.000,-- 1 Punkt zu versteuerndes Einkommen 9.002,-- 1 Punkt ESt lt. Grundtabelle 221,-- 1 Punkt./. Kapitalertragsteuer Dividenden 1.050,-- 1 Punkt ESt-Erstattung 829,-- 1 Punkt a) Frau Pacher muss keine Einkommensteuer zahlen. 1 Punkt b) Es lohnt sich nicht, die Zahnarztrechnung einzureichen.. 1 Punkt Die zumutbare Eigenbelastung beträgt 5% v ,-- = 550,--. WI-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 2 von 4

6 Lösung Aufgabe 3 Vgl. SB STL 2, S. 57 ff. 20 Punkte Vorläufiger Gewinn gem. 4 Abs. 3 EStG: ,-- 1 Punkt 1. Die Barentnahme hat keine Gewinnauswirkung Die Darlehensaufnahme hat keine Auswirkung Punkt Zinsen sind Betriebsausgabe../. 480,-- Die Tilgung ist ohne Gewinnauswirkung Punkt 3. Die Umsatzsteuer ist Betriebsausgabe../. 224,-- 1 Punkt Die Stühle sind GWG ( ein Stuhl kostet netto 350,-- ) und somit sofortige Betriebsausgabe../ ,-- 4. Die Umsatzsteuer auf den Teilwert ist Betriebseinnahme. (+) 48,-- 1 Punkt Die Entnahme ist in Höhe des TW Betriebseinnahme. (+) 300,-- 5. Die Umsatzsteuer ist Betriebsausgabe../. 160,-- 1 Punkt Die Miete ist Betriebsausgabe (Zufluss- und Abflussprinzip)../ ,-- 6. Die Umsatzsteuer ist Betriebsausgabe../. 520,-- Gewinn ,-- Lösung Aufgabe 4 vgl. SB STL 3, S Punkte Mit Abschluss des Vorvertrags am haben Sauer und Süß eine Personengesellschaft gegründet. Bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit liegt eine Mitunternehmerschaft gemäß 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor, mit der Folge, dass der Gewinn direkt den Gesellschaftern Sauer und Süß zuzurechnen und von diesen zu versteuern ist. Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags am wird die nunmehr entstandene Vorgesellschaft körperschaftsteuerpflichtig. Die nach Eintragung ins Handelsregister am entstandene GmbH wird als identisch mit der Vorgesellschaft angesehen und ist körperschaftsteuerpflichtig gemäß 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. 6 Punkte 5 Punkte 5 Punkte Lösung Aufgabe W5 vgl. SB STL 4, S Punkte alles in Einzelunternehmen GmbH Gewinn , ,-- 1 Punkt (+) Hinzurechnungen 8 GewStG Dauerschuldzinsen (Hypothek) 1/ , ,-- Girokontozinsen sind keine DSZ Punkt Miete Bagger 1/2 210,-- 210,-- Telefonanlage nicht, Vermieter ist Gewerbetreibender Punkt Spenden (alle) nicht 360,-- (./.) Kürzungen 9 GewStG EW Betriebsgrundstücke ( x 1,4), davon 1,2% 924,-- 924,-- Spenden für wiss. Zwecke 220,-- 220,-- Gewerbeertrag , ,-- 1 Punkt gerundet , ,--./. Freibetrag ,-- nicht verbleiben , ,-- 1 Punkt Ermittlung des ,-- (1%-4%) 1.200,-- x 5% Steuermessb ,-- (5%). 805,-- 3 Punkte Gewerbesteuermessbetrag 2.005, ,-- WI-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 3 von 4

7 Lösung Aufgabe W6 vgl. SB STL 5 24 Punkte 1. Rechnungserstellung gilt nicht als Einnahmezeitpunkt, deshalb ist hier keine USt abzuführen Punkte 2. An das Finanzamt abzuführende USt auf netto , ,-- 4 Punkte 3. Da der Vermieter nicht optiert hat, ist auch kein Vorsteuerabzug möglich Punkte 4. Wareneingang 16% Vorsteuer auf netto 2.689,65 Wareneingang 7% Vorsteuer auf netto 207,47./. 430,34./. 14,52 5. Bürobedarf 16% Vorsteuer auf netto 106,72./. 17,08 Zeitschriften 7% Vorsteuer auf netto 49,15./. 3,44 6. Essen 16% Vorsteuer auf netto 76,89./. 12,30 Umsatzsteuerzahlung März ,32 WI-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 4 von 4

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