1 Jahreswechsel 2015/2016: Gestaltung bei den Umsatzsteuer- Vorauszahlungen 1.1 Tabellarische Zusammenfassung
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- Wilfried Bäcker
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1 1 Jahreswechsel 2015/2016: Gestaltung bei den Umsatzsteuer- Vorauszahlungen 1.1 Tabellarische Zusammenfassung Gegenstand der Besprechung Gesetzliche Normen BFH vom , VIII R 34/12, BStBl. II 2015, 285; OFD-Kurzinfo Nordrhein-Westfalen, ESt Nr. 9/2014 vom ; FG Düsseldorf vom , 11 K 397/15, EFG 2015, 1264 nrkr.; Nichtzulassungsbeschwerde: BFH Az. VIII B 58/15; Happe in Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei der Einnahmen-Überschussrechnung, BBK 2015, 956; Kranenberg in Abbuchungen zur USt im Lichte von 11 Abs. 1 und 2 Satz 2 EStG, EStB 2015, EStG; 11 EStG Dokumentennummer BD Inhalt/Anwendung Um wieder in das grundsätzliche Abflussprinzip für Umsatzsteuer- Vorauszahlungen zurückzukehren, müssen die Umsatzsteuer- Voranmeldungen November 2015 und sowohl im Kalenderjahr 2015 beim Finanzamt abgegeben und tatsächlich bezahlt werden. Schlagwörter Umsatzsteuer-Vorauszahlung; Lohnsteuer-Vorauszahlung; Voranmeldung; Jahreswechsel; Lastschrift; Betriebsausgabe; Einnahme- Überschussrechnung; Abflussprinzip; Wirtschaftliche Zugehörigkeit Arbeitshilfe UE Quintessenz Erforderlich ist bei Lastschriftmandaten, dass im Umsatzsteuer- Voranmeldungsformular (Zeile 74; Eintragung 1 ) eine Aufhebung der Einzugsermächtigung für diesen Voranmeldungszeiraum tatsächlich gegenüber dem Finanzamt erfolgt. 1.2 Überblick Bisher haben der BFH und die Finanzverwaltung entschieden, dass bei Fälligkeit der Umsatzsteuerund Lohnsteuer-Vorauszahlungen nach dem aufgrund der SaSoFei -Regelung der Betriebsausgabenabzug erst in der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) des Folgejahres im Sinne des Abflussprinzips erfolgt. Jetzt ist durch aktive Gestaltung ein vorgezogener Betriebsausgabenabzug möglich. Jahreswechsel 2015/2016: Gestaltung bei den Umsatzsteuervorauszahlungen ( 11 EStG; BD ) bisher jetzt BFH / Finanzverwaltung Fälligkeit Umsatz-/Lohnsteuer-Vorauszahlung nach dem aufgrund SaSoFei -Regelung à Betriebsausgaben in EÜR des Folgejahres aktive Gestaltung à vorgezogener Betriebsausgabenabzug 1.3 Zusammenfassung Quintessenz: Für einen Einnahme-Überschussrechner besteht kein Wahlrecht, wann er die Umsatzsteuer- oder Lohnsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe abziehen kann. Es bestehen fixierte gerichtlich abgestimmte Regeln. Hinweis: Bei unzutreffender Zuordnung kann der Betriebsausgabenabzug sogar aufgrund eingetretener Bestandskraft gänzlich entfallen. Eine Berichtigungs-, Änderungs- oder Korrekturvorschrift fehlt. Gesellschaft für Aus- und Fortbildung mbh & Co. KG 1/5
2 Hinweis: Eine vorzeitige Abgabe ohne Zahlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung bleibt beim Jahreswechsel 2015/2016 wirkungslos. 1 Beratung: Um einen Betriebsausgabenabzug in das Kalenderjahr 2015, d. h. in die EÜR 2015, zu verschieben, muss der Unternehmer aus der Regel der wirtschaftlichen Zugehörigkeit wieder in das Abflussprinzip zurückkehren. 2 D. h. die Umsatzsteuer-Voranmeldungen November und/oder Dezember müssen noch im Jahr 2015 beim Finanzamt eingereicht und auch tatsächlich bezahlt werden. 3 Ein erteilter Lastschrifteinzug muss dann für diese Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Formular 4 tatsächlich aufgehoben werden. Zusammenfassung Quintessenz EÜR à kein Wahlrecht Zeitpunkt Betriebsausgabenabzug USt-/LSt- Vorauszahlung (fixierte gerichtlich abgestimmte Regeln) Hinweis unzutreffende Zuordnung à eintretende Bestandskraft kein Betriebsausgabenabzug (keine Berichtigungs-, Änderungsoder Korrekturvorschrift) Beratung Voranmeldung November/ Einreichung im Jahr 2015 Bezahlung im Jahr 2015 Aufhebung Lastschrifteinzug Hinweis wirkungslose vorzeitige Abgabe ohne Zahlung beim Jahreswechsel 2015/2016 Rückkehr von wirtschaftlicher Zugehörigkeit zu Abflussprinzip à Betriebsausgabenabzug 2015 Beispiel: Jahreswechsel 2015/2016 Der Gewerbetreibende ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) und ist umsatzsteuerrechtlich Ist-Versteuerer. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind wie folgt mit Dauerfristverlängerung fällig: November 2015 am ; am Der ist ein Sonntag, so dass sich die Fälligkeit aufgrund der SaSoFei -Regelung auf den nächsten Werktag verschiebt, also Montag, den Der ist ein Mittwoch. Der Gewerbetreibende hat dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt. Freiwillig gibt der Gewerbetreibende die Umsatzsteuer-Voranmeldung November 2015 bereits am beim Finanzamt ab. Gleichzeit überweist er den Betrag an die Finanzkasse mit dem Formulareintrag, dass das Lastschriftenverfahren diesmal nicht anzuwenden ist. Die Umsatzsteuer- Zahllast beträgt Freiwillig gibt der Gewerbetreibende auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung bereits am beim Finanzamt ab. Gleichzeit überweist er den Betrag an die Finanzkasse mit dem Formulareintrag, dass das Lastschriftenverfahren diesmal nicht anzuwenden ist. Die Umsatzsteuer- Zahllast beträgt In der Umsatzsteuer-Voranmeldung waren nur erhaltene Ausgangsrechnungen bis einschließlich enthalten. Für den Zeitraum vom bis zum sind nochmals Kundenzahlung in Höhe von eingegangen Happe, BBK [958], OFD-Verfügung Nordrhein-Westfalen vom , Kurzinfo ESt Nr. 9/2014. Happe, BBK [958]. 11 Abs. 2 Satz 1 EStG: Abhängigkeit (nur) von der tatsächlichen Bezahlung. USt 1 A, Zeile 74, Eintragung 1. Gesellschaft für Aus- und Fortbildung mbh & Co. KG 2/5
3 EÜR Gewerbetreibender Ist-Versteuerer; Dauerfristverlängerung November 2015 Verschiebung Fälligkeit 10. à freiwillige Abgabe Überweisung Zahllast Widerspruch Lastschriftverfahren Fälligkeit freiwillige Abgabe Berücksichtigung Zahlungen bis Überweisung Zahllast Widerspruch Lastschriftverfahren bis Kundenzahlungen à Lösung: Grundsatz Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe. Bei der korrekten Zuordnung zur jeweiligen Einnahmen-Überschussrechnung muss sowohl die Fälligkeit als auch die Zahlung beachtet werden. November 2015 Aufgrund der freiwilligen Abgabe und tatsächlichen Zahlung bereits im Kalenderjahr hier: am gilt das Abflussprinzip. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung November 2015 muss in der EÜR 2015 als Betriebsausgabe in Höhe von erfasst werden. Auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist freiwillig bereits Kalenderjahr 2015 abgeben und tatsächlich - hier: am bezahlt worden. Es muss das Abflussprinzip angewendet werden. Diese Betriebsausgabe in Höhe von muss in der EÜR 2015 erfasst werden. Korrektur Die ursprünglich abgegebene Umsatzsteuer-Voranmeldung ist vor der Fälligkeit bisher unvollständig. Es ist darauf zu achten, dass bis zur Fälligkeit am eine korrigierte Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt eingereicht wird. Die Zahlung des Differenzbetrages in Höhe von ist dann jedoch aufgrund der Verschiebung der Fälligkeit auf den im Jahr 2016 zu erfassen, auch wenn die Bezahlung noch vor diesem Zeitpunkt erfolgt. Hier kann das vorgesehene Lastschrifteinzugsverfahren genutzt werden. Grundsatz November 2015 Korrektur Dezember 2015 USt-Vorauszahlung à regelmäßig wiederkehrende Ausgabe freiwillige Abgabe und Zahlung à freiwillige Abgabe und Zahlung à Korrektur USt-Voranmeldung 12/2015 à Fälligkeit Zuordnung zur EÜR Fälligkeit und Zahlung EÜR EÜR 2015 Differenzbetrag EÜR 2016 Gesellschaft für Aus- und Fortbildung mbh & Co. KG 3/5
4 1.4 Überblick Die Finanzverwaltung - hier: Bayrisches Landesamt für Steuern - hat nunmehr einheitliche Regeln veröffentlicht: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen: Umsatzsteuerzahlungen bzw. -erstattungen (BayLfSt vom , S /4 St 32, DStR 2013, 653; 11 EStG; CD ) Überweisung Scheck Umbuchung/ Aufrechnung Lastschrifteinzugsverfahren Zustimmungsfälle Zufluss Bankkontengutschrift (= Entgegennahme des Schecks Gutschrift (= Wirksamkeit der Aufrechnungserklärung à Zugang beim Steuerpflichtigen (= Umbuchungsmitteilung) Bekanntgabe der Festsetzung (= Gutschrift beim Steuerpflichtigen; Ausnahme: Fälligkeitsverschiebung durch Bekanntgabe nach dem 10.1.) Abfluss frühestens: Bank- Eingang der Überweisung bei Kontendeckung; spätestens: im Lastschrift Hingabe des Schecks fristgerechte Voranmeldung + Kontendeckung à Zahlung am Fälligkeitstag Wirksamkeit der Aufrechnungserklärung à Zugang beim Steuerpflichtigen (= Umbuchungsmitteilung) -- Gesellschaft für Aus- und Fortbildung mbh & Co. KG 4/5
5 1.5 Überblick ZU-/ABFLUSSZEITPUNKT IN ABHÄNGIGKEIT VON DER ZAHLUNGSART (ANLEHNEND: SCHOOR IN ZUFLUSS VON EINNAHMEN, BEILAGE ZU NWB 2015, 6) NR. ZAHLUNGSART ZUFLUSSZEITPUNKT 1 1 Barzahlung (wirtschaftliche 2 Barzahlung durch/an einen Bevollmächtigten (wirtschaftliche ( 11 Abs. 1 Satz 1 EStG) - Grundfälle - Erhalt des Bargelds Erhalt des Bargelds durch den Bevollmächtigten 2 ABFLUSSZEITPUNKT ( 11 Abs. 2 Satz 2 EStG) Hingabe des Bargelds Übergabe des Bargelds an den Bevollmächtigten 3 Überweisung Gutschrift auf dem Bankkonto 3 Bei ausreichender Deckung bzw. ausreichendem Kreditrahmen: Eingang des Überweisungsauftrags bei der Bank auch im Fall einer Überweisung per Online- bzw. Telefon-Banking; Wichtig: nicht erst bei Belastung 4 4 Lastschrifteinzug Gutschrift auf dem Konto Abbuchung vom Konto; bei Umsatzsteuer- Vorauszahlungen gilt aufgrund einer Kulanzregelung bei fristgerechter Abgabe der Voranmeldung die Zahlung bereits am Fälligkeitstag als abgeflossen 5 Persönliche Übergabe des 5 Scheck Entgegennahme des gedeckten Schecks 6 Schecks bzw. Tag der Aufgabe zur Post 7 6 Wechsel Bei Hingabe eines Wechsels an Erfüllungs statt 8, die der Zahlung gleichsteht, im Hingabe des Wechsels Bei Hingabe des Wechsels erfüllungshalber 9 - das ist der Regelfall im frühen Diskontierung des Wechsels 7 Kreditkarte Zahlung durch Kreditkartenunternehmen, d. h. Bei Hingabe eines Wechsels an Erfüllungs statt im Zeitpunkt der Hingabe des Wechsels Bei Hingabe des Wechsels erfüllungshalber im Zeitpunkt der Hingabe des diskontierungsfähigen Wechselakzepts Unterschrift auf dem Belastungsbeleg BFH vom , IX R 170/85, BStBl. II 1990, 310; FG Hamburg vom , 2 K 231/08. BFH vom , VIII R 15/83, BStBl. II 1986, 342. BFH vom , VIII R 10/08, BStBl. II 2012, 315. BFH vom , IX R 28/02. LfSt Bayern, Verfügung vom , S /4St32. BFH vom , IV R 97/78, BStBl. II 1981, 305; BFH vom , IX R 97/97, BStBl. II 2001, 482. BFH vom , IX R 2/80, BStBl. II 1986, Abs. 1 BGB. 364 Abs. 2 BGB. FG Rheinland-Pfalz vom , 5 K 1875/10. Gesellschaft für Aus- und Fortbildung mbh & Co. KG 5/5
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