NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG (53) AM 02. MAI 2005 IM PROBERAUM DER MUSIKKAPELLE IN MARIA-THANN
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1 Seite 782 NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG (53) AM 02. MAI 2005 IM PROBERAUM DER MUSIKKAPELLE IN MARIA-THANN Vorsitzender: 1. Bürgermeister Horst Martin Anwesend: 1. Prestel Alfred 7. Kiesecker Sabine 2. Rädler Josef 8. Ortmann Thomas 3. Sohler Adelbert 9. Karg Elmar 4. Diebold Anton 10.Schmalzl Günther 5. Karg Kornelia 11. Zeh Michael 6. Bilgeri Klaus Entschuldigt fehlte: Warthemann Andrea Boll Wolfgang Speer Wolfgang Der Vorsitzende Horst Martin Der Schriftführer Hugo Knittel
2 Seite 783 Öffentlicher Teil Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 4. April Einbeziehungssatzung Mühlgarten; - Abwägung der Stellungnahmen aus der Trägerbeteiligung und aus der öffentlichen Auslegung - Ggf. Beschluss der Satzung 3. Vorstellung der Erschliessungsplanung zur Einbeziehungssatzung Mühlgarten durch das Ing.-Büro Langes, Weiler 4. Bekanntgabe des Jahresrechnungsergebnisses Radwegebeschilderung im Rahmen des Programmes Interreg II A (Antrag von Herrn Klaus Bilgeri) 6. Vollzug der Straßenverkehrsordnung; - Antrag des Pfarrgemeinderates Wohmbrechts auf Ausweisung von zwei Behindertenparkplätzen - Nutzung des Parkplatzes beim Rathaus in Wohmbrechts 7. Bauanträge / Bauvoranfragen 8. Begegnungsstätte Maria-Thann; - Bericht zum Verfahrensstand 9. Sonstiges / Anfragen
3 Seite 784 TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzungen vom In Ziffer 4b sind die aktuellen Zahlen einzufügen. Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04. April 2005 wurden keine Einwände erhoben. Diese ist somit genehmigt. TOP 2 Einbeziehungssatzung Mühlgarten; - Abwägung der Stellungnahmen aus der Trägerbeteiligung und aus der öffentlichen auslegung - Ggf. Beschluss der Satzung Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat davon, dass das Landratsamt die Rechtslage zur vorgesehenen Einbeziehungssatzung hinterfragt hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein qualifizierter Bebauungsplan aufzustellen ist. Die bisher zur Einbeziehungssatzung eingeholten Stellungnahmen können weiter verwendet werden. Diese Einschätzung des Landratsamtes bedeutet eine Zeitverzögerung von ca. 6 8 Wochen. Zudem muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Auf Nachfrage gab der Vorsitzende bekannt, dass die Mehrkosten ca bis betragen. Herr Sieber erläuterte dem Gemeinderat noch die Rechtslage nach dem neuen BauGB, das ein aufwendigeres Verfahren vorsieht. Herr Sieber erklärte insbesondere den Unterschied eines Bebauungsplanes zu einer Einbeziehungssatzung (Innenbereich - Aussenbereich). Durch die bereits geleisteten Arbeiten kann das Trägerbeteiligungsverfahren weniger aufwendig gestaltet werden. Für die Bauherren bedeutet dies, dass nach Abschluss des Verfahrens für Bauvorhaben, die die Festsetzungen einhalten, keine Genehmigungspflicht mehr besteht. Herr Karg Elmar hat nach einem Schreiben des TSV Wohmbrechts nachgefragt, in dem dieser auf die Trainingsmöglichkeit bis Uhr hinweist. Herr Sieber hat daraufhin die Stellungnahme des Landratsamtes Lindau, Sachgebiet Immissionsschutz verlesen. Darin wird auch auf die Trainingsmöglichkeit eingegangen. Nach Abschluss der Aussprache fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse: a) Flächennutzungsplanänderung
4 Seite 785 Der Gemeinderat beschliesst den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hergatz dahingehend zu ändern, dass für das Gebiet Mühlgarten die Aufstellung eines Bebauungsplanes mögllich ist. b) Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes Der Gemeinderat beschliesst für das Gebiet Mühlgarten in Wohmbrechts einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Flur- Nr. 33/10 und 33/9 der Gemarkung Wohmbrechts. Mit der Planung wird das Büro für Stadtplanung H. Sieber, Weissensberg, beauftragt. TOP 3 Vorstellung der Erschliessungsplanung zur Einbeziehungssatzung Mühlgarten durch das Ing.-Büro Langes, Weiler Herr Langes hat die Erschliessungsplanung für das künftige Baugebiet Mühlgarten vorgestellt. Eine Ausschreibung kann aber zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht stattfinden, da zunächst das Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden muss. Zunächst war zu klären, ob entlang des Grundstückes Flur-Nr. 33/8 eine Gehweganbindung gebaut werden soll. Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschliesst, zwischen der neu zu bauenden Straße und des bestehenden Weges entlang des Grundstückes Flur-Nr. 33/8 einen Gehweg zu bauen. Im Anschluss erläuterte Herr Langes die notwendigen Baumassnahmen und verwies darauf, dass die bestehenden Zäune bei Bau beseitigt und nach Fertigstellung wieder angebracht werden müssen. Zur Ausleuchtung des Straßenraumes sind drei Lampen vorgesehen. Die einzelnen Baumassnahmen zeigte Herr Langes an Hand von Querschnitten auf. Ein weiterer Diskussionspunkt war die Löschwasserversorgung. Hier ging das Büro Langes zunächst davon aus, dass der vorbeiführende Bach zu einem Löschweiher aufgestaut werden müsste. Während der Aussprache kam man aber zu dem Ergebnis, dass es wesentlich besser ist, die am Bahndamm vorhandene Wasserleitung in das Baugebiet zu verlängern und damit die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Dies ist aber noch genau zu überprüfen. Weiter wies Herr Langes darauf hin, dass die zum Anwesen Johler führende Abwasserdruckleitung verlegt werden muss.
5 Seite 786 Zum Abschluss nannte Herr Langes folgende geschätzte Baukosten: Straße, Beleuchtung, Strassenentwässerung ca Wasserversorgung ca Löschwasserversorgung ca Insgesamt muss mit einer Bauzeit von ca. 1 ½ Monaten gerechnet werden. Hinzu kommen nochmals ca. drei Wochen für die endgültige Fertigstellung. TOP 4 Bekanntgabe des Jahresrechnungsergebnisses 2004 Gem. Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach ihrer Erstellung vorzulegen. Diese erstmalige Vorlage soll dem Gemeinderat lediglich die Möglichkeit geben, Kenntnis zu nehmen, wie sich der Jahresabschluß nach den Berechnungen der Gemeindeverwaltung darstellt. In eine nähere Prüfung braucht zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten werden. Es ist zunächst weder ein Beschluß über die Festlegung noch über die Entlastung zu fassen. Die Jahresrechnung schließt wie folgt ab: Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,55 ab. Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,27 ab. Die Jahresrechnung schließt mit einem Soll-Überschuß in Höhe von Dieser wurde der Rücklage zugeführt ,34 ab. Vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt konnte eine Zuführung in Höhe von ,79 geleistet werden. Der Gemeinderat hat, ohne einen Beschluss zu fassen, Kenntnis genommen von dem von der Verwaltung vorgelegten Jahresabschluß für das Haushaltsjahr 2004 und verweist diesen zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuß. Nach erfolgter Prüfung ist dieser dem Gemeinderat zur Beschlußfassung vorzulegen. Beschluss zur Verwendung des überschusses Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den erwirtschafteten Überschuss zur Sondertilgung zu verwenden. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass keine erhöhten Gebühren anfallen und die Kassenliquidität gesichert ist.
6 Seite 787 TOP 5 Radwegebeschilderung im Rahmen des Programmes Interreg IIIA (Antrag von Herrn Klaus Bilgeri) Herr Bilgeri als Antragsteller erläuterte seinen Antrag nochmals mündlich. Dabei verwies er auf unzureichendes Zahlenmaterial und auf die negative Darstellung des Themas im Gemeindeblatt. Der Vorsitzende erwiderte, dass der Gemeinderat einen gleichlautenden Antrag bereits einmal abgelehnt hat. In der anschliessenden Diskussion wurde festgestellt, dass die Gemeinde Hergatz die einzige Gemeinde wäre, die sich nicht an dem Projekt beteiligt. Der Vorsitzende nannte die für die Gemeinde Hergatz entstehenden Kosten wie folgt: Anteil der Gemeinde Hergatz ca Planungskosten ca Hierzu würde ein Zuschuss von 50 % gewährt. Die Umsetzung würde nochmals Kosten in Höhe von verursachen. Auch diese Kosten würden mit 50 % bezuschusst. In der weiteren Diskussion stellte sich heraus, dass es durchaus Sinn macht, sich an dem Projekt zu beteiligen. Frau Karg Kornelia hat noch angeregt, dass ein Verantwortlicher eingeladen werden sollte, der über das Projekt und über die Folgekosten referieren kann. Beschluss: Die Gemeinde beteiligt sich an den Planungskosten für die Wanderwegebeschilderung im Rahmen des Programmes Interreg III A und stellt die erforderlichen Geldmittel bereit. Abstimmungsergebnis: 10 : 2 TOP 6 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; - Antrag des Pfarrgemeinderates Wohmbrechts auf Ausweisung von zwei Behindertenparkplätzen - Nutzung des Parkplatzes beim Rathaus in Wohmbrechts Der Vorsitzende hat einen Antrag der Kirchenverwaltung Wohmbrechts verlesen, in dem diese die Anlage von zwei Behindertenparkplätzen beim Kriegerdenkmal in Wohmbrechts fordern. Die Grundstückssituation wurde an Hand eines Planes erklärt. Der Vorsitzende zeigte auf, dass die Gemeinde nicht Eigentümerin der benötigten Fläche ist. Aus diesem Grund erübrigt sich die Weiterbehandlung des Antrages.
7 Seite 788 Parkplatz bei Rathaus Der Vorsitzende sprach nochmals die Situation beim Parkplatz beim Rathaus an. Hier hatte der Gemeinderat eine Ausweisung nur für PKW beschlossen. Diese lässt sich in der Praxis jedoch nicht einhalten. Vor allem parken viele Kunden des Dorfladens kurzfristig auf dem Parkplatz mit grösseren Fahrzeugen. Herr Martin hat vorgeschlagen, die beschlossene Sperrung wieder aufzuheben. Beschluss: Der Gemeinderat beschliesst, die Sperrung des Parkplatzes nur für PKW aufzuheben. Abstimmungsergebnis 12 : 0 TOP 7 Bauanträge / Bauvoranfragen a) Seelherr Regula, Bernd und Jakob, Staudach 10, Hergatz Voranfrage zur Errichtung einer Lärmschutzwand in Staudach Die Familie Seelherr hat mit Schreiben vom um Überprüfung gebeten, ob entlang ihres Grundstückes in Staudach eine Lärmschutzwand errichtet werden kann. Der Vorsitzende erklärte die Grundstückssituation an Hand eines Planes. Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Gemeinderat hat grundsätzlich keine Einwände gegen die Errichtung einer Lärmschutzwand durch die Familie Seelherr in Staudach. Es sollte jedoch auf die Gestaltung Wert gelegt werden, d.h. es soll keine hässliche Betonmauer errichtet werden. b) Bressel Johann, Angelika Lutz, Oberhofer Str. 47, Tettnang Herr Bressel und Frau Lutz haben mit Schreiben vom angefragt, ob im Fall des Erwerbes eines Baugrundstückes in Itzlings auf dem Hauptgebäude ein Dach in Zeltform entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet werden kann. Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen die Errichtung eines Daches in Zeltform und stellt einem gleichlautenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht verbunden mit der Zustimmung zu einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
8 Seite 789 Abstimmungsergebnis: 10 : 1 Herr Schmalzl nahm wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil. TOP 8 Begegnungsstätte Maria-Thann; - Bericht zum Verfahrensstand Der Vorsitzende gab dem Gemeinderat einen Bericht zum Verfahrensstand der Begegnungsstätte Maria-Thann und betonte, dass entgegen früheren Aussagen, kein Betreiberverein mehr erforderlich ist. Es hat aber trotzdem eine Versammlung mit den Vereinen stattgefunden um abzuklären, wie die Einrichtung unterstützt wird. Der Leaderzuschuss beträgt: a) 25 % bei Gewinnerzielungsabsicht b) 50 % bei keiner Gewinnerzielungsabsicht Herr Bilgeri merkte an, dass ein Wirt auf jeden Fall Gewinn machen will. Aus diesem Grund ist es sicher keine Anlassgaststätte. Es besteht seiner Meinung nach die Gefahr einer Zuschussrückforderung. Der Vorsitzende verwies darauf, dass es nach der beabsichtigten Nutzung sehr wohl als Anlassgaststätte eingestuft wird. Als nächster Schritt ist die Erstellung eines Konzeptes und die Auswahl eines Wirtes vorgesehen. Die Gemeinde gibt dabei nur die Miete an den Wirt weiter. Herr Karg verwies darauf, dass sich die Gemeinde die Bedingungen im Rahmen der Zuschussgewährung schriftlich vom Landwirtschaftsamt geben lassen soll. Ein Beschluss wurde zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst. TOP 9 Sonstiges / Anfragen a) Flachdachsanierung Grundschule Wohmbrechts Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat davon, dass derzeit Angebote eingeholt werden. Sobald Ergebnisse vorliegen, sollen die Arbeiten von der Verwaltung an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden. Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden
9 Seite 790 b) Gründung AG Neitech Der Vorsitzende teilte dem Gemeinderat mit, dass sich in Kisslegg eine Arbeitsgemeinschaft gegen Bahn gegründet hat. Mitglieder sind die Städte und Gemeinden Wangen im Allgäu, Leutkirch, Bodolz, Thannheim, Kisslegg, Aichstetten und Aitrach. Der Gemeinderat hat davon Kenntnis genommen c) Vandalismus in der Walpurgisnacht Der Vorsitzende teilte dem Gemeinderat mit, dass im Rahmen der Walpurgisnacht Verwüstungen an der Grundschule Wohmbrechts vorgenommen worden sind. Der Gemeinderat war sich einig, dass die Verursacher gefunden werden müssen. Diese haben dann den entstandenen Schaden zu ersetzen. d) Pokalfinale A-Jugend Der Vorsitzende teilte dem Gemeinderat mit, dass die A-Jugend des TSV Wohmbrechts das Endspiel um den Bezirkspokal erreicht hat. Das Spiel findet am statt. Herr Martin hat um eine rege Zuschauerbeteiligung gebeten. e) Fragebögen Der Vorsitzende teilte dem Gemeinderat mit, dass die Fragebögen über die künftige Nutzung des Kindergartens an die betroffenen Eltern verteilt sind. Die Auswertung findet im Rahmen einer Ausschusssitzung am statt. f) Ortsinfotafeln Der Vorsitzende gab dem Gemeinderat bekannt, dass bereits Ortsinfotafeln in Wohmbrechts und Maria-Thann aufgestellt sind. Weitere werden in Hergatz und Schwarzenberg folgen. In einer Versammlung mit den Gewerbetreibenden soll geklärt werden, wie die Tafeln insgesamt gestaltet werden. g) Bauausschusssitzung Der Vorsitzende gab bekannt, dass sich der erweiterte Bauausschuss zum Thema Spielplatz Maria-Thann trifft. Die Beteiligten werden sich dann mehrere Spielplätze in der näheren Umgebung ansehen, ein Konzept erstellen und dies dann dem Gemeinderat vorlegen. h) Entschuldigung für Gemeinderatssitzungen Herr Karg Elmar fragte nach, wie verfahren wird, wenn Gemeinderatsmitglieder kurzfristig nicht zur Sitzung erscheinen können. Der Vorsitzende erwiderte, dass Entschuldigun-
10 Seite 791 gen bis zu Beginn der Sitzung entgegengenommen werden. Alles andere gilt als unentschuldigt. i) Radweg Epplings Handwerks Herr Bilgeri hat dem Gemeinderat mitgeteilt, dass Herr Reck nach dem Stand der Planung für den Radweg Epplings Handwerks nachgefragt hat. Der Vorsitzende erwiderte, dass die Grundstückseigentümer derzeit noch die Angelegenheit blockieren. Es gibt jedoch bereits eine zustimmende Haltung von den übergeordneten Behörden. j) GVFG Zuschuss Nachdem in der letzten Sitzung nach einem Zuschussprogramm zur Sanierung von Gemeindestrassen nachgefragt wurde, erklärte der Vorsitzende, dass es sich dabei um die Zuwendungsmöglichkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) handelt. Diese Möglichkeit besteht auf Grund der gesetzlichen Bestimmung ganz allgemein. k) Gemeinsames Gewerbegebiet Heimenkirch, Opfenbach und Lindenberg Zu dieser Nachfrage aus der letzten Sitzung erklärte der Vorsitzende, dass es sich dabei um ein gemeinsames Projekt der Kommunen Heimenkirch, Opfenbach und Lindenberg handelt, bei dem die Gemeinde Hergatz nicht eingebunden ist. l) Ortsdurchfahrt Hergatz Herr Prestel hat darauf hingewiesen, dass die Kreisstrasse Li 15 durch Hergatz in einem sehr schlechten Zustand ist. Er wird Ausbauanträge an das Strassenbauamt und an den Landkreis stellen. Der Vorsitzende sicherte ihm Unterstützung zu. Ende des öffentlichen Teils: Uhr Der Vorsitzende Horst Martin Der Schriftführer Hugo Knittel
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