Feld-Stall-Bilanz 2018

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2 Inhalt 1 Düngerecht Landwirtschaft Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz in Agrostar Datenerfassung Erfassung der Daten in der Kopfzeile Anzeige der Daten Punkt Zufuhr Dünger Punkt Grobfutter Punkt Abfuhr Ackerland (ohne Grobfutter) Punkt Abfuhr organischer Dünger Artikelgruppenübersicht Zusatzfunktionen Feldbezogene Hilfe Anzeige der Vorjahreswerte Datenimport Sicherung/Rücksicherung von NPK-Daten aller Mandanten Änderungen durch die neue DüV Zufuhr Tierhaltung Zufuhr Dünger Abfuhr Grünland Abfuhr Ackerland Abfuhr organischer Dünger Bewertung Auswertung...10 BBV Computerdienst 1

3 Düngerecht Landwirtschaft 1 Düngerecht Landwirtschaft B.W. Düngerecht Landwirtschaft Im Bereich des Landwirtschaftlichen Fachrechts hat sich die Menüstruktur geändert. Unter dem Menüpunkt B.W. Düngerecht Landwirtschaft sind nun folgende Anwendungen zusammengefasst: Die Dokumentation zur Stoffstrombilanz finden Sie im Infosystem der BBV Steuerberatung (Stoffstrombilanz) oder auf der Internetseite der BBV Computerdienst GmbH ( BBV Computerdienst 1

4 Datenerfassung 2 Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz in Agrostar Für das WJ 17/18 bzw. Kalenderjahr 2018 ist die Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz laut DüV 2017 Pflicht. Das Programm Agrostar wurde auf Basis der neuen Düngeverordnung überarbeitet. Hauptanliegen war dabei, die Erfassungsarbeiten möglichst gering zu halten und dennoch die Vorgaben der nov DüV 2017zu erfüllen. Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz bedeutet, dass bei der Erstellung dieses Nährstoffvergleichs eine Plausibilisierung der innerbetrieblichen Mengen insbesondere im Bereich des Grobfutters (Grünland, Feldfutterbau) in Bezug auf den Durchschnittsbestand der Tiere, welche Grobfutter benötigen (Rinder, Schafe, Ziegen, Damwild), stattfinden soll. Laut DÜV 2017 ist hier bei den einzelnen betreffenden Tiergruppen eine Grobfutteraufnahme anzugeben. Aus diesen kumulierten Grobfutteraufnahmen errechnet sich dann die Abfuhr der N/P/K Werte der Grobfutterflächen. Zukünftig ist bei Grobfutterflächen, deren Aufwuchs im eigenen Betrieb verwendet wird, nur noch die Fläche anzugeben, die Abfuhr errechnet sich aus den eingegeben Tieren lt. 1.1., die Grobfutter aufnehmen. Bei Grünland wird hier ein Verlustzuschlag von 25 % berechnet, bei Grobfutter aus Ackerland 15 %. 2.1 Datenerfassung Die Datenerfassung erfolgt in der Anwendung B.W.F. Feld-Stall-Bilanz (Bearbeiten > Düngerecht Landwirtschaft > Feld-Stall-Bilanz). Sie gliedert sich in die Bereiche: Kopfzeile Zufuhr Tierhaltung Zufuhr Dünger Grobfutter Abfuhr Ackerland Abfuhr organischer Dünger BBV Computerdienst 1

5 Datenerfassung Erfassung der Daten in der Kopfzeile 1. Öffnen Sie die Anwendung B.W.F. Feld-Stall-Bilanz. 2. Wählen Sie im Feld Wirtschaftsjahr das Jahr, für welches Sie die Daten anzeigen wollen. Im Feld Ende WJ wird das Wirtschaftsjahresende im Format MM.JJ (z. B ) angezeigt. 3. Wenn die Fütterung von Schweinen oder Geflügel mit reduziertem Einsatz von Stickstoff (N) oder Phosphor (P) erfolgt, markieren Sie das Feld N/P reduzierte Fütterung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine stark N/P reduzierte Fütterung angenommen werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, markieren Sie die Option stark. 4. Wenn die Tiere auf Festmist gehalten werden, markieren Sie das Feld Festmist. 5. Geben Sie im Feld Grünlandanteil den Grünlandanteil der LuF in Prozent ein: unter 65 % Grünland: Annahme eines Ackerlandbetriebes über 85 % Grünland: Annahme eines Grünlandbetriebes zwischen 65 % und 85 %: lineare Umrechnung 6. Geben Sie im Feld Milchleistung die durchschnittliche Milchleistung in kg je Kuh und Jahr ein. 7. Sind Milchkühe im Betrieb, so muss entschieden werden, ob es leichte Rassen sind und ob bei den Kühen ein Weidegang stattfindet. Nach diesen Parametern wird in der sehr umfangreichen Nährstofftabelle bereits die richtige Gruppe herausgesucht Anzeige der Daten Die Daten der Vorjahre können nicht übernommen werden, da es grundlegende Änderungen in den Tabellenwerken der LFL gab. In den Jahren 17/18 bzw. KJ 18 müssen entweder die Daten neu erfasst werden, oder es kann eine Datenübernahme aus Agrostar erfolgen. BBV Computerdienst 2

6 Datenerfassung 1. Öffnen Sie die Anwendung B.W.F. Feld-Stall-Bilanz. 2. Geben Sie zuerst im Feld Artikel die Artikelnummer für Tiere, Dünger, Pflanzen bzw. Biogassubstrate ein. Die zugehörige Bezeichnung der jeweiligen Artikelgruppe wird dann vom Programm ergänzt. Die Spalte Typ wurde neu ins Programm integriert. Werden z. B. Milchkühe aufgrund der Eingabe in der Kopfzeile zugeordnet, ist es zukünftig erforderlich, aufgrund der genauen Milchleistung aus der Kopfzeile gemittelte Werte aus den verschiedenen Angaben im Tabellenwerk anzugeben. Diese Werte berechnet das Programm automatisch. Dies ist dann in der Spalte Typ mit dem Symbol versehen. Diese errechneten Werte werden bei einer Änderung in der Kopfzeile automatisch neu berechnet!! Werden Tabellenwerte vom Programm her nicht verändert (z. B. Pferde), ist dies in der Spalte Typ mit dem Symbol versehen. Diese Werte werden bei einer Änderung der Kopfzeile nicht automatisch neu berechnet!! Werden Tabellenwerte vom Programm her nicht verändert, aber durch Eingabe verändert, (z. B. Weidetage=> höhere Verluste, ist dies in der Spalte Typ mit gekennzeichnet. Diese Werte werden bei einer Änderung der Kopfzeile nicht automatisch neu berechnet!! 3. Tragen Sie im Feld Menge die Menge des angegebenen Artikels in der Einheit Stück, dt, m 3 oder ha ein. 4. Tragen Sie im Feld Ertrag/Weidetage die durchschnittlichen Weidetage pro Jahr je Tiergruppe ein oder den durchschnittlichen Ertrag pro ha je Pflanzengruppe. 5. Tragen Sie die Weidetage in der Spalte Ertrag/Weidetage ein. Da die Ausbringungsverluste bei Weidetagen mit 75 % angesetzt werden, erhöhen Sie die N-Verluste aus Tierhaltung und beeinflussen den Stickstoffsaldo. 6. Bestätigen Sie Ihre Angaben mit einem Klick auf Speichern. BBV Computerdienst 3

7 Datenerfassung Die Erklärung der übrigen Spalten entnehmen Sie der folgenden Tabelle Spalte N kg/einh. / "P 2O 5kg/Einh. und K 2O/Einh. N kg/betr. / P 2O 5kg/Betr. / K 2O/Betr. Verl. in % Summenzeilen Erklärung Die Werte werden aufgrund der bisherigen Angaben vom Programm automatisch errechnet. Sie können sie aber im Bedarfsfall mit betriebseigenen Werten überschreiben. Die Werte werden aufgrund der bisherigen Angaben vom Programm automatisch errechnet. Hier werden die N-Verluste in % ausgewiesen, die den N-Wert um den angegebenen Prozentsatz mindern. Der vorgegebene Tabellenwert kann im Bedarfsfall überschrieben werden. Bei Eingabe von Weidetagen erhöht sich der Wert. Am Ende der Erfassungsmasken werden alle Änderungen durch Eingaben in den Zeilen Zufuhr, Abfuhr und Verlust aus Tierhaltung und Saldo vom Programm mitgerechnet Punkt Zufuhr Dünger Im Bereich 1.2 Zufuhr Dünger sind die zugekauften Düngemittel einzutragen. Bei den organischen Düngern findet keine Unterscheidung in organischer und tierischer Herkunft mehr statt, da alle org. Dünger seit der DÜV 2017 in die 170-kg-Regelung zu berücksichtigen sind Punkt Grobfutter Die Punkte unter 2.1 Grobfutter wurden wegen der Grobfutterunterscheidung umfangreicher. Grobfutter ist definiert als Grünlandaufwuchs und Ackerfutter (Codes lt. Flächennutzungsplan). Die Zufuhr bzw. Abfuhr muss unter dem Menüpunkt Grobfutter eingegeben werden. Wird Ackerfutter (z. B. Silomais, Code 411 lt FNN) verkauft, muss dies ebenfalls unter Punkt 2.1 Grobfutter eingegeben werden Grobfutteraufnahme Tiere Dies ist eine Anzeige-Zeile. Hier wird der Saldo der errechneten Grobfutteraufnahme der unter 1.1. eingegebenen Tiere angezeigt Grobfutter eigener Betrieb Hier werden die Grünland/Ackerflächen erfasst, die als Grobfutter vom eigenen Betrieb verwertet werden. Es ist nur eine Flächenangabe notwendig, die Abfuhren werden aus dem Tierbestand errechnet Grobfutter Verkauf Hier werden die Grünlandflächen/Ackerflächen Grobfuttermengen erfasst, dessen Aufwuchs verkauft wurde. Eine Eintragung in diesem Abschnitt wird nicht in die Plausibilisierung mit eingeschlossen, sondern mindert den N/P/K Saldo des Betriebs. Hier muss eine Fläche eingegeben werden, da diese zur gedüngten Fläche des Betriebs zählt. Die Menge kann entweder in Spalte Menge eingegeben werden (falls bekannt) o. der durch Eingabe des Ertrags pro Hektar errechnet werden Grobfutter Zukauf Hier werden die Mengen aus Zukauf Grobfutter erfasst. Hier kann eine Fläche eingegeben werden, die dann mit der Spalte Ertrag multipliziert wird, es kann auch ohne Flächenerfassung und Ertrag nur eine Menge eingegeben werden. Eine Eintragung in diesen Abschnitt erhöht den N/P//K Saldo. BBV Computerdienst 4

8 Datenerfassung Punkt Abfuhr Ackerland (ohne Grobfutter) Unter 2.2 Abfuhr Ackerland werden die Marktfrüchte erfasst, die nicht Grobfutter sind Punkt Abfuhr organischer Dünger Gibt ein Betrieb organischen Dünger ab, so sind die Mengen der organischen Dünger unter 2.3 Abfuhr organischer Dünger in dt einzugeben. Die Abfuhr organischer Dünger mindert den N/P/K Saldo Artikelgruppenübersicht Die Differenzierung in Artikelgruppen und innerhalb der Artikelgruppen mittels laufender Nummern ist umfangreicher geworden. 1. Öffnen Sie die Anwendung B.W.F. Feld-Stall-Bilanz. 2. Um die zutreffende Bezeichnung leichter ermitteln zu können, klicken Sie mit der linken Maustaste auf den Auswahlpfeil in der Spalte Artikelgruppe. Daraufhin öffnet sich ein Auswahlfenster mit den zulässigen Artikelgruppen. 3. Wenn Sie eine Artikelgruppe nicht finden, klicken Sie auf Suchen. 4. Geben Sie den Suchbegriff ein und klicken auf Weitersuchen. BBV Computerdienst 5

9 Zusatzfunktionen 2.2 Zusatzfunktionen Feldbezogene Hilfe Die feldbezogene Hilfe rufen Sie mit der Funktionstaste [F4] auf. Die Inhalte dieser Hilfefunktion können Sie auch als Tooltipp anzeigen lassen. Dabei wird der Hilfetext angezeigt, wenn Sie mit der Maus über ein Feld fahren. 1. Zum Aktivieren dieser Funktion öffnen Sie D.G.S Einstellungen Sachbearbeiter Registerkarte Einstellungen. 2. Markieren Sie das Feld Feldinformation als Tooltipp anzeigen, wenn Maus über Maskenfeld Anzeige der Vorjahreswerte Mit der Schaltfläche Vorjahreswerte können Sie bereits existierende Daten aus Vorjahren anzeigen. 1. Öffnen Sie die Anwendung B.W.F. Feld-Stall-Bilanz. 2. Klicken Sie auf die Schaltfläche Vorjahreswerte. Ein Anzeige- und Erfassungsfester wird geöffnet: 3. Ist es erforderlich Vorjahreswerte zu bearbeiten, so kann das auf zwei Arten erfolgen: Die Feld-Stall-Bilanz in Agrostar wird aufgerufen und der Datenbestand im betroffenen Wirtschaftsjahr korrigiert. Vorhandene Bilanzwerte werden gelöscht und können neu eingegeben werden, die erfassten Artikelgruppen dieses Jahres werden aber ebenfalls gelöscht. Wir empfehlen zur Ergänzung der Bilanzwerte die Bearbeitung der Vorjahreswerte im Programm. BBV Computerdienst 6

10 Zusatzfunktionen 4. Wenn Sie die vorhandenen Bilanzwerte löschen wollen, markieren Sie das Feld Bilanzwerte löschen neben der betroffenen Zeile. Der folgende Hinweis wird angezeigt. 5. Klicken Sie auf Ja, um die Bilanzwerte zu löschen Datenimport Den Datenimport können Sie über die Zusatzprogramme durchführen. 1. Öffnen Sie die Anwendung B.W.F. Feld-Stall-Bilanz. 2. Klicken Sie auf die Schaltfläche Zusatzprogramme. Ein Auswahlfester wird geöffnet: 3. Markieren Sie die Option Daten importieren und klicken Sie auf OK. 4. Bestimmen Sie, ob Sie die Daten für den aktuellen oder für alle Bereiche importieren wollen und klicken Sie auf OK. Die Daten werden aus der Buchführung Agrostar übernommen. BBV Computerdienst 7

11 Zusatzfunktionen Sicherung/Rücksicherung von NPK-Daten aller Mandanten Sie können die NPK-Daten aller Mandanten über die Zusatzprogramme sichern/rücksichern. Die Daten werden in ein selbst gewähltes Verzeichnis unter dem Dateinamen save-npk.trs gespeichert. 1. Öffnen Sie die Anwendung B.W.F. Feld-Stall-Bilanz. 2. Klicken Sie auf die Schaltfläche Zusatzprogramme. Ein Auswahlfester wird geöffnet: 3. Markieren Sie die Option NPK-Daten aller Mandanten sichern/rücksichern und klicken Sie auf OK. 4. Führen Sie die Sicherung wie gewohnt durch. BBV Computerdienst 8

12 Änderungen durch die neue DüV 2.3 Änderungen durch die neue DüV Zufuhr Tierhaltung Tierbestände Die Mengenangabe bei Tieren richtet sich nach den Durchschnittsbeständen. Biogas Unter Punkt 1.1 Zufuhr Tierhaltung sind zugekaufte Biogassubstrate (Artikelgruppe 29) aufzuzeichnen, wenn der Betrieb diese in der eigenen Biogasanlage verarbeitet. Die Herkunft der Substrate wird mit laufenden Nummern (Lfd) gekennzeichnet. Es ist nicht mehr entscheidend, ob es sich um Substrate organischer Herkunft oder tierischer Herkunft handelt, da diese nun immer in der Berechnung der 170-kg-Regelung mit einfließen Zufuhr Dünger Biogas Betriebe, die Biogasgärreste von anderen Betrieben zukaufen und auf eigenen Flächen ausbringen, müssen diese unter Punkt 1.2 Zufuhr Dünger mit Artikelgruppe 29" eingeben, da diese nun immer zur Berechnung der 170-kg-Regelung angesetzt werden Abfuhr Grünland Grünlandflächen, die nicht gedüngt und nicht genutzt werden, sind mit der Artikelgruppe 683, Lfd. 59 Grünland/Weide 0 Nutzungen zu erfassen. Damit werden keine Entzüge angesetzt und die Fläche wird nicht auf die LuF angerechnet Abfuhr Ackerland Flächenstilllegungen sind mit der Artikelgruppe 684 zu erfassen. Mittels der Lfd. Nr. 1 oder 2 wird unterschieden, ob auf diese Flächen Dünger aufgebracht wurde. Diese Flächen werden ebenfalls nicht auf die LuF angerechnet Abfuhr organischer Dünger Gibt ein Betrieb mit Biogasanlage Gärsubstrate ab, so müssen diese ebenfalls nicht mehr in organische oder tierische Herkunft unterteilt werden. Die Nährstoffgehalte müssen aus eigenen, nachvollziehbaren Gülleuntersuchungen eingefügt werden. BBV Computerdienst 9

13 Bewertung 2.4 Bewertung Das Ergebnis des Nährstoffvergleichs wird einer Bewertung unterzogen. Betrachtet wird der gleitende Durchschnitt der mehrjährigen Nährstoffvergleiche. Soweit diese in der DüV vorgegebene Werte nicht überschreiten, wird von einer bedarfsgerechten Düngung ausgegangen. Im Programm werden unter links die Mittelwerte an P2O5 und N immer aktuell mitgerechnet. Bei Phosphat ist in der plausibilisierten Nährstoffbilanz der Mittelwert der letzten 6 Jahre ausschlaggebend und darf einen Wert von 20 kg P 2O 5 /ha nicht überschreiten. Für 6jährige Betrachtungszeiträume, die ab 2018 beginnen (2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023), darf der Wert von 10 kg P 2O 5 /ha nicht überschritten werden. Für Stickstoff darf in der plausibilisierten Nährstoffbilanz der Mittelwert der letzten 3 Jahre 60 kgn/ha nicht überschritten werden. Für die 3 jährigen Betrachtungszeiträume, die ab 2018 beginnen (2018, 2019, 2020), darf ein Mittelwert von 50 kgn/ha nicht überschritten werden. In der Spalte Status ist abzulesen, ob die Anforderungen nach DüV für Stickstoff und Phosphat erfüllt sind oder nicht. 2.5 Auswertung Die Druckauswertung entspricht im Wesentlichen dem bisherigen Muster. Allerdings sind in der Bilanz je eine Seite mit einjährigem Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphat sowie ein mehrjähriger Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphat vorangestellt. Im Anschluss daran erfolgt eine Prüfung, ob der 3-jährige Mittelwert an N, der 6-jährige Mittelwert an P2O5 und die N-Zufuhr aus tierischer Herkunft die zulässigen Richtwerte nach der DüV überschreiten. BBV Computerdienst 10

14 Auswertung BBV Computerdienst 11

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