Haftung im gemeinnützigen Verein. Webinar 11. April 2018
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- Helene Neumann
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1 Haftung im gemeinnützigen Verein Webinar 11. April 2018
2 ALEXANDER VIELWERTH, LL.M. oec Diplom-Jurist Wissenschaftlicher Mitarbeiter Vereinsrecht, Stiftungsrecht, Recht der Nonprofit-Organisationen Doktorand im Vereinsrecht an der Universität Jena WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Frankfurt a.m. 1 Inhouse-Vortrag: Haftung im gemeinnützigen BlockchainVerein
3 WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Spezialisiert auf Nonprofit-Organisationen Rechtsgebiete (Auszug): Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Steuerberatung für NPOs, Steuerstrafrecht Verbands-, Vereins-, Stiftungsrecht Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Restrukturierungen, Ausgliederungen Arbeitsrecht, Markenrecht, Bank- & Kapitalmarktrecht, IT-/IP-/Datenschutzrecht u.v.m. Aktiv im deutschen Dritten Sektor: und international: The International Society of Primerus Law Firms 2
4 Unsere Standorte HAUPTSITZ Frankfurt am Main Tower 185 Friedrich-Ebert-Anlage Frankfurt am Main Besprechungsräume Karlsruhe Ludwig-Erhard-Allee Karlsruhe Hamburg Neuer Wall Hamburg Berlin Unter den Linden Berlin München Nymphenburger Str München 3
5 Überblick I. Das System der Haftung im Verein II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht IV. Möglichkeiten zur Risikobegrenzung V. Tipps für die Praxis 4
6 Bitte Text einfügen 5
7 Überblick I. Das System der Haftung im Verein 1. Außenhaftung des Vereins a) für Handlungen des Vorstands und sonstiger Vereinsvertreter b) für Organisationsverschulden c) für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen 2. Innenhaftung des Vorstands für sein Handeln gegenüber dem Verein 3. Außenhaftung des Vorstands II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht [ ] 6
8 I. 1. a) Außenhaftung des Vereins für Handlungen des Vorstands Außenverhältnis Verhältnis gegenüber Dritten, die dem Verein im Rechtsverkehr als Außenstehende gegenübertreten Der eingetragene Verein ist eine rechtsfähige juristische Person, die durch einen Vertreter/Repräsentanten (eine natürliche Person) handelt: durch den Vorstand oder durch andere durch Vereinssatzung berufene Vertreter Repräsentantenhaftung Handlungen des Vorstands in Ausführung einer Tätigkeit als Vorstand werden dem Verein als eigenes Handeln zugerechnet der Verein haftet für diese Handlungen seines Vorstands 7
9 I. 1. a) Außenhaftung des Vereins für Handlungen des Vorstands Rechtsfolgen: Der Verein haftet für alle rechtsgeschäftlichen und deliktischen ( 31 BGB) Verbindlichkeiten, die der Vorstand in Ausführung seines Amtes Dritten gegenüber begründet hat Der Verein haftet mit dem Vereinsvermögen gegenüber Dritten. Keine persönliche Haftung des Vorstands gegenüber Dritten, wenn der Vorstand in Ausführung seines Amtes Dritten gegenüber gehandelt hat Keine persönliche Haftung der Mitglieder gegenüber Dritten 8
10 Überblick I. Das System der Haftung im Verein 1. Außenhaftung des Vereins a) für Handlungen des Vorstands und sonstiger Vereinsvertreter b) für Organisationsverschulden c) für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen 2. Innenhaftung des Vorstands für sein Handeln gegenüber dem Verein 3. Außenhaftung des Vorstands II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht [ ] 9
11 I. 1. b) Außenhaftung des Vereins für Organisationsverschulden Organisationspflicht Vereine haben die Pflicht, für bestimmte wichtige Aufgabengebiete (z.b. Verkehrssicherungspflichten), deren Überwachung und Leitung ein besonderes Maß an Verantwortung erfordert, entweder ein Organ einzusetzen oder einen sonstigen Repräsentanten zu bestellen Verletzung von Organisationspflichten bei Unterlassen Haftung des Vereins Hintergrund: Es soll auch dasjenige schädigende Verhalten erfasst werden, das dadurch verursacht wurde, dass es der Verein versäumt hat, eine wichtige Aufgabe einem Organ oder einem sonstigen Repräsentanten zu übertragen 10
12 Überblick I. Das System der Haftung im Verein 1. Außenhaftung des Vereins a) für Handlungen des Vorstands und sonstiger Vereinsvertreter b) für Organisationsverschulden c) für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen 2. Innenhaftung des Vorstands für sein Handeln gegenüber dem Verein 3. Außenhaftung des Vorstands II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht [ ] 11
13 I. 1. c) Außenhaftung für Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen Verein haftet auch für Handlungen von Personen, die nicht Repräsentant sind, aber mit Wissen und Wollen des Vereins tätig werden Erfüllungsgehilfen ( 278 BGB) Werden mit Wissen und Wollen des Vereins bei der Erfüllung einer dem Verein obliegenden Pflicht selbständig tätig Verrichtungsgehilfen ( 831 BGB) Werden mit Wissen und Wollen des Vereins weisungsgebunden in dessen Interesse tätig (z.b. Arbeitnehmer) 12
14 Überblick I. Grundsätzliche Haftungssystematik im Verein 1. Außenhaftung des Vereins für Handlungen des Vorstands 2. Innenhaftung des Vorstands für sein Handeln gegenüber dem Verein 3. Außenhaftung des Vorstands II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht IV. Möglichkeiten zur Risikobegrenzung V. Tipps für die Praxis 13
15 I. 2. Innenhaftung des Vorstands gegenüber dem Verein Innenverhältnis = Rechtsbeziehungen zwischen Verein und Vorstand Innenhaftung Verein hält sich bei Vorstand schadlos Schadensersatzpflicht des Vorstands gegenüber dem Verein Voraussetzungen Vorstand hat bei einer Handlung in Ausführung einer Tätigkeit als Vorstand, die die Haftung des Vereins im Außenverhältnis begründet hat, schuldhaft seine Pflichten verletzt 14
16 I. 2. Innenhaftung des Vorstands gegenüber dem Verein Verschuldensmaßstab: Vorsätzliche oder fahrlässige / grob fahrlässige Verletzung der gesetzlichen oder satzungsmäßigen Pflichten Pflichtenmaßstab: Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Vorstands der jeweiligen Art Ermessensausübung, die einen gedanklichen Zweischritt verlangt: Angemessene Information Abwägung 15
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19 Überblick I. Grundsätzliche Haftungssystematik im Verein 1. Außenhaftung des Vereins für Handlungen des Vorstands 2. Innenhaftung des Vorstands für sein Handeln gegenüber dem Verein 3. Außenhaftung des Vorstands II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht IV. Möglichkeiten zur Risikobegrenzung V. Tipps für die Praxis 18
20 I. 3. Außenhaftung des Vorstands Organhaftung des Vereins schließt nicht aus, dass die den Verein repräsentierenden Personen persönlich zur Haftung herangezogen werden Gesamtschuld Besondere Haftungstatbestände notwendig: Unerlaubte Handlungen ( 823 BGB) Verletzung steuerrechtlicher Pflichten ( 69, 34 AO) Unterlassene Stellung eines Insolvenzantrages ( 42 Abs. 2 BGB ) Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten ( 266a StGB i.v.m. 823 Abs. 2 BGB) Vorsätzliche Nichtabführung der Beiträge Haftung der Liquidatoren ( 53 BGB) Haftung in Umwandlungsfällen ( 25 UmwG) 19
21 I. 3. Außenhaftung des Vorstands Persönliche Haftung des Vorstands aus vertraglicher Pflichtverletzung ( 280, 311 Abs. 3, 241 Abs. 2 BGB) Bei Inanspruchnahme besonderen Vertrauens oder Bei eigenem wirtschaftlichem Interesse des Vorstands Sog. Durchgriffshaftung Wenn rechtliche Verschiedenheit zwischen dem Verein als juristische Person und den handelnden Personen einen Rechtsmissbrauch bedeuten würde 20
22 I. 3. Außenhaftung des Vorstands Insbesondere: Haftung wegen Verletzung steuerrechtlicher Pflichten ( 69, 34 AO) Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der steuerlichen Pflichten (Finanzverwaltung geht i.d.r. von grober Fahrlässigkeit aus) ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstand treffen steuerrechtlich die gleichen Pflichten und Haftungsrisiken wie vergüteten Vorstand oder GmbH- Geschäftsführer Verschulden entfällt nicht wegen mangelnder Kenntnisse und Erfahrungen Haftung für den beim Fiskus eingetretenen Vermögensschaden Betrag, der infolge der Verletzung der steuerlichen Pflichten nicht entrichtet worden ist Ermessen der Haftungsinanspruchnahme bei mehreren Haftenden ( 191 AO) z.b. unterschiedlicher Grad des Verschuldens bei mehreren in Betracht kommenden Vorstandsmitgliedern Hier ggf. relevant, ob Ehrenamt oder Vergütung 21
23 Überblick I. Das System der Haftung im Verein II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht IV. Möglichkeiten zur Risikobegrenzung V. Tipps für die Praxis 22
24 II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit 31a Abs. 1 BGB Haftungsbegrenzung gegenüber dem Verein Innenverhältnis Haftung gegenüber Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit 31a Abs. 2 BGB Haftungsbegrenzung gegenüber Dritten Außenverhältnis/ Durchgriffshaftung Vorstand kann vom Verein Befreiung von der gegenüber Drittem bestehenden Verbindlichkeit verlangen Aber: Keine Haftungsmilderung gegenüber Dritten! 23
25 Überblick I. Das System der Haftung im Verein II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht IV. Möglichkeiten zur Risikobegrenzung V. Tipps für die Praxis 24
26 III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht Tatsächliche Geschäftsführung entspricht nicht den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften oder der Satzung Anderweitige Verwendung gemeinnützigkeitsrechtlich gebundener Mittel (Mittelfehlverwendung) Deckung von Verlusten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb/in der Vermögensverwaltung mit Mitteln aus dem ideellen Bereich Begünstigungen an Mitglieder/Stifter/Gesellschafter Zahlung einer Vorstandsvergütung trotz fehlender Regelung in der Vereinssatzung Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, insbesondere Fehlen einer Sphäreneinteilung 25
27 III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht Spendenhaftung ( 10b Abs. 4 EStG) Sowohl Aussteller als auch Veranlasser haften Vorsätzlich oder grob fahrlässig Verschulden des StB wird zugerechnet, (vgl. FG Berlin-Brandenburg v , 6 K 9244/11) Haftungshöhe: 30% des zugewendeten Betrags bei Einkommen-/Körperschaftsteuer 15% des zugewendeten Betrags bei Gewerbesteuer Inhaftnahme Durch Haftungsbescheid ( 191 AO) Nur zulässig, wenn auf Spenderseite ein Steuerschaden eingetreten ist 26
28 Überblick I. Das System der Haftung im Verein II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht IV. Möglichkeiten zur Risikobegrenzung 1. Regelungen in der Satzung 2. D&O-Versicherung 3. Ausgliederung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben 4. Einschaltung sachverständiger Berater V. Tipps für die Praxis 27
29 IV. 1. Risikobegrenzung durch Regelungen in der Satzung Haftungsbeschränkung für Vorstände, die eine Vergütung erhalten Ausschluss der (Innen-)Haftung des Vorstands aufgrund leichter Fahrlässigkeit kann durch die Satzung erfolgen Abwälzen der (Außen-)Haftung des Vorstands aufgrund leichter Fahrlässigkeit durch die Satzung auf den Verein (Freistellung) Delegation auf besonderen Vertreter i.s.v. 30 BGB Str. wie weit über Geschäfte der laufenden Verwaltung hinaus Ressortverteilung bei mehrgliedrigen Organen Einschränkung der Haftung der einzelnen Organmitglieder ggü. dem Verein Jedes Organmitglied für sein Ressort verantwortlich Einschränkungen: Auswahl ungeeigneter Personen: keine Haftungsbefreiung Grundsatz der Gesamtverantwortung der Organe: Überwachungsverpflichtung 28
30 Überblick I. Das System der Haftung im Verein II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht IV. Möglichkeiten zur Risikobegrenzung 1. Regelungen in der Satzung 2. D&O-Versicherung 3. Ausgliederung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben 4. Einschaltung sachverständiger Berater V. Tipps für die Praxis 29
31 IV. 2. Risikobegrenzung durch D&O-Versicherung Eine Directors and Officers Liability Insurance (D&O-Versicherung) kann das persönliche Haftungsrisiko der Vorstandsmitglieder erheblich mindern Für Entscheidung, ob eine solche Versicherung abgeschlossen werden soll, ist die Mitgliederversammlung zuständig Problem: Hohe Beiträge Gemeinnützigkeitsrechtlich ggf. bei kleinen Organisationen problematisch (Verwaltungskostenquote) Zusätzlich: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für weitere Mitarbeiter 30
32 Überblick I. Das System der Haftung im Verein II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht IV. Möglichkeiten zur Risikobegrenzung 1. Regelungen in der Satzung 2. D&O-Versicherung 3. Ausgliederung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben 4. Einschaltung sachverständiger Berater V. Tipps für die Praxis 31
33 IV. 3. Risikobegrenzung durch Ausgliederung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Verein Bergen oft wesentlich höhere Haftungsrisiken, Gerade bei ehrenamtlichem Vorstand problematisch Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf Tochter-Kapitalgesellschaft (z.b. GmbH) ausgliedern Risiken liegen dann bei der GmbH und ihrer Geschäftsführung und nicht mehr unmittelbar bei der gemeinnützigen Organisation Aber: ggf. konzernrechtliche Haftungstatbestände beachten Evtl. bestehende Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden so in die Vermögensverwaltung verschoben Vorsicht: Auch in der Vermögensverwaltung dürfen nicht dauerhaft Verluste gemacht werden Professionalisierung durch vergütete Geschäftsführer 32
34 Überblick I. Das System der Haftung im Verein II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht IV. Möglichkeiten zur Risikobegrenzung 1. Regelungen in der Satzung 2. D&O-Versicherung 3. Ausgliederung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben 4. Einschaltung sachverständiger Berater V. Tipps für die Praxis 33
35 IV. 4. Einschaltung sachverständiger Berater Organe können sich durch Einschaltung von Beratern von der eigenen Haftung befreien Beispiel: Übertragung der Buchhaltung auf Steuerberater Gerade ehrenamtlich tätige Vorstände von Vereinen müssen und können nicht alles wissen Wenn der Vorstand eine Entscheidung selbst nicht pflichtgemäß treffen kann, besteht aber die Verpflichtung, fachkundigen Rat einzuholen Pflicht zum ordentlichen und gewissenhaften Handeln wird zur Pflicht, den Berater ordentlich und gewissenhaft zu überwachen 34
36 Überblick I. Das System der Haftung im Verein II. Haftungsbeschränkung bei ehrenamtlicher Tätigkeit III. Typische Haftungsfälle im Gemeinnützigkeitsrecht IV. Möglichkeiten zur Risikobegrenzung V. Tipps für die Praxis 35
37 V. Tipps für die Praxis Laufende Fortbildung der verantwortlichen Personen im Vereinsrecht und im Gemeinnützigkeitsrecht Zusammenarbeit mit Kanzleien und Steuerberatern, die auf Vereinsund/oder Gemeinnützigkeitsrecht spezialisiert sind Sensibles Wirtschaften (angemessene Ausgaben, Verträge durch Berater überprüfen) Vorbeugung Überlegungen zur Umstrukturierung (Auslagerung von kritischen Bereichen, Formwechsel) Hinweise des Finanzamtes ernst nehmen Satzung beachten Hinweise des Anwalts/Steuerberaters ernst nehmen Ordnungsgemäße Buchhaltung 36
38 Abschließende Hinweise Nichts ist so alt wie das Recht von gestern Deshalb: Up to date bleiben im Recht der NPOs: Newsletter Nonprofitrecht aktuell In Kooperation mit der ZStV Monatlich neu Für NPOs und deren Berater Kostenlos abonnieren unter: winheller.com/newsletter 37
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41 ALEXANDER VIELWERTH, LL.M. oec Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Web:
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