Beantwortung der Anfrage
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- August Innozenz Baumann
- vor 5 Jahren
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1 Nr 670 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Haslauer (Nr 560 der Beilagen) betreffend eine Tonnagebeschränkung auf der B 320 im Ennstal Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler betreffend eine Tonnagebeschränkung auf der B 320 im Ennstal vom 3. Mai 2010 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Wie bewerten Sie die Ergebnisse der Verkehrszählung von Prof. Knoflacher und der Haushaltsbefragungen in den betroffenen Gemeinden, wo sich 90 % der befragten Haushalte für eine Tonnagebeschränkung von 7,5 t (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) ausgesprochen haben? Die Haushaltsbefragung gibt die Erwartungshaltung zutreffend wieder. Zu Frage 2: Wie bewerten Sie die einstimmigen GV-Beschlüsse in den Gemeinden Altenmarkt und Radstadt vom Dezember 2008 bzw Jänner 2009 im Hinblick auf notwendige restriktive Maßnahmen? In den GV-Beschlüssen wird der Transitverkehr als besonderer Anlass für die Forderung eines Fahrverbotes hervorgehoben. Das ist der durch Österreich hindurchgehende Verkehr mit Quelle und Ziel im Ausland. Würde man ein Verbot für Transit-LKW erlassen, so hätte es geringe Wirkung. Denn der Transitanteil auf der B 320 beträgt elf Prozent. Was den Beschlüssen fehlt, ist die genaue Vorstellung, welcher innerösterreichische bzw bilaterale LKW-Verkehr vom Verbot ausgenommen werden sollte, dh, wie die Ausnahme für den Ziel/Quellverkehr definiert werden soll. Zu Frage 3: Welche Messungen bzw Erhebungen wurden auf der B 320 im Salzburger Bereich des Ennstales durchgeführt, welche sind allenfalls noch geplant? 1
2 Hinsichtlich der Verkehrsstärken auf der B 320 finden turnusmäßig Verkehrszählungen alle fünf Jahre statt, im Rahmen der sog ECE-Verkehrszählungen. Aktuelle Datenbasis ist derzeit die ECE-Zählung Die ECE-Zählung 2010 läuft und Ergebnisse daraus sind im zweiten Halbjahr 2011 zu erwarten. Im Gefolge der erwähnten Beschlüsse der Gemeinden Altenmarkt und Radstadt hat das Land im Herbst 2009 eine Befragung der LKW-Lenker am Mandlingpass durchgeführt, um sich Klarheit über die Herkunft und die Ziele der LKW Fahrten zu verschaffen. Das Umweltressort hat kürzlich die Luftgütemessung in Radstadt an der B 320 abgeschlossen. Lärmmessungen gab es speziell an drei Punkten auf Höhe Altenmarkt, bei Radstadt West sowie bei Radstadt Ost. Im Rahmen der EU-Lärmkartierung 2007 wurde vom Knoten Laudersbach bis zum Knoten Radstadt Ost eine Lärmkarte berechnet, welche bereits vorliegt und öffentlich erhältlich ist. Für das Jahr 2012 wird für die gesamte B 320 eine Lärmkarte berechnet. Zu Frage 4: Wie lauten zusammengefasst die Ergebnisse der jeweiligen Erhebungen? Die ECE-Verkehrszählung 2005 hat für die Salzburger Abschnitte der B 320 für den Jährlich durchschnittlichen täglichen Verkehr (JDTV von Montag bis Sonntag) ergeben: Altenmarkt Nord Kfz/Tag Schwerverkehr 12 % Umfahrung Radstadt West Kfz/Tag Schwerverkehr 12 % Umfahrung Radstadt Nord Kfz/Tag Schwerverkehr 12% Umfahrung Radstadt Ost Kfz/Tag Schwerverkehr 12 % Mandling Kfz/Tag Schwerverkehr 19 % Die LKW-Lenkerbefragung vom Herbst 2009 im Querschnitt Mandling hat ergeben, dass knapp über 200 von täglich ca LKW im Werktagsverkehr montags bis freitags Transitfahrten durch Österreich vollziehen. Das ist der bei Frage 2 erwähnte Transitanteil von elf Prozent am Schwerverkehr. Alle anderen LKW-Fahrten sind entweder innerösterreichischer Binnenverkehr oder Fahrten im bilateralen Warenaustausch zwischen Österreich und dem Ausland. Die einjährige Luftgütemessung, welche bis Ende April 2010 gelaufen ist, hat das Landes- Umweltressort durchgeführt. Wie von dort mitgeteilt wurde, werden die Ergebnisse noch ausgewertet. Bezüglich Lärm wurden die Ergebnisse den betroffenen Grundeigentümern, der Bürgerinitiative sowie den für straßenpolizeiliche Belange zuständigen Stellen der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau und der Abteilung Verkehrsrecht des Landes übermittelt. 2
3 Zu Frage 5: Welche Ergebnisse im Detail erbrachten die Untersuchungen zu Lärmbelastung und Schadstoffausstoß, die unter/von DI Willau durchgeführt wurden? 2008 wurden Lärmmessungen des Umweltressorts bei drei besonders exponierten Wohnhäusern an der B 320 in Altenmarkt und Radstadt durchgeführt. Gemittelt über die Messzeit wurden folgende energieäquivalente Dauerschallpegel (Leq) erhoben: Am MP 1: tags: rd 65 db nachts (22:00-6:00 Uhr): knapp 60 db Am MP 2: tags: rd 60 db nachts (22:00-6:00 Uhr): knapp 55 db Am MP 3: tags: knapp 70 db nachts (22:00-6:00 Uhr): rd 65 db Das Ergebnis der Luftgütemessung liegt noch nicht vor. Zu Frage 6: Nach Auskunft der Anrainer wurden von der Polizei alle LKWs in der Nähe von Mandling aufgehalten und befragt, woher sie kämen und wohin sie Waren liefern (Befragung Ziel- und Quellverkehr). Was sind die Ergebnisse dieser Befragung? Die Verkehrsbeziehungen zwischen den Bezirken Pongau und Liezen stehen an erster Stelle, mit mehr als 50 Prozent des täglichen Schwerverkehrs und gut 950 Fahrten pro Tag. Der restliche innerösterreichische Binnenverkehr sowie der bilaterale Verkehr zwischen Österreich und dem Ausland erzeugt 38 Prozent des Schwerverkehrs. Der Transitanteil mit LKW, die durch Österreich hindurch fahren, beträgt 11 Prozent. Zu Frage 7: Von einer Wiener Firma/Institution sollen weitere Befragungen und Auswertungen vorgenommen worden sein. Um welche Firma und welche Untersuchungen bzw Auswertungen handelt es sich dabei konkret? Was den Salzburger Teil der B 320 betrifft, ist es die LKW- Verkehrserhebung für die B 320 in Mandling im Herbst 2009, welche als letzte vom Land Salzburg veranlasst wurde. Sie wurde durchgeführt von der Wiener Herry Consult GmbH. Deren Ergebnisse werden mit Beantwortung der vorigen Frage zusammengefasst. Um sich Klarheit über die tatsächliche Herkunft und Zielorte der LKW am Salzburger Teil der B 320 zu schaffen, hat das Land Salzburg im Herbst 2009 die LKW-Lenkerbefragung bei Mandling durchgeführt. Anhand dieser Grundlagen können die Auswirkungen von Verkehrsbeschränkungen auf der B 320 beurteilt werden und Aussagen über deren Sinnhaftigkeit und Erfordernis getroffen werden. Insbesondere die Frage nach dem geeigneten Umfang eines Ge- 3
4 bietes für Fahrtquellen und ziele, die von einem Fahrverbot auf der B 320 ausgenommen werden sollten, kann nur in Kenntnis der Quell- und der Zielorte der Fahrten seriös beantwortet werden. Die je nach Art und Umfang eines solchen Gebietes hervorgerufene konkrete Auswirkung auf die LKW-Verkehrsbelastung am Salzburger Teil der B 320 führt letztendlich zur Gesamtbeurteilung des Erfordernisses eines Verkehrsverbotes. Zu Frage 8: Was sind die Ergebnisse der Arbeit dieser Firma/Institution? Wurde mit der Beantwortung von Frage Nr 7 erläutert. Zu Frage 9: Laut Auskunft der Anrainer soll DI Kühn vom Verkehrsressort eine Expertise nach Abschluss der Erhebungen erstellen. Wie weit fortgeschritten ist diese Arbeit? Der Bericht des Referates Verkehrsplanung und Öffentlicher Verkehr ist abgeschlossen. Er hat die erwähnte ECE-Verkehrszählung 2005 sowie die Herry-Verkehrsbefragung vom Herbst 2009 zur Grundlage. Zu Frage 10: Falls das Ergebnis der Expertise bereits feststeht, wie lautet es? Die Expertise kommt zum Ergebnis, dass aus Gründen der Sicherheit, Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der B 320 dort keine Einschränkungen des Schwerverkehrs erforderlich sind. Zu Frage 11: Falls das Ergebnis der Expertise noch nicht feststeht, bis wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen, welche Erkenntnisse gibt es bereits jetzt? Aufgrund Vorliegens des Ergebnisses erübrigt sich eine spezielle Beantwortung. Zu Frage 12: Das Ziel der betroffenen Bürger ist es, eine Tonnagebeschränkung zu erreichen. Welche Gründe stehen einer solchen, mit einstimmigen GV-Beschlüssen mehrerer Gemeinden untermauerten Forderung entgegen bzw verhindern ihre Umsetzung? Mit dem Salzburger Landesmobilitätskonzept SLMK hat das Land eine Kategorisierung der Salzburger Landesstraßen festgelegt. Die Landesregierung bekennt sich für die Einstufung der B 320 in die höchste Kategorie aufgrund ihrer Bedeutung, abgesehen von den noch höher gestuften Autobahnen.Konkret ist die B 320 eine inneralpine Ost-West-Verbindung 4
5 für regionale und überregionale Verkehrsbeziehungen sowie eine internationale Fernstraße bzw Europastraße. Eine behördliche Verordnung eines Fahrverbotes aus straßenverkehrstechnischer Sicht kann wie zu Frage 10 ausgeführt nicht erfolgen, da das entsprechende Erfordernis fehlt. Erforderlich ist eine Verkehrsbeschränkung gem 43 Abs 1 lit b StVO nach strsp des VfGH dann, wenn sie auf Grund der örtlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs oder der Ordnung des ruhenden Verkehrs dient und sich auf Grund des Ermittlungsverfahrens ergibt, dass dieses Interesse das persönliche oder wirtschaftliche Interesses der Verkehrsteilnehmer an der ungehinderten Benützung der Verkehrswege überwiegt. Verkehrsbeschränkungen dürfen daher auch nur in jenem sachlichen, zeitlichen, örtlichen und personellen Umfang erlassen werden, in dem der im Einzelnen angestrebte, vom B-VG und der StVO geschützte Zweck dies rechtfertigt. Zu Frage 13: Planen Sie eine Information der Anrainer-Initiativen bzw der Gemeinden über die Ergebnisse Ihrer Untersuchungen und der daraus folgenden verkehrslenkenden Maßnahmen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Der Bericht von Herry Consult GmbH zur LKW- Verkehrserhebung 2009 wurde der Bürgerinitiative übermittelt. Der Aktionsplan Lärm, welcher auch die B 320 in Salzburg anspricht, ist ebenfalls öffentlich zugänglich. Bezüglich der Ergebnisse aufgrund der Luftmessungen wird auf die noch laufende Auswertung und die Zuständigkeit des Umweltressorts hingewiesen. Die Entscheidung erfolgt nach Vorliegen der Auswertungen. Zu Frage 14: Seit dem Wechsel im Verkehrsressort zu Ihnen gibt es nach Auskunft der Plattform keine Möglichkeit eines gemeinsamen Termins. Mehrere Versuche einer Terminvereinbarung zwecks Aussprache und Mitwirkung im Entscheidungsprozess wurden nach Angaben der Plattform als "nicht nötig" angesehen. Was sagen Sie zu diesen Vorhaltungen und bis wann wollen Sie allenfalls Gespräche mit den Bürgerinitiativen führen? Ein Termin mit der Plattform "Zukunft Ennstal" hat im Jahr 2008 in Radstadt stattgefunden. Zum Wunsch auf Verhängung eines LKW-Fahrverbotes wurde festgehalten, dass dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen müssen. An diesem Umstand hat sich nichts geändert. Da die vorhin angeführten Erhebungen noch nicht abgeschlossen waren bzw noch fortwährend durchgeführt werden, war die Abhaltung eines Besprechungstermins nicht 5
6 zweckmäßig. Dazu hat konkret nur eine Vertreterin der Plattform um Termine angesucht, Frau Dr. Annemarie Schober aus Altenmarkt. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 21. Juni 2010 Dr. Haslauer eh 6
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