T Checklisten Maschinen. Wiederkehrende Prüfung. Sichere Technik
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- Sophie Hertz
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1 T Checklisten Maschinen Wiederkehrende Prüfung Sichere Technik 9/2016
2 Titelbild: Haupt Pharma Wolfratshausen GmbH, Member of the Aenova Group, Die vorliegende Schrift konzentriert sich auf wesentliche Punkte einzelner Vorschriften und Regeln. Sie nennt deswegen nicht alle im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen. Seit Erscheinen der Schrift können sich darüber hinaus der Stand der Technik und die Rechtsgrundlagen geändert haben. Die Schrift wurde sorgfältig erstellt. Dies befreit nicht von der Pflicht und Verantwortung, die Angaben auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit selbst zu überprüfen. Das Arbeitsschutzgesetz spricht vom Arbeitgeber, das Sozialgesetzbuch VII und die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger vom Unternehmer. Beide Begriffe sind nicht völlig identisch, weil Unternehmer/innen nicht notwen digerweise Beschäftigte haben. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Thematik ergeben sich daraus keine relevanten Unterschiede, sodass die Unternehmerin/der Unternehmer verwendet wird. Ausgabe 9/2016 (Überarbeitung der Ausgabe 5/2014) Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Heidelberg Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung. 2 BG RCI T /2016
3 BG RCI T /2016 3
4 Unternehmen:... Bezeichnung der Maschine: Standort:... Hersteller, Maschinentyp:... Maschinen-Nr.:... Baujahr:... Datum der Überprüfung, Prüfer/-in: Ergebnis der Überprüfung Maschine ist mängelfrei Die Maschine hat geringfügige Mängel (= g) Die Maschine hat schwerwiegende Mängel (= s) / Maschine unverzüglich stilllegen! Mangel Beseitigung durch erledigt (Datum/Unterschrift) g s Art Allgemeines (Abschnitt 2) Einschätzung der Wirksamkeit des Sicherheitskonzeptes (Abschnitt 3.1) Einschätzung der Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen (Abschnitt 3.2) Vollständigkeit und Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen (Abschnitt 4) Bewertung der elektrischen Ausrüstung (Abschnitt 5) Bewertung der hydraulischen Einrichtung (Abschnitt 6) Bewertung der pneumatischen Einrichtung (Abschnitt 7) Zustand der Schutzeinrichtungen und sonstiger sicherheitsrelevanter Ausrüstungen (Abschnitt 8) 4 BG RCI T /2016
5 Inhalt Seite 1 Anwendungsbereich Allgemeines Retrospektive Bewertung des Sicherheitskonzeptes und der Schutzeinrichtungen Einschätzung der Wirksamkeit des Sicherheitskonzeptes Einschätzung der Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen Vollständigkeit und Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen Bewertung der elektrischen Ausrüstung Bewertung der hydraulischen Einrichtung Bewertung der pneumatischen Einrichtung Zustand der Schutzeinrichtungen und sonstiger sicherheitsrelevanter Ausrüstungen Betriebsanweisung und Unterweisung BG RCI T /2016 5
6 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich 1 Mit dieser Checkliste können im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen von Maschinen die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Sicherheit gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geprüft und dokumentiert werden. Diese Dokumentation kann als mitgeltende Unterlage für die Gefährdungsbeurteilung verwendet werden. Die Anwendung der Checkliste setzt die einmalige erfolgreiche Anwendung der Checkliste Maschinen Prüfung vor Erstinbetriebnahme voraus. Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer verpflichtet unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, der Erfahrungen im Betrieb und nach Herstellerangaben Art, Umfang und Fristen für die Prüfung von Arbeitsmitteln zu ermitteln. Ferner hat der Unternehmer zusätzlich Vorkehrungen zu treffen, damit die Arbeitsmittel vor der Benutzung auf offensichtliche Mängel überprüft werden (siehe 3 Abs. 6 und 4 Abs. 5 der BetrSichV). Ausführliche Hinweise zu Schutzkonzepten und Sicherheitseinrichtungen finden sich im Merkblatt T 008 Maschinen Schutzkonzepte und Sicherheitseinrichtungen. Die Vorgehensweise bei der Prüfung von Maschinen richtet sich nach dem folgenden Ablaufschema: 6 BG RCI T /2016
7 Anwendungsbereich Start Erstmalig bereitgestellte Maschine 1 Wiederholungsprüfung Nutzung spezieller Checklisten Ja Checkliste für spezielle Maschine vorhanden? Nein Nutzung der Checklisten Maschinen Allgemein T bzw. T Hinweise auf Mängel in den Abschnitten Elektrik, Pneumatik, Hydraulik Nein Fristen für Wiederholungsprüfungen festlegen Ja Bearbeitung der Detailprüflisten zu Elektrischer Ausrüstung T Hydraulischer Ausrüstung T Pneumatischer Ausrüstung T Abbildung 1: Vorgehensweise bei der Anwendung der Checklisten zum Merkblatt T 008 BG RCI T /2016 7
8 Anwendungsbereich 1 Die nachfolgenden sicherheitstechnischen Anforderungen für Maschinen basieren auf der europäischen Maschinenrichtlinie, soweit zutreffend der Niederspannungsrichtlinie sowie folgenden Basisnormen: > > DIN EN ISO Sicherheit von Maschinen Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung > > DIN EN Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen mit den Teilen 1, 11, 31 und 32 > > DIN EN ISO Sicherheit von Maschinen Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen > > DIN EN ISO Sicherheit von Maschinen Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen > > DIN EN ISO 4413 Fluidtechnik Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Hydraulikanlagen und deren Bauteile > > DIN EN ISO 4414 Fluidtechnik Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Pneumatikanlagen und deren Bauteile Die Überprüfung von Maschinen mit Hilfe dieser Checkliste muss durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfolgen. Die Struktur dieser Checkliste ergibt sich aus der folgenden Abbildung. Beispiel: 0 J N E Maßnahmen Fragestellung Hinweise Ja Entfällt Nein Zu treffende Maßnahmen vermerken Sie bitte in der betreffenden Spalte. 8 BG RCI T /2016
9 Allgemeines 2 Allgemeines 1 J N E Maßnahmen Wird die Maschine nach wie vor bestimmungsgemäß eingesetzt? Der Hersteller muss in der Betriebsanleitung die bestimmungsgemäße Verwendung beschreiben (siehe Anhang I, Nr der Maschinen-RL). Wird die Maschine nicht bestimmungsgemäß eingesetzt, muss der Betreiber prüfen, ob sich neue Gefährdungen bzw. eine Risikoerhöhung ergeben. In diesem Fall muss er wie ein Hersteller für diese Veränderung eine Risikobeurteilung 1 durchführen. 2 2 J N E Maßnahmen Ist durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass sicherheitsrelevante Veränderungen erfasst und im Rahmen einer Risikobeurteilung bewertet werden? Die organisatorischen Maßnahmen müssen darauf abzielen, dass veränderte Maschinen nur für die Produktion wieder freigegeben werden, nachdem sie sicherheitstechnisch bewertet wurden. Mögliche Maßnahmen: > > Freigabeschein für veränderte Maschinen > > Änderungen nur mit Einbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. anderer Fachbereiche 3 J N E Maßnahmen Wurden an der Maschine seit der letzten Überprüfung keine Veränderungen durchgeführt? Veränderungen können z. B. sein: > > Einbau zusätzlicher Maschinenfunktionen > > Einsatz anderer Materialien (kann z. B. zu erweiterten Eingriffen in Gefahrenbereiche führen) > > Erhöhung von Geschwindigkeiten In diesem Fall muss nur für den veränderten Bereich der Maschine eine Risikobeurteilung durchgeführt werden. Ein Nein muss in diesem Fall nicht zwingend einen Mangel bedeuten (siehe Frage 4). 1 In der Richtlinie 2006/42/EG wird der Begriff Gefahrenanalyse durch Risikobeurteilung ersetzt (siehe Abschnitt 3 des Merkblatts T 008). BG RCI T /2016 9
10 Allgemeines 2 4 J N E Maßnahmen Falls Veränderungen durchgeführt wurden, sind sie nicht als wesentliche Veränderung 2 einzustufen? Zum Begriff der wesentlichen Veränderung siehe Begriffsdefinition im Merkblatt T 008. Wenn die Veränderung als wesentlich eingestuft wird, muss die Maschine auf den aktuellen Stand der Sicherheitstechnik nachgerüstet werden. Hierzu sind Dokumentationsvorschriften zu beachten und ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinen-RL durchzuführen. (Siehe auch Interpretationspapier zur wesentlichen Veränderung des BMAS (Bek. des BMAS vom IIIb im GMBl 2015, Nr. 10, S ) online unter DE/Themen/Arbeitsschutz/Produktsicherheit/interpretationspapier-wesentliche-veraenderung-von-maschinen.html) Wird diese Frage mit nein beantwortet, ist die Prüfung mit dieser Checkliste abzubrechen. Es ist eine Neubewertung mit der Checkliste T durchzuführen. J N E Maßnahmen 2 ProdSG steht für Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz). Das Produktsicherheitsgesetz hat das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz abgelöst. Hier wird der Begriff der wesentlichen Veränderung nur noch in der amtlichen Begründung verwandt. 10 BG RCI T /2016
11 Retrospektive Bewertung des Sicherheits konzeptes und der Schutzeinrichtungen 3 Retrospektive Bewertung des Sicherheitskonzeptes und der Schutzeinrichtungen 3.1 Einschätzung der Wirksamkeit des Sicherheitskonzeptes 3 5 J N E Maßnahmen Hat sich das Sicherheitskonzept in der Praxis bewährt? Gemeinsam mit den Maschinenbedienern und Einrichtern soll überprüft werden, ob durch das Sicherheitskonzept Anreize zum Umgehen von Schutzeinrichtungen verursacht werden. Im Merkblatt T 008 sind unter den Abschnitten und 5 weitere Kriterien für die Beurteilung von Sicherheitskonzepten zusammengestellt. 6 J N E Maßnahmen Sind ausreichend Arbeitsbühnen und Zugänge vorhanden? Häufig stellt sich nachträglich heraus, dass z. B. an hoch gelegenen Maschinenteilen manuelle Eingriffe zur Störungsbeseitigung erforderlich sind. In solchen Fällen müssen ggf. zusätzliche Zugänge geschaffen werden. 7 J N E Maßnahmen Hat der Arbeitsalltag gezeigt, dass kritische Situationen an der Maschine wirksam verhindert wurden? Dies können z. B. sein: > > Maschinenstörungen, die Risiken hervorgerufen haben > > unter Druck austretende Medien > > bei großen Maschinen: Start der Maschine mit einem Maschinenführer im hintertretbaren Bereich > > Beinaheabsturz bei Wartungsarbeiten von einer Leiter aus Die Ereignisse sind auszuwerten und ggf. entsprechende risikomindernde Maßnahmen durchzuführen. J N E Maßnahmen BG RCI T /
12 Retrospektive Bewertung des Sicherheits konzeptes und der Schutzeinrichtungen 3.2 Einschätzung der Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen 3 8 J N E Maßnahmen Haben sich die Schutzeinrichtungen in der Praxis bewährt? Die Eignung der Schutzeinrichtungen soll unter Berücksichtigung der betrieblichen Randbedingungen (z. B. Staubanfall bei BWS, Feuchtigkeit, Arbeitsweise an der Maschine) überprüft werden: > > Behindern die Schutzeinrichtungen die Beobachtung der Arbeitsprozesse? > > Verursachen die Schutzeinrichtungen Störungen im Produktionsprozess (z. B. durch ungewolltes Ansprechen oder Auslösen)? > > Müssen Schutzeinrichtungen häufig gewartet oder instand gesetzt werden? 9 J N E Maßnahmen Wurde die Manipulation von Schutzeinrichtungen wirksam vermieden? Es soll diskutiert werden, ob Manipulationen vorgekommen sind. Hinweise hierfür können beispielsweise sein: > > Fußabdrücke auf Maschinenverkleidungen/Maschinenteilen > > blanke Metallteile (Farbschicht fehlt) > > im Umlauf befindliche Gegenstücke für Positionsschalter 10 J N E Maßnahmen War im Betrachtungszeitraum das Instandsetzen oder Auswechseln von Schutzeinrichtungen entbehrlich? Häufige Instandsetzung kann auf ein schlechtes Sicherheitskonzept oder schlechte Konstruktion hindeuten, z. B. weil > > Schutzeinrichtungen beim Werkzeugwechsel beschädigt werden, > > BWS verschmutzen und gereinigt werden müssen, > > mechanische Positionsschalter beschädigt werden, > > trennende Schutzeinrichtungen ungeschützt sind und z. B. durch Flurförderzeuge beschädigt werden. J N E Maßnahmen 12 BG RCI T /2016
13 Vollständigkeit und Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen 4 Vollständigkeit und Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen 11 J N E Maßnahmen Sind alle Schutzeinrichtungen, wie in der Betriebsanleitung beschrieben, noch an der Maschine vorhanden? Es soll hier zunächst lediglich die Vollständigkeit der Schutzeinrichtungen auf der Basis der Betriebsanleitung (oder an Hand der Checkliste für die Erstüberprüfung) überprüft werden. Falls Schutzeinrichtungen fehlen, muss nach den Ursachen gesucht werden (z. B. organisatorische Mängel: nach dem Einrichten wird die Vollständigkeit nicht überprüft). 4 Anmerkung: Hier sollte die Checkliste um eine Aufzählung aller Schutzeinrichtungen der betreffenden Maschine ergänzt werden. 12 J N E Maßnahmen Sind alle fest angebrachten trennenden Schutzeinrichtungen fest mit der Maschine verbunden und sind alle Schrauben vorhanden? Die Schrauben sollen fest angezogen sein, sodass sie sich nur mit Werkzeug lösen lassen. Fehlende Schrauben sind oft ein Hinweis auf Manipulation der Schutzeinrichtung. 13 J N E Maßnahmen Sind die Sicherheitsabstände für trennende Schutzeinrichtungen noch ausreichend? Sicherheitsabstände können beispielsweise in folgenden Fällen nicht mehr ausreichend sein: > > Einbau größerer Werkzeuge > > Erhöhung der Nachlaufzeiten bei verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen > > Einbau zusätzlicher Maschinenfunktionen, die Gefahrstellen hervorrufen > > Einbau zusätzlicher Arbeitspodeste Hinweis: Im Merkblatt T 008, Anhang 3, sind die Sicherheitsabstände für trennende Schutzeinrichtungen zusammengestellt. BG RCI T /
14 Vollständigkeit und Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen 4 14 J N E Maßnahmen Sind die Sicherheitsabstände für BWS und Zweihandsteuerungen noch ausreichend? Sicherheitsabstände können beispielsweise in folgenden Fällen nicht mehr ausreichend sein: > > Einbau größerer Werkzeuge > > Erhöhung von Drehzahlen oder Vorschubgeschwindigkeit > > Erhöhung der Nachlaufzeiten (z. B. durch Erhöhung der Schaltzeiten von Ventilen) > > Einbau zusätzlicher Maschinenfunktionen Im Merkblatt T 008 sind in den Abschnitten 6.3 und 6.5 nähere Hinweise zur Bestimmung der Sicherheitsabstände enthalten. In regelmäßigen Abständen sollte durch Messung der Nachlaufzeit kontrolliert werden, ob die Sicherheitsabstände noch ausreichend sind. 15 J N E Maßnahmen Ist die Hochhalteeinrichtung für schwere Maschinenteile beim Bruch von Hydraulik- oder Pneumatikleitungen oder beim Ausfall der Druckenergie noch funktionsfähig? Es wird empfohlen, das rechtzeitige Ansprechen der Hochhalteeinrichtungen zu erproben, z. B. durch Ansteuerung des Richtungsventils auf Durchfluss und gleichzeitiger Verwendung zusätzlicher Stützeinrichtungen. 16 J N E Maßnahmen Sind alle Schutzeinrichtungen, so wie in der Betriebsanleitung beschrieben, wirksam? Es ist z. B. zu prüfen, ob alle gefahrbringenden Bewegungen in die Verriegelungen mit einbezogen sind. Die Überprüfung ist auf alle Betriebsarten anzuwenden. 14 BG RCI T /2016
15 Vollständigkeit und Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen 17 J N E Maßnahmen Wirkt die Not-Halt-Einrichtung 3 so wie in der Betriebsanleitung beschrieben? Die Not-Halt-Einrichtung sollte in der Regel die gefahrbringenden Bewegungen schnellstmöglich stillsetzen. Darüber hinaus soll gespeicherte Energie (insbesondere im Bereich der Pneumatik und Hydraulik) so weit wie möglich gefahrlos freigesetzt werden. 4 J N E Maßnahmen 3 Zum Begriff Not-Halt siehe Abschnitt 3 des Merkblatts T 008. BG RCI T /
16 Bewertung der elektrischen Ausrüstung 5 Bewertung der elektrischen Ausrüstung 5 18 J N E Maßnahmen Ist das Innere des Schaltschranks frei von Staubablagerungen und Verunreinigungen? Verschmutzungen deuten darauf hin, dass die Türen häufig über längere Zeiträume offen stehen (z. B. wegen thermischer Probleme) oder dass die Dichtheit des Schrankes nicht mehr gegeben ist. Ggf. sind lüftungstechnische oder temperaturregulierende Maßnahmen durch eine Elektrofachkraft zu ergreifen. 19 J N E Maßnahmen Ist ein ausreichender Berührschutzschutz (Fingersicherheit) im elektrischen Schaltschrank gewährleistet? Die Fingersicherheit muss auch nach Reparaturen oder Erweiterungen weiter bestehen. 20 J N E Maßnahmen Sind alle elektrischen Betriebsmittel ausreichend gekennzeichnet? Beispiele siehe Abschnitt 4.8 des Merkblatts T J N E Maßnahmen Treten keine Risiken nach Ausfall und anschließender Wiederkehr der Energieversorgung auf? Es ist insbesondere nicht zulässig, dass nach Energiewiederkehr bei aktiven Schutzeinrichtungen unerwartet gefahrbringende Bewegungen auftreten. Dieser Mangel tritt gelegentlich in elektropneumatischen Steuerungen auf. 16 BG RCI T /2016
17 Bewertung der elektrischen Ausrüstung 22 J N E Maßnahmen Sind die fehlererkennenden Maßnahmen in der Steuerung noch wirksam? Siehe Abbildung 21 des Merkblatts T J N E Maßnahmen Ist die elektrische Sicherheit der Maschine gewährleistet? Hier ist insbesondere die Überprüfung der Maßnahmen gegenüber gefährlicher Körperdurchströmung angesprochen. Durch Messungen in angemessenen Zeitabständen ist die Niederohmigkeit des Schutzleitersystems zu überprüfen und zu dokumentieren. 24 J N E Maßnahmen Sind elektrische Kabel außerhalb des Schaltschranks frei von Beschädigungen und schädigenden Einflüssen? Zu beachten sind beipielsweise: > > keine ungeschützte Verlegung an heißen Oberflächen > > keine scharfen Kanten > > keine engen Biegeradien > > keine ungeschützte Verlegung in Bereichen mit häufiger Wartung, Instandsetzung oder Materialbestückung > > ausreichende Befestigung J N E Maßnahmen BG RCI T /
18 Bewertung der hydraulischen Einrichtung 6 Bewertung der hydraulischen Einrichtung 6 25 J N E Maßnahmen Sind Hydraulikschlauchleitungen frei von Beschädigungen und frei von schädigenden Einflüssen? Zu beachten sind beispielsweise: > > ausreichende Biegeradien > > keine Torsionsbelastung > > keine Scheuerstellen > > keine Leckagen 26 J N E Maßnahmen Sind die Hydraulikschlauchleitungen ausreichend gekennzeichnet? Es müssen folgende Kennzeichnungen auf dem Schlauch vorhanden sein: > > Name oder Kennzeichen des Herstellers > > Produktnorm nach der der Schlauch gefertigt wurde (z. B. EN 853) > > Schlauchtyp (z. B. 2SN) > > Nenndurchmesser > > Quartal und die letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahrs (z. B. 2Q08) Auf Schlauchleitungen müssen zusätzlich folgende Kennzeichnungen vorhanden sein: > > Name oder Kennzeichen des Herstellers > > Betriebsdruck > > Die zwei letzten Ziffern des Herstellungsjahrs und Monat der Herstellung 18 BG RCI T /2016
19 Bewertung der hydraulischen Einrichtung 27 J N E Maßnahmen Wurden die Austauschintervalle für Hydraulikschlauchleitungen berücksichtigt? Die Verwendungsdauer bei normalen Belastungen beträgt 6 Jahre, bei besonderen Betriebsbedingungen nur 2 Jahre (Siehe DGUV Regel ). 6 J N E Maßnahmen 4 DGUV Regel steht für DGUV Regel Hydraulik-Schlauchleitungen Sicherer Einsatz BG RCI T /
20 Bewertung der pneumatischen Einrichtung 7 Bewertung der pneumatischen Einrichtung 7 28 J N E Maßnahmen Sind Pneumatikschlauchleitungen frei von Beschädigungen und frei von schädigenden Einflüssen? Zu beachten sind beispielsweise: > > ausreichende Biegeradien > > keine Torsionsbelastung > > keine Scheuerstellen > > kein Leckagen 29 J N E Maßnahmen Wurden die Austauschintervalle für Filter berücksichtigt? Siehe Betriebsanleitung des Herstellers oder Verschmutzungsanzeige des Filters. J N E Maßnahmen 20 BG RCI T /2016
21 Zustand der Schutzeinrichtungen und sonstiger sicherheitsrelevanter Ausrüstungen 8 Zustand der Schutzeinrichtungen und sonstiger sicherheitsrelevanter Ausrüstungen 8 30 J N E Maßnahmen Sind alle Schutzeinrichtungen frei von äußerlich erkennbaren Beschädigungen? In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Punkte zu achten: > > Werden mechanische Positionsschalter der Bauart 1 durch die Schutzeinrichtung sauber angefahren (wird der Rollenhebel vollständig betätigt)? (Siehe Abschnitt des Merkblatts T 008.) > > Wird das Betätigungselement mechanischer Positionsschalter der Bauart 2 fehlerfrei in das Gehäuse eingeführt? 31 J N E Maßnahmen Ist verhindert, dass die BWS umspiegelt sind? Der Test erfolgt mit dem Prüfstab. (Siehe auch Abschnitt des Merkblatts T 008.) 32 J N E Maßnahmen Sprechen verriegelte trennende Schutzeinrichtungen rechtzeitig an? Es darf nicht möglich sein, die Schutzeinrichtung ohne das An sprechen der Positionsschalter soweit zu öffnen, dass der Gefahr enbereich erreichbar ist. 33 J N E Maßnahmen Sind alle Beschriftungen von Bedienelementen noch vorhanden und gut leserlich? BG RCI T /
22 Zustand der Schutzeinrichtungenund sonstiger sicherheitsrelevanter Ausrüstungen 8 34 J N E Maßnahmen Werden die Grenzwerte/Auslösewerte für Lärm, Vibrationen, EMVU 5 und Gefahrstoffe eingehalten? > > Lärm: 80 bzw. 85 db(a), siehe 6 der LärmVibrArbSchV > > Vibration: Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte siehe 9 der LärmVibrArbSchV > > EMVU: Grenzwerte sind frequenzabhängig, siehe DGUV Vorschrift 15, DGUV Regel > > Gefahrstoffe: TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte Bei Nichteinhaltung der Grenzwerte technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen vorsehen. J N E Maßnahmen 5 Elektromagnetische Umweltverträglichkeit, Abkürzung: EMVU 22 BG RCI T /2016
23 Betriebsanweisung und Unterweisung 9 Betriebsanweisung und Unterweisung Für den sicheren Betrieb der Maschine ist neben der Sicherheit der Hardware auch der menschliche Faktor von Bedeutung. Hierfür können die folgenden Fragen herangezogen werden J N E Maßnahmen Liegt für die Maschine eine aktuelle Betriebsanweisung vor? Für die Unterweisung der Beschäftigten ist für Maschinen eine Betriebsanweisung zu erstellen mit folgenden Mindestangaben: > > Anwendungsbereich > > Gefährdungen > > Schutzmaßnahmen > > Verhalten im Normalbetrieb und bei Störungen > > Prüfungen und Prüffristen 36 J N E Maßnahmen Beinhalten die arbeitsplatzspezifischen Unterweisungen die besonderen Gefährdungen, die beim Betreiben an Maschinen auftreten? Die Betriebsanleitung des Herstellers soll im Detail nach Hinweisen über Restgefährdungen durchgesehen werden. Besondere Gefährdungen an Maschinen können z. B. sein: > > Heiße Oberflächen an Werkzeugen und Temperiereinrichtungen > > Gefährdungen durch austretende Gefahrstoffe > > Verwendung ungeeigneter Werkzeuge (Masse zu hoch; Abmessungen zu groß: dadurch zu geringer Sicherheitsabstand) > > Herabsinken schwerer Maschinenteile bei Reparaturarbeiten (z. B. beim Ausbau von Hochhalteeinrichtungen) > > Lufteinschlüsse in der Hydraulik nach Ölwechsel > > Aufstellung von Zweihandbedienpulten bei mehreren Maschinen in Reihenanordnung ohne dass Verwechselungsgefahr besteht BG RCI T /
24 Betriebsanweisung und Unterweisung 9 37 J N E Maßnahmen Werden die Beschäftigten vor der Aufnahme der Tätigkeiten an Maschinen und danach regelmäßig anhand der Betriebsanweisung über die Restrisiken unterwiesen? Werden die Beschäftigten insbesondere über die Funktionsweise und fehlerfreie Wirkung der Schutzeinrichtungen unterwiesen? Der Unternehmer muss auf der Basis der Betriebsanleitung und unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit dem Arbeitsumfeld der Maschine eine Betriebsanweisung erstellen. J N E Maßnahmen 24 BG RCI T /2016
25 BG RCI T /
26 26 BG RCI T /2016
27 BG RCI T /
28 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Postfach Heidelberg Kurfürsten Anlage Heidelberg Ausgabe 9/2016 Diese Schrift können Sie über den Medienshop unter medienshop.bgrci.de beziehen. Haben Sie zu dieser Schrift Fragen, Anregungen, Kritik? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. > Schriftlich: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Prävention, KC Präventionsprodukte und -marketing, Referat Medien Postfach , Heidelberg > > Kontaktformular: Jedermann-Verlag GmbH Postfach Heidelberg Telefon Telefax ISBN:
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