ANFORDERUNGEN AN DAS INVERKEHRBRINGEN VON PRODUKTEN AUF DEM DEUTSCHEN MARKT

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1 ANFORDERUNGEN AN DAS INVERKEHRBRINGEN VON PRODUKTEN AUF DEM DEUTSCHEN MARKT IHK zu Lübeck, 19. Juni 2015 Rechtsanwältin Inken Green, GlobalNorm GmbH 1 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

2 RECHTSANWÄLTIN INKEN GREEN Legal Advisor for Product Compliance bei der Globalconformity GmbH Rechtsberatung: Produktsicherheit, EU-Richtlinien, CE-Kennzeichnung Recherche internationaler Marktzugangsvoraussetzungen Selbstständige Rechtsanwältin in Hamburg Recht ist Green Seit 2007 für die GLOBALNORM Group tätig 2 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

3 BUSINESS UNITS STANDARDS ACADEMY COMPLIANCE Normendatenbank GLOBALnorm mit lizensierten Metadaten Volltextbeschaffungsservice Normenrecherche und Beratung Herausgeber zahlreicher Fachbücher zum Thema Konformität und Normen Regelmäßige Konferenz Product Compliance Inhouse-Schulungen und Workshops Wissensportal GLOBALconformity Recherche von Marktzulassungsbedingungen Product compliance: Audits, Beratung, Krisenberatung Software-Entwicklung Seminare Software-Entwicklung Wertschöpfungsprozess: Aktuelle, verifizierte Informationen bereitstellen 3 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

4 AGENDA Der Europäische Binnenmarkt Kernelemente des New Approach 6 Schritte zur CE-Kennzeichnung New Legislative Framework (NLF) Alignment Package Neues Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 4 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

5 DER EUROPÄISCHE BINNENMARKT DIE NEUE KONZEPTION (NEW APPROACH) 5 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

6 SCHAUBILD PRODUKTSICHERHEIT Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 6 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

7 KERNELEMENTE Inverkehrbringen EU- Richtlinien Grundlegende Anforderungen New Approach Konformitätsvermutung CE- Kennzeichnung Harmonisierte Normen 7 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

8 BLUE GUIDE 2014 Neuauflage 2014 praktische Auslegungs- und Interpretationshilfe neue/überarbeitete Kapitel: z.b. Pflichten der Wirtschaftsakteure, Marktüberwachung, Normung 8 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

9 EU-RICHTLINIE Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. => Umsetzung in nationales Recht erforderlich nationales Gesetz und/oder Verordnung 9 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

10 UMSETZUNG EU-RICHTLINIEN Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ProdSG Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG 2. GPSGV Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU 1. ProdSV EMV-Richtlinie 2014/30/EU EMVG Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG Medizinproduktegesetz (MPG) 10 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

11 EU-RICHTLINIEN Vertikale EU-Richtlinien Industriesektoren Maschinenrichtlinie Medizinprodukterichtlinie Spielzeugrichtlinie R&TTE-Richtlinie etc. Horizontale EU-Richtlinien produktunabhängig EMV-Richtlinie (phänomenorientiert) Niederspannungsrichtlinie (Betriebsmittel mit bestimmter Spannung) WEEE/RoHS (Beschränkung gefährlicher Stoffe) 11 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

12 GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN In einer Harmonisierungsrichtlinie nach dem New Approach werden nur noch allgemeine Ziele definiert grundlegende Anforderungen Im Vergleich: direkte Anforderungen Kfz-EMV-Richtlinie 72/245/EWG Keramikgegenstände 84/500/EWG 12 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

13 HARMONISIERTE NORMEN zentrale Rechtspflicht ERFÜLLUNG DER SCHUTZANFORDERUNGEN technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen (EN), ABER grundsätzlich freiwillige Anwendung 13 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

14 NORMUNG EU-Kommission erteilt Mandat an die Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI harmonisierte Norm verabschiedete Norm, im C-Teil des EU-Amtsblatts veröffentlicht wird auch unter gelistet Umsetzung der EN in nationale Normen (DIN EN, DIN EN ISO) 14 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

15 FREIWILLIGE ANWENDUNG Normen als Werkzeug für die Hersteller, um die grundlegenden Anforderungen erfüllen zu können Normen erhalten keinen rechtsverbindlichen (obligatorischen) Charakter es bleiben freiwillig anzuwendende Normen Einhaltung der grundlegenden Anforderungen ausschlaggebend! 15 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

16 KONFORMITÄTSVERMUTUNG Konformitätsvermutung: wenn das Produkt vollständig den harmonisierten Normen entspricht alle angewandten harmonisierten Normen (korrekt) in der Konformitätserklärung angegeben sind Beweislastumkehr: Marktaufsichtsbehörde muss Nichtkonformität beweisen 16 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

17 VERMUTUNGSPRINZIP Prinzip der Eigenbescheinigung Die Einhaltung der Schutzanforderungen kann vorausgesetzt werden, wenn der Hersteller harmonisierte Normen angewandt hat Was heißt angewandt? nur gelesen (100% Risiko) oder auch in das Produkt technisch umgesetzt sowie getestet (<100% Risiko, abhängig von gewählter Strategie) 17 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

18 CE-KENNZEICHNUNG äußerliches Kennzeichen für die Konformitätserklärung des Herstellers kein Qualitätszeichen kein Prüfzeichen (wie z.b. GS-Zeichen) ausschließlich an die Marktaufsichtsbehörden gerichtet Reisepass innerhalb der Europäischen Union (27 Mitgliedstaaten + Türkei, Schweiz) darf nur auf Produkten angebracht werden, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben» Bsp.: CE ist verboten für Leergehäuse ohne Elektronik 18 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

19 INVERKEHRBRINGEN Warum ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens wichtig? Feststellung des Inverkehrbringers als Verantwortlichen für das Produkt Haftung Anpassung des Produktes bei neuen gesetzlichen Regelungen geänderten Normen mit Vermutungswirkung 19 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

20 ZEITPUNKT DES INVERKEHRBRINGENS Ab wann müssen neue Anforderungen realisiert sein? Bis wann dürfen alte Produkte noch vermarktet werden? 20 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

21 SERIENPRODUKTE (ARTIKEL R2, ABS. 4, 768/2008/EG) Die Hersteller gewährleisten durch geeignete Verfahren, dass stets Konformität bei Serienfertigung sichergestellt ist. Änderungen am Entwurf des Produkts oder an seinen Merkmalen sowie Änderungen der harmonisierten Normen oder der technischen Spezifikationen, auf die bei Erklärung der Konformität eines Produkts verwiesen wird, werden angemessen berücksichtigt. 21 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

22 SERIENPRODUKTE, BSP. EMV Referenz: EU-EMV-Leitfaden, Seite Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

23 SERIENPRODUKTE As for making available, the concept of placing on the market refers to each individual product, not to a type of product, and whether it was manufactured as an individual unit or in series. ( ) even though a product model or type has been supplied before new harmonisation legislation laying down new mandatory requirements entered into force, individual units of the same model or type, which are placed on the market after the new requirements have become applicable, must comply with these new requirements. (Quelle: Blue Guide) 23 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

24 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (ART. 2, 765/ /2008/EG) 1. Bereitstellung auf dem Markt : jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit; 2. Inverkehrbringen : die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Gemeinschaftsmarkt; 24 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

25 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Blue Guide: Unter Bereitstellung ist die Überlassung eines Produkts nach der Herstellung. Das Produkt gilt als überlassen, sobald seine Übergabe oder Übereignung stattgefunden hat. Die Überlassung kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen, wobei die Rechtsgrundlage keine Rolle spielt. 25 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

26 ÜBERLASSUNG Verfügungsgewalt muss an einen Anderen übergehen eine andere juristische Person, die rechtlich unabhängig ist und dem Hersteller nicht weisungsgebunden ist 26 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

27 INVERKEHRBRINGEN Endnutzer Hersteller Hier findet das Inverkehrbringen statt 27 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

28 INVERKEHRBRINGEN Händler Endnutzer Hersteller Es zählt die erstmalige Bereitstellung! 28 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

29 INVERKEHRBRINGEN internes Lager Endnutzer Hersteller Händler Die Verfügungsgewalt muss an einen Anderen übergehen! 29 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

30 INVERKEHRBRINGEN nicht EU EU Importeur Endnutzer Hersteller Händler Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, so ist der Importeur der Inverkehrbringer! 30 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

31 INVERKEHRBRINGEN Hersteller Hersteller "Produktions GmbH" "Vertriebs GmbH" Weitergabe an eine andere juristische Person! 31 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

32 6 SCHRITTE ZUR CE-KENNZEICHNUNG KONFORMITÄTSBEWERTUNG 32 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

33 6 SCHRITTE 1. Recherche der produktrelevanten EU-Richtlinien (Rechtsvorschriften) 2. Ermittlung der konkreten Anforderungen 3. Ermittlung, ob benannte Stelle (third party) eingeschaltet werden muss 4. Konformitätsüberprüfung 5. Erstellung technischer Unterlagen 6. CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung 33 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

34 SCHRITT 1 Welche EU-Richtlinien gelten? produktspezifisch (vertikal) Produktübergreifend (horizontal) Artikel 1: Anwendungsbereich & Ausnahmen Artikel 2: Begriffsbestimmungen 34 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

35 SCHRITT 2 Welches sind die grundlegenden Anforderungen? i.d.r. Anhang I der EU-Richtlinie Optional: Ermittlung der harmonisierten Normen veröffentlicht im C-Teil des EU-Amtsblatt auch unter gelistet 35 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

36 SCHRITT 3 Ermittlung des Konformitätsbewertungsverfahrens abhängig von den ausgehenden Gefahren Prüfung der Konformität durch Hersteller und/oder benannte (dritte) Stelle Interne Fertigungskontrolle EG-Baumusterprüfung 36 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

37 INTERNE FERTIGUNGSKONTROLLE Verfahren, bei dem der Hersteller in eigener Verantwortung sicherstellt und erklärt, dass die Geräte die einschlägigen Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Prüfung auf Konformität in der Entwurfs- und Produktionsphase kann dritte Stelle hinzuziehen 37 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

38 EG-BAUMUSTERPRÜFUNG Eine benannte Stelle prüft und bescheinigt, dass das für die Produktion vorgesehene Gerätemuster den Vorschriften der einschlägigen EG-Richtlinie entspricht. prüft technische Unterlagen führt die erforderlichen Prüfungen, Messungen und Versuche durch prüft ggf., ob harmonisierte Normen korrekt angewandt wurden 38 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

39 SCHRITT 4 Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens Testen des Produkts und Überprüfung der Konformität Risikobewertung 39 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

40 SCHRITT 5 Zusammenstellen der technischen Dokumentation muss belegen, wie die grundlegenden Anforderungen eingehalten wurden (z.b. Gerätebeschreibung, Zeichnungen, Testberichte, ggf. Erklärungen der benannten Stelle) Vorlage auf Anfrage jederzeit möglich! 40 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

41 EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Verweis auf die angewandte(n) Richtlinie(n) Identifizierung des Produktes Namen und Anschrift des Herstellers ggf. angewandte harmonisierte Normen Datum der Erklärung Namen und Unterschrift der für den Hersteller zeichnungsberechtigten Person 41 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

42 SCHRITT 6 CE-Kennzeichnung des Produktes sichtbar, lesbar und unzerstörbar am Produkt selbst oder dem Herstellerschild FERTIG! 42 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

43 NEW LEGISLATIVE FRAMEWORK (NLF) ALIGNMENT PACKAGE VERORDNUNG (EG) 765/2008, BESCHLUSS 768/2008/EG 43 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

44 EINLEITUNG Revision des New Approach Warum? enorme Unterschiede auf nationaler Ebene: bei der Akkreditierung bei der Marktüberwachung keine grenzübergreifende Zusammenarbeit unterschiedliche Auslegung der Rechtsbegriffe mangelnde Identifizierung der Wirtschaftsakteure 44 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

45 EINLEITUNG freier Verkehr von Produkten im europäischen Binnenmarkt Zuständigkeit der Marktüberwachung endet an der Grenze des jeweiligen Mitgliedstaates 45 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

46 ÜBERSICHT VO (EG) 765/ /2008/EG Richtet sich an die Mitgliedstaaten Marktaufsichtskontrollen Richtet sich an die Regelsetzer in Brüssel Rechtsrahmen (Aufbau, Inhalte, Konformitätsbewertung) Neue Vorschriften: 2011/65/EU RoHS, Anzupassende Vorschriften: EMV-RL, DEU: BNetzA, Regierungspräsidien, BAM, ElektroStoffV EMVG muss geändert werden 46 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

47 ALIGNMENT-PACKAGE ANPASSUNG DER RICHTLINIEN 8 Neufassungen von Richtlinien Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 29. März Deadline 19. April 2016: Umsetzungsfrist: Mitgliedstaaten müssen Richtlinien in nationales Recht umsetzen Übergangsfrist: ab dem 20. April 2016 dürfen nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden, die den neuen Regelungen entsprechen 47 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

48 ALIGNMENT-PACKAGE Niederspannungsgeräte 2006/95/EG 2014/35/EU + 1. ProdSV einfache Druckbehälter ATEX 2009/105/EG 94/9/EG 2014/29/EU 2014/34/EU ProdSG ProdSV 11. ProdSV Aufzüge 95/16/EG 2014/33/EU ProdSV zivile Explosivstoffe 93/15/EG 2014/28/EU SprengG elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG 2014/30/EU EMVG nichtselbständige Waagen 2009/23/EG 2014/31/EU EO Messgeräte 2004/22/EG 2014/32/EU EichG 48 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

49 NEUE VORSCHRIFTEN RoHS II-Richtlinie 2011/65/EU ElektroStoffV Seit CE-relevant (Übergangsfristen!), EN WEEE II-Richtlinie 2012/19/EU Neufassung des ElektroG (Referentenentwurf vom ) ErP-Richtlinie 2009/125/EG (Öko-Design) für energieverbrauchsrelevante Produkte EVPG + Durchführungsmaßnahmen CE-relevant 49 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

50 ALIGNMENT PACKAGE NEUE HERAUSFORDERUNGEN: WAS ÄNDERT SICH? 50 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

51 VERPFLICHTUNGEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure Hersteller Quasi-Hersteller Importeur Bevollmächtigter Händler detailliert geregelt 51 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

52 UNTERSCHIED IMPORTEUR/HÄNDLER (Beispiel: Niederspannungs-RL 2014/35/EU) Einführer ist jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die ein elektrisches Betriebsmittel aus einem Drittstaat auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt. (Art. 2 Nr. 5) Händler ist jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein elektrisches Betriebsmittel auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder Einführers. (Art. 2 Nr. 6) 52 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

53 VERPFLICHTUNGEN DES HÄNDLERS Überprüfung einer (ordnungsgemäßen) CE-Kennzeichnung der Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in der jeweiligen Landessprache Gewährleistung, dass die Lagerungs- und Transportbedingungen nicht die Sicherheitsziele beeinträchtigen 53 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

54 KOMMENTAR DER EU-KOMMISSION: ( ) Großhändler müssen auch über ein Grundwissen bezüglich der gesetzlichen Anforderungen verfügen einschließlich der Kenntnis darüber, für welche Produkte die CE-Kennzeichnung und die Begleitunterlagen vorgeschrieben sind und sollten in der Lage sein, zu erkennen, welche Produkte eindeutig nicht konform sind. Der Großhändler muss den nationalen Behörden gegenüber ( ) eine Erklärung des Herstellers oder Importeurs vorlegen können, die bestätigt, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden. Ferner ist der Großhändler dazu verpflichtet, die nationalen Behörden bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen zu unterstützen. 54 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

55 VERPFLICHTUNGEN DES IMPORTEURS Importeure bringen nur konforme Produkte in der Gemeinschaft in Verkehr: Gewährleistung, dass der Hersteller alles getan hat Überprüfung einer (ordnungsgemäßen) CE-Kennzeichnung der Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in der jeweiligen Landessprache 55 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

56 VERPFLICHTUNGEN DES IMPORTEURS Abschrift der EU-Konformitätserklärung Möglichkeit der Vorlage der technischen Unterlagen aktive Produktbeobachtung: Durchführung von Stichproben, wenn wegen ausgehender Risiken zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit als angemessen gilt 56 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

57 TRACEABILITY RÜCKVERFOLGBARKEIT Zur Identifizierung innerhalb der Lieferkette benennen die Wirtschaftsakteure auf Verlangen die Wirtschaftsakteure von denen sie ein Produkt bezogen haben an die sie ein Produkt abgegeben haben 57 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

58 TRACEABILITY RÜCKVERFOLGBARKEIT Identifikationskennzeichnung: Kennzeichnung des Produkts mit Typen-, Chargenoder Seriennummer Herstellerkennzeichnung: Name und vollständige Kontaktanschrift des Herstellers 58 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

59 HERSTELLERKENNZEICHNUNG direkt auf dem Produkt (vgl. ProdSG) wenn Hersteller nicht-eu Name und Kontaktanschrift des ausländischen Herstellers und des EU-Importeurs nur Name und Kontaktanschrift des Importeurs, wenn ausschließlich unter seinem Namen in Verkehr gebracht 59 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

60 EMPFEHLUNGEN sich frühzeitig mit den Regelungen vertraut machen und auf neue Rechtslage einstellen Kennzeichnungspflichten = besondere Stolperfalle! => erster Angriffspunkt für die Marktaufsicht 60 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

61 DAS NEUE PRODUKTSICHERHEITSGESETZ (PRODSG) 61 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

62 ÜBERSICHT das neue ProdSG ist am in Kraft getreten (BGBl. Teil I, Nr. 57, S. 2178) Änderungen waren aufgrund konkurrierender Regelungen im Rahmen des New Legislative Framework erforderlich es löst das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) von 2004 ab 62 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

63 LEITLINIEN ZUM PRODSG Aufl. März 2013 aktuelle Auffassung der Marktaufsichtbehörden Hilfe bei Auslegung und Interpretation 63 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

64 UMSETZUNG VON 2001/95/EG consumer products CE-Richtlinien (als ProdSV) ProdSG VO (EG) 765/2008 Beschluss 768/2008/EG VO (EG) 764/ Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

65 1 ANWENDUNGSBEREICH (GEÄNDERT) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. zentraler Begriff Bereitstellen von Produkten (vorher: Inverkehrbringen) verwendet : Sonderfälle nach Maschinen- und Aufzugsverordnung 65 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

66 2 BEGRIFFE (NEUE BZW. GEÄNDERTE) vorhersehbare Verwendung : Verwendung eines Produkts, die nicht vorgesehen, jedoch nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar ist (vorher: vorhersehbare Fehlanwendung) 66 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

67 3 ANFORDERUNGEN AN PRODUKTE (1) harmonisierter Bereich (2) nicht harmonisierter Bereich Verordnungen (ProdSV) Anforderungen gemäß Satz 2 Umsetzung EU- Vorschriften Nicht- Verbraucherprodukte Verbraucherprodukte 1) Nicht- Verbraucherprodukte Verbraucherprodukte 1) 6 zus. Anforder. 1) 6 zus. Anforder. 1) 1) Umsetzung 2001/95/EG 67 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

68 6 ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR VERBRAUCHERPRODUKTE Angabe Name und Kontaktanschrift des Herstellers oder Einführers (wenn nicht EWR) auf dem Produkt wenn nicht möglich auf der Verpackung => keine freie Wahl! 68 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

69 KONTAKTDATEN DES HERSTELLERS WIE? 69 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

70 6 ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR VERBRAUCHERPRODUKTE 6 Abs. 3 Produktbeobachtung aktiv Stichproben (nach Art des Risikos) passiv Beschwerdeprüfungen, Beschwerdebuch entsprechende Information an Händler 70 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

71 6 ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR VERBRAUCHERPRODUKTE 6 Abs. 5 Verpflichtung der Händler keine Bereitstellung von Verbraucherprodukten von denen er weiß oder wissen muss, dass sie nicht 3 entsprechen 71 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

72 GS-ZEICHEN CE-Kennzeichnung GS-Zeichen GS-Zeichen nur noch, wenn Prüfungsanforderungen höher als bei CE-Kennzeichnung! Praxistipp! Händler sollten sich vom Hersteller bestätigen lassen, dass das GS-Zeichen (weiterhin) verwendet werden darf ( Bescheinigung der GS-Stelle) 72 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

73 LITERATUR 73 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

74 BEUTH POCKET (MAI 2010) Produktkonformität und CE-Kennzeichnung Wer ist im Unternehmen verantwortlich? Autoren: Loerzer, Müller, Schacht Product Compliance Management: Prozesse Einkauf, Vertrieb, Produktmanagement, Konstruktion, Entwicklung, Normung, Qualitätsmanagement, Geschäftsleitung Risikomanagement, Produkthaftung, CE-Kennzeichnung, Produzentenhaftung, Fallbeispiele 74 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

75 DANKESCHÖN FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 75 Einstiegsvortrag zur CE-Kennzeichnung IHK zu Lübeck GLOBALNORM Group

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